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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: grimmidi am 29. Januar 2014, 22:46

Titel: Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = Automatische Anmeldung
Beitrag von: grimmidi am 29. Januar 2014, 22:46
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Wichtige Beiträge zum Thema. Bitte unbedingt vorher lesen:

weiter unten in hiesigem Thread unter
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8127.msg59029.html#msg59029

sowie auch unter
Bestätigung der Anmeldung = Zwangsanmeldung - Lösungsansätze - Aufklärung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=8249.0

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Hallo Leute, Person A ist ab heute neu hier im Forum und würde sich gerne vorstellen, was aber eher nicht sinnvoll ist.
Nur kurz A ist männlich, heißt M und ist ein paar Jahre alt ;)
Ach ja A ist ein absoluter Gegner der GEZ und wird sich auch mit allem was er hat dagegen sträuben!

Also,
heute war im Briefkasten ein Brief der GEZ mit einer Mitteilung zur Anmeldung.
Diese Anmeldung wurde nicht von seiner Freundin getätigt, sie meinte A gegenüber nur, dass sie die letzten Mitteilungen der GEZ (waren in den letzten Monaten einige) immer in die Tonne warf, da sie genauso wie A nicht bereit ist, die Gebühren zu bezahlen.

Jetzt kam eben der Brief mit einer automatischen Anmeldung mit Rückdatierung zum 01.01.2013.

Nachdem Person A sich heute die Facebookseite und das Forum gründlich durchgelesen hat, bestärkt ihn das in seinem Gedanken einen Widerspruch gegen diesen Bescheid einzulegen.
Wie seht ihr das?

Im Anhang hab ich eine Kopie des Briefes...
Titel: Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = Automatische Anmeldung
Beitrag von: grimmidi am 29. Januar 2014, 23:13
Hab wohl doch nicht so gründlich gelesen  :P

Hab grad nen Beitrag zur Zwangsanmeldung von Roggi gefunden...

Zitat
    §9 (1) Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann von jedem Beitragsschuldner oder von Personen oder Rechtsträgern, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie Beitragsschuldner sind und dies nicht oder nicht umfassend angezeigt haben, Auskunft über die in § 8 Abs. 4 genannten Daten verlangen. Kann die zuständige Landesrundfunkanstalt den Inhaber einer Wohnung oder einer Betriebsstätte nicht feststellen, ist der Eigentümer oder der vergleichbar dinglich Berechtigte der Wohnung oder des Grundstücks, auf dem sich die Betriebsstätte befindet, verpflichtet, der Landesrundfunkanstalt Auskunft über den tatsächlichen Inhaber der Wohnung oder der Betriebsstätte zu erteilen. Bei  Wohnungseigentumsgemeinschaften kann die Auskunft auch vom Verwalter verlangt werden. Die Landesrundfunkanstalt kann mit ihrem Auskunftsverlangen neben den in § 8 Abs. 4 und 5 genannten Daten im Einzelfall weitere Daten erheben, soweit dies nach Satz 1 erforderlich ist; § 11 Abs. 5 gilt entsprechend. Die Landesrundfunkanstalt kann für die Tatsachen nach Satz 1 und die Daten nach Satz 4 Nachweise fordern. Der Anspruch auf Auskunft und Nachweise kann im Verwaltungszwangsverfahren durchgesetzt werden.

Hier ist von Verwaltungszwangsverfahren zu lesen. Wer sich nicht meldet, kann zur Anmeldung gezwungen werden, ist aber noch nicht angemeldet. Wer sich auf deren seltsame Schreiben hin meldet, hat sich selbst angemeldet und ist auf einen Trick reingefallen, so wie Zwiebelchen. Nun weiß der Beitragsservice an wen die Anschreiben zu richten sind weil die Daten der Meldebehörde bestätigt wurden. Der Beitragsservice hat ein aufwendiges Verwaltungszwangsverfahren mit unsicherem Ausgang gespart.
Niemand vom Beitragsservice hat Urkundenfälschung oder Nötigung begangen oder einen Vertrag für jemanden abgeschlossen. Die versenden solche Briefe gerne, mit nicht durchsetzbaren Drohungen versehen, um eine Reaktion zu erhalten.
Wer weiterhin keine Antworten zurückschickt, weckt demzufolge keine schlafenden Hunde und hat wenig zu befürchten.
Erst bei Bescheiden mit Rechtsbehelfsbelehrung MUSS reagiert werden, so wie es in der jeweiligen Rechtsbehelfsbelehrung erklärt wird. Das wäre z.B.: zahlen, melden oder Widerspruch einlegen, je nach Bedarf.

Mein Tip: Nicht melden, das gesparte Geld aufs Sparbuch legen und für Widerspruch und Klage verwenden.
Titel: Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = Automatische Anmeldung
Beitrag von: yanni am 30. Januar 2014, 08:20
Habe auch ein entsprechendes Schreiben erhalten. Man muss sich auf dieses Schreiben ja auch gar nicht antworten. Man kