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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: UnerhÖRt am 06. Juni 2014, 12:29

Titel: Erste Klageerwiderung LRA
Beitrag von: UnerhÖRt am 06. Juni 2014, 12:29

 Hallo,
 
 habe vorgestern die Erwiderung des SWR auf meine vor 4 Wochen eingereichte Klage erhalten.
 
Diese stützte sich neben dem Steuerargument auf weitere Punkte wie die Einschränkung der Grundrechte, den nicht mehr zeitgemäßen und nirgends näher definierten "Grundauftrag", die von Prof. Degenhardt angeführte widersprüchliche Bemessung (wenn die neue Abgabe sich angeblich nicht mehr an Geräten orientiert, wieso dann eine zusätzliche Abgabe auf Zweitwohnung und gewerblich genutzte KFZ?) sowie meine Überzeugung, daß die "neuen Medien" keinesfalls zum Konsum von Rundfunk (allenfalls Hörfunk, für den vorher ein verminderter Beitrag zu zahlen war) taugen bzw angeschafft werden und daher das Argument, "neue Medien" hätten die Neuausrichtung nötig gemacht, nicht legitim ist.
 
Der SWR lässt sich 3 Seiten lang über das Steuerargument aus, hierzu konnten sie mittlerweile genug Urteile zitieren.
Die Grundrechte werden weiterhin mit Füßen getreten, die Begründungen sind nach wie vor absurd.
Auf weitere Argumente wird mit keinem Wort eingegangen. Entweder wiegen sie sich mittlerweile in solcher Sicherheit, jeden Prozess zu gewinnen, oder ich habe einen wunden Punkt getroffen.
 
 Frage:
 In dem Schreiben vom VG war nicht beschrieben, wie es weitergehen soll, keine Frist für eine Antwort gesetzt.
 Der SWR schreibt siegessicher nicht "Wir beantragen, die Klage abzuweisen", sondern "Die Klage wird abgewiesen".
 Wie sieht der weitere Weg aus?
 
 Schonmal Danke im Voraus!
 
 Anhänge folgen (sofern ich das hin bekomme, irgendwie spinnt die Funktion bei mir...)
 
Titel: Re: Erste Klageerwiderung LRA
Beitrag von: UnerhÖRt am 06. Juni 2014, 13:37
Hier die Klageerwiderung LRA

http://wp1165176.server-he.de/SWR/SWR.zip


Titel: Re: Erste Klageerwiderung LRA
Beitrag von: UnerhÖRt am 18. Juni 2014, 11:57

Nachdem ich nun dem Gericht mitgeteilt habe, daß ich die Klage NICHT zurücknehmen werde, was mir nahegelegt wurde, bleibt die Frage im Raum stehen, wie es weitergeht.

Der SWR ist auf die meisten meiner Argumente gar nicht eingegangen, aber vom Gericht wurde keine Frist für eine Stellungnahme meinerseits hierzu festgelegt.

Kann ich nun auf die Klageerwiderung des SWR noch einmal antworten oder wird das anhand dieser dürftigen Antwort bereits entschieden?
Titel: Re: Erste Klageerwiderung LRA
Beitrag von: Bürger am 18. Juni 2014, 18:47
Kann ich nun auf die Klageerwiderung des SWR noch einmal antworten oder wird das anhand dieser dürftigen Antwort bereits entschieden?

Generell aber insbesondere, sofern Person XYZ sich in ihrer ursprünglichen Klageschrift z.B. "weiteren Sachvortrag ausdrücklich vorbehalten" hat, könnte man davon ausgehen, dass noch einmal eine Stellungnahme des Klägers möglich sein sollte.

Sofern im Anschreiben des Verwaltungsgerichts keine näheren Ausführungen hierzu stehen, könnte bzw. sollte Person XYZ hierzu vielleicht am besten das Verwaltungsgericht selbst befragen...
Titel: Re: Erste Klageerwiderung LRA
Beitrag von: UnerhÖRt am 24. Juni 2014, 15:28

Laut Auskunft der Geschäftsstelle des VG sind weitere Stellungnahmen bis zur Verhandlung, deren Termin gesondert mitgeteilt wird, jederzeit möglich.

Titel: Re: Erste Klageerwiderung LRA
Beitrag von: Sebastian am 24. Juni 2014, 17:27
Vielen Dank für die Klageerwiderung! Ich bin froh, dass du sie veröffentlicht hast. Der gequirlte Unsinn, den die LRA sich dort zusammenschreiben ist unglaublich. Viele Argumente sind Luftnummern, die sich bei genauer Betrachtung in Wohlgefallen auflösen. In meinen Augen ist das vielgenannte Argument der zweckgebundenen Erhebung in Bezug auf die Wohnung das am einfachsten zu entkräftende:

Wenn die LRA anführen, dass man typischerweise in der Wohnung*2) rundfunk konsumiert, wieso muss dann 1. eine Firma Gebühren bezahlen (eine Firma verfügt typischerweise nicht über eine Wohnung, und die Menschen, die in der Firma arbeiten habe alle eine Wohnung und zahlen demnach bereits GEZ.)*1 und 2. wieso musste die Gebühr geändert werden? Die "Medienkonvergenz" sorgte dafür, dass man nicht nur mit dem TV oder Radio Rundfunk konsumiert, sondern auch mit Handy und PC. Also kombiniert man ein typischerweise mobiles Gerät mit der Wohnung als Argument für die Novellierung der Rundfunkgebühren? Ziemlich schwach? Weiterhin, wieso wird das KFZ als Wohnung betrachtet?

Zum Thema Vorzugslast aufgrund der Zurverfügungstellung: Hier hatte ich bereits das Argument gebracht: Ich habe die Mittel Kinder zu bekommen, also habe ich auch Anrecht auf Kindergeld obwohl ich Kinder nur plane und noch nicht habe?!

*1) Weiterhin ist das Argument, dass alle zahlen müssen, welches "sozialer" wäre ziemlich leicht zu entkräften, selbst mit einem Zitat einer unserer Abgeordneten, die doch empfahl: Legen Sie doch die Abgabe auf die Kunden um. Dadurch entsteht eine unzulässige Doppelbelastung, da wir über die erhöhten Endpreise unserer deutschen Firmen die Abgabe eben doch wieder "unsozial" selbst zahlen.

*2) Wieso brauche ich als Deutscher in z.b. Gran Canaria keine Rundfunkgebühren zahlen, wenn ich via Satellit deutsches öffentlich rechtliches Fernsehen gucke. Wieso können Österreicher ARD/ZDF usw. kostenlos gucken, obwohl sie auch in Wohnungen wohnen? Warum können deutsche, die zufällig in Venlo oder im grenznahen Polen wohnen ebenfalls kostenlos ÖRR gucken, obwohl sie in einer Wohnung wohnen?

