Möchte mich auch ersteinmal für meine vielen Fehlerteufel entschuldigen.
Obwohl, eine Urteilsverkündung wäre für den 15. Mai
2013 eher akzeptabel gewesen.

Hier noch ein Nachschlag von mir.
Zunächst dazu die Suche nach den Begriffen und Gesetzen.
Stichwort:
Typisierung
10 % Fündig dazu geworden bin ich bei Ulf Steenken: Die Zulässigkeit gesetzlicher Pauschalierungen im
Einkommenssteuerrecht.
http://www.jurawelt.com/sunrise/media/mediafiles/13828/tenea_juraweltbd9.pdfab Seite 25 ff : § 2 Typisierungen und Typusbegriff
Seite 34, Fussnote 47:
BVerfG v. 24.07.1963- 1 BvL 30/57,11/61, BVerfGE 17, 1 (23ff).
Eine nicht mehr hin-
zunehmende Zahl von ungleich behandelten Personen sah das Bundesverwaltungsgericht
hingegen ab einer Quote von 10% verwirklicht;BVerwG v.19.9.1983 – 8 N 1.83, Bverw-
GE 68, 36 (41) = NvwZ 1984, 380
...
gesetzliche Typisierungen (Pauschalierungen), bei denen durch Abstraktion die Besonderheiten von Lebensverhältnissen und Sachlagen (teilweise) übergangen werden.
Stichwort:
KonvergenzDef.: Wikipedia
Konvergenz (Netzwerk) ...das Zusammenwachsen kleinerer Netzwerke zu größeren Verbänden.
Konvergenz (Telekommunikation) … das Zusammenwachsen verschiedener Dienste und Inhalte
Zitat RBB-Verwaltungsdirektor Hagen Brandstäter: (in einem Interview im Internet zum Thema Rundfunkbeitrag)
…..Wir müssen weg von den Geräten, weil die Konvergenz der Medien und die Vielfalt der Empfangsgeräte heute nicht mehr beherrschbar ist........................
…..Der Gesetzgeber hat das typisiert. Ab ungefähr 90 Prozent, sagt die Jurisprudenz, kann man das machen................
Ich denke mit oben angeführten Definitionen, etwas besser verständlich.
Ja, ja die
10 % Bei der
neuen Regelung wird billigend in Kauf genommen, dass bis zu 10% zahlen müssen, obwohl Nichtnutzer.
Bei der
alten Regelung, mit dem Argument, der ach so schlimmen „Schwarzseher“ waren das wirklich auch 10%, ja und wenn!? durch die Typisierung ja bei der alten Regelung doch auch hinnehmbar!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!