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Autor Thema: Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = Automatische Anmeldung  (Gelesen 89080 mal)

t
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Ich denke Zeit schinden hilft nur bedingt weiter, da bereits im Rahmen der Zustellung bei "Nicht"Infopost eine Nichzustellbarkeit ggü. dem Empfänger protokolliert wird. Wäre es nicht günstiger, sich direkt gegen die Zwangsanmeldung unter Zuhilfenahme einer negativen Feststellungsklage zu wehren??? Hat das eigentlich schon jemand mit juristischem Hintergrundwissen durchdacht?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Februar 2014, 21:27 von Viktor7«

a
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Ja, ich verstehe das. Aber wenn Person L die Infopost wegwirft, ist das jetzt quasi der einzige erste Brief, den er liest. Und er wundert sich, was das soll.

Zumindest müssen sie dann erneut das Ortsamt kontaktieren und prüfen, ob Person L dort wohnt. Vielleicht bekommt Person L derweil auch einen rechtsgültigen Beitragsbescheid. In jedem Falle denkt Person L, dass Zeitschinden möglicherweise hilft, um abzuwarten bis die Klagen durch sind, auf die man sich möglicherweise dann berufen kann.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Februar 2014, 21:27 von Viktor7«

t
  • Beiträge: 3
Zumindest müssen sie dann erneut das Ortsamt kontaktieren und prüfen, ob Person L dort wohnt.

Nö, müssen sie nicht. Bereits durch die Nichtreaktion der Zustellungsinstitution ist denen klar, dass der Empfänger dort einen Briefkasten hat. Deswegen ist es jetzt auch keine Infopost mehr...Aber Zeit schinden ist immer gut ::)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Februar 2014, 21:27 von Viktor7«

a
  • Beiträge: 4
Ich weiß... das mit den Infopostbriefen hatte mir schon mal jemand erklärt. Person L hätte die Briefe schon eher zurückbringen müssen. Aber naja gut. Theoretisch kann es jedoch immer noch sein, dass die 4 Briefe nicht angekommen sind, d.h. auf dem Postweg verloren, da keine Einschreiben. Wobei das natürlich sehr unwahrscheinlich ist bei 4 Briefen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Februar 2014, 21:27 von Viktor7«

t

themob

Ich denke Zeit schinden hilft nur bedingt weiter, da bereits im Rahmen der Zustellung bei "Nicht"Infopost eine Nichzustellbarkeit ggü. dem Empfänger protokolliert wird. Wäre es nicht günstiger, sich direkt gegen die Zwangsanmeldung unter Zuhilfenahme einer negativen Feststellungsklage zu wehren??? Hat das eigentlich schon jemand mit juristischem Hintergrundwissen durchdacht?

Was die Feststellungsklage betrifft, wurde hier darüber schon gesprochen. http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8127.msg59002.html#msg59002  Ich bin kein Jurist. Aber trotzdem mal durchdacht.

Es lohnt sich übrigens, die Themen mal durchzulesen. Auch die, die geschlossen wurden zwecks Unübersichtlichkeit. Einiges klärt sich eventuell von selbst dadurch.

Es gilt: Wo kein Kläger da kein Richter. Die Anstalten versuchen es immer wieder, solange bis jemand Recht bekommt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Februar 2014, 21:27 von Viktor7«

I
  • Beiträge: 13
Also ich habe das selbe Problem.
Die haben von mir nichts bekommen und heute bekomme ich den Bescheid das man für mich einen Vertrag abgeschlossen hat weil man davon ausgeht das ich zahlen müsste.
Nebenbei gab es auch noch eine Forderung über 269,- € was auch nicht ganz ohne ist.
Ich habe aber auch nicht vor etwas zu bezahlen,wenn die Programme so toll sind dann gibt es ja genug Leute die diese Zwangsabgabe gerne bezahlen und für die die nicht bezahlen soll man das Programm halt verschlüsseln.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Februar 2014, 21:28 von Viktor7«

U
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Seid gegrüßt,
ja auch ich habe einen solchen Brief bekommen. Ich wurde von denen einfach angemeldet und dann soll ich 269,70 € bis zum 15.2.14 zahlen. Was mache ich nun damit?
Eigentlich bräuchte ich sowieso nicht zahlen, da ich Harz4 bekommen und somit ja befreit bin, aber ich habe mich aus Prinzip schon im Jahr 2011 damals dort abgemeldet auch weil ich kein Radio und Fernseher habe ... 

Was mache ich nun? Bin ein wenig durcheinander und die Masse an Informationen die man im Netz findet erschlagen mich gerade, denn jeder schreibt etwas anderes.
Widerspruch schreiben? Wenn ja wie?  :-\Mit Begründung, daß ich sowieso befreit bin?
Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar!!

