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Autor Thema: Zweitpost ignoriert, da bereits zahlender Haushalt - jetzt Mahnung  (Gelesen 3643 mal)

D
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Hallo Forum,

ich habe eine Frage zu folgendem fiktiven Sachverhalt:

Person A aus X bekommt von der GEZ nach einigen Briefen folgenden Brief:
Zitat
Mahnung

Sehr geehrter Herr A,

bisher haben sie unsere forderung nicht beglichen. Ihr Beitragskonto weist inzwischen einen gesamtrückstand von 397,20€ auf. um ihnen weitere unannehmlichkeiten zu ersparen, geben wir ihnen heute nochmals die gelegenheit, bis zum 15.08.2014 den mahnbetrag von 288,40€ auszugleichen. Der Mahnbetrag errechnet sich aus den festgesetzten Beiträgen der aufgeführten Gebühren-/Beitragsbescheide.

Was passiert, wenn sie nicht zahlen? ihnen drohen vollstreckungsmaßnahmen,  wie die Abgabe einer Vermögensauskunft,Kontopfändung........................
Nach dem fruchtlosen Ablauf der Frist werden wir über diesen Betrag bei der für ihren wohnsitz zuständigen vollstreckungsbehörde vollstreckunsgmaßnahmen beantragen. die kosten für die beitreibung gehen zu ihren Lasten. Zuständig ist die Verbandsgemeinde xxx

Wie können sie die vollstreckung vermeiden? zahlen sie den rückstand bis zum 15.09.2014. ist ihnen die zahlung in einer summe nicht möglich, können sie eine ratenzahlung beantragen. gerne auch telefonisch.

Situation wäre folgende:

1. Es kamen bereits Briefe an die alle nicht beantwortet wurden.
2. Person A ist sich nicht sicher ob in diesen vorherigen Briefen bereits ein BESCHEID oder nur Mahnungen enthalten waren.
3. Person A wohnt seit über einem Jahr nicht mehr an der Adresse an welche die Briefe geschickt wurden (Elternhaus) ist jedoch noch nicht umgemeldet.
4. Eltern sind bereits Beitragzahler für die besagte Wohnung.

Fragen:

Wie sollte Person A vorgehen ?
Ist aufgrund des besagten aktuellen Briefes anzunehmen, dass vorher bereits ein BESCHEID eingegangen ist und Person A nun unbedingt reagieren sollte?

Vielen Dank im voraus für die Antworten.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. September 2014, 02:33 von Bürger«

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Ist aufgrund des besagten aktuellen Briefes anzunehmen, dass vorher bereits ein BESCHEID eingegangen ist und Person A nun unbedingt reagieren sollte?

Dies kann allenfalls Person A wissen ;)
Im Zweifel wäre dies wohl nachzuweisen seitens des Absenders - siehe hierzu u.a.

Fristwahrung nach Bekanntgabe/ Zustellung - Unzulässigkeit von Anscheinsbeweisen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8721.0.html

und im Weiteren
Abwehr der Zwangsvollstreckung bei "angeblich", aber eben
nicht nachweislich zugestelltem Verwaltungsakt/ "BeitragsBESCHEID"

Zwangsvollstreckung/ Rechtsmittel/ Amtsgericht/ Vollstreckungsgericht/ Erinnerung §
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9121.0.html
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7842.msg64283.html#msg64283

in Verbindung mit
VG Hannover vom 29.03.2004 (6 A 844/02) - oder die Briefe sind nie angekommen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10210.0.html


Das gleiche Thema wird u.a. auch hier behandelt:

Normale GEZ Forderungen ignoriert... Androhung mit Gerichtsvollzieher
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11113.msg75871.html#msg75871

Mahnung erhalten - Ratenzahlung? Unter Vorbehalt? Klage?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11136.msg75928.html#msg75928


Wenn der Person A bisher keine Beitrags- bzw. FestsetzungsBESCHEIDe nachweislich zugestellt wurden... ;)
...könnte sie die aktuelle Mahnung aber auch "pro-aktiv" und zwecks Vermeidung eines später noch komplizierteren Sachverhalts zum Anlass nehmen, den "Beitragsservice" genau darauf aufmerksam zu machen und den/ die Bescheid/e fordern.


Sollte Person A die Bescheide doch gestern im Briefkasten gefunden haben ;) dann...:
Entscheidend für den Fristlauf (1 Monat nach "Bekanntgabe") ist das Datum der tatsächlichen Zustellung - im Zweifel nachzuweisen durch die absendende "Behörde".

Fristwahrung nach Bekanntgabe/ Zustellung - Unzulässigkeit von Anscheinsbeweisen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8721.0.html

Person A könnte also, da ihr augenscheinlich die Bescheide erst *jetzt* und nur per normalem Postversand (also nicht nachweislich) zugestellt wurden... ;)
Ablauf 3 "Beitrags-/FestsetzungsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/LRA (+Rechtsbeh.)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74420.html#msg74420

...ganz einfach gegen bisher weitestgehend plausibel eingegangene und somit vorliegende Bescheide Widerspruch einlegen incl. Aussetzung der Vollziehung:
Ablauf 3a WIDERSPRUCH + Antrag auf Aussetzung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74421.html#msg74421

Sie sollte gleiches für jeden weiteren zwischenzeitlich evtl. noch zugestellen Beitrags- bzw. FestsetzungsBESCHEID tun.

Person A sollte sich zudem evtl. darauf einstellen, dass "Beitragsservice"/ LRA im späteren WiderspruchsBESCHEID den Widerspruch gegen ältere Bescheide als "unzulässig" erklären, wegen angeblicher "Fristüberschreitung".
Davon braucht sich Person A aber wie im Link zur Fristwahrung eingehend erläutert nicht zu sehr beeindrucken lassen > dies möge BS/ LRA dann einfach im Klageverfahren *nachweisen*... ;)

Da es aufgrund der zeitlichen Überlappungen, Unklarheiten und dem generellen "Forderungsmanagement" des "Beitragsservice" nicht unüblich ist, dass dieser unbeeindruckt dennoch weiter auf eine Zwangsvollstreckung hinarbeitet, sollte sich Person A ggf. entsprechend argumentativ darauf vorbereiten.


Bitte eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen.

Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html


Bitte keine "regulären" und im Forum schon mehrfach behandelten fiktiven Fälle behandeln,
da dies Mehrfachposts provoziert und der Übersichtlichkeit abträglich ist.
Danke für das Verständnis + gutes Gelingen!


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4. Eltern sind bereits Beitragzahler für die besagte Wohnung.

Hier liegt wohl der Kern des Pudels begraben:

Wenn Person A Bescheide erhält für eine Wohnung, in der aber bereits bezahlt wird, sollte Person ihre Antwort auf die Mahnung wohl gleichzeitig auch mit einer "Abmeldung" beim Beitragsservice kombinieren mit Verweis auf die Beitragszahlernummer der (zahlenden) Eltern.

In Hinblick auf die bzgl. Doppeltzahlungen wohl bestehende Rückforderungsregel bis zum Ende 2014 (bitte mal Foren- und Netzsuche bemühen) möge doch bitte im Sinne der Verwaltungsvereinfachung die in Zweifel gezogene Zustellung etwaiger Bescheide als hinreichender Grund angesehen werden, von diesbezüglichen (unbegründeten) Forderungen abzusehen und dies auch bitte bestätigen bis zum...
...so oder so ähnlich würde ich es vielleicht als Person A tun.

Aber das ist ja auch keine Rechtsberatung...
...sondern lediglich eine Meinung und eine Info - vom "Bürger" - für den Bürger ;)


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