Vielen Dank für die Klageerwiderung! Ich bin froh, dass du sie veröffentlicht hast. Der gequirlte Unsinn, den die LRA sich dort zusammenschreiben ist unglaublich. Viele Argumente sind Luftnummern, die sich bei genauer Betrachtung in Wohlgefallen auflösen. In meinen Augen ist das vielgenannte Argument der zweckgebundenen Erhebung in Bezug auf die Wohnung das am einfachsten zu entkräftende:
Wenn die LRA anführen, dass man typischerweise in der Wohnung*2) rundfunk konsumiert, wieso muss dann 1. eine Firma Gebühren bezahlen (eine Firma verfügt typischerweise nicht über eine Wohnung, und die Menschen, die in der Firma arbeiten habe alle eine Wohnung und zahlen demnach bereits GEZ.)*1 und 2. wieso musste die Gebühr geändert werden? Die "Medienkonvergenz" sorgte dafür, dass man nicht nur mit dem TV oder Radio Rundfunk konsumiert, sondern auch mit Handy und PC. Also kombiniert man ein typischerweise mobiles Gerät mit der Wohnung als Argument für die Novellierung der Rundfunkgebühren? Ziemlich schwach? Weiterhin, wieso wird das KFZ als Wohnung betrachtet?
Zum Thema Vorzugslast aufgrund der Zurverfügungstellung: Hier hatte ich bereits das Argument gebracht: Ich habe die Mittel Kinder zu bekommen, also habe ich auch Anrecht auf Kindergeld obwohl ich Kinder nur plane und noch nicht habe?!
*1) Weiterhin ist das Argument, dass alle zahlen müssen, welches "sozialer" wäre ziemlich leicht zu entkräften, selbst mit einem Zitat einer unserer Abgeordneten, die doch empfahl: Legen Sie doch die Abgabe auf die Kunden um. Dadurch entsteht eine unzulässige Doppelbelastung, da wir über die erhöhten Endpreise unserer deutschen Firmen die Abgabe eben doch wieder "unsozial" selbst zahlen.
*2) Wieso brauche ich als Deutscher in z.b. Gran Canaria keine Rundfunkgebühren zahlen, wenn ich via Satellit deutsches öffentlich rechtliches Fernsehen gucke. Wieso können Österreicher ARD/ZDF usw. kostenlos gucken, obwohl sie auch in Wohnungen wohnen? Warum können deutsche, die zufällig in Venlo oder im grenznahen Polen wohnen ebenfalls kostenlos ÖRR gucken, obwohl sie in einer Wohnung wohnen?
Alle Argumente des ÖRR sind großer Unsinn...