Kann ich nun auf die Klageerwiderung des SWR noch einmal antworten oder wird das anhand dieser dürftigen Antwort bereits entschieden?
Hier die Klageerwiderung LRAErgänzende Idee zu Seite 6, Absatz 3:
http://wp1165176.server-he.de/SWR/SWR.zip
...
Alle Argumente des ÖRR sind großer Unsinn...
Gestern Termin zugestellt bekommen:
VG Koblenz, 17.07.2014, 11.30 Uhr, Saal A021
Hat jemand aus meiner Ecke Interesse, mit mir den Termin wahrzunehmen?
Gestern Termin zugestellt bekommen:
VG Koblenz, 17.07.2014, 11.30 Uhr, Saal A021
Hat jemand aus meiner Ecke Interesse, mit mir den Termin wahrzunehmen?
Herrlich, ausgerechnet Koblenz! Würde mich doch wundern, wenn das Ergebnis so großartig anders ausfällt als das Urteil vor dem VGH in Koblenz.
...Die Haushaltsabgabe wird so oder so von keinem VG gekippt werden, diesen Traum habe ich schon lange aufgegeben.
Vielleicht sollte man die Zulassung der Berufung beantragen: wäre der Rechtsweg nicht ausgeschöpft, wenn sie abgelehnt wird? Dann könnte man sich an das BVerfG wenden, oder?
Leider konnte ich aus beruflichen Gründen nicht anwesend sein,
Sprich direkt ans BVerfG falls die Berufung abgelehnt wird. Ich werde es auf jeden Fall so machen. Berufung beantragen und dann, wenn das abgelehnt wird, mich direkt nach Karlsruhe wenden.
Es ist schauderhaft was hier für "Recht" gesprochen wird. Zu klärende Grundgesetzverstöße einfach als "unerheblich" hinzustellen, ist schon ein starkes Stück...
Vielleicht sollte man die Zulassung der Berufung beantragen: wäre der Rechtsweg nicht ausgeschöpft, wenn sie abgelehnt wird? Dann könnte man sich an das BVerfG wenden, oder?
Das wäre eine spanndende Frage und würde bei Erfolg vieles an Kosten und Zeit sparen. Sprich direkt ans BVerfG falls die Berufung abgelehnt wird. Ich werde es auf jeden Fall so machen. Berufung beantragen und dann, wenn das abgelehnt wird, mich direkt nach Karlsruhe wenden.
Also mehrere die sich zusammentun, um den weiteren Klageweg zu finanzieren, aber im Namen eines einzigen Klägers?Da wäre ich auch dabei.
Quasi eine GbR? Ich wäre dabei!
Oder eine durch Spenden finanzierte Klage (durch Spenden finanzierter RA), ich wäre auch dabei
Ja, und da beginnt es schwierig zu werden. Welcher RA wird sich auf dieses Abenteuer einlassen?
Ich habe die Klageerwiderung des SWR, meine Antort darauf und das Urteil noch einmal als übersichtlicheres PDF eingestellt.
Meine Antwort auf die Klageerwiderung deshalb, damit ihr seht, was alles in 3 Minuten als "unerheblich" abgebügelt wurde.
So ziemlich alle darin aufgeführten Punkte werden hier im Forum ausführlich diskutiert.
Interessanterweise kam ich auf die Begründungen durch Recherchen im Netz, habe meist erst Tage später gesehen, daß es hier einen Thread dazu gibt.
Also kann ich doch nicht so falsch liegen, wenn andere das genauso sehen - nur ein Richter am VG eben nicht. :(
http://wp1165176.server-he.de/SWR/Klageerwiderung_SWR.pdf
http://wp1165176.server-he.de/SWR/Antwort_auf_Klageerwiderung.pdf
http://wp1165176.server-he.de/SWR/Urteil_170714.pdf
Hatte vorgestern so eine Idee, habe gesehen daß das auch schon irgendwo hier erwähnt wird - wie wäre es mit einer Sammelklage, inoffiziell?
Also mehrere die sich zusammentun, um den weiteren Klageweg zu finanzieren, aber im Namen eines einzigen Klägers?
Quasi eine GbR? Ich wäre dabei!
Aber, wir müssen ein Musterprozess mit guten Chancen wählen, der alle Argumente berücksichtigt.
Vielleicht in den Runden Tischen zu besprechen?
Wann ist deine Klageerwiderung beim Gericht eingegangen? Die Klageerwiderung des SWR war auf den 27.05.2014 datiert. Die Urteilsverkündung war ja am 17.07.2014.
Könntest du bitte noch deine Klage als Pdf-Datei im Forum einhängen, damit wir uns noch davon ein Bild machen können?
