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Autor Thema: Brief wegen Anmeldung bei dem Verein...  (Gelesen 8249 mal)

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Brief wegen Anmeldung bei dem Verein...
Autor: 01. März 2014, 21:52
Hallo Leute  (#),

also Person A hat heute einen Brief vom Beitragsservice bekommen, der besagt, dass A sich innerhalb von 4 Wochen bei diesen #!!%$&§!!# anmelden soll. Kann A vorab jetzt schon was tun?

Person A ist Student, lebt in einer eigenen Wohnung in Berlin, ist auch dort gemeldet, bekommt noch bis März Bafög und danach NIX mehr.

Muss A sich denn überhaupt anmelden? Das sieht A absolut nicht ein...

Mit freundlichem Gruße

Ovid


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. März 2014, 22:20 von Uwe«

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Also bis jetzt hat Person A noch nix gemacht und wird das auch weiterhin durchziehen, so wie ich das in anderen Beiträgen mal überflogen habe.
Aber gibt es denn noch andere Möglichkeiten, die Aasgeier loszuwerden?
Wie z.B. wenn Person A rein hypothetisch sich abmelden würde aus seiner Stadt und danach rein hypothetisch zu seinen Eltern ziehen tut, um sich dann dort anzumelden, weil die Eltern von Person A schließlich den Mist bezahlen...??

Was sagt ihr dazu?

Gruß Ovid


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Selbstverständlich kann man sich beim Einwohnermeldeamt abmelden und ist raus aus der Sache. Das können aber nur die wenigsten und ist keine Lösung des Problems, sondern es wird nur etwas in die Zukunft verschoben. Irgendwann kann man nicht mehr vor den Problemen davonlaufen.


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Und was gibt es denn sonst noch für Lösungsvorschläge? Ich meine, erstmal abwarten und dann Widerspruch? Ist das nicht etwas sinnlos, weil dieser Verein einen trotzdem irgendwann in die Finger bekommt? Das ist ja auch nur ein aufgeschobenes Ding...
Außerdem will ich ja nicht davonlaufen, aber richtige Lösungen gibts ja hier anscheinend keine...

Kann man den keine Klage lostreten so wie hier in dieser Online Petition?

https://secure.avaaz.org/de/petition/BUNDESVERFASSUNGSGERICHT_Abschaffung_der_GEZ_Keine_Zwangsfinanzierung_von_Medienkonzernen/?fnqSahb&pv=4

Das regt mich so auf...man muss doch schon im Vorfeld was machen können...nur rumsitzen und abzuwarten find ich nicht genug...

Aber wenn das mit dem abmelden für Person A erstmal funktioniert, ist das doch wenigstens schonmal etwas. Und wenn das Die, die das machen können, wirklich umsetzen würden, wären es wenigstens schon ein paar mehr, die nicht zahlen, seh es mal so. Und darauf kommt es ja an. Diesen Saftsäcken erstmal den Hahn zuzudrehen und sie austrocknen zu lassen.

Übrigens wäre es gut, ebenfalls auch bei dieser Petition mitzumachen...ihr wisst ja, je mehr Leute desto besser und so weiter ;)
Übrigens alles unter dem Vorbehalt der Hypothese.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. März 2014, 21:38 von Uwe«

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Und was gibt es denn sonst noch für Lösungsvorschläge? Ich meine, erstmal abwarten und dann Widerspruch? Ist das nicht etwas sinnlos, weil dieser Verein einen trotzdem irgendwann in die Finger bekommt? Das ist ja auch nur ein aufgeschobenes Ding...
Außerdem will ich ja nicht davonlaufen, aber richtige Lösungen gibts ja hier anscheinend keine...

Das regt mich so auf...man muss doch schon im Vorfeld was machen können...nur rumsitzen und abzuwarten find ich nicht genug...
In deinem speziellem Fall stehen dir einige Möglichkeiten offen. Du willst aktiv gegen diese Abzocker vorgehen? Dann schreib einen Brief, dass du dich gegen diese nichtlegitimierte Direktanmeldung wehrst. Dass du Strafanzeige stellst, wenn sie deine Daten missbrauchen, ohne durch ein Gesetz dazu ermächtigt worden zu sein. Dass du diesem Staatsvertrag nicht zustimmst. Weil er in die Rechte Dritter eingreift, nämlich in deine, wäre die Zustimmung aber erforderlich. Dann erst mal auf deren Textbausteine warten und zwischenzeitlich die passenden Paragraphen raussuchen. Vielleicht hast du ja die Chance gegen den Beitrag vorzugehen, ohne das Steuer- und Grundgesetzargument bemühen zu müssen.


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Hier wird erklärt, warum die Direktanmeldung nicht gesetzlich legitimiert ist:
Nichtigkeit des Verwaltungsaktes
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8318.msg59633.html#msg59633

Hier der Paragraph für die Zustimmung von Staatsverträgen:

§ 58 Abs 1 VwVfG: Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, der in Rechte eines Dritten eingreift, wird erst wirksam, wenn der Dritte schriftlich zustimmt.



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Nun ja, Person A ist ja noch nicht angemeldet und war auch bei der Abzocker-Vorversion nicht ;)

Bis jetzt kam nur eine Vorabinformation, in der steht, das ich prüfen soll, ob und wer schon abgezockt wird und wer nicht.
Aber da können die warten, bis Sie schwarz werden, hehehe ^^

Aber schön zu sehen, das es doch tatsächlich noch Gesetze und Paragraphen gibt, die Person A dieser Mafia bei einer Zwangsanmeldung/Direktanmeldung noch um die Ohren klatschen kann...das gefällt mir >:D

Gleich mal als Lesezeichen für später gespeichert sowohl Link auch bei Facebook veröffentlicht, ich hoffe ich kann noch ein paar Menschen damit erreichen...

