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Umfrage

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Autor Thema: NÖTIGUNG bei der Direktanmeldung (= Zwangsanmeldung) und STRAFANZEIGE?  (Gelesen 124643 mal)

N
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Ich muss gestehen, dass ich dieses Juristen-Deutsch nicht wirklich verstehe. Allein den ersten Beitrag dieses Themas habe ich schon nicht verstanden, weil dort schon dieses Juristen-Kauderwelsch drin stand.

Wir wir alle wissen, wurden ja sämtliche Widersprüche und Klagen gegen den Gebührenbescheid abgelehnt. Wie bereits hier in diesem Thema schon erwähnt, sollte man sich auf die Zwangsanmeldung konzentrieren. Die Frage, die ich mir gestellt habe, ist, ob diese Zwangsanmeldung irgend welchen Gesetzen zugrunde liegt. Im Rundfunkbeitragstaatsvertrag stehen zwar Paragraphen, ABER dieses ganze ist nennt sich VERTRAG und nicht (!) GESETZ. Wir wurden also alle zwangsangemeldet (gegen unseren Willen), weil da ein Vertrag besteht. Da stimmt doch schon mal grundsätzlich was nicht. Habe ich da etwas übersehen, was diesen Vertrag zu einem Gesetz werden lässt, an das wir uns alle halten müssen?


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Vorangehendes, unreflektiert und unkommentiert kopiertes Schreiben ist hier themenfremd und trägt nicht zur "Entwirrung" bei.

Der "Vertrag" ("Rundfunkbeitragsstaatsvertrag") ist seitens der Ministerpräsidenten zwischen den Bundesländern abgeschlossen worden und durch Ratifizierung in den Landesparlamenten dann zum Landesgesetz erhoben worden.

Es ist also kein "Vertrag" nach "Handelsrecht" o.ä. (auch wenn das Prozedere sehr wohl noch juristisch genauer zu prüfen ist!!!) sondern im Verwaltungsrecht angesiedelt.

Bitte hier beim Eingangsthema bleiben  :police:
NÖTIGUNG bei der Direktanmeldung (= Zwangsanmeldung) und STRAFANZEIGE?
Danke ;)


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D
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Zum Thema "Hurra, sie sind jetzt bei uns angemeldet".
Habe diesebzüglich zwei Anwälte gefragt, einen ehemaligen Verwaltungsrichter und einen Anwalt meiner Rechtschutzversicherung. Ersterer sagte mir vor einiger Zeit ich solle die anschreiben und eine Rechtshilfebelehrung anfordern, letzterer sagte heute das die Gerichte bei fehlender Rechtshilfebelehrung unterschiedlich entscheiden, manchmal auch für den Gläubiger.  Das ganze ist ja allgemein bekannt, es handelt sich hier nicht um einen Staubsaugervertreter.
Daraus ergibt sich für mich folgendes: Es ist allgemein bekannt das alle per Gesetz zahlen sollen, und man wurde nun oft genug von denen angebettelt, so das man nicht mehr sagen kann das man das nicht zur Kenntnis genommen hätte. Die Gez ist eine normale Firma und verschickt ständig Infopost zu einem Gesetz, und nun eine Anmeldung mit Zahlungsdaten. Genau genommen könnte man daraus konstruieren das es sich bei der Anmeldung um eine Bestätigung der "Bestellung" handelt, also einen untergeschobenen Vertragsabschluß. Man hat ja schließlich die Ware monatlich ins Haus bekommen, was interessiert es die wenn man das "Paket" per Fußtritt auf die Straße befördert hat.
So gesehen müßte man binnen 4 Wochen widersprechen, und zwar ganz formal der Anmeldung, ohne Schnörkel:
Widerspruch

Sehr geehrte Damen und Herren
Hiermit teile ich ihnen mit das ich einer "Bestätigung der Anmeldung" durch den Beitragsservice
der ÖR (ehemals GEZ) widerspreche.
Einer damit eventuell beabsichtigten Bestell- oder Auftragsbestätigung oder gar einem beabsichtigten Vertragsabschluss widerspreche ich ausdrücklich.