Alle Argumente des ÖRR sind großer Unsinn...
Titel: Re: Erste Klageerwiderung LRA
Beitrag von: Noch_ein_GEZappter am 25. Juni 2014, 18:42
Hier die Klageerwiderung LRA

http://wp1165176.server-he.de/SWR/SWR.zip
Ergänzende Idee zu Seite 6, Absatz 3:
Ein milderes Mittel ist selbstverständlich in Sicht: Grundverschlüsselung, Decoder für jeden der freiwillig Kunde des ÖR sein will.

Sonst habe ich nichts zu den Einlassungen des SWR zu sagen.
Titel: Re: Erste Klageerwiderung LRA
Beitrag von: UnerhÖRt am 26. Juni 2014, 12:57

Gestern Termin zugestellt bekommen:

VG Koblenz, 17.07.2014, 11.30 Uhr, Saal A021

Hat jemand aus meiner Ecke Interesse, mit mir den Termin wahrzunehmen?
Titel: Re: Erste Klageerwiderung LRA
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 26. Juni 2014, 13:17
...

Alle Argumente des ÖRR sind großer Unsinn...

Aber Unsinn mit 9 Mrd. EUR Einnahmen p.a.! Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen....
Titel: Re: Erste Klageerwiderung LRA
Beitrag von: langan am 26. Juni 2014, 13:41
Oh, das sind dann JEDEN TAG über 24 MILLIONEN Euro (24000000 Euro täglich)!  :o lasst euch lieber diese Zahl auf der Zunge zergehen. Jeder der das unterstützt und zahlt ist selber schuld. MIT MIR NICHT
Titel: Re: Erste Klageerwiderung LRA
Beitrag von: robbig am 26. Juni 2014, 18:30

Gestern Termin zugestellt bekommen:

VG Koblenz, 17.07.2014, 11.30 Uhr, Saal A021

Hat jemand aus meiner Ecke Interesse, mit mir den Termin wahrzunehmen?

Kann verstehen wie du dich fühlst, habe vor wenigen Wochen erst meinen Widerspruch abgeschickt, dauert bei mir noch ein wenig.
Leider bin ich aus Frankfurt und hab kein Auto und am Tag davor Nachtschicht, sonst würd ich gern mitgehen, alleine ist immer blöd irgendwie und außerdem ists gut den Betrieb kennenzulernen.
Aber vielleicht ist in deiner Nähe ja noch eine andere Verhandlung, an der du teilnehmen könntest, so daß du für deine eigene eher gerüstet bist innerlich.
Titel: Re: Erste Klageerwiderung LRA
Beitrag von: Rochus am 27. Juni 2014, 09:13

Gestern Termin zugestellt bekommen:

VG Koblenz, 17.07.2014, 11.30 Uhr, Saal A021

Hat jemand aus meiner Ecke Interesse, mit mir den Termin wahrzunehmen?

Herrlich, ausgerechnet Koblenz! Würde mich doch wundern, wenn das Ergebnis so großartig anders ausfällt als das Urteil vor dem VGH in Koblenz.
Titel: Re: Erste Klageerwiderung LRA
Beitrag von: UnerhÖRt am 30. Juni 2014, 16:29

Herrlich, ausgerechnet Koblenz! Würde mich doch wundern, wenn das Ergebnis so großartig anders ausfällt als das Urteil vor dem VGH in Koblenz.

Doof nur, daß meine Klage auf ganz anderen Sockeln fußt als die Klage des Straßenbauers.
Auch wenn die LRA in ihrer Klageerwiderung mit keinem einzigen Wort darauf eingegangen ist.

Letztendlich ist es auch wumpe, wie das Gericht entscheidet.
Was zählt, ist doch, daß dann der weitere Klageweg offensteht.

Die Haushaltsabgabe wird so oder so von keinem VG gekippt werden, diesen Traum habe ich schon lange aufgegeben.


Titel: Re: Erste Klageerwiderung LRA
Beitrag von: Rochus am 01. Juli 2014, 13:59

...Die Haushaltsabgabe wird so oder so von keinem VG gekippt werden, diesen Traum habe ich schon lange aufgegeben.

Die Entscheidung vom VG Freiburg steht noch aus. Irgendwie ist da im Moment absolute Funkstille.
Titel: Re: Erste Klageerwiderung LRA
Beitrag von: UnerhÖRt am 03. Juli 2014, 15:42

Bei meiner weiteren Ausarbeitung der Klage bin ich gerade auf ein altes Urteil gestoßen, interessanterweise vom hiesigen VG, und die Begründung sowohl betr. "neue Medien" als auch "Grundrecht auf Informationsfreiheit" finde ich bemerkenswert.
Sollte da tatsächlich ein Lichtschweif am Horizont zu sehen sein?

 VG Koblenz, 2008 (Aktenzeichen 1 K 496/08.KO)
„Das Verwaltungsgericht Koblenz gab dem selbstständigen Anwalt Recht. In dem bemerkenswerten Urteil berufen sich die Richter auf die im Grundgesetz garantierte Informationsfreiheit, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten – auch über den PC in der Kanzlei. Dieses Grundrecht stufen sie höher ein als die rundfunkrechtlichen Bestimmungen. Mit der Rundfunkgebühr für Internet-PCs sei, so das Gericht, eine „staatliche Zugangshürde“ errichtet worden, die mit den Informationsquellen nichts zu tun habe und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit widerspreche.“

http://www.focus.de/kultur/medien/urteil-zu-rundfunkgebuehren-keine-zwangsabgabe-fuer-pcs_aid_321313.html


Titel: Re: Erste Klageerwiderung LRA
Beitrag von: UnerhÖRt am 03. Juli 2014, 16:28
Auch das hier ist nach wie vor aktuell, wenn auch aus der Zeit vor der Reform, ich hoffe es wird nicht zu lang, wenn ich den Text kopiere:

http://blog.handelsblatt.com/rechtsboard/2011/01/10/301/

  “Rundfunkgebühren” für internetfähige Computer  10.01.2011      
 
Das BVerwG hat am 27. 10.  2010 in drei Fällen entschieden, dass für internetfähige Computer Rundfunkgebühren zu zahlen seien, auch wenn sie ausschließlich beruflich genutzt werden (Az. 6 C 12.09, 6 C 17.09, 6 C 21.09). Die Instanzgerichte hatten bisher überwiegend aus verschiedenen Gründen eine Rundfunkgebührenpflicht verneint (Übersicht über die Rechtsprechung bei Anna Maria Reislhuber, MMR 2010 S. 459-463, mit Tabelle auf S. 463). Der 6. Senat des BVerwG hat die Revisionen der Kläger, die vor Oberverwaltungsgerichten unterlegen waren, abgewiesen. Es handelte sich um die Urteile des OVG Rheinland-Pfalz vom 12. 3. 2009 (Az. 7 A 10959/08; Vorinstanz VG Koblenz, Urteil vom 15. 7. 2008 – 1 K 496/08.KO), des OVG für das Land Nordrhein-Westfalen vom 26. 5. 2009 (Az. 8 A 732/09; Vorinstanz VG Münster, Urteil vom 27. 2. 2009 – 7 K 744/08) und des Bayerischen VGH vom 19. 5. 2009 (Az. 7 B 08.2922; Vorinstanz VG Ansbach, Urteil vom 10. 7. 2008 – AN 5 K 08.00348).

