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Autor Thema: Erste Klageerwiderung LRA  (Gelesen 32289 mal)

U
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  • Verfassungsbeschwerde eingereicht; RA Bölck
Re: Erste Klageerwiderung LRA
#15: 03. Juli 2014, 16:28
Auch das hier ist nach wie vor aktuell, wenn auch aus der Zeit vor der Reform, ich hoffe es wird nicht zu lang, wenn ich den Text kopiere:

http://blog.handelsblatt.com/rechtsboard/2011/01/10/301/

  “Rundfunkgebühren” für internetfähige Computer  10.01.2011      
 
Das BVerwG hat am 27. 10.  2010 in drei Fällen entschieden, dass für internetfähige Computer Rundfunkgebühren zu zahlen seien, auch wenn sie ausschließlich beruflich genutzt werden (Az. 6 C 12.09, 6 C 17.09, 6 C 21.09). Die Instanzgerichte hatten bisher überwiegend aus verschiedenen Gründen eine Rundfunkgebührenpflicht verneint (Übersicht über die Rechtsprechung bei Anna Maria Reislhuber, MMR 2010 S. 459-463, mit Tabelle auf S. 463). Der 6. Senat des BVerwG hat die Revisionen der Kläger, die vor Oberverwaltungsgerichten unterlegen waren, abgewiesen. Es handelte sich um die Urteile des OVG Rheinland-Pfalz vom 12. 3. 2009 (Az. 7 A 10959/08; Vorinstanz VG Koblenz, Urteil vom 15. 7. 2008 – 1 K 496/08.KO), des OVG für das Land Nordrhein-Westfalen vom 26. 5. 2009 (Az. 8 A 732/09; Vorinstanz VG Münster, Urteil vom 27. 2. 2009 – 7 K 744/08) und des Bayerischen VGH vom 19. 5. 2009 (Az. 7 B 08.2922; Vorinstanz VG Ansbach, Urteil vom 10. 7. 2008 – AN 5 K 08.00348).

mehr auf:
http://blog.handelsblatt.com/rechtsboard/2011/01/10/301/


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Juli 2014, 21:15 von Uwe«
Der Unterschied zwischen Steuerhinterziehung und Steuerverschwendung?

Beide schaden der Allgemeinheit, aber nur die Steuerhinterziehung ist eine Straftat!

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Re: Erste Klageerwiderung LRA
#16: 22. Juli 2014, 13:07
Urteil liegt nun vor - der Richter brauchte genau 3 Minuten, um sich umfassend mit meinen Argumenten auseinanderzusetzen.   ???
Leider konnte ich aus beruflichen Gründen nicht anwesend sein, hatte aber im Vorfeld noch einmal auf auf die anderen Punkte in meiner Klage hingewiesen.
Der Richter hielt dennoch einfach an der Entscheidung des VGH fest; die anderen Klagepunkte wären nur, wie zum Schluss des Urteils in einem einzigen Satz erwähnt wird, "unerheblich".

Download hier:
http://wp1165176.server-he.de/SWR/Urteil.zip


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Re: Erste Klageerwiderung LRA
#17: 22. Juli 2014, 13:48
Vielleicht sollte man die Zulassung der Berufung beantragen: wäre der Rechtsweg nicht ausgeschöpft, wenn sie abgelehnt wird? Dann könnte man sich an das BVerfG wenden, oder?


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Re: Erste Klageerwiderung LRA
#18: 22. Juli 2014, 14:48
Vielleicht sollte man die Zulassung der Berufung beantragen: wäre der Rechtsweg nicht ausgeschöpft, wenn sie abgelehnt wird? Dann könnte man sich an das BVerfG wenden, oder?


Das wäre eine spanndende Frage und würde bei Erfolg vieles an Kosten und Zeit sparen. Sprich direkt ans BVerfG falls die Berufung abgelehnt wird. Ich werde es auf jeden Fall so machen. Berufung beantragen und dann, wenn das abgelehnt wird, mich direkt nach Karlsruhe wenden.


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Re: Erste Klageerwiderung LRA
#19: 22. Juli 2014, 15:49
Es ist schauderhaft was hier für "Recht" gesprochen wird. Zu klärende Grundgesetzverstöße einfach als "unerheblich" hinzustellen, ist schon ein starkes Stück...


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Re: Erste Klageerwiderung LRA
#20: 22. Juli 2014, 16:09
Leider konnte ich aus beruflichen Gründen nicht anwesend sein,

Warst Du denn geladen? Wenn ja, dann hätte der Arbeitgeber Dich doch freistellen müssen.

Sprich direkt ans BVerfG falls die Berufung abgelehnt wird. Ich werde es auf jeden Fall so machen. Berufung beantragen und dann, wenn das abgelehnt wird, mich direkt nach Karlsruhe wenden.

