Nun flatterten für beide im Haushalt lebenden Personen ein "Festsetzungsbescheid" ins Haus.
Ist es nun an der Zeit zu Handeln?
...wäre es wohl - zumindest für den Fall, dass sich A+B wehren wollen

Was wäre nun die richtige Vorgehensweise?
Person A oder B beim Beitragsservice abmelden?
Dazu gab es im Forum schon mehrfach ähnlich gelagerte Falldiskussionen.
Bitte mal die
Suchfunktion des Forums ausgiebig füttern...
Vermutlich müsste sich eine der beiden Personen offiziell abmelden unter Verweis auf das Beitragskonto der anderen Person.Widerspruch einlegen gegen die "Zwangsvollstreckung"? Ist doch nur Einschüchterung oder?
Kommt schließlich von keiner Offiziellen Stelle :/
Jetzt ist erst mal der FestsetzungsBESCHEID eingegangen.
Das ist noch keine Zwangsvollstreckung.
Und damit es auch nicht soweit kommt, wäre gegen den FestsetzungsBESCHEID gem. der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung vorzugehen.
"Einschüchterung" gibt es viel - ja. Aber Zwangsvollstreckung würde irgendwann eingeleitet, wenn gar nicht reagiert und nicht gezahlt wird.
Und prinzipiell handelt es sich erst mal um eine "offizielle Stelle"

Daran herumzudeuteln hilft nicht wirklich weiter.
Dazu kann Person XYZ dann i.Z. der weiteren Abfolge genauer informieren und "auslassen"

Kurze Info am Rande ----> Jegliche Briefe der GEZ wurden geöffnet/ungeöffnet direkt beseitigt. Es gibt außer den Festsetzungsbescheiden keinerlei andere Schreiben mehr (Bei beiden Personen)
Ist auch so ziemlich unrelevant, weil erst die Bescheide mit Rechtsbehelfsbelehrung "relevant" sind.
Bitte eingehen einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen.Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klagehttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.htmlAblauf - Beispielablaufhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
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