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Autor Thema: Erste Klageerwiderung LRA  (Gelesen 33469 mal)

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Erste Klageerwiderung LRA
Autor: 06. Juni 2014, 12:29

 Hallo,
 
 habe vorgestern die Erwiderung des SWR auf meine vor 4 Wochen eingereichte Klage erhalten.
 
Diese stützte sich neben dem Steuerargument auf weitere Punkte wie die Einschränkung der Grundrechte, den nicht mehr zeitgemäßen und nirgends näher definierten "Grundauftrag", die von Prof. Degenhardt angeführte widersprüchliche Bemessung (wenn die neue Abgabe sich angeblich nicht mehr an Geräten orientiert, wieso dann eine zusätzliche Abgabe auf Zweitwohnung und gewerblich genutzte KFZ?) sowie meine Überzeugung, daß die "neuen Medien" keinesfalls zum Konsum von Rundfunk (allenfalls Hörfunk, für den vorher ein verminderter Beitrag zu zahlen war) taugen bzw angeschafft werden und daher das Argument, "neue Medien" hätten die Neuausrichtung nötig gemacht, nicht legitim ist.
 
Der SWR lässt sich 3 Seiten lang über das Steuerargument aus, hierzu konnten sie mittlerweile genug Urteile zitieren.
Die Grundrechte werden weiterhin mit Füßen getreten, die Begründungen sind nach wie vor absurd.
Auf weitere Argumente wird mit keinem Wort eingegangen. Entweder wiegen sie sich mittlerweile in solcher Sicherheit, jeden Prozess zu gewinnen, oder ich habe einen wunden Punkt getroffen.
 
 Frage:
 In dem Schreiben vom VG war nicht beschrieben, wie es weitergehen soll, keine Frist für eine Antwort gesetzt.
 Der SWR schreibt siegessicher nicht "Wir beantragen, die Klage abzuweisen", sondern "Die Klage wird abgewiesen".
 Wie sieht der weitere Weg aus?
 
 Schonmal Danke im Voraus!
 
 Anhänge folgen (sofern ich das hin bekomme, irgendwie spinnt die Funktion bei mir...)
 


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Der Unterschied zwischen Steuerhinterziehung und Steuerverschwendung?

Beide schaden der Allgemeinheit, aber nur die Steuerhinterziehung ist eine Straftat!

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Re: Erste Klageerwiderung LRA
#1: 06. Juni 2014, 13:37
Hier die Klageerwiderung LRA

http://wp1165176.server-he.de/SWR/SWR.zip




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Re: Erste Klageerwiderung LRA
#2: 18. Juni 2014, 11:57

Nachdem ich nun dem Gericht mitgeteilt habe, daß ich die Klage NICHT zurücknehmen werde, was mir nahegelegt wurde, bleibt die Frage im Raum stehen, wie es weitergeht.

Der SWR ist auf die meisten meiner Argumente gar nicht eingegangen, aber vom Gericht wurde keine Frist für eine Stellungnahme meinerseits hierzu festgelegt.

Kann ich nun auf die Klageerwiderung des SWR noch einmal antworten oder wird das anhand dieser dürftigen Antwort bereits entschieden?


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Re: Erste Klageerwiderung LRA
#3: 18. Juni 2014, 18:47
Kann ich nun auf die Klageerwiderung des SWR noch einmal antworten oder wird das anhand dieser dürftigen Antwort bereits entschieden?

Generell aber insbesondere, sofern Person XYZ sich in ihrer ursprünglichen Klageschrift z.B. "weiteren Sachvortrag ausdrücklich vorbehalten" hat, könnte man davon ausgehen, dass noch einmal eine Stellungnahme des Klägers möglich sein sollte.

Sofern im Anschreiben des Verwaltungsgerichts keine näheren Ausführungen hierzu stehen, könnte bzw. sollte Person XYZ hierzu vielleicht am besten das Verwaltungsgericht selbst befragen...


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Re: Erste Klageerwiderung LRA
#4: 24. Juni 2014, 15:28

Laut Auskunft der Geschäftsstelle des VG sind weitere Stellungnahmen bis zur Verhandlung, deren Termin gesondert mitgeteilt wird, jederzeit möglich.



