Ich verweise hier auf eine aktuelle Petition, die den folgenden Betreff hat:
Betr.:
Befreiungsmöglichkeit vom Rundfunkbeitrag bei Nicht-Nutzung
von Rundfunk und Fernsehen im Sinne der Härtefallreglung nach
§ 4 Abs. 6 Satz 2 RBStV, wenn die Beitragssumme alternativ für
karitative Zwecke gespendet wird.
Betroffene Behörde: Westdeutscher Rundfunk (WDR) in KölnAlles weitere unter:
Petition zur Befreiung durch Spende für karitative Zweckehttps://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29628.0.htmlEs wäre auch gut, wenn mal über das Ergebnis solcher Petitionen berichtet werden würde, damit wir mehr Licht in die politischen Verantwortlichkeiten in der Sache "Rundfunkbeitrag" bekommen, die ich noch nicht so deutlich sehe. Die juristischen Verantwortlichkeiten liegen für mich deutlich bei den Kirchhofbrüdern, wofür sie sich jetzt vor internationalen Gerichten verantworten müssen. Daher möchte ich auch anregen, ähnliche Petitionen wie die gerade Aktuelle zur Befreiung bei Spende für karitative Zwecke auch in anderen Bundesländern einzureichen.