Die GEZ ist eine ganz normale Firma, ein Inkassobüro eben. Es geht hier einfach nur um säumige Beträge, ob die rechtens sind steht auf einem anderen Blatt. Es hat übrigens jemand gegen diese Anmeldung geklagt und ist gescheitert.
Ist einfach mal so freigeistig dahingedacht.


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Es ist allgemein bekannt das alle per Gesetz zahlen sollen, [...]
Ist etwas mutig, das so zu behaupten... ;)

[...] und man wurde nun oft genug von denen angebettelt, so das man nicht mehr sagen kann das man das nicht zur Kenntnis genommen hätte.
Wenn die Schreiben denn (im Zweifel nachweislich) zugegangen sind... ;)
...und wer (als solche auch kenntlich gemachte) "Infopost" von medialen "Staubsaugervertretern" im wahrsten Sinne des Wortes *entsorgt*, hat wohl erstmal alles moralische und juristische Recht dazu.

Die Gez ist eine normale Firma und verschickt ständig Infopost zu einem Gesetz, und nun eine Anmeldung mit Zahlungsdaten. Genau genommen könnte man daraus konstruieren das es sich bei der Anmeldung um eine Bestätigung der "Bestellung" handelt, also einen untergeschobenen Vertragsabschluß. Man hat ja schließlich die Ware monatlich ins Haus bekommen, was interessiert es die wenn man das "Paket" per Fußtritt auf die Straße befördert hat.
So gesehen müßte man binnen 4 Wochen widersprechen und zwar ganz formal der Anmeldung, ohne Schnörkel: [...]
Dafür gibt es eben laut RBStV überhaupt keine Rechtsgrundlage.
Weder für eine Zwangs- bzw. Fremdanmeldung, noch für einen Widerspruch dagegen.

Hiermit teile ich ihnen mit das ich einer "Bestätigung der Anmeldung" durch den Beitragsservice
der ÖR (ehemals GEZ) widerspreche.
Einer damit eventuell beabsichtigten Bestell- oder Auftragsbestätigung oder gar einem beabsichtigten Vertragsabschluss widerspreche ich ausdrücklich.
Wie gesagt, für einen solchen "Widerspruch" gibt es nach bisheriger Kenntnis weder eine Rechtsbehelfsbelehrung noch eine andere wirksame Rechtsgrundlage.
Die bedanken sich regelmäßig für solche "Mitteilungen" ;)
Es wird seitens "Beitragsservice" allenfalls als eine Art "Bestätigung" der Daten gewertet...
...und in Konsequenz (völlig konträr zum eigentlichen Anliegen) als Bestätigung der *Anmeldung*
Siehe bitte auch:
"Widerspruch" gegen "Anmeldeschreiben" = Resultat: "Anmeldung" > Wie weiter?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7411.msg54304.html#msg54304

Die GEZ ist eine ganz normale Firma, ein Inkassobüro eben. Es geht hier einfach nur um säumige Beträge, ob die rechtens sind steht auf einem anderen Blatt.
"GEZ" ist jetzt erstens der sog. "Beitragsservice" - und weder "GEZ" noch neudeutsch "Beitragsservice" sind "eine ganz normale Firma". Wurde oben und andernorts im Forum schon erwähnt.

Es hat übrigens jemand gegen diese Anmeldung geklagt und ist gescheitert.
Quelle...? Umstände...? Klagebegründung...? Urteil...? Ansonsten bleibt es nur Hörensagen und Spekulation. Danke ;)

Person XYZ möge sich bitte eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das neue alte Konstrukt und Prozedere zu verstehen.
Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html


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So gesehen müßte man binnen 4 Wochen widersprechen und zwar ganz formal der Anmeldung, ohne Schnörkel: [...]
Dafür gibt es eben laut RBStV überhaupt keine Rechtsgrundlage.
Weder für eine Zwangs- bzw. Fremdanmeldung, noch für einen Widerspruch dagegen.