Gruß
Uschi


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Y
  • Beiträge: 5
Nun die wollen keinen Vertrag mir DIR, die beziehen sich auf einen Staatsvertrag nach dem du ihrer Auffassung nach verpflichtet bist zu zahlen.
Also das man keinen Vertrag unterschrieben hätte damit wird man nicht weit kommen, wir sollten uns lieber ansehen was es mit diesen Staatsvertrag auf sich hat und da sehe ich bei Wiki 2 Arten. Einmal soll es einen echten Staatsvertrag geben bei dem aber ein Vertragspartner ein Staatliches Organ sein muss! Hierzu müsste uns die GEZ diesen mal vorlegen was meines wissens noch nicht geschehen ist.
Denn es gibt noch die andere Art von Staatsvertrag die nur Staatsvertrag genannt wird. Dieser hat für uns eigentlich keine Bedeutung weil es ja kein echter Staatsvertrag ist wenn wir nur nicht die rechtliche Willkür hätten.
Solange wir die rechtliche Willkür haben ist es eigentlich nicht ratsam sich vor Gericht zerren zu lassen. Gesetze werden derzeit nur ausgelegt aber nicht eingehalten.
Die Lösung wäre eigentlich eigenständige Gemeinden zu bilden die dann selbst entscheiden können ob sie GEZ wollen oder nicht.
Das sehe ich Derzeit als einzige sichere Lösung.
Die Gemeindebildung ist zur Zeit in Arbeit aber ist alles nicht so einfach.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Februar 2014, 21:28 von Viktor7«

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  • Beiträge: 24
Hallo,

Person A hat auch Anfang der Woche eine "Bestätigung der Anmeldung" erhalten und gestern gleich die Zahlungsaufforderung.

Offensichtlich gibt es ja jetzt zwei Möglichkeiten: Erstens, warten auf die Beitragsbescheide, dann Widerspruch, dann Klage. ODER: Die Methode von Zwiebelchen, also gegen die Zwangsanmeldung als solches vorgehen.

Nun auch von mir die Frage: Denen entsprechend antworten, dass die Anmeldung rechtswidrig ist oder weiter abwarten, bis ein Gebührenbescheid kommt? So wie ich das sehe, könnte Person A direkt gegen die Anmeldung und Zahlungsaufforderung klagen (Person A wohnt in Niedersachsen). Im Forum gab es mal diese Info dazu:

2. Zahlungsaufforderung - Rechnungen (Zusammenfassung eines Artikels bei akademie.de)
Zitat
Mit der Entscheidung  BVerwG VII C 3.71 vom 12.01.1973 schützt das BVerwG den Bürger vor missverständlichem Verwaltungshandeln der Behörden. Bei Zahlungsaufforderungen ohne Bescheidscharakter entsteht kein Verwaltungsakt und das Gericht stellt fest, dass hier Zivilrecht anzuwenden ist. Gleichzeitig betont das BVerwG , dass der Bürger gegen derartige Zahlungsaufforderungen geanauso Widerspruch bei der zuständigen Behörde, bzw. Anfechtungsklage oder Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht einreichen kann wie bei einem gültigen Bescheid.
Zitat
"Der Auslegung der Rechnung als einer zivilrechtlichen Zahlungsaufforderung steht nicht das Bedenken entgegen, diese Auffassung hindere in vergleichbaren Fällen einen Betroffenen, mit einer zulässigen Klage vor den Verwaltungsgerichten gegen die von der Behörde geltend gemachte Forderung anzugehen; denn wenn auf einen Widerspruch des Betroffenen hin die Behörde im Widerspruchsbescheid eine sich objektiv nicht als Verwaltungsakt darstellende Rechnung als Verwaltungsakt gelten läßt und damit als solchen präzisiert, ist die Anfechtungsklage eröffnet; ist dies hingegen - etwa bei einem Schweigen der Behörde - nicht der Fall und damit mangels Vorliegens eines Verwaltungsaktes für eine Anfechtungsklage kein Raum, so besteht im Hinblick auf die öffentlich-rechtliche Regelung der Materie die Möglichkeit einer Feststellungsklage nach § 43 VwGO.
Wenn die Rechtsprofis vom Beitragsservice (GEZ) den Bürger per Zahlungsaufforderung statt einem echten Beitragsbescheid in die Wüste schicken wollen, darf diese Verwaltungstaktik der fehlenden Rechtsbehelfsbelehrung nicht zu Lasten des Bürgers gehen. Der so verwirrte Bürger weiss deshalb nicht, was nun eigentlich rechtlich gilt und was zu unternehmen ist. Der Bürger darf daher sowohl zivilrechtlich seine Zahlungen unter Vorbehalt stellen. Er kann aber auch verwaltungsrechtlich vorgehen und Widerspruch bei der Rundfunkanstalt einlegen, bzw. in einzelnen Bundesländern wie Niedersachsen, wo der Widerspruch entfallen ist, direkt Klage beim Verwaltungsgericht erheben.