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Re: Erste Klageerwiderung LRA
#5: 24. Juni 2014, 17:27
Vielen Dank für die Klageerwiderung! Ich bin froh, dass du sie veröffentlicht hast. Der gequirlte Unsinn, den die LRA sich dort zusammenschreiben ist unglaublich. Viele Argumente sind Luftnummern, die sich bei genauer Betrachtung in Wohlgefallen auflösen. In meinen Augen ist das vielgenannte Argument der zweckgebundenen Erhebung in Bezug auf die Wohnung das am einfachsten zu entkräftende:

Wenn die LRA anführen, dass man typischerweise in der Wohnung*2) rundfunk konsumiert, wieso muss dann 1. eine Firma Gebühren bezahlen (eine Firma verfügt typischerweise nicht über eine Wohnung, und die Menschen, die in der Firma arbeiten habe alle eine Wohnung und zahlen demnach bereits GEZ.)*1 und 2. wieso musste die Gebühr geändert werden? Die "Medienkonvergenz" sorgte dafür, dass man nicht nur mit dem TV oder Radio Rundfunk konsumiert, sondern auch mit Handy und PC. Also kombiniert man ein typischerweise mobiles Gerät mit der Wohnung als Argument für die Novellierung der Rundfunkgebühren? Ziemlich schwach? Weiterhin, wieso wird das KFZ als Wohnung betrachtet?

Zum Thema Vorzugslast aufgrund der Zurverfügungstellung: Hier hatte ich bereits das Argument gebracht: Ich habe die Mittel Kinder zu bekommen, also habe ich auch Anrecht auf Kindergeld obwohl ich Kinder nur plane und noch nicht habe?!

*1) Weiterhin ist das Argument, dass alle zahlen müssen, welches "sozialer" wäre ziemlich leicht zu entkräften, selbst mit einem Zitat einer unserer Abgeordneten, die doch empfahl: Legen Sie doch die Abgabe auf die Kunden um. Dadurch entsteht eine unzulässige Doppelbelastung, da wir über die erhöhten Endpreise unserer deutschen Firmen die Abgabe eben doch wieder "unsozial" selbst zahlen.

*2) Wieso brauche ich als Deutscher in z.b. Gran Canaria keine Rundfunkgebühren zahlen, wenn ich via Satellit deutsches öffentlich rechtliches Fernsehen gucke. Wieso können Österreicher ARD/ZDF usw. kostenlos gucken, obwohl sie auch in Wohnungen wohnen? Warum können deutsche, die zufällig in Venlo oder im grenznahen Polen wohnen ebenfalls kostenlos ÖRR gucken, obwohl sie in einer Wohnung wohnen?

Alle Argumente des ÖRR sind großer Unsinn...


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Re: Erste Klageerwiderung LRA
#6: 25. Juni 2014, 18:42
Hier die Klageerwiderung LRA

http://wp1165176.server-he.de/SWR/SWR.zip
Ergänzende Idee zu Seite 6, Absatz 3:
Ein milderes Mittel ist selbstverständlich in Sicht: Grundverschlüsselung, Decoder für jeden der freiwillig Kunde des ÖR sein will.

Sonst habe ich nichts zu den Einlassungen des SWR zu sagen.


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Re: Erste Klageerwiderung LRA
#7: 26. Juni 2014, 12:57

Gestern Termin zugestellt bekommen:

VG Koblenz, 17.07.2014, 11.30 Uhr, Saal A021

Hat jemand aus meiner Ecke Interesse, mit mir den Termin wahrzunehmen?


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j

jetzt_reicht_es

Re: Erste Klageerwiderung LRA
#8: 26. Juni 2014, 13:17
...

Alle Argumente des ÖRR sind großer Unsinn...

Aber Unsinn mit 9 Mrd. EUR Einnahmen p.a.! Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen....


