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Autor Thema: Mahnung erhalten - Ratenzahlung? Unter Vorbehalt? Klage?  (Gelesen 3829 mal)

R
  • Beiträge: 1
Hallo zusammen,

nachdem ich mich nun mehrere Stunden quer durch das Forum gelesen habe,
bin ich leider noch nicht viel weiter gekommen.

Das Forum bietet einem sehr viele Informationen,
gleichzeitig bin ich als Laie damit massiv überfordert :(

Ich möchte gerne mal eure Meinung zu folgendem, fiktiven Fall hören:

Person A hat bisher jegliche Schreiben von B ignoriert. Nach diversen Schreiben von B,
erhielt A nun eine Mahnung über eine Forderung von knapp 400 €.
In diesem Schreiben werden auch Vollstreckungsmaßnahmen angekündigt.

Person A überlegt nun, die Forderungen unter Vorbehalt zu begleichen und abzuwarten,
ob in einem Urteil gegen die Gebühren von B entschieden wird.
Könnte Person A die Forderungen auch per Ratenzahlung an B unter Vorbehalt zahlen?

Am liebsten würde Person A gegen den Verein von B klagen, jedoch fehlt neben der Zeit
auch das Wissen, um einen Klageweg einzuleiten. Gibt es eine Möglichkeit, dass die Klage für Person A
von jemanden übernommen wird, der Ahnung von der Materie hat (Anwalt)?

Mit welchen Kosten müsste Person A dabei rechnen?


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. September 2014, 22:31 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.589
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Nach diversen Schreiben von B, erhielt A nun eine Mahnung über eine Forderung von knapp 400 €.
In diesem Schreiben werden auch Vollstreckungsmaßnahmen angekündigt.
Beachte hierbei, dass in der Mahnung üblicherweise neben den bereits festgesetzten Beträgen und somit dem "Betrag der Mahnung" irreführender- und einschüchternderweise auch weitere "offene Forderungen" gelistet sind, die aber noch nicht festgesetzt wurden.
Üblicherweise reduziert sich damit der tatsächlich "zahlungspflichtige" Anteil - vgl. hierzu u.a. auch diesen ähnlich gelagerten Fall:
Normale GEZ Forderungen ignoriert... Androhung mit Gerichtsvollzieher
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11113.msg75871.html#msg75871


Person A hat bisher jegliche Schreiben von B ignoriert. Nach diversen Schreiben von B,
erhielt A nun eine Mahnung über eine Forderung von knapp 400 €.
In diesem Schreiben werden auch Vollstreckungsmaßnahmen angekündigt.

Person A überlegt nun, die Forderungen unter Vorbehalt zu begleichen und abzuwarten,
ob in einem Urteil gegen die Gebühren von B entschieden wird.
Ist die Mahnung eingegangen, gingen dem üblicherweise auch schon die entsprechenden Bescheide = Verwaltungsakte voraus.

Öffentliche Abgaben (d.h. also z.B. auch per Verwaltungsakt = Bescheid festgesetzte Rundfunkbeiträge) können nach dem Verständnis der Aussagen von akademie.de nicht unter Vorbehalt geleistet werden:

Muster: Ab 2013 - Zahlung unter Vorbehalt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4058.0.html

Beachte hierbei aber auch die Kommentare am Ende des Threads bzgl. der
Widersinnigkeit einer "Zahlung unter Vorbehalt"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4058.msg56595.html#msg56595

Könnte Person A die Forderungen auch per Ratenzahlung an B unter Vorbehalt zahlen?
"Ratenzahlung" möge Person A bitte direkt mit "Beitragsservice" klären. Dafür sind wir hier nicht zuständig ;)
Zum Thema "Vorbehalt" siehe oben.

Bitte habe Verständnis dafür, dass wir unsere Ressourcen und Kapazitäten nicht den Zahlungs"willigen" sondern vielmehr dem Widerstand vorbehalten müssen.

Am liebsten würde Person A gegen den Verein von B klagen, jedoch fehlt neben der Zeit auch das Wissen, um einen Klageweg einzuleiten.
Gibt es eine Möglichkeit, dass die Klage für Person A von jemanden übernommen wird, der Ahnung von der Materie hat (Anwalt)?
Gegen Geld immer... ;)
Vorab aber: In der 1. Instanz besteht keine Awaltspflicht.
Beschäftigt man sich, so kommt auch das Wissen.
Und z.B. dürfte evtl. auch die Möglichkeit bestehen, sich auf ausstehende höherinstanzliche Verfahren zu berufen und zu beantragen, zwischenzeitlich das eigene Verfahren "auszusetzen" - vgl. hierzu u.a.
VerwG Freiburg – Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11087.0.html

Mit welchen Kosten müsste Person A dabei rechnen?
1. Instanz Gerichtskostengebühren ~105€ zzgl. optional Anwalt
Neue Verwaltungsgerichtsgebühren seit 1.8.2013
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7111.0.html
Verfahren auf dem Schriftweg dürfte Kosten der Gegenseite vermeiden helfen (Reise/ Verhandlung...)
Das ist nur eine "Hausnummer".
Aufgrund des geringen "Streitwerts" sind die üblichen Anwaltsgebühren kaum auskömmlich für "Anwalt".
Von daher müsste Person A dann schon die Augen offenhalten, wo/ wer sich dazu bereitfindet.
Im Forum ist dazu auch einiges im Gespräch.
Hierzu bitte die Suchfunktion nutzen.


Generellt gilt:
Weiter eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen.

Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

Umfangreiche Info-/ Linkliste u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html


Da es sich hier um einen weitestgehend "regulären" und im Forum schon mehrfach behandelten fiktiven Fall handelt, wird dieser Thread zur Wahrung der Übersichtlichkeit und Vermeidung von Mehrfachposts geschlossen.
Danke für das Verständnis + gutes Gelingen!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. September 2014, 22:41 von Bürger«
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