Die Idee dahinter finde ich gar nicht mal so abwegig.

Was spricht denn dagegen, dass bereits die Zwangsanmeldung ein Verwaltungsakt ist, dem man widersprechen kann/muss?
Die fehlende Rechtsbehelfsbelehrung würde dann zur Verlängerung der Widerspruchsfrist auf 1 Jahr führen.


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Ich hatte versucht das zu erklären, aber das war zu weitschweifig und deshalb off-topic und wurde gelöscht... , trotz Erkärung meines Anwalts dazu.


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So gesehen müßte man binnen 4 Wochen widersprechen und zwar ganz formal der Anmeldung, ohne Schnörkel: [...]
Dafür gibt es eben laut RBStV überhaupt keine Rechtsgrundlage.
Weder für eine Zwangs- bzw. Fremdanmeldung, noch für einen Widerspruch dagegen.
Die Idee dahinter finde ich gar nicht mal so abwegig.
Was spricht denn dagegen, dass bereits die Zwangsanmeldung ein Verwaltungsakt ist, dem man widersprechen kann/muss?
Die fehlende Rechtsbehelfsbelehrung würde dann zur Verlängerung der Widerspruchsfrist auf 1 Jahr führen.
Dagegen spricht meines Erachtens nach eben, dass es dafür im RBStV keine Rechtsgrundlage gibt.
Worauf sollte sich - mit meinem laienhaften Verständnis ausgedrückt - ein angeblicher oder möglicher "Verwaltungsakt" einer "Zwangs-/ Direkt-/ Fremdanmeldung" begründen, wenn diesem jegliche Rechtsgrundlage fehlt?

Und solange dies nicht eindeutig ein Verwaltungsakt ist und dieser (nebenbei nicht einmal nachweislich zugestellt wird), gäbe es für Person XYZ keinen Grund, dagegen anzuschreiben, weil Person XYZ befürchten würde, dass dies eben nicht als "Widerspruch" sondern im dümmsten Falle als "Anmeldebestätigung" gewertet wird - wie (ich wiederhole mich) u.a. hier dokumentiert:
"Widerspruch" gegen "Anmeldeschreiben" = Resultat: "Anmeldung" > Wie weiter?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7411.msg54304.html#msg54304

Die Rechtsgrundlage ist mit dem durchaus möglichen (aber mindestens ebenso massiv zu hinterfragenden) "Auskunfterzwingungsverfahren" ausreichend im RBStV festgeschrieben. Andere Wege sind nicht beschrieben. Für Person XYZ heißt das: Punkt, aus ;)

Die Auffassung von Person XYZ ist:
Der Anzweiflung der Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme einer "Zwangs-/ Direkt-/ Fremdanmeldung" kann wohl immer noch rechtzeitig im eigentlichen Widerspruch gegen den später (im Zweifel nachweislich) zugestellten BeitragsBESCHEID Ausdruck verliehen werden. Dies würde aus Sicht von Person XYZ einen Widerspruch gegen ein vorausgegangenes Anmeldeschreiben zweifelhaften Charakters unnötig machen.

Allerdings muss man sich wohl aber auch dessen bewusst sein, dass ein Versäumnis der festgeschriebenen "Anzeigepflicht" nach dem Willen des RBStV eine "Ordnungswidrigkeit" darstellt:
Zitat
§ 12 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. den Beginn der Beitragspflicht entgegen § 8 Abs. 1 und 3 nicht innerhalb eines
Monats anzeigt
[...]

Zitat
§ 8 Anzeigepflicht
(1) Das Innehaben einer Wohnung, einer Betriebsstätte oder eines beitragspflichtigen
Kraftfahrzeugs ist unverzüglich schriftlich der zuständigen Landesrundfunkanstalt
anzuzeigen (Anmeldung) [...]

