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Autor Thema: Normale GEZ Forderungen ignoriert... Androhung mit Gerichtsvollzieher  (Gelesen 5582 mal)

N
  • Beiträge: 3
Fiktiver Fall:

Person A hat bereits 4 Forderungen erhalten, da die nicht per Einschreiben kamen und die ignoriert. Morgen läuft die Frist ab, es sind 277€ + 115€ Mahngebühren zu zahlen, sonst wird der örtliche Gerichtsvollzieher angeheuert, so der letzte Brief von GEZ.

Was soll die Person A machen? Darauf bestehen, dass keiner der Briefe ankam, oder die Forderungen + Mahngebühren bezahlen?

Person A hat sich vor einigen Tagen bei GEZ online angemeldet, da die keine Chance sah noch irgendwie *** zu entgehen... Wird GEZ jetzt trotzdem auf den Mahngebühren bestehen?


*** Edit "Bürger":
Bitte auf Wortwahl achten. Wir sind um Seriosität bemüht. Danke :police: ;)
Mehr dazu in den Foren-Regeln.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. September 2014, 07:09 von Bürger«

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Person A hat bereits 4 Forderungen erhalten, da die nicht per Einschreiben kamen und die ignoriert. Morgen läuft die Frist ab, es sind 277€ + 115€ Mahngebühren zu zahlen, sonst wird der örtliche Gerichtsvollzieher angeheuert, so der letzte Brief von GEZ.
Also wie zum jetzigen Zeitpunkt bei 277€ Forderungsbetrag gleich 115€ Mahngebühren zustande kommen sollen ist für micht unerklärlich.
Bitte chronologische Auflistung der mglw. eingegangenen Schreiben der Person A und insbesondere den Nachweis zu den o.g. Mahngebühren anonymisiert hier hochladen.

Was soll die Person A machen? Darauf bestehen, dass keiner der Briefe ankam, oder die Forderungen + Mahngebühren bezahlen?
Wichtig ist nicht, ob *alle* Post zugegangen ist. Wichtig ist allenfalls, ob der Beitrags- bzw. FestsetzungsBESCHEID (im Zweifel nachweislich) zugestellt wurde.
Ohne diesen Verwaltungsakt fehlte die Grundlage einer Vollstreckung.

Person A sollte schauen, an welcher Stelle sie sich befindet:
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und dort weiter nachlesen.

Person A hat sich vor einigen Tagen bei GEZ online angemeldet, da die keine Chance sah noch irgendwie *** zu entgehen... Wird GEZ jetzt trotzdem auf den Mahngebühren bestehen?
Das dürfte nicht so sehr vom Akt der Anmeldung abhängen, sondern generell davon ob/ ab wann grundsätzlich Beitragspflicht bestand und ob der Verwaltungsakt in Form eines Beitrags- bzw. FestsetzungsBESCHEIDs (im Zweifel nachweislich) zugestellt wurde.


Bitte eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu versthen.

Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html


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  • Beiträge: 3
@Bürger, vielen dank! 

Leider blicke ich nicht wirklich durch bei den vielen Fachausdrücken und diesen vielen komplizierten topics...

Aber hier schon mal die 4 Schreiben...  Person A hat bis morgen Zeit die 277€ zu bezahlen, sonst müssen die Mahngebühren + Vollstreckungskosten getragen werden...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. September 2014, 10:50 von Bürger«

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hier ist der letzte Schreiben, kann leider nicht mehr im Board einfügen, da nur Upload von 3 files möglich...

Edit "Bürger":
Mahnung zum Bescheid über den Zeitraum 01.2013-03.2014
incl. Information bzgl. weiterer ausstehender Beträge/ offener Forderungen




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Also, nun mal ganz ruhig ;)

Erstens:
Die 115€ sind nicht etwa die "Mahngebühren", sondern die ab April 2014 weiter aufgelaufenen regulären Beträge/ "offenen Forderungen", von denen aber bisher augenscheinlich erst ein Quartalsbeitrag von 04-06.2014 mit obigem 2. Gebühren-/BeitragsBESCHEID vom 01.08.2014 festgesetzt wurde.

Die "Mahnung" ist im Übrigen auch erst mal eher "informativ" zu verstehen.
Dies detailliert hier zu erläutern ist nicht Sinn und Zweck des Forums, da dies schon mehrfach und ausgiebig behandelt ist.
Mehrere Diskussionsstränge zum gleichen Thema sind der ohnehin schon grenzwertigen Übersicht abträglich.
Daher der Verweis auf

Ablauf +1 "Mahnung" v. "Beitragsservice"/ LRA
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74835.html#msg74835
und Folgebeiträge

Ansonsten konstatiere ich:
Zahlungserinnerung > unwichtig
Bescheid vom 04.07.2014 (01.2013 - 03.2014) > wichtig
Bescheid vom 01.08.2014 (04-06.2014) > wichtig

Entscheidend für den Fristlauf (1 Monat nach "Bekanntgabe") ist das Datum der tatsächlichen Zustellung - im Zweifel nachzuweisen durch die absendende "Behörde".

Fristwahrung nach Bekanntgabe/ Zustellung - Unzulässigkeit von Anscheinsbeweisen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8721.0.html

Person A könnte also, da ihr augenscheinlich die Bescheide erst *jetzt* und nur per normalem Postversand (also nicht nachweislich) zugestellt wurden... ;)
Ablauf 3 "Beitrags-/FestsetzungsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/LRA (+Rechtsbeh.)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74420.html#msg74420

...ganz einfach gegen beide Bescheide Widerspruch einlegen incl. Aussetzung der Vollziehung:
Ablauf 3a WIDERSPRUCH + Antrag auf Aussetzung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74421.html#msg74421

Sie sollte gleiches für jeden weiteren zwischenzeitlich evtl. noch zugestellen Beitrags- bzw. FestsetzungsBESCHEID tun.

Person A sollte sich zudem evtl. darauf einstellen, dass "Beitragsservice"/ LRA im späteren WiderspruchsBESCHEID den Widerspruch gegen den ersten und ggf. auch gegen den zweiten Bescheid als "unzulässig" erklären, wegen angeblicher "Fristüberschreitung".
Davon braucht sich Person A aber wie im Link zur Fristwahrung eingehend erläutert nicht zu sehr beeindrucken lassen > dies möge BS/ LRA dann einfach im Klageverfahren *nachweisen*... ;)

Da es aufgrund der zeitlichen Überlappungen, Unklarheiten und dem generellen "Forderungsmanagement" des "Beitragsservice" nicht unüblich ist, dass dieser unbeeindruckt dennoch weiter auf eine Zwangsvollstreckung hinarbeitet, sollte sich Person A ggf. entsprechend argumentativ darauf vorbereiten.


Person A *muss* sich jetzt zwingend einlesen um es zu *verstehen*.
Das *Verstehen* kann der Person A hier niemand abnehmen - das muss sie selbst tun.

Dazu noch mal der *eindringliche* Hinweis auf alle oben bereits genannten einschlägigen Links!


Da es sich hier um einen eher "regulären" und im Forum schon mehrfach behandelten fiktiven Fall handelt, wird dieser Thread zur Wahrung der Übersichtlichkeit und Vermeidung von Mehrfachposts geschlossen.
Danke für das Verständnis + gutes Gelingen!


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