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Autor Thema: Erste Klageerwiderung LRA  (Gelesen 33043 mal)

R
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Re: Erste Klageerwiderung LRA
#30: 24. Juli 2014, 13:29
Leider konnte ich aus beruflichen Gründen nicht anwesend sein,

Warst Du denn geladen? Wenn ja, dann hätte der Arbeitgeber Dich doch freistellen müssen.

...

Aber nicht, wenn es in eigener Sache ist. Die Freistellung würde dann unbezahlt erfolgen bzw. es müsste dafür ein Tag Urlaub aufgewendet werden. Das sollte es einem schon wert sein, ohne jetzt hier darüber zu Urteilen, dass unser wirklich mutiger Kläger an dem Termin nicht teilgenommen hat.

Auf jeden Fall schade, dass es nicht geklappt hat und dass Du vor dem Einzelrichter Deine  Argumente nicht rüberbringen konntest bzw. noch etwas zu der Klageschrift ergänzen konntest.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

U
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Re: Erste Klageerwiderung LRA
#31: 24. Juli 2014, 13:57

Ohne ins Detail zu gehen:
Es war mir zeitlich einfach nicht möglich, an dem Termin teilzunehmen.

Kann mir auch nicht vorstellen daß es etwas geändert hätte, da sich die Parteien nur auf das Steuerargument bezogen und dies momentan nicht mehr weiter auszuführen ist, solange das Urteil des VGH im Raum steht.
Hat man als Laie ohne Anwalt überhaupt eine Chance gegen das Desinteresse eines Richters, sich mit den Punkten auseinanderzusetzen?

Erinnert mich an Diskussionen über das Rauchen - jeder weiß (und es ist erwiesen) daß es krank macht, viel Geld kostet und die Mitmenschen belästigt, aber du bekommst echt lustige Ausreden zu hören, wenn du das einem Raucher erzählst.
Die sind so weltfremd, daß dir keine Gegenargumente dazu mehr einfallen.
Ich fürchte, so wäre es mir vor Gericht auch ergangen.

Immerhin steht jetzt der weitere Klageweg offen...



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Der Unterschied zwischen Steuerhinterziehung und Steuerverschwendung?

Beide schaden der Allgemeinheit, aber nur die Steuerhinterziehung ist eine Straftat!

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Re: Erste Klageerwiderung LRA
#32: 24. Juli 2014, 17:17

Aber nicht, wenn es in eigener Sache ist.
Aber natürlich. Das ist im BGB geregelt. Das Gericht läd persönlich und der Arbeiteger kann dann nicht sagen, Du darfst da nicht hin! Es ist immer in eigener Sache:Entweder klagst Du selbst oder Du wirst verklagt. Das wäre da kein Unterschied.

Die Freistellung würde dann unbezahlt erfolgen bzw. es müsste dafür ein Tag Urlaub aufgewendet werden.
Das ist zum Teil richtig. Zunächst unbezahlt, und ob der Verdienstausfall erstattet wird, würde nach dem Verfahren im Kostenfestsetzungsbeschluß entschieden werden. Urlaub zu nehmen wäre taktisch unklug, denn dann sagt das Gericht später mit Sicherheit, daß ja kein Ausfall entstanden ist und wird die Kosten nicht zugestehen. Das weiß ich aus eigener Erfahrung. Besser ist, sich die Zeit nicht bezahlen zu lassen und sich das vom Arbeitgeber bescheinigen zu lassen (auch dazu ist er verpflichtet).

Auf jeden Fall schade, dass es nicht geklappt hat und dass Du vor dem Einzelrichter Deine  Argumente nicht rüberbringen konntest
Ich fürchte, das wird zukünftig allen so gehen, die sich wehren. Was können wir denn jetzt noch tun oder mutigen Klägern raten?


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Re: Erste Klageerwiderung LRA
#33: 24. Juli 2014, 17:36
Es ist ja schon Pflicht das zu tun...was auch immer dabei raus kommt.

