Hallo Forum,
ich habe eine Frage zu folgendem fiktiven Sachverhalt:
Person A aus X bekommt von der GEZ nach einigen Briefen folgenden Brief:
Mahnung
Sehr geehrter Herr A,
bisher haben sie unsere forderung nicht beglichen. Ihr Beitragskonto weist inzwischen einen gesamtrückstand von 397,20€ auf. um ihnen weitere unannehmlichkeiten zu ersparen, geben wir ihnen heute nochmals die gelegenheit, bis zum 15.08.2014 den mahnbetrag von 288,40€ auszugleichen. Der Mahnbetrag errechnet sich aus den festgesetzten Beiträgen der aufgeführten Gebühren-/Beitragsbescheide.
Was passiert, wenn sie nicht zahlen? ihnen drohen vollstreckungsmaßnahmen, wie die Abgabe einer Vermögensauskunft,Kontopfändung........................
Nach dem fruchtlosen Ablauf der Frist werden wir über diesen Betrag bei der für ihren wohnsitz zuständigen vollstreckungsbehörde vollstreckunsgmaßnahmen beantragen. die kosten für die beitreibung gehen zu ihren Lasten. Zuständig ist die Verbandsgemeinde xxx
Wie können sie die vollstreckung vermeiden? zahlen sie den rückstand bis zum 15.09.2014. ist ihnen die zahlung in einer summe nicht möglich, können sie eine ratenzahlung beantragen. gerne auch telefonisch.
Situation wäre folgende:1. Es kamen bereits Briefe an die alle nicht beantwortet wurden.
2. Person A ist sich nicht sicher ob in diesen vorherigen Briefen bereits ein BESCHEID oder nur Mahnungen enthalten waren.
3. Person A wohnt seit über einem Jahr nicht mehr an der Adresse an welche die Briefe geschickt wurden (Elternhaus) ist jedoch noch nicht umgemeldet.
4. Eltern sind bereits Beitragzahler für die besagte Wohnung.
Fragen:Wie sollte Person A vorgehen ?
Ist aufgrund des besagten aktuellen Briefes anzunehmen, dass vorher bereits ein BESCHEID eingegangen ist und Person A nun unbedingt reagieren sollte?
Vielen Dank im voraus für die Antworten.