mehr auf:
http://blog.handelsblatt.com/rechtsboard/2011/01/10/301/
Titel: Re: Erste Klageerwiderung LRA
Beitrag von: UnerhÖRt am 22. Juli 2014, 13:07
Urteil liegt nun vor - der Richter brauchte genau 3 Minuten, um sich umfassend mit meinen Argumenten auseinanderzusetzen.   ???
Leider konnte ich aus beruflichen Gründen nicht anwesend sein, hatte aber im Vorfeld noch einmal auf auf die anderen Punkte in meiner Klage hingewiesen.
Der Richter hielt dennoch einfach an der Entscheidung des VGH fest; die anderen Klagepunkte wären nur, wie zum Schluss des Urteils in einem einzigen Satz erwähnt wird, "unerheblich".

Download hier:
http://wp1165176.server-he.de/SWR/Urteil.zip
Titel: Re: Erste Klageerwiderung LRA
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 22. Juli 2014, 13:48
Vielleicht sollte man die Zulassung der Berufung beantragen: wäre der Rechtsweg nicht ausgeschöpft, wenn sie abgelehnt wird? Dann könnte man sich an das BVerfG wenden, oder?
Titel: Re: Erste Klageerwiderung LRA
Beitrag von: Radio_Libertas am 22. Juli 2014, 14:48
Vielleicht sollte man die Zulassung der Berufung beantragen: wäre der Rechtsweg nicht ausgeschöpft, wenn sie abgelehnt wird? Dann könnte man sich an das BVerfG wenden, oder?


Das wäre eine spanndende Frage und würde bei Erfolg vieles an Kosten und Zeit sparen. Sprich direkt ans BVerfG falls die Berufung abgelehnt wird. Ich werde es auf jeden Fall so machen. Berufung beantragen und dann, wenn das abgelehnt wird, mich direkt nach Karlsruhe wenden.
Titel: Re: Erste Klageerwiderung LRA
Beitrag von: BinDagegen am 22. Juli 2014, 15:49
Es ist schauderhaft was hier für "Recht" gesprochen wird. Zu klärende Grundgesetzverstöße einfach als "unerheblich" hinzustellen, ist schon ein starkes Stück...
Titel: Re: Erste Klageerwiderung LRA
Beitrag von: Vierauge am 22. Juli 2014, 16:09
Leider konnte ich aus beruflichen Gründen nicht anwesend sein,

Warst Du denn geladen? Wenn ja, dann hätte der Arbeitgeber Dich doch freistellen müssen.

Sprich direkt ans BVerfG falls die Berufung abgelehnt wird. Ich werde es auf jeden Fall so machen. Berufung beantragen und dann, wenn das abgelehnt wird, mich direkt nach Karlsruhe wenden.

Wäre das möglich? Und geht das ohne Anwalt? Würde mich mal brennend interessieren. In den Urteilen wird auf den Instanzenweg verwiesen, aber die Instanz wäre ja dann zu Ende, wenn auch die Zulassung der Berufung abgelehnt wird.

Es ist schauderhaft was hier für "Recht" gesprochen wird. Zu klärende Grundgesetzverstöße einfach als "unerheblich" hinzustellen, ist schon ein starkes Stück...

Sehe ich genauso. Aber so werden dann wohl alle Klagen abgewiesen werden, oder?
Titel: Re: Erste Klageerwiderung LRA
Beitrag von: Helmut Enz am 22. Juli 2014, 16:53
Vielleicht sollte man die Zulassung der Berufung beantragen: wäre der Rechtsweg nicht ausgeschöpft, wenn sie abgelehnt wird? Dann könnte man sich an das BVerfG wenden, oder?


Das wäre eine spanndende Frage und würde bei Erfolg vieles an Kosten und Zeit sparen. Sprich direkt ans BVerfG falls die Berufung abgelehnt wird. Ich werde es auf jeden Fall so machen. Berufung beantragen und dann, wenn das abgelehnt wird, mich direkt nach Karlsruhe wenden.

Danke für die Veröffentlichung des Urteils.

Ich würde die Zulassung der Berufung beantragen,

weil die Rechtssache besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten aufweist und

weil die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat.
Titel: Re: Erste Klageerwiderung LRA
Beitrag von: Redfox am 22. Juli 2014, 21:02
In jedem Fall muss für die Berufungsklage ein Rechtsanwalt beauftragt werden.
Titel: Re: Erste Klageerwiderung LRA
Beitrag von: UnerhÖRt am 23. Juli 2014, 11:57

Ja, und da beginnt es schwierig zu werden. Welcher RA wird sich auf dieses Abenteuer einlassen?

Ich habe die Klageerwiderung des SWR, meine Antort darauf und das Urteil noch einmal als übersichtlicheres PDF eingestellt.
Meine Antwort auf die Klageerwiderung deshalb, damit ihr seht, was alles in 3 Minuten als "unerheblich" abgebügelt wurde.
So ziemlich alle darin aufgeführten Punkte werden hier im Forum ausführlich diskutiert.
Interessanterweise kam ich auf die Begründungen durch Recherchen im Netz, habe meist erst Tage später gesehen, daß es hier einen Thread dazu gibt.
Also kann ich doch nicht so falsch liegen, wenn andere das genauso sehen - nur ein Richter am VG eben nicht.   :(


http://wp1165176.server-he.de/SWR/Klageerwiderung_SWR.pdf

http://wp1165176.server-he.de/SWR/Antwort_auf_Klageerwiderung.pdf

http://wp1165176.server-he.de/SWR/Urteil_170714.pdf


Hatte vorgestern so eine Idee, habe gesehen daß das auch schon irgendwo hier erwähnt wird - wie wäre es mit einer Sammelklage, inoffiziell?
Also mehrere die sich zusammentun, um den weiteren Klageweg zu finanzieren, aber im Namen eines einzigen Klägers?
Quasi eine GbR? Ich wäre dabei!