Vor allem der Zeitaufwand. Man kann ja schon bisschen was machen aber bis 31. Dezember 2014 sollte man/wir schon was verändert haben sonst haben wir das Teil noch länger an der Backe, siehe §15 des RBStV. Als Einzelperson hat das dann vermutlich doch mehr Wirkungskraft, wenn 1000ende machen. Aber um Himmelswillen mit welchem Aufwand. Wie sollen die Älteren Menschen, der vermutlich größere Teil der Gesllschaft, ich schere mal alle über einen Kamm, das bewerkstelligen? Mit der Lupe im Gesetztesbuch stöbern?
Person A (nachfolgend "X") befindet sich ja auch erst im Anfangsstadium und sie weiß nicht wie viel da noch kommt und wie viel man wissen muss, aber ich denke X wird keinesfalls zahlen wollen, nicht aus Volkshass und Asozialität oder ähnlichem, sondern weil X in erster Linie eine private Person ist und
- als Mensch keine verwertbare Informationen aus der Luft, der "Möglichkeiten", fischen kann,
- weil X in der Freiheit beraubt wird weil, sie sich mit den Gesetzen auseinander setzen MUSS, die diese Farce verhindern könnte.
X ist nicht mehr nur wütend, sondern auch genervt, unruhig und träumt jetzt auch schon von der GEZ. X ist eher geneigt gar nichts zu machen,
- eher hält X sein Konto flach, was natürlich auch schlecht für die Kreditvergabe der Banken wäre, vielleicht einfach P Konto oder ein anonymes Konto für das Gehalt, wenn das alle machen würden...
- oder räumt seine Wohnung aus.
Man muss ja nicht grundsätzlich dagegen sein, aber ein Überdenken des Vertrags wäre sinnvoll, Teschüren meinte ja auch das eine Steuer okay wäre, aber eine angepasste volksfreundliche Steuer, oder jeder der sowas schauen WILL kauft sich einen Decoder um das verschlüsselte Programm zu sehen.
Kommt mir bisschen so vor wie im Krieg der Volksempfänger. Da konnte man sich noch entscheiden den zu kaufen um die Propaganda zu hören. Heute muss man zahlen und kann sich entscheiden die Propaganda zu hören, es fehlt also das Gerät. Vielleicht kann man das ja anfordern und die 17,99 als Miete sehen. Das Problem ist jedoch immer noch das Programm an sich.


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Re: Erste Klageerwiderung LRA
#34: 24. Juli 2014, 17:47
Vor allem der Zeitaufwand. Man kann ja schon bisschen was machen aber bis 31. Dezember 2014 sollte man/wir schon was verändert haben sonst haben wir das Teil noch länger an der Backe, siehe §15 des RBStV.
Wiso bist Du Dir so sicher, daß den Vertrag jemand kündigt?


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Re: Erste Klageerwiderung LRA
#35: 24. Juli 2014, 18:30
Oder eine durch Spenden finanzierte Klage (durch Spenden finanzierter RA), ich wäre auch dabei

Das klingt gut!
Jetzt ist die Zeit zum Handeln!

Ich beteilige mich mit 50 Euro, wenn innerhalb der 4 Wochen Frist ein Anwalt die Berufung beantragt.


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Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen.

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Re: Erste Klageerwiderung LRA
#36: 24. Juli 2014, 19:03
Ich beteilige mich mit 50 Euro, wenn innerhalb der 4 Wochen Frist ein Anwalt die Berufung beantragt.
+1


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Re: Erste Klageerwiderung LRA
#37: 24. Juli 2014, 19:49
Wohin soll ich überweisen?  :)


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Re: Erste Klageerwiderung LRA
#38: 25. Juli 2014, 07:46
Vor allem der Zeitaufwand. Man kann ja schon bisschen was machen aber bis 31. Dezember 2014 sollte man/wir schon was verändert haben sonst haben wir das Teil noch länger an der Backe, siehe §15 des RBStV.
Wiso bist Du Dir so sicher, daß den Vertrag jemand kündigt?

Ich bin mir eben nicht sicher...wenns keiner kündigt, oder wenigstens in Frage stellt dass er ummodelliert wird, bleibt er ja bestehen und ich denke es sieht nicht sehr gut aus, is ja nicht mehr lange, oder wer wendet sich denn an die Minister, wie aktiv ist das Forum da aktuell, wie soll das eigtl. laufen bezüglich den §15?
Grüße


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Re: Erste Klageerwiderung LRA
#39: 25. Juli 2014, 11:43
Danke für die Einstellung der Klage. Sie ist sehr vielschichtig und hat sicherlich sehr viel Arbeit gekostet. Für meine Begriffe gehören die persönlichen Verletzungen der eigenen Grundrechte zum absoluten Kernpunkt der Klage vor dem VG. Jede persönliche Verletzung des Grundrechts muss einzeln gründlich belegt werden. Über die Verfassungswidrigkeit wird nach meinem Wissen kein VG entscheiden wollen und können.

Aus heutiger Sicht gehört der Punkt der Gesundheitsschädigung durch TV fachkundig belegt und zum persönlichen Grund für den TV Konsumverzicht erklärt in die Klage. Manipulationsnachweise der ö.-r. Sender natürlich auch.

Nur so haben wir, in meinen Augen, eine Chance auf Erfolg. So wie es aussieht, wird sich der Kampf bis zum Verfassungsgericht hinziehen.


