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Gebühren-/ Beitragsbescheid zahlen/ oder nicht zahlen?

Begonnen von Geribald9, 24. August 2014, 17:11

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Geribald9

Person A ist hier neu und noch unbescholten mit der Thematik und mit unsicher mit dem Juristendeutsch.
Aber es geht los. Gebührenbescheid hat die Person A erhalten... Widerspruch wird sie in der kommenden Woche einlegen.

Noch immer ist Person A aber nicht klar: Im Widerspruch wird sie die "Aussetzung der Vollziehung des Beitragsbescheids" beantragen, ...heißt das nun..., dass die Person auch erst mal genannten Betrag, inkl. Säumniszuschlag nicht zahlt?

Wird die Person dann in naher Zukunft gepfändet... oder wie geht das weiter?


Lieben Dank für eine Antwort

Bürger

Ziel des Antrags auf "Aussetzung der Vollziehung" ist ja genau, die "aufschiebende Wirkung" eines Widerspruchs, die bei öffentlichen Abgaben prinzipiell erst mal nicht von sich aus greift, per Antrag zu erwirken, um - ja, genau:
Bis zum Verfahrensende nichts zahlen zu müssen... ;)

Mich deucht, Du hast Dich noch nicht annähernd ins Thema eingelesen.
Solltest Du aber *dringend* tun - verinnerlichen - und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen.

Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
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