Titel: Re: Erste Klageerwiderung LRA
Beitrag von: 20MillionenEuroTäglich am 23. Juli 2014, 12:03
Oder eine durch Spenden finanzierte Klage (durch Spenden finanzierter RA), ich wäre auch dabei
Titel: Re: Erste Klageerwiderung LRA
Beitrag von: Carina am 23. Juli 2014, 12:17
Also mehrere die sich zusammentun, um den weiteren Klageweg zu finanzieren, aber im Namen eines einzigen Klägers?
Quasi eine GbR? Ich wäre dabei!
Da wäre ich auch dabei.
Und eines höre ich hier immer wieder heraus. Das Ziel unserer Bemühungen ist eine Klage vor dem BVerfG in Karlsruhe.
Wäre es da nicht sinnvoll, wenn wir dich unterstützen?
Titel: Re: Erste Klageerwiderung LRA
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 23. Juli 2014, 12:21
Oder eine durch Spenden finanzierte Klage (durch Spenden finanzierter RA), ich wäre auch dabei

Dann könnte man den Rundfunkanstalten zeigen, dass es eine "Solidargemeinschaft der Nicht-Rundfunkverbraucher"
gibt, denn sie argumentieren ständig, dass wir der "Solidargemeinschaft der Rundfunkteilnehmer" schaden.

Aber, wir müssen ein Musterprozess mit guten Chancen wählen, der alle Argumente berücksichtigt.

Vielleicht in den Runden Tischen zu besprechen?

Mein ursprünliches Argument war anders: die Berufung beantragen, wenn sie nicht zugelassen ist, und sehen, ob sie abgelehnt wird, dann wäre es vielleicht möglich, sich direkt an das BVerfG zu wenden. Für den Antrag auf Zulassung der Berufung wird man einen Anwalt brauchen, aber nicht für die Beschwerde beim BVerfG.
Titel: Re: Erste Klageerwiderung LRA
Beitrag von: Viktor7 am 23. Juli 2014, 22:07

Ja, und da beginnt es schwierig zu werden. Welcher RA wird sich auf dieses Abenteuer einlassen?

Ich habe die Klageerwiderung des SWR, meine Antort darauf und das Urteil noch einmal als übersichtlicheres PDF eingestellt.
Meine Antwort auf die Klageerwiderung deshalb, damit ihr seht, was alles in 3 Minuten als "unerheblich" abgebügelt wurde.
So ziemlich alle darin aufgeführten Punkte werden hier im Forum ausführlich diskutiert.
Interessanterweise kam ich auf die Begründungen durch Recherchen im Netz, habe meist erst Tage später gesehen, daß es hier einen Thread dazu gibt.
Also kann ich doch nicht so falsch liegen, wenn andere das genauso sehen - nur ein Richter am VG eben nicht.   :(


http://wp1165176.server-he.de/SWR/Klageerwiderung_SWR.pdf

http://wp1165176.server-he.de/SWR/Antwort_auf_Klageerwiderung.pdf

http://wp1165176.server-he.de/SWR/Urteil_170714.pdf


Hatte vorgestern so eine Idee, habe gesehen daß das auch schon irgendwo hier erwähnt wird - wie wäre es mit einer Sammelklage, inoffiziell?
Also mehrere die sich zusammentun, um den weiteren Klageweg zu finanzieren, aber im Namen eines einzigen Klägers?
Quasi eine GbR? Ich wäre dabei!

Du hast recht viele neue Aspekte in die Klageerwiderung http://wp1165176.server-he.de/SWR/Antwort_auf_Klageerwiderung.pdf reingepackt. Das ist vollkommen richtig.

Mein Eindruck nach dem Lesen deiner Klageerwiderung und des Urteils ist folgender:
Der Richter hat sich kaum auf die Klageerwiderung bezogen, dafür anscheinend fast ausschließlich auf deine ursprüngliche Klage. Ich frage mich zudem, wo die Begründungen des Richters sind? Er behauptet etwas, begründet aber nicht.
Wann ist deine Klageerwiderung beim Gericht eingegangen? Die Klageerwiderung des SWR war auf den 27.05.2014 datiert. Die Urteilsverkündung war ja am 17.07.2014.

Könntest du bitte noch deine Klage als Pdf-Datei im Forum einhängen, damit wir uns noch davon ein Bild machen können?
Titel: Re: Erste Klageerwiderung LRA
Beitrag von: UnerhÖRt am 24. Juli 2014, 11:45

Aber, wir müssen ein Musterprozess mit guten Chancen wählen, der alle Argumente berücksichtigt.

Vielleicht in den Runden Tischen zu besprechen?


Das Problem ist - es eilt. Die Berufung ist nur 4 Wochen nach Zugang des Urteils zulässig.
Titel: Re: Erste Klageerwiderung LRA
Beitrag von: UnerhÖRt am 24. Juli 2014, 12:42

Wann ist deine Klageerwiderung beim Gericht eingegangen? Die Klageerwiderung des SWR war auf den 27.05.2014 datiert. Die Urteilsverkündung war ja am 17.07.2014.

Sie ging am 15.07. beim Gericht ein. Daß sie noch gelesen wurde, entnehme ich dem Urteil, darin wurden einige Punkte angesprochen, aus denen das hervor geht ("Der Kläger meint, das Urteil treffe nur auf einen Teil seiner Klage zu" und "Soweit der Kläger ... auf die Rechtslage in anderen europäischen Ländern verweist").

Könntest du bitte noch deine Klage als Pdf-Datei im Forum einhängen, damit wir uns noch davon ein Bild machen können?

Natürlich, gerne.

Dort wurden die angesprochenen Punkte noch weit ausführlicher behandelt, in meiner Klageerwiderung hatte ich diese im Grunde nur um aktuelle Geschehnisse ergänzt und den Focus von dem Steuerargument noch einmal auf mein ursprüngliches Anliegen, daß die "neuen Medien" die Abgabe nicht rechtfertigen und somit keine Neuausrichtung der Finanzierung begründen können, gelenkt.
Weiterer Kernpunkt war die Infragestellung des "Grundversorgungsauftrages", der ja mittlerweile hier auch heiß diskutiert wird. Wer braucht noch öffentlichen (über)finanzierten Rundfunk (der im technischen Sinne keiner mehr ist), wenn man sich aus anderen Quellen informieren kann, noch dazu unabhängiger, jederzeit und vielfältiger (und hier erfüllt die freie Presse schon den Tatbestand der Grundversorgung, vom Internet mal abgesehen)?

http://wp1165176.server-he.de/SWR/Klage.pdf

Titel: Re: Erste Klageerwiderung LRA
Beitrag von: Rochus am 24. Juli 2014, 13:29
Leider konnte ich aus beruflichen Gründen nicht anwesend sein,

Warst Du denn geladen? Wenn ja, dann hätte der Arbeitgeber Dich doch freistellen müssen.

...

Aber nicht, wenn es in eigener Sache ist. Die Freistellung würde dann unbezahlt erfolgen bzw. es müsste dafür ein Tag Urlaub aufgewendet werden. Das sollte es einem schon wert sein, ohne jetzt hier darüber zu Urteilen, dass unser wirklich mutiger Kläger an dem Termin nicht teilgenommen hat.

Auf jeden Fall schade, dass es nicht geklappt hat und dass Du vor dem Einzelrichter Deine  Argumente nicht rüberbringen konntest bzw. noch etwas zu der Klageschrift ergänzen konntest.
Titel: Re: Erste Klageerwiderung LRA
Beitrag von: UnerhÖRt am 24. Juli 2014, 13:57

Ohne ins Detail zu gehen:
Es war mir zeitlich einfach nicht möglich, an dem Termin teilzunehmen.