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Re: Erste Klageerwiderung LRA
#40: 25. Juli 2014, 11:48
Ich würde mich entsprechend meiner etwas bescheideneren Mittel mit 25 Euro an den Rechtsanwaltskosten beteiligen.


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Re: Erste Klageerwiderung LRA
#41: 25. Juli 2014, 14:02

Ich bin mir eben nicht sicher...wenns keiner kündigt, oder wenigstens in Frage stellt dass er ummodelliert wird, bleibt er ja bestehen und ich denke es sieht nicht sehr gut aus, is ja nicht mehr lange, oder wer wendet sich denn an die Minister, wie aktiv ist das Forum da aktuell, wie soll das eigtl. laufen bezüglich den §15?
Grüße

Der Vertrag kann nur von einem der Bundesländer gekündigt werden.


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Re: Erste Klageerwiderung LRA
#42: 27. Juli 2014, 20:56
Hallo zusammen,

ich möchte noch einmal das Thema "Spenden für einen Anwalt" ansprechen:
Ich halte es für eine sehr gute Idee einen solchen Spendenaufruf zu starten. Ein Beispiel der vergangenen Woche in Berlin hat gezeigt, dass dies auch gar nicht so schwer sein sollte. In nur wenigen Tagen wurden hier 12.000 € eingesammelt: http://www.berliner-zeitung.de/politik/12-000-euro-fuer-ein-jahr-berliner-testet-bedingungsloses-grundeinkommen,10808018,27932726.html

Die Frage ist nur, wie man das Unterfangen am effektivsten angeht. Meiner Meinung nach sollten wir folgendermaßen vorgehen:
  • Seriös wirkende Kampagne auf einer Crowdfunding Seite starten: http://www.crowdfunding.de/plattformen/
  • Den Link mit einem kleinen Text auf so vielen Portalen wir möglich verteilen (online-boykott, nogez, zahlungsstreik, natuerlich-klag-ich, Facebook, etc.).
  • Dafür sorgen, dass in den Medien über diese Kampagne berichtet wird, um die Verbreitung zu erhöhen (hat jemand Erfahrung damit wie man dies am besten angeht?).
  • Sobald genügend Geld gesammelt wurde, muss man natürlich noch überlegen, welchen Fall wir konkret mit dem Geld unterstützen wollen. Im Idealfall lassen sich vielleicht sogar mehrere Klagen finanzieren. Besonders hierfür sollte man eine extra Seite für Bewerbungen anlegen.

Und zum Schluss noch folgende Frage an die Entscheider dieses Forums: an wen wende ich mich am besten intern in dieser Sache, um diese Idee in die Tat umzusetzen? Gibt es vielleicht jemanden, der sich für entsprechende Pressemitteilungen und zunächst einmal den Text für das Crowdfunding zur Verfügung stellen würde?


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Re: Erste Klageerwiderung LRA
#43: 27. Juli 2014, 21:08
Urteil liegt nun vor - der Richter brauchte genau 3 Minuten, um sich umfassend mit meinen Argumenten auseinanderzusetzen.   ???
Leider konnte ich aus beruflichen Gründen nicht anwesend sein, hatte aber im Vorfeld noch einmal auf auf die anderen Punkte in meiner Klage hingewiesen.
Der Richter hielt dennoch einfach an der Entscheidung des VGH fest; die anderen Klagepunkte wären nur, wie zum Schluss des Urteils in einem einzigen Satz erwähnt wird, "unerheblich".

Download hier:
http://wp1165176.server-he.de/SWR/Urteil.zip

Ich habe mir ja überlegt, weil ich Nachtschichter bin und tagsüber eigentlich schlafen sollte(klar könnte ich an der Verhandlung sein aber mit Jetlag im Kopp), ob ich nicht den schriftlichen Weg der Verhandlung wählen sollte, ist ja was ich gehört habe auch eine Option.
Aber jetzt frage ich mich wirklich, ob schriftlich nicht heißt, daß man NOCH leichter wegbalbiert wird..


@Joe87: an sich eine sehr gute Idee, nur haben wir schon einen thread in dem es darum geht, Geld für einen Anwalt zu sammeln. Das Geld ist bisher schon zusammengekommen, jedenfalls einiges würde zusammenkommen..nur einen Anwalt hat man noch nicht gefunden...

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8318.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Juli 2014, 21:35 von robbig«

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Re: Erste Klageerwiderung LRA
#44: 27. Juli 2014, 22:44
@robbig: Ich hatte auch den schriftlichen Weg gewählt.
Der SWR hat auf der mündlichen Verhandlung bestanden.
Inzwischen betrachte ich es als eine Herausforderung und gute Möglichkeit, noch ein treffendes Plädoyer vorzutragen.


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Friedrich Schiller:
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