Hinweis zu 1 + 2: Die Rundfunkanstalten oder der Beitragsservice reagieren in der Regel auf die Mitteilung der Zahlung unter Vorbehalt in etwa so: Rechtlich nicht gültig. Wird nicht anerkannt. Fehlende gesetzliche Grundlage oder ähnliche Texte. Dazu der Artikel in akademie.de: Kein Wunder, dass der Beitragsservice angesichts der zunehmende Zahl von Zahlungen unter Vorbehalt den Bürgern durch negative Reaktionen den Mut nehmen will. Allerdings hat der Beitragsservice (GEZ) keinerlei rechtliche Kompetenzen, dem Bürger sein Recht auf Zahlung des Rundfunkbeitrags unter Vorbehalt zu entziehen.

Was ist taktisch klüger? Auf Zeit spielen (und hoffen, dass die erwarteten Urteile kommen) oder direkt gegen die Zwangsanmeldung klagen? Nach meinem Gefühl muss man jemandem, der einem einfach eine Zahlungsaufforderung schickt, Einhalt gebieten... Aber Gefühl und Juristerei sind halt verschiedene Schuhe.

Gruß, alabaster


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Das sehe ich auch so alabaster! Ich werde weiter berichten wie weit Person L mit dem geschilderten Vorgehen (Zahlungsaufforderung bei der Post abgeben) kommt und wie es weitergeht.

Gruß


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Auch Ich habe heute das Schreiben "Zahlung der Rundfunkbeiträge" erhalten.
Die bislang eingegangenen Infopost-Schreiben habe ich ungeöffnet entsorgt.
So ist auch die Zwangsanmeldung Opfer Papierkorbes geworden
Ich werde nun den Bescheid mit Rechtsmittelbelehrung abwarten und dann klagen.

Gruss an alle Mitkämpfer


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Wie ich ja schon gestern gesagt habe,hab ich vorgestern Pest äh Post bekommen das ich zahlen solle.Nun bin ich reichlich verwirrt  :o
Sollte ich gegen diesen Zahlungsanspruch nun Wiederspruch einlegen mit einem Brief ?
Mit dem Text ich wiederspreche ihren Vorderungen, und gut ist oder soll ich erst mal warten bis etwas passiert ??


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themob

Es werden sowohl hier, als auch in den mittlerweile geschlossenen Themen hier:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7737.60.html

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7746.30.html

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8144.0.html

Lösungsansätze und Möglichkeiten durchgesprochen. Es wäre begrüßenswert, wenn sich jeder die Themen einmal durchliest.

Immer wieder die gleichen Fragen, zeigt nur eines: Die Fragesteller machen sich nicht die Mühe, die Antwort im Vorfeld hier erstmal selbst zu suchen.

Das ist mittlerweile bei diesem Thema aber machbar. Die Entscheidung, welchen Weg jeder wählt, liegt dann an jedem selbst.

Wie ich ja schon gestern gesagt habe,hab ich vorgestern Pest äh Post bekommen das ich zahlen solle.Nun bin ich reichlich verwirrt  :o
Sollte ich gegen diesen Zahlungsanspruch nun Wiederspruch einlegen mit einem Brief ?
Mit dem Text ich wiederspreche ihren Vorderungen, und gut ist oder soll ich erst mal warten bis etwas passiert ??


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Aber die Antwortbriefe haben beide die gleichen Adressdaten. Vielleicht ist für die nicht-Infopost nur eine andere Abteilung verantwortlich.


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Es werden sowohl hier, als auch in den mittlerweile geschlossenen Themen hier:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7737.60.html

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7746.30.html

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8144.0.html

Lösungsansätze und Möglichkeiten durchgesprochen. Es wäre begrüßenswert, wenn sich jeder die Themen einmal durchliest.

Immer wieder die gleichen Fragen, zeigt nur eines: Die Fragesteller machen sich nicht die Mühe, die Antwort im Vorfeld hier erstmal selbst zu suchen.

Das ist mittlerweile bei diesem Thema aber machbar. Die Entscheidung, welchen Weg jeder wählt, liegt dann an jedem selbst.

Jo ich habe mir die verlinkten Themen durchgelesen aber es ist wirklich sehr unübersichtlich kann man die Themen nicht zu einem zusammenfügen?
Zitat
Es wird ein Beitragsbescheid kommen. In der Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite wird erklärt, was zu tun ist:
entweder bezahlen
oder Widerspruch gegen den Beitragsbescheid einlegen,
Da ich so etwas noch nicht bekommen habe sondern nur die Zwangsanmeldung,werde ich wohl noch auf den Beitragsbescheidt mit der Rechtshelfbelehrung warten müssen.


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