Kann mir auch nicht vorstellen daß es etwas geändert hätte, da sich die Parteien nur auf das Steuerargument bezogen und dies momentan nicht mehr weiter auszuführen ist, solange das Urteil des VGH im Raum steht.
Hat man als Laie ohne Anwalt überhaupt eine Chance gegen das Desinteresse eines Richters, sich mit den Punkten auseinanderzusetzen?

Erinnert mich an Diskussionen über das Rauchen - jeder weiß (und es ist erwiesen) daß es krank macht, viel Geld kostet und die Mitmenschen belästigt, aber du bekommst echt lustige Ausreden zu hören, wenn du das einem Raucher erzählst.
Die sind so weltfremd, daß dir keine Gegenargumente dazu mehr einfallen.
Ich fürchte, so wäre es mir vor Gericht auch ergangen.

Immerhin steht jetzt der weitere Klageweg offen...

Titel: Re: Erste Klageerwiderung LRA
Beitrag von: Vierauge am 24. Juli 2014, 17:17

Aber nicht, wenn es in eigener Sache ist.
Aber natürlich. Das ist im BGB geregelt. Das Gericht läd persönlich und der Arbeiteger kann dann nicht sagen, Du darfst da nicht hin! Es ist immer in eigener Sache:Entweder klagst Du selbst oder Du wirst verklagt. Das wäre da kein Unterschied.

Die Freistellung würde dann unbezahlt erfolgen bzw. es müsste dafür ein Tag Urlaub aufgewendet werden.
Das ist zum Teil richtig. Zunächst unbezahlt, und ob der Verdienstausfall erstattet wird, würde nach dem Verfahren im Kostenfestsetzungsbeschluß entschieden werden. Urlaub zu nehmen wäre taktisch unklug, denn dann sagt das Gericht später mit Sicherheit, daß ja kein Ausfall entstanden ist und wird die Kosten nicht zugestehen. Das weiß ich aus eigener Erfahrung. Besser ist, sich die Zeit nicht bezahlen zu lassen und sich das vom Arbeitgeber bescheinigen zu lassen (auch dazu ist er verpflichtet).

Auf jeden Fall schade, dass es nicht geklappt hat und dass Du vor dem Einzelrichter Deine  Argumente nicht rüberbringen konntest
Ich fürchte, das wird zukünftig allen so gehen, die sich wehren. Was können wir denn jetzt noch tun oder mutigen Klägern raten?
Titel: Re: Erste Klageerwiderung LRA
Beitrag von: Shran am 24. Juli 2014, 17:36
Es ist ja schon Pflicht das zu tun...was auch immer dabei raus kommt.

Vor allem der Zeitaufwand. Man kann ja schon bisschen was machen aber bis 31. Dezember 2014 sollte man/wir schon was verändert haben sonst haben wir das Teil noch länger an der Backe, siehe §15 des RBStV. Als Einzelperson hat das dann vermutlich doch mehr Wirkungskraft, wenn 1000ende machen. Aber um Himmelswillen mit welchem Aufwand. Wie sollen die Älteren Menschen, der vermutlich größere Teil der Gesllschaft, ich schere mal alle über einen Kamm, das bewerkstelligen? Mit der Lupe im Gesetztesbuch stöbern?
Person A (nachfolgend "X") befindet sich ja auch erst im Anfangsstadium und sie weiß nicht wie viel da noch kommt und wie viel man wissen muss, aber ich denke X wird keinesfalls zahlen wollen, nicht aus Volkshass und Asozialität oder ähnlichem, sondern weil X in erster Linie eine private Person ist und
- als Mensch keine verwertbare Informationen aus der Luft, der "Möglichkeiten", fischen kann,
- weil X in der Freiheit beraubt wird weil, sie sich mit den Gesetzen auseinander setzen MUSS, die diese Farce verhindern könnte.
X ist nicht mehr nur wütend, sondern auch genervt, unruhig und träumt jetzt auch schon von der GEZ. X ist eher geneigt gar nichts zu machen,
- eher hält X sein Konto flach, was natürlich auch schlecht für die Kreditvergabe der Banken wäre, vielleicht einfach P Konto oder ein anonymes Konto für das Gehalt, wenn das alle machen würden...
- oder räumt seine Wohnung aus.
Man muss ja nicht grundsätzlich dagegen sein, aber ein Überdenken des Vertrags wäre sinnvoll, Teschüren meinte ja auch das eine Steuer okay wäre, aber eine angepasste volksfreundliche Steuer, oder jeder der sowas schauen WILL kauft sich einen Decoder um das verschlüsselte Programm zu sehen.
Kommt mir bisschen so vor wie im Krieg der Volksempfänger. Da konnte man sich noch entscheiden den zu kaufen um die Propaganda zu hören. Heute muss man zahlen und kann sich entscheiden die Propaganda zu hören, es fehlt also das Gerät. Vielleicht kann man das ja anfordern und die 17,99 als Miete sehen. Das Problem ist jedoch immer noch das Programm an sich.
Titel: Re: Erste Klageerwiderung LRA
Beitrag von: Vierauge am 24. Juli 2014, 17:47
Vor allem der Zeitaufwand. Man kann ja schon bisschen was machen aber bis 31. Dezember 2014 sollte man/wir schon was verändert haben sonst haben wir das Teil noch länger an der Backe, siehe §15 des RBStV.
Wiso bist Du Dir so sicher, daß den Vertrag jemand kündigt?
Titel: Re: Erste Klageerwiderung LRA
Beitrag von: Helmut Enz am 24. Juli 2014, 18:30
Oder eine durch Spenden finanzierte Klage (durch Spenden finanzierter RA), ich wäre auch dabei

Das klingt gut!
Jetzt ist die Zeit zum Handeln!

Ich beteilige mich mit 50 Euro, wenn innerhalb der 4 Wochen Frist ein Anwalt die Berufung beantragt.
Titel: Re: Erste Klageerwiderung LRA
Beitrag von: odenil am 24. Juli 2014, 19:03
Ich beteilige mich mit 50 Euro, wenn innerhalb der 4 Wochen Frist ein Anwalt die Berufung beantragt.
+1
Titel: Re: Erste Klageerwiderung LRA
Beitrag von: GezGirly am 24. Juli 2014, 19:49
Wohin soll ich überweisen?  :)
Titel: Re: Erste Klageerwiderung LRA
Beitrag von: Shran am 25. Juli 2014, 07:46
Vor allem der Zeitaufwand. Man kann ja schon bisschen was machen aber bis 31. Dezember 2014 sollte man/wir schon was verändert haben sonst haben wir das Teil noch länger an der Backe, siehe §15 des RBStV.
Wiso bist Du Dir so sicher, daß den Vertrag jemand kündigt?