Wäre das möglich? Und geht das ohne Anwalt? Würde mich mal brennend interessieren. In den Urteilen wird auf den Instanzenweg verwiesen, aber die Instanz wäre ja dann zu Ende, wenn auch die Zulassung der Berufung abgelehnt wird.

Es ist schauderhaft was hier für "Recht" gesprochen wird. Zu klärende Grundgesetzverstöße einfach als "unerheblich" hinzustellen, ist schon ein starkes Stück...

Sehe ich genauso. Aber so werden dann wohl alle Klagen abgewiesen werden, oder?


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Re: Erste Klageerwiderung LRA
#21: 22. Juli 2014, 16:53
Vielleicht sollte man die Zulassung der Berufung beantragen: wäre der Rechtsweg nicht ausgeschöpft, wenn sie abgelehnt wird? Dann könnte man sich an das BVerfG wenden, oder?


Das wäre eine spanndende Frage und würde bei Erfolg vieles an Kosten und Zeit sparen. Sprich direkt ans BVerfG falls die Berufung abgelehnt wird. Ich werde es auf jeden Fall so machen. Berufung beantragen und dann, wenn das abgelehnt wird, mich direkt nach Karlsruhe wenden.

Danke für die Veröffentlichung des Urteils.

Ich würde die Zulassung der Berufung beantragen,

weil die Rechtssache besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten aufweist und

weil die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat.


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Re: Erste Klageerwiderung LRA
#22: 22. Juli 2014, 21:02
In jedem Fall muss für die Berufungsklage ein Rechtsanwalt beauftragt werden.


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Re: Erste Klageerwiderung LRA
#23: 23. Juli 2014, 11:57

Ja, und da beginnt es schwierig zu werden. Welcher RA wird sich auf dieses Abenteuer einlassen?

Ich habe die Klageerwiderung des SWR, meine Antort darauf und das Urteil noch einmal als übersichtlicheres PDF eingestellt.
Meine Antwort auf die Klageerwiderung deshalb, damit ihr seht, was alles in 3 Minuten als "unerheblich" abgebügelt wurde.
So ziemlich alle darin aufgeführten Punkte werden hier im Forum ausführlich diskutiert.
Interessanterweise kam ich auf die Begründungen durch Recherchen im Netz, habe meist erst Tage später gesehen, daß es hier einen Thread dazu gibt.
Also kann ich doch nicht so falsch liegen, wenn andere das genauso sehen - nur ein Richter am VG eben nicht.   :(


http://wp1165176.server-he.de/SWR/Klageerwiderung_SWR.pdf

http://wp1165176.server-he.de/SWR/Antwort_auf_Klageerwiderung.pdf

http://wp1165176.server-he.de/SWR/Urteil_170714.pdf


Hatte vorgestern so eine Idee, habe gesehen daß das auch schon irgendwo hier erwähnt wird - wie wäre es mit einer Sammelklage, inoffiziell?
Also mehrere die sich zusammentun, um den weiteren Klageweg zu finanzieren, aber im Namen eines einzigen Klägers?
Quasi eine GbR? Ich wäre dabei!



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Der Unterschied zwischen Steuerhinterziehung und Steuerverschwendung?

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Re: Erste Klageerwiderung LRA
#24: 23. Juli 2014, 12:03
Oder eine durch Spenden finanzierte Klage (durch Spenden finanzierter RA), ich wäre auch dabei


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21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

C
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Re: Erste Klageerwiderung LRA
#25: 23. Juli 2014, 12:17
Also mehrere die sich zusammentun, um den weiteren Klageweg zu finanzieren, aber im Namen eines einzigen Klägers?
Quasi eine GbR? Ich wäre dabei!
Da wäre ich auch dabei.
Und eines höre ich hier immer wieder heraus. Das Ziel unserer Bemühungen ist eine Klage vor dem BVerfG in Karlsruhe.
Wäre es da nicht sinnvoll, wenn wir dich unterstützen?


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"Das Internet ist für uns alle Neuland": Angela Merkel, 19.06. 2013

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Re: Erste Klageerwiderung LRA
#26: 23. Juli 2014, 12:21
Oder eine durch Spenden finanzierte Klage (durch Spenden finanzierter RA), ich wäre auch dabei

Dann könnte man den Rundfunkanstalten zeigen, dass es eine "Solidargemeinschaft der Nicht-Rundfunkverbraucher"
gibt, denn sie argumentieren ständig, dass wir der "Solidargemeinschaft der Rundfunkteilnehmer" schaden.

Aber, wir müssen ein Musterprozess mit guten Chancen wählen, der alle Argumente berücksichtigt.

Vielleicht in den Runden Tischen zu besprechen?

Mein ursprünliches Argument war anders: die Berufung beantragen, wenn sie nicht zugelassen ist, und sehen, ob sie abgelehnt wird, dann wäre es vielleicht möglich, sich direkt an das BVerfG zu wenden. Für den Antrag auf Zulassung der Berufung wird man einen Anwalt brauchen, aber nicht für die Beschwerde beim BVerfG.