Siehe u.a. auch
Rundfunkstaatsvertrag, RundfunkÄNDERUNGsstaatsvertrag, RundfunkBEITRAGsstaatsvertrag
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6697.0.html

Welche "Tat" da wohl am Ende "schwerer" wiegt?
Eine unrechtmäßige Fremdanmeldung (Urkundenfälschung, etc.?) - oder die "Verletzung der Anzeigepflicht"...?

Anmerkung:
Bisher sind weder im Zusammenhang mit der alten noch mit der neuen Regelung eine Verfolgung von sog. "Ordnungswidrigkeiten" oder gar Auferlegung von "Bußgeldern" dokumentiert...
Wäre wohl auch "schlechtes Karma" für ARD-ZDF-GEZ ;) ;D


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Was spricht denn dagegen, dass bereits die Zwangsanmeldung ein Verwaltungsakt ist, dem man widersprechen kann/muss?
Die fehlende Rechtsbehelfsbelehrung würde dann zur Verlängerung der Widerspruchsfrist auf 1 Jahr führen.
Dagegen spricht meines Erachtens nach eben, dass es dafür im RBStV keine Rechtsgrundlage gibt.
Worauf sollte sich - mit meinem laienhaften Verständnis ausgedrückt - ein angeblicher oder möglicher "Verwaltungsakt" einer "Zwangs-/ Direkt-/ Fremdanmeldung" begründen, wenn diesem jegliche Rechtsgrundlage fehlt?

Dass für den VA keine Rechtsgrundlage besteht und er somit rechtswidrig ist, verhindert den Charakter als VA nicht. Sonst könnte es ja nur rechtmäßige VA geben, und die Verwaltungsgerichte hätten nichts zu tun.

Aber die Briefe sind so gestaltet ("Bestätigung der Anmeldung"), dass man ihnen keine verbindliche hoheitliche Regelung entnehmen kann. Dass war mir nicht bewusst, weil ich so einen noch nicht in Händen hatte.


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Ich wollte hier zwar nichts mehr schreiben, aber hier die abgespeckte Version:
Das ist alles Auslegungssache, das sagte auch der Anwalt einer großen Deutschen Rechtsschutzversicherung, das eine Gericht bemängelt die fehlende Rechtshilfebelehrung, das andere Gericht winkt die Sache durch, der Anwalt sagte er hätte diesebzüglich schon so einige Verfahren erlebt bei denen er sich ganz sicher war und es nicht verstehen konnte das er damit falsch lag.


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Allerdings muss man sich wohl aber auch dessen bewusst sein, dass ein Versäumnis der festgeschriebenen "Anzeigepflicht" nach dem Willen des RBStV eine "Ordnungswidrigkeit" darstellt:
Zitat
§ 12 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. den Beginn der Beitragspflicht entgegen § 8 Abs. 1 und 3 nicht innerhalb eines
Monats anzeigt
[...]

Anmerkung:
Bisher sind weder im Zusammenhang mit der alten noch mit der neuen Regelung eine Verfolgung von sog. "Ordnungswidrigkeiten" oder gar Auferlegung von "Bußgeldern" dokumentiert...
Wäre wohl auch "schlechtes Karma" für ARD-ZDF-GEZ ;) ;D



Nur mal so am Rande, wo liegt denn der Geltungsbereich des Ordnungswidrigkeitengesetz?

"§ 5
Räumliche Geltung

Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, können nur Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes oder außerhalb dieses Geltungsbereichs auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen."

Im StGb steht als Beispiel:

" § 3
 [Geltung für Inlandstaten]
 Das deutsche Strafrecht gilt für Taten, die im Inland begangen werden." (#)


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U
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  • Verfassungsbeschwerde eingereicht; RA Bölck

Ohne jetzt den ganzen Thread gelesen zu haben - ich bin über eine Verlinkung in meinem Thread

Erste Klageerwiderung LRA
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9789.0.html

auf den Beitrag hier aufmerksam geworden:

...an sich eine sehr gute Idee, nur haben wir schon einen thread in dem es darum geht, Geld für einen Anwalt zu sammeln. Das Geld ist bisher schon zusammengekommen, jedenfalls einiges würde zusammenkommen... nur einen Anwalt hat man noch nicht gefunden...