Ich bin mir eben nicht sicher...wenns keiner kündigt, oder wenigstens in Frage stellt dass er ummodelliert wird, bleibt er ja bestehen und ich denke es sieht nicht sehr gut aus, is ja nicht mehr lange, oder wer wendet sich denn an die Minister, wie aktiv ist das Forum da aktuell, wie soll das eigtl. laufen bezüglich den §15?
Grüße
Titel: Re: Erste Klageerwiderung LRA
Beitrag von: Viktor7 am 25. Juli 2014, 11:43
Danke für die Einstellung der Klage. Sie ist sehr vielschichtig und hat sicherlich sehr viel Arbeit gekostet. Für meine Begriffe gehören die persönlichen Verletzungen der eigenen Grundrechte zum absoluten Kernpunkt der Klage vor dem VG. Jede persönliche Verletzung des Grundrechts muss einzeln gründlich belegt werden. Über die Verfassungswidrigkeit wird nach meinem Wissen kein VG entscheiden wollen und können.

Aus heutiger Sicht gehört der Punkt der Gesundheitsschädigung durch TV fachkundig belegt und zum persönlichen Grund für den TV Konsumverzicht erklärt in die Klage. Manipulationsnachweise der ö.-r. Sender natürlich auch.

Nur so haben wir, in meinen Augen, eine Chance auf Erfolg. So wie es aussieht, wird sich der Kampf bis zum Verfassungsgericht hinziehen.
Titel: Re: Erste Klageerwiderung LRA
Beitrag von: Radio_Libertas am 25. Juli 2014, 11:48
Ich würde mich entsprechend meiner etwas bescheideneren Mittel mit 25 Euro an den Rechtsanwaltskosten beteiligen.
Titel: Re: Erste Klageerwiderung LRA
Beitrag von: Vierauge am 25. Juli 2014, 14:02

Ich bin mir eben nicht sicher...wenns keiner kündigt, oder wenigstens in Frage stellt dass er ummodelliert wird, bleibt er ja bestehen und ich denke es sieht nicht sehr gut aus, is ja nicht mehr lange, oder wer wendet sich denn an die Minister, wie aktiv ist das Forum da aktuell, wie soll das eigtl. laufen bezüglich den §15?
Grüße

Der Vertrag kann nur von einem der Bundesländer gekündigt werden.
Titel: Re: Erste Klageerwiderung LRA
Beitrag von: joe87 am 27. Juli 2014, 20:56
Hallo zusammen,

ich möchte noch einmal das Thema "Spenden für einen Anwalt" ansprechen:
Ich halte es für eine sehr gute Idee einen solchen Spendenaufruf zu starten. Ein Beispiel der vergangenen Woche in Berlin hat gezeigt, dass dies auch gar nicht so schwer sein sollte. In nur wenigen Tagen wurden hier 12.000 € eingesammelt: http://www.berliner-zeitung.de/politik/12-000-euro-fuer-ein-jahr-berliner-testet-bedingungsloses-grundeinkommen,10808018,27932726.html

Die Frage ist nur, wie man das Unterfangen am effektivsten angeht. Meiner Meinung nach sollten wir folgendermaßen vorgehen:

Und zum Schluss noch folgende Frage an die Entscheider dieses Forums: an wen wende ich mich am besten intern in dieser Sache, um diese Idee in die Tat umzusetzen? Gibt es vielleicht jemanden, der sich für entsprechende Pressemitteilungen und zunächst einmal den Text für das Crowdfunding zur Verfügung stellen würde?
Titel: Re: Erste Klageerwiderung LRA
Beitrag von: robbig am 27. Juli 2014, 21:08
Urteil liegt nun vor - der Richter brauchte genau 3 Minuten, um sich umfassend mit meinen Argumenten auseinanderzusetzen.   ???
Leider konnte ich aus beruflichen Gründen nicht anwesend sein, hatte aber im Vorfeld noch einmal auf auf die anderen Punkte in meiner Klage hingewiesen.
Der Richter hielt dennoch einfach an der Entscheidung des VGH fest; die anderen Klagepunkte wären nur, wie zum Schluss des Urteils in einem einzigen Satz erwähnt wird, "unerheblich".

Download hier:
http://wp1165176.server-he.de/SWR/Urteil.zip

Ich habe mir ja überlegt, weil ich Nachtschichter bin und tagsüber eigentlich schlafen sollte(klar könnte ich an der Verhandlung sein aber mit Jetlag im Kopp), ob ich nicht den schriftlichen Weg der Verhandlung wählen sollte, ist ja was ich gehört habe auch eine Option.
Aber jetzt frage ich mich wirklich, ob schriftlich nicht heißt, daß man NOCH leichter wegbalbiert wird..


@Joe87: an sich eine sehr gute Idee, nur haben wir schon einen thread in dem es darum geht, Geld für einen Anwalt zu sammeln. Das Geld ist bisher schon zusammengekommen, jedenfalls einiges würde zusammenkommen..nur einen Anwalt hat man noch nicht gefunden...

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8318.0.html
Titel: Re: Erste Klageerwiderung LRA
Beitrag von: Helmut Enz am 27. Juli 2014, 22:44
@robbig: Ich hatte auch den schriftlichen Weg gewählt.
Der SWR hat auf der mündlichen Verhandlung bestanden.
Inzwischen betrachte ich es als eine Herausforderung und gute Möglichkeit, noch ein treffendes Plädoyer vorzutragen.
Titel: Re: Erste Klageerwiderung LRA
Beitrag von: 20MillionenEuroTäglich am 27. Juli 2014, 23:12
Es gibt einen Anti-BS/GEZ Anwalt in Nürnberg:
http://www.tschuschke.eu/leistungen/rundfunkbeitrag-gez/

(Ich wohne auch in Nürnberg)


Urteil liegt nun vor - der Richter brauchte genau 3 Minuten, um sich umfassend mit meinen Argumenten auseinanderzusetzen.   ???
Leider konnte ich aus beruflichen Gründen nicht anwesend sein, hatte aber im Vorfeld noch einmal auf auf die anderen Punkte in meiner Klage hingewiesen.
Der Richter hielt dennoch einfach an der Entscheidung des VGH fest; die anderen Klagepunkte wären nur, wie zum Schluss des Urteils in einem einzigen Satz erwähnt wird, "unerheblich".

Download hier:
http://wp1165176.server-he.de/SWR/Urteil.zip

Ich habe mir ja überlegt, weil ich Nachtschichter bin und tagsüber eigentlich schlafen sollte(klar könnte ich an der Verhandlung sein aber mit Jetlag im Kopp), ob ich nicht den schriftlichen Weg der Verhandlung wählen sollte, ist ja was ich gehört habe auch eine Option.
Aber jetzt frage ich mich wirklich, ob schriftlich nicht heißt, daß man NOCH leichter wegbalbiert wird..