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Re: Erste Klageerwiderung LRA
#9: 26. Juni 2014, 13:41
Oh, das sind dann JEDEN TAG über 24 MILLIONEN Euro (24000000 Euro täglich)!  :o lasst euch lieber diese Zahl auf der Zunge zergehen. Jeder der das unterstützt und zahlt ist selber schuld. MIT MIR NICHT


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Re: Erste Klageerwiderung LRA
#10: 26. Juni 2014, 18:30

Gestern Termin zugestellt bekommen:

VG Koblenz, 17.07.2014, 11.30 Uhr, Saal A021

Hat jemand aus meiner Ecke Interesse, mit mir den Termin wahrzunehmen?

Kann verstehen wie du dich fühlst, habe vor wenigen Wochen erst meinen Widerspruch abgeschickt, dauert bei mir noch ein wenig.
Leider bin ich aus Frankfurt und hab kein Auto und am Tag davor Nachtschicht, sonst würd ich gern mitgehen, alleine ist immer blöd irgendwie und außerdem ists gut den Betrieb kennenzulernen.
Aber vielleicht ist in deiner Nähe ja noch eine andere Verhandlung, an der du teilnehmen könntest, so daß du für deine eigene eher gerüstet bist innerlich.


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Re: Erste Klageerwiderung LRA
#11: 27. Juni 2014, 09:13

Gestern Termin zugestellt bekommen:

VG Koblenz, 17.07.2014, 11.30 Uhr, Saal A021

Hat jemand aus meiner Ecke Interesse, mit mir den Termin wahrzunehmen?

Herrlich, ausgerechnet Koblenz! Würde mich doch wundern, wenn das Ergebnis so großartig anders ausfällt als das Urteil vor dem VGH in Koblenz.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

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Re: Erste Klageerwiderung LRA
#12: 30. Juni 2014, 16:29

Herrlich, ausgerechnet Koblenz! Würde mich doch wundern, wenn das Ergebnis so großartig anders ausfällt als das Urteil vor dem VGH in Koblenz.

Doof nur, daß meine Klage auf ganz anderen Sockeln fußt als die Klage des Straßenbauers.
Auch wenn die LRA in ihrer Klageerwiderung mit keinem einzigen Wort darauf eingegangen ist.

Letztendlich ist es auch wumpe, wie das Gericht entscheidet.
Was zählt, ist doch, daß dann der weitere Klageweg offensteht.

Die Haushaltsabgabe wird so oder so von keinem VG gekippt werden, diesen Traum habe ich schon lange aufgegeben.




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Re: Erste Klageerwiderung LRA
#13: 01. Juli 2014, 13:59

...Die Haushaltsabgabe wird so oder so von keinem VG gekippt werden, diesen Traum habe ich schon lange aufgegeben.

Die Entscheidung vom VG Freiburg steht noch aus. Irgendwie ist da im Moment absolute Funkstille.


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Re: Erste Klageerwiderung LRA
#14: 03. Juli 2014, 15:42

Bei meiner weiteren Ausarbeitung der Klage bin ich gerade auf ein altes Urteil gestoßen, interessanterweise vom hiesigen VG, und die Begründung sowohl betr. "neue Medien" als auch "Grundrecht auf Informationsfreiheit" finde ich bemerkenswert.
Sollte da tatsächlich ein Lichtschweif am Horizont zu sehen sein?

 VG Koblenz, 2008 (Aktenzeichen 1 K 496/08.KO)
„Das Verwaltungsgericht Koblenz gab dem selbstständigen Anwalt Recht. In dem bemerkenswerten Urteil berufen sich die Richter auf die im Grundgesetz garantierte Informationsfreiheit, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten – auch über den PC in der Kanzlei. Dieses Grundrecht stufen sie höher ein als die rundfunkrechtlichen Bestimmungen. Mit der Rundfunkgebühr für Internet-PCs sei, so das Gericht, eine „staatliche Zugangshürde“ errichtet worden, die mit den Informationsquellen nichts zu tun habe und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit widerspreche.“

http://www.focus.de/kultur/medien/urteil-zu-rundfunkgebuehren-keine-zwangsabgabe-fuer-pcs_aid_321313.html




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