Der Anwalt den ihr sucht sitzt in Norderstedt, habe heute mit ihm telefoniert.
http://www.kanzlei-norderstedt.de/index.php/kanzlei/rechtsanwalt-boelck
Er ist selbst betroffen, vielleicht nimmt mal einer der Mods Kontakt mit ihm auf.

An dieser Stelle verweise ich auch auf meinen Thread
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10511.0.html

Hier geht es darum, meine Berufung finanziell zu unterstützen.
Die Kosten halten doch effektiv fast jeden davon ab, weitere Schritte zu unternehmen, und das ist der Trumpf des Beitragsservice.
Sammelklagen sind nicht zulässig, aber niemand kann uns verbieten, Geld zu sammeln, damit im Namen eines einzelnen Klägers das Ding durchgezogen wird!




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Der Unterschied zwischen Steuerhinterziehung und Steuerverschwendung?

Beide schaden der Allgemeinheit, aber nur die Steuerhinterziehung ist eine Straftat!

p
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Die Kosten halten doch effektiv fast jeden davon ab, weitere Schritte zu unternehmen, und das ist der Trumpf des Beitragsservice.

Mich wundert es auch, das es z.B. keine Rechtsanwälte (wie z.B. Ermano Geuer) gibt, welche in dieser Angelegenheit klagen.
Oder man hört leider nix davon. :(

Das wäre doch sicher mal eine Herausforderung für eine Kanzlei. :P


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d
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  • Gegen Zwangsfinanzierung

Der Anwalt den ihr sucht sitzt in Norderstedt, habe heute mit ihm telefoniert.
Er ist selbst betroffen, vielleicht nimmt mal einer der Mods Kontakt mit ihm auf.


Ein Anwalt wurde bereits gefunden.
Ich habe hier bereits mehrfach geschrieben, dass die Aktion zu lange dauert. Seit Februar warten wir alle auf erste Schritte des Anwalts bzw. des Auftraggebers. Ich vermute, dass wir ca. in 5 oder 6 Jahren soweit sind, vielleicht auch mit dem Tempo in 10 Jahren, bis die Rundfunkanstalten alle Klagen gewonnen haben, da hilft uns die Strafanzeige auch nicht mehr.






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  • Beiträge: 235
  • Verfassungsbeschwerde eingereicht; RA Bölck

Also scheint dieser Anwalt offenbar nicht daran interessiert zu sein, uns zu helfen.
Vermutlich wartet er die aktuellen Urteile ab.

Ich kann nur noch einmal empfehlen, Kontakt mit Herrn RA Bölck aufzunehmen.
Er wird für mich Berufung beim zuständigen VG einlegen.

Einfach mal anrufen... siehe Link oben.



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V
  • Moderator++
  • Beiträge: 5.038
Hallo UnerhÖRt,

wenn alles gut gelingt, inkl. interner Abstimmung, steht hier Ende dieser Woche eine Lösung auf dem Tisch. Diese beinhaltet eine Unterstützung wie die von dir angesprochen.

Bitte doch deinen Anwalt ein Anderkonto für deinen Fall einzurichten und die Kosten anzugeben. Gut wäre noch zu wissen, ob du zu deinen Punkten der Klage, neue bezüglich der persönlichen Verletzungen deiner Grundrechte aufnehmen wirst. Sobald das Konto eingerichtet wurde, hat bereits normalerweise jeder Anwalt, würden wir eine Bestätigung von seiner Seite für die Authentizität benötigen und können eine Spendenaktion ausrufen. So wäre dir und uns allen geholfen und du wärst ein Teil der Gesamtlösung.

Schöne Grüße
Viktor


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