@Joe87: an sich eine sehr gute Idee, nur haben wir schon einen thread in dem es darum geht, Geld für einen Anwalt zu sammeln. Das Geld ist bisher schon zusammengekommen, jedenfalls einiges würde zusammenkommen..nur einen Anwalt hat man noch nicht gefunden...

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8318.0.html
Titel: Re: Erste Klageerwiderung LRA
Beitrag von: joe87 am 28. Juli 2014, 14:23
@robbig, sieht ganz gut aus. Ich bezweifle allerdings, dass diese Aktion von allen im Forum gesehen wurde. Außerdem könnte man über Crowdfunding noch viel mehr Menschen erreichen.
Weißt du, was genau das Problem bei der Suche nach einem Anwalt ist?
Titel: Re: Erste Klageerwiderung LRA
Beitrag von: Shran am 28. Juli 2014, 19:13

Ich bin mir eben nicht sicher...wenns keiner kündigt, oder wenigstens in Frage stellt dass er ummodelliert wird, bleibt er ja bestehen und ich denke es sieht nicht sehr gut aus, is ja nicht mehr lange, oder wer wendet sich denn an die Minister, wie aktiv ist das Forum da aktuell, wie soll das eigtl. laufen bezüglich den §15?
Grüße

Der Vertrag kann nur von einem der Bundesländer gekündigt werden.

Und wie überreden und juristisch festnageln :D
Titel: Re: Erste Klageerwiderung LRA
Beitrag von: Shran am 28. Juli 2014, 19:15
Die Anwaltsache: ich zahle nur bei Erfolgsaussicht.
Titel: Re: Erste Klageerwiderung LRA
Beitrag von: robbig am 29. Juli 2014, 02:06
Es gibt einen Anti-BS/GEZ Anwalt in Nürnberg:
http://www.tschuschke.eu/leistungen/rundfunkbeitrag-gez/

(Ich wohne auch in Nürnberg)

Ja den Genossen hatte ich damals, als ich noch dachte ich brauche einen Anwalt zur Verhandlung vor dem VG, auch 2x angemailt, aber leider nie Antwort bekommen.

@robbig, sieht ganz gut aus. Ich bezweifle allerdings, dass diese Aktion von allen im Forum gesehen wurde. Außerdem könnte man über Crowdfunding noch viel mehr Menschen erreichen.
Weißt du, was genau das Problem bei der Suche nach einem Anwalt ist?

Weiß nicht mehr als im Thread drinsteht.
Titel: Re: Erste Klageerwiderung LRA
Beitrag von: sense am 31. Juli 2014, 14:30
Hallo liebe Leute,

auch ich klage, in meinem Falle vor dem Verwaltungsgericht Schleswig.

Da unsere Rechtsschutzversicherung nicht greifen will, zahle ich selber, in erster Instanz sind es etwa 430€, wobei hier noch offen steht, in wie fern " ... § 6 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages nach § 188 Satz 2 VwGO gerichtskostenfrei sind ..."  greift.
Kann mir jemand eine gute Argumentation nennen, wie ich die Rechtsschutz (die Verwaltungsrecht abdeckt) zum übernehmen der Kosten bringen kann?
Die sehen hier keine Chancen wegen der beiden BVG-Urteile...


Ich nehme so ziemlich alle Ansätze in meine Klage auf, die ich finden konnte, auch berufe ich mich auf die Religionsfreiheit und einem vom NDR ignorierten Antrag auf Befreiung mit eigentlich sehr guter Begründung... (Danke an Helmut für seine tolle Website!)

Inzwischen geht das ganze über 44 Seiten, mein Rechtsanwalt prüft derzeit alle Punkte und verarbeitet sie "sauber" in die Klage.

Da dies ein öffentliches Forum ist, werde ich keine wichtigen Details im Vorhinein durchsickern lassen, wohl aber, dass ich alles mir mögliche tun werden, um "denen" ihre "Allmachtsphantasien" gründlichst auszutreiben.

Dazu gehört auch eine Flut an Strafanzeigen, unter anderem Wegen Rechtsbeugung, Rechtstäuschung (arglistige Täuschung zwecks Rechtsvorteil), Nötigung etc. gegen jeden, der einen der Briefe an mich zu unterschreiben wagt.

Hier werde ich mich noch umfassend informieren, hilfestellung gerne gesehen, Nachahmer sind willkommen. Je mehr Anzeigen (die nichts kosten), um so besser. 
Wenn ein Staatsanwalt ermittelt, wird das wohl noch etwas mehr Druck erzeugen und das dann von mehreren Seiten.

Hat schon jemand was gegen die Kirchhoffs getan?
Wo gibt es Anwälte für EU-Recht, die sich hier auskennen? Das Bundesverfassungsgericht ist wegen Familie Kirchhoff kompromittiert und muss daher umgangen werden.
Besonders interessant wären hier die Punkte Religionsfreiheit in der EU und in wiefern und jemand mich (Atheist) dazu zwingen darf, eine bestimmte Religion fördern zu müssen?!
Wie steht es mit der Beitragspflicht für Ausländer innerhalb der EU, die unseren "tollen" Rundfunk kostenlos genießen dürfen, durch das Internet sogar weltweit? Ist das EU-Konform?

Ich habe keine Angst, weder vor dem NDR, noch der Firma Beitragsservice, noch vor Richtern, Anwälten oder sonst was. Denn: Wir sind alle nur Menschen und wir sind letztenendes alle Gleich und ich sorge dafür, dass diejenigen, die sich für etwas "gleicher" halten, und meinen, mich zu irgendetwas ZWINGEN zu können, auf den Boden der Tatsachen zurückfinden werden.

Auch werde ich Schadenersatz und die Anwaltskosten einklagen und den selben Weg gehen, der Seitens des BS gegen jeden kleinen Nichtzahler gegangen wird.


Interessante Lektüre findet man auch hier:

http://[Seite/Begriff nicht erwünscht]/sites/default/files/dokumente/10%20Punkte%20Plan%20gegen%20die%20ARD%20ZDF%20Deutschlandradio.pdf


Jeweils nach den Urteilen würde ich hier die Unterlagen dann zur Verfügung stellen.

Ich bin gespannt, was passieren wird.
Meinen alten Vermieter habe ich 3x verklagt (!), einen Ex-Arbeitgeber und 2 Privatleute.
Jedes mal hatte es sich sehr gelohnt. Ich bin daher der Überzeugung, ein gesundes Rechtsgefühl (sofern es sowas gibt) zu haben.