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Re: Erste Klageerwiderung LRA
#27: 23. Juli 2014, 22:07

Ja, und da beginnt es schwierig zu werden. Welcher RA wird sich auf dieses Abenteuer einlassen?

Ich habe die Klageerwiderung des SWR, meine Antort darauf und das Urteil noch einmal als übersichtlicheres PDF eingestellt.
Meine Antwort auf die Klageerwiderung deshalb, damit ihr seht, was alles in 3 Minuten als "unerheblich" abgebügelt wurde.
So ziemlich alle darin aufgeführten Punkte werden hier im Forum ausführlich diskutiert.
Interessanterweise kam ich auf die Begründungen durch Recherchen im Netz, habe meist erst Tage später gesehen, daß es hier einen Thread dazu gibt.
Also kann ich doch nicht so falsch liegen, wenn andere das genauso sehen - nur ein Richter am VG eben nicht.   :(


http://wp1165176.server-he.de/SWR/Klageerwiderung_SWR.pdf

http://wp1165176.server-he.de/SWR/Antwort_auf_Klageerwiderung.pdf

http://wp1165176.server-he.de/SWR/Urteil_170714.pdf


Hatte vorgestern so eine Idee, habe gesehen daß das auch schon irgendwo hier erwähnt wird - wie wäre es mit einer Sammelklage, inoffiziell?
Also mehrere die sich zusammentun, um den weiteren Klageweg zu finanzieren, aber im Namen eines einzigen Klägers?
Quasi eine GbR? Ich wäre dabei!

Du hast recht viele neue Aspekte in die Klageerwiderung http://wp1165176.server-he.de/SWR/Antwort_auf_Klageerwiderung.pdf reingepackt. Das ist vollkommen richtig.

Mein Eindruck nach dem Lesen deiner Klageerwiderung und des Urteils ist folgender:
Der Richter hat sich kaum auf die Klageerwiderung bezogen, dafür anscheinend fast ausschließlich auf deine ursprüngliche Klage. Ich frage mich zudem, wo die Begründungen des Richters sind? Er behauptet etwas, begründet aber nicht.
Wann ist deine Klageerwiderung beim Gericht eingegangen? Die Klageerwiderung des SWR war auf den 27.05.2014 datiert. Die Urteilsverkündung war ja am 17.07.2014.

Könntest du bitte noch deine Klage als Pdf-Datei im Forum einhängen, damit wir uns noch davon ein Bild machen können?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Juli 2014, 23:03 von Viktor7«

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Re: Erste Klageerwiderung LRA
#28: 24. Juli 2014, 11:45

Aber, wir müssen ein Musterprozess mit guten Chancen wählen, der alle Argumente berücksichtigt.

Vielleicht in den Runden Tischen zu besprechen?


Das Problem ist - es eilt. Die Berufung ist nur 4 Wochen nach Zugang des Urteils zulässig.


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Re: Erste Klageerwiderung LRA
#29: 24. Juli 2014, 12:42

Wann ist deine Klageerwiderung beim Gericht eingegangen? Die Klageerwiderung des SWR war auf den 27.05.2014 datiert. Die Urteilsverkündung war ja am 17.07.2014.

Sie ging am 15.07. beim Gericht ein. Daß sie noch gelesen wurde, entnehme ich dem Urteil, darin wurden einige Punkte angesprochen, aus denen das hervor geht ("Der Kläger meint, das Urteil treffe nur auf einen Teil seiner Klage zu" und "Soweit der Kläger ... auf die Rechtslage in anderen europäischen Ländern verweist").

Könntest du bitte noch deine Klage als Pdf-Datei im Forum einhängen, damit wir uns noch davon ein Bild machen können?

Natürlich, gerne.

Dort wurden die angesprochenen Punkte noch weit ausführlicher behandelt, in meiner Klageerwiderung hatte ich diese im Grunde nur um aktuelle Geschehnisse ergänzt und den Focus von dem Steuerargument noch einmal auf mein ursprüngliches Anliegen, daß die "neuen Medien" die Abgabe nicht rechtfertigen und somit keine Neuausrichtung der Finanzierung begründen können, gelenkt.
Weiterer Kernpunkt war die Infragestellung des "Grundversorgungsauftrages", der ja mittlerweile hier auch heiß diskutiert wird. Wer braucht noch öffentlichen (über)finanzierten Rundfunk (der im technischen Sinne keiner mehr ist), wenn man sich aus anderen Quellen informieren kann, noch dazu unabhängiger, jederzeit und vielfältiger (und hier erfüllt die freie Presse schon den Tatbestand der Grundversorgung, vom Internet mal abgesehen)?

http://wp1165176.server-he.de/SWR/Klage.pdf



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