Und danke erstmal für die guten Vorschläge. Überhaupt ist es schön, das es so ein Forum gibt, das wollte ich auch mal gesagt haben! :)



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Hallöchen, mal wieder!

Ist schon eine Weile vergangen, seit ich mich das letzte Mal gemeldet habe, daher gibt es mal ein Update von mir.

Also, am 25.02. kam ja wie gesagt, der erste Brief für Person A.
Am 25.03. der zweite, am 24.04. der dritte, in dem gesagt wurde, das Person A jetzt zwangsangemeldet ist und am 02.05 gabs ne dicke Rechnung, in der  mitgeteilt wurde, das Person doch bis zum 15.05. 323,64€ (von Januar 2013 an) an diesen Verein zu zahlen habe.
Will Person A natürlich nicht. Rechtsbehlfsbelehrung ist noch nicht mit dabei.
Kann

1.) Person A noch warten?

2.) oder muss Person A jetzt einen Widerspruchsbrief schreiben? Was direkt schreibt Person A da hinein? Wie du in deinem vorherigen Posts das schonmal beschrieben hast?

3.)oder sollte Person A zum Verwaltungsgericht schreiten und Klage dagegen einreichen? Allerdings, wie funktioniert das mit der Prozesskostenbeihilfe, kann Person A diese beantragen und vor allem wo? Person A ist Student und hat keinen Job.


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themob

zu 1. Ja - bis dahin hier nachlesen und mit dem eigenen  Status Abgleichen: Bestätigung der Anmeldung = Zwangsanmeldung - Lösungsansätze - Aufklärung

zu 2: Nein - erst wenn das hier kommt:  Gebühren-/Beitragsbescheide im Überblick

zu 3: Nein - erst wenn das hier kommt: Widerspruchsbescheide der Rundfunkanstalten im Überblick

zu 2 und 3: Beitragsbescheid prüfen - Rechtsbehelfsbelehrung - ob in einem Bundesland gewohnt wird, wo gleich Klage möglich ist, dann entscheiden

PKH Antrag muss beim VG eingereicht werden. Welches VG zuständig ist, steht dann in der Rechtsbehelfsbelehrung. Die Zuständigkeit kann aber auch im Internet abgefragt werden. Dort findet man auch PKH Anträge


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Oh danke erstmal :)

Also solange keine Rechtsbehelfsbelehrung drauf ist, braucht Person A nix machen, das ist schonmal gut...Person A hat halt viel in der Woche zu tun und nie viel Zeit...

Ich melde mich wieder, wenn Person A wieder Probleme bekommt, danke erstmal für die hilfreichen Ratschläge  (#)


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Re: Brief wegen Anmeldung bei dem Verein...
#10: 07. September 2014, 17:38
Hallo Liebe Leute!

Ich habe mich seit langem nicht mehr gemeldet, da Person A seit Mitte Mai (!) auf den Gebührenbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung wartete. Tadaa, Person A hat ihn gestern bekommen.
Nun muss Person A natürlich einen Widerspruch schreiben, hat allerdings keine so richtige Ahnung, was man alles da hineinschreiben kann.
Allerdings hat Person A hier einen guten Thread gesehen, der es einen etwas erleichtert:

Widerspruch 2014
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9786.0.html

Kann Person A den so übernehmen? Natürlich vielleicht etwas abändern...mir wird da echt schwindlig, wenn ich nur versuche das durchzulesen... :o

Den Thread hier
Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html
hab ich auch schon versucht, mir durchzulesen, aber mein Scholli, so viele Informationen, ich weiß da gar nicht, wo man anfangen soll.

Könnt ihr mir da noch einen Ratschlag geben?

schöne Grüße und bis dahin,

Ovid


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Re: Brief wegen Anmeldung bei dem Verein...
#11: 08. September 2014, 05:28
Allerdings hat Person A hier einen guten Thread gesehen, der es einen etwas erleichtert:
Widerspruch 2014
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9786.0.html
Kann Person A den so übernehmen? Natürlich vielleicht etwas abändern...mir wird da echt schwindlig, wenn ich nur versuche das durchzulesen... :o
Person A muss keinen solchen umfangreichen Widerspruch einlegen. Die für sie wichtigsten Aspekte reichen. Wichtig ist der Antrag af "Aussetzung der Vollziehung".

Dies ist aber alles auch dort nachzulesen:
Den Thread hier
Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html
hab ich auch schon versucht, mir durchzulesen, aber mein Scholli, so viele Informationen, ich weiß da gar nicht, wo man anfangen soll.
Das ist ein
Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

In den sollte sich jeder einlesen & verinnerlichen um das Konstrukt & Prozedere zu verstehen.

Könnt ihr mir da noch einen Ratschlag geben?
Lesen. Lesen. Lesen... ;)
...und versuchen, zu verstehen.

Der Ablauf ist mit Beispielen und "Schritt für Schritt" hier detailliert dargelegt
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

Eine umfangreiche Info-/ Linksammlung findet sich u.a. hier
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html


Da das Thema dieses Threads augenscheinlich abgehandelt ist, wird dieser Thread der Übersichtlichkeit des Forums wegen bis auf weiteres geschlossen.
Danke für das Verständnis & alles Gute für Person A auf dem weiteren Weg ;)


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Re: Brief wegen Anmeldung bei dem Verein...
#12: 18. September 2014, 10:01
Ergänzung von "Ovid":

Mein Widerspruch
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11194.0.html


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