Schönes WE schonmal!
Titel: Re: Erste Klageerwiderung LRA
Beitrag von: Sebastian am 31. Juli 2014, 14:32
ich meine, dass eine fadenscheinige Begründung der RSV bezüglich "Keine Chance" durch die Gerichte in Bayern unwichtig ist, da 1. im erfolgsfall die RSV keine Kosten zu tragen hat und 2. du in einem anderen Bundesland lebst und daher die Bayrische Verfassung für dich unwichtig ist. Ich würde um schriftliche Begründung der Ablehung der RSV bitten, aber hier gibt es dazu auch irgendwo einen trhead
Titel: Re: Erste Klageerwiderung LRA
Beitrag von: Bürger am 01. August 2014, 14:47
ich meine, dass eine fadenscheinige Begründung der RSV bezüglich "Keine Chance" durch die Gerichte in Bayern unwichtig ist, da 1. im erfolgsfall die RSV keine Kosten zu tragen hat und 2. du in einem anderen Bundesland lebst und daher die Bayrische Verfassung für dich unwichtig ist. Ich würde um schriftliche Begründung der Ablehung der RSV bitten, aber hier gibt es dazu auch irgendwo einen trhead
In der Tat: Nicht abwimmeln lassen...
...ggf. Deckungsabfrage durch den RA selbst tätigen lassen.
Wie können die sich erdreisten, ein völlig offenes und ohnehin noch ausstehendes höchstinstanzliches Urteil des BVG vorwegnehmen zu wollen mit der kühnen Behauptung "keine Chancen"?!??!

Rechtsschutzversicherung beim Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6913.0.html
Titel: Re: Erste Klageerwiderung LRA
Beitrag von: Rochus am 04. August 2014, 13:50
Sense, die Kirchhofs würde ich nicht pauschal über einen Kamm scheren. Der einzige der Familie Kirchhof, der mir zunächst seltsam vorkam, war der Gutachter. Sein Bruder gehört immerhin zu dem Senat, der dem ZDF gehörig die Leviten gelesen hat.

Was nun den Gutachter betrifft, so muss man sich dieses Gutachten einmal zu Gemüte führen und komplett zerlegen.  Einfach mal lesen und genießen. Zum Beispiel die Tatsache, dass er wohl selber nicht mehr so genau wußte, was er sich da nun zusammenschreibt.

Nehmen wir als erstes mal seinen Vergleich mit der Kurtaxe! Der hinkt nämlich. Denn die Kurtaxe wird nicht flächendecken für die gesamte Rebublik erhoben sondern ich habe immer noch eine Wahlmöglichkeit, ob ich mich an einem Ort aufhaltenmöchte, an dem eine derartige Abgabe erhoben wird.

Dann weiß er wohl selber nicht mehr so genau, was er das schreibt - so jedenfalls zunächst der Eindruck. Aber wenn man dann das hier liest und ihn direkt beim Wort nimmt, kommt man zu dem Schluss, dass es sich beim Rundfunkbeitrag um eine Steuer handeln muss:

Zitat
4.
...Gesetzliche Typisierungen

Der Rundfunkbeitrag ist eine Abgabe, die viele Millionen Haushalte und Gewerbebetriebe monatlich mit einem Betrag in überschaubarer Höhe belastet. Der Beitrag muss wegen der Vielzahl der Steuerschuldner, der Häufigkeit der (monatlichen) Erhebung und der Geringfügigkeit des jeweils erhobenen Betrages einfach und praktikabel ausgestaltet werden. Das verfassungsrechtlich anerkannte Instrument für die Praktikabilität von Abgaben- und insbesondere von Steuergesetzen in Massenvorgängen
ist die Typisierung169...

Titel: Re: Erste Klageerwiderung LRA
Beitrag von: angelamerkel am 04. August 2014, 14:55
Ich beteilige mich mit 50 Euro, wenn innerhalb der 4 Wochen Frist ein Anwalt die Berufung beantragt.
+1

Ich bin auch mit 50 EUR dabei und unterstütze gerne das Crowdfunding-Projekt!
Titel: Re: Erste Klageerwiderung LRA
Beitrag von: Bürger am 04. August 2014, 17:59
Nehmen wir als erstes mal seinen Vergleich mit der Kurtaxe! Der hinkt nämlich. Denn die Kurtaxe wird nicht flächendecken für die gesamte Rebublik erhoben sondern ich habe immer noch eine Wahlmöglichkeit, ob ich mich an einem Ort aufhaltenmöchte, an dem eine derartige Abgabe erhoben wird.

Interessant hierzu auch die im Netz zu findenden Ausführungen zur Kurtaxe/ Ortstaxe u.a. unter
http://de.wikipedia.org/wiki/Ortstaxe#Deutschland
Zitat
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 11. Juli 2012 entschieden, dass diese Pauschalsteuer teilweise verfassungswidrig ist und nur für privat veranlasste entgeltliche Übernachtungen (Touristen) erhoben werden darf, nicht aber für Geschäftsreisende.
Das wirft schon allein aufgrund dieser Tatsache die Frage nach der Rechtmäßigkeit der ebenfalls pauschalen Betriebsstättenabgabe auf.
Widersprüche/ Mängel noch und nöcher...

Aber wir entfernen uns vermutlich zu sehr vom Kern des Themas, daher bitte wieder zurück zu diesem:
"Erste Klageerwiderung LRA"

Danke :police: ;)
Titel: Re: Erste Klageerwiderung LRA
Beitrag von: UnerhÖRt am 05. August 2014, 13:49
Zu genau diesem ursprünglichen Thema habe ich einen neuen Thread eröffnet, damit es hier nicht untergeht.

Weiter also hier:
Antrag auf Berufung, es geht weiter
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10511.0.html

Edit "Bürger": Link-Titel
Titel: Re: Erste Klageerwiderung LRA
Beitrag von: Daniel61 am 13. August 2014, 18:13
Nehmen wir als erstes mal seinen Vergleich mit der Kurtaxe! Der hinkt nämlich. Denn die Kurtaxe wird nicht flächendecken für die gesamte Rebublik erhoben sondern ich habe immer noch eine Wahlmöglichkeit, ob ich mich an einem Ort aufhaltenmöchte, an dem eine derartige Abgabe erhoben wird.

Interessant hierzu auch die im Netz zu findenden Ausführungen zur Kurtaxe/ Ortstaxe u.a. unter
http://de.wikipedia.org/wiki/Ortstaxe#Deutschland
Zitat
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 11. Juli 2012 entschieden, dass diese Pauschalsteuer teilweise verfassungswidrig ist und nur für privat veranlasste entgeltliche Übernachtungen (Touristen) erhoben werden darf, nicht aber für Geschäftsreisende.
Das wirft schon allein aufgrund dieser Tatsache die Frage nach der Rechtmäßigkeit der ebenfalls pauschalen Betriebsstättenabgabe auf.
Widersprüche/ Mängel noch und nöcher...

Aber wir entfernen uns vermutlich zu sehr vom Kern des Themas, daher bitte wieder zurück zu diesem:
"Erste Klageerwiderung LRA"

Danke :police: ;)

Leute, vergesst nicht:  Wer in einem Kurort wohnt, der zahlt KEINE Kurtaxe......

Gruß;

Daniel61