Hallo Zusammen,
ich bin neu hier und wäre auch dabei, wenn es in Absprachen tatkräftig voran geht.
Wie wird weiter vorgegangen, ist wirklich Zeit vorhanden?
Wie wird nach einer erfolgversprechender Antwort eines RA dann gemeinschaftlich damit umgegangen, wird dann eine Option zur Gemeinschaftsklage ins Leben gerufen oder wird das Ergebnis sein, dass man weiterhin auf sich selbst gestellt sein wird.
Nachdem ich hier ein paar Infos ersichtlich wurden, würde ich annehmen, dass es sicherlich nach dem Schreiben der "Automatischen Anmeldebestätigung" und noch vor dem *rechtskräftigen Bescheid am sinnreichsten wäre
Klage einzureichen,...? Einfach aus dem Grund, dass man somit ggf. schon den *Bescheid vorab abwenden und sich somit dem zu erwartenden "zeitgebundenen" Widerrufsverfahren entziehen könnte? Oder wäre es dann doch wieder die Bestätigung zur Selbstauskunft, die man vorab strikt, durch unterlassende Anworten auf maschinelle Schreiben/ Infopost unterbunden hat?
Es sind zwar grundsätzlich unterschiedliche Themen im Detail (#Nötigung #Zahlungsaufforderung mit Rechtsbelehrung), doch es scheint recht logisch zeitlich geplant zu agieren (kurz: zeitlich geplanter Angriff anstatt zeitgebundene Verteidigung).
Danke vorab für Eure Rückmeldung und mehr Infos zum aktuellen Stand der Ermittlungen.
xxx