Leider konnte ich aus beruflichen Gründen nicht anwesend sein,
Warst Du denn geladen? Wenn ja, dann hätte der Arbeitgeber Dich doch freistellen müssen.
...
Aber natürlich. Das ist im BGB geregelt. Das Gericht läd persönlich und der Arbeiteger kann dann nicht sagen, Du darfst da nicht hin! Es ist immer in eigener Sache:Entweder klagst Du selbst oder Du wirst verklagt. Das wäre da kein Unterschied.
Aber nicht, wenn es in eigener Sache ist.
Die Freistellung würde dann unbezahlt erfolgen bzw. es müsste dafür ein Tag Urlaub aufgewendet werden.Das ist zum Teil richtig. Zunächst unbezahlt, und ob der Verdienstausfall erstattet wird, würde nach dem Verfahren im Kostenfestsetzungsbeschluß entschieden werden. Urlaub zu nehmen wäre taktisch unklug, denn dann sagt das Gericht später mit Sicherheit, daß ja kein Ausfall entstanden ist und wird die Kosten nicht zugestehen. Das weiß ich aus eigener Erfahrung. Besser ist, sich die Zeit nicht bezahlen zu lassen und sich das vom Arbeitgeber bescheinigen zu lassen (auch dazu ist er verpflichtet).
Auf jeden Fall schade, dass es nicht geklappt hat und dass Du vor dem Einzelrichter Deine Argumente nicht rüberbringen konntestIch fürchte, das wird zukünftig allen so gehen, die sich wehren. Was können wir denn jetzt noch tun oder mutigen Klägern raten?
Vor allem der Zeitaufwand. Man kann ja schon bisschen was machen aber bis 31. Dezember 2014 sollte man/wir schon was verändert haben sonst haben wir das Teil noch länger an der Backe, siehe §15 des RBStV.Wiso bist Du Dir so sicher, daß den Vertrag jemand kündigt?
Oder eine durch Spenden finanzierte Klage (durch Spenden finanzierter RA), ich wäre auch dabei
Ich beteilige mich mit 50 Euro, wenn innerhalb der 4 Wochen Frist ein Anwalt die Berufung beantragt.+1
Vor allem der Zeitaufwand. Man kann ja schon bisschen was machen aber bis 31. Dezember 2014 sollte man/wir schon was verändert haben sonst haben wir das Teil noch länger an der Backe, siehe §15 des RBStV.Wiso bist Du Dir so sicher, daß den Vertrag jemand kündigt?
Ich bin mir eben nicht sicher...wenns keiner kündigt, oder wenigstens in Frage stellt dass er ummodelliert wird, bleibt er ja bestehen und ich denke es sieht nicht sehr gut aus, is ja nicht mehr lange, oder wer wendet sich denn an die Minister, wie aktiv ist das Forum da aktuell, wie soll das eigtl. laufen bezüglich den §15?
Grüße
Urteil liegt nun vor - der Richter brauchte genau 3 Minuten, um sich umfassend mit meinen Argumenten auseinanderzusetzen. ???
Leider konnte ich aus beruflichen Gründen nicht anwesend sein, hatte aber im Vorfeld noch einmal auf auf die anderen Punkte in meiner Klage hingewiesen.
Der Richter hielt dennoch einfach an der Entscheidung des VGH fest; die anderen Klagepunkte wären nur, wie zum Schluss des Urteils in einem einzigen Satz erwähnt wird, "unerheblich".
Download hier:
http://wp1165176.server-he.de/SWR/Urteil.zip
Urteil liegt nun vor - der Richter brauchte genau 3 Minuten, um sich umfassend mit meinen Argumenten auseinanderzusetzen. ???
Leider konnte ich aus beruflichen Gründen nicht anwesend sein, hatte aber im Vorfeld noch einmal auf auf die anderen Punkte in meiner Klage hingewiesen.
Der Richter hielt dennoch einfach an der Entscheidung des VGH fest; die anderen Klagepunkte wären nur, wie zum Schluss des Urteils in einem einzigen Satz erwähnt wird, "unerheblich".
Download hier:
http://wp1165176.server-he.de/SWR/Urteil.zip
Ich habe mir ja überlegt, weil ich Nachtschichter bin und tagsüber eigentlich schlafen sollte(klar könnte ich an der Verhandlung sein aber mit Jetlag im Kopp), ob ich nicht den schriftlichen Weg der Verhandlung wählen sollte, ist ja was ich gehört habe auch eine Option.
Aber jetzt frage ich mich wirklich, ob schriftlich nicht heißt, daß man NOCH leichter wegbalbiert wird..
@Joe87: an sich eine sehr gute Idee, nur haben wir schon einen thread in dem es darum geht, Geld für einen Anwalt zu sammeln. Das Geld ist bisher schon zusammengekommen, jedenfalls einiges würde zusammenkommen..nur einen Anwalt hat man noch nicht gefunden...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8318.0.html
Ich bin mir eben nicht sicher...wenns keiner kündigt, oder wenigstens in Frage stellt dass er ummodelliert wird, bleibt er ja bestehen und ich denke es sieht nicht sehr gut aus, is ja nicht mehr lange, oder wer wendet sich denn an die Minister, wie aktiv ist das Forum da aktuell, wie soll das eigtl. laufen bezüglich den §15?
Grüße
Der Vertrag kann nur von einem der Bundesländer gekündigt werden.
Es gibt einen Anti-BS/GEZ Anwalt in Nürnberg:
http://www.tschuschke.eu/leistungen/rundfunkbeitrag-gez/
(Ich wohne auch in Nürnberg)
@robbig, sieht ganz gut aus. Ich bezweifle allerdings, dass diese Aktion von allen im Forum gesehen wurde. Außerdem könnte man über Crowdfunding noch viel mehr Menschen erreichen.
Weißt du, was genau das Problem bei der Suche nach einem Anwalt ist?
ich meine, dass eine fadenscheinige Begründung der RSV bezüglich "Keine Chance" durch die Gerichte in Bayern unwichtig ist, da 1. im erfolgsfall die RSV keine Kosten zu tragen hat und 2. du in einem anderen Bundesland lebst und daher die Bayrische Verfassung für dich unwichtig ist. Ich würde um schriftliche Begründung der Ablehung der RSV bitten, aber hier gibt es dazu auch irgendwo einen trheadIn der Tat: Nicht abwimmeln lassen...
4.
...Gesetzliche Typisierungen
Der Rundfunkbeitrag ist eine Abgabe, die viele Millionen Haushalte und Gewerbebetriebe monatlich mit einem Betrag in überschaubarer Höhe belastet. Der Beitrag muss wegen der Vielzahl der Steuerschuldner, der Häufigkeit der (monatlichen) Erhebung und der Geringfügigkeit des jeweils erhobenen Betrages einfach und praktikabel ausgestaltet werden. Das verfassungsrechtlich anerkannte Instrument für die Praktikabilität von Abgaben- und insbesondere von Steuergesetzen in Massenvorgängen
ist die Typisierung169...
Ich beteilige mich mit 50 Euro, wenn innerhalb der 4 Wochen Frist ein Anwalt die Berufung beantragt.+1
Nehmen wir als erstes mal seinen Vergleich mit der Kurtaxe! Der hinkt nämlich. Denn die Kurtaxe wird nicht flächendecken für die gesamte Rebublik erhoben sondern ich habe immer noch eine Wahlmöglichkeit, ob ich mich an einem Ort aufhaltenmöchte, an dem eine derartige Abgabe erhoben wird.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 11. Juli 2012 entschieden, dass diese Pauschalsteuer teilweise verfassungswidrig ist und nur für privat veranlasste entgeltliche Übernachtungen (Touristen) erhoben werden darf, nicht aber für Geschäftsreisende.Das wirft schon allein aufgrund dieser Tatsache die Frage nach der Rechtmäßigkeit der ebenfalls pauschalen Betriebsstättenabgabe auf.
Nehmen wir als erstes mal seinen Vergleich mit der Kurtaxe! Der hinkt nämlich. Denn die Kurtaxe wird nicht flächendecken für die gesamte Rebublik erhoben sondern ich habe immer noch eine Wahlmöglichkeit, ob ich mich an einem Ort aufhaltenmöchte, an dem eine derartige Abgabe erhoben wird.
Interessant hierzu auch die im Netz zu findenden Ausführungen zur Kurtaxe/ Ortstaxe u.a. unter
http://de.wikipedia.org/wiki/Ortstaxe#DeutschlandZitatDas Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 11. Juli 2012 entschieden, dass diese Pauschalsteuer teilweise verfassungswidrig ist und nur für privat veranlasste entgeltliche Übernachtungen (Touristen) erhoben werden darf, nicht aber für Geschäftsreisende.Das wirft schon allein aufgrund dieser Tatsache die Frage nach der Rechtmäßigkeit der ebenfalls pauschalen Betriebsstättenabgabe auf.
Widersprüche/ Mängel noch und nöcher...
Aber wir entfernen uns vermutlich zu sehr vom Kern des Themas, daher bitte wieder zurück zu diesem:
"Erste Klageerwiderung LRA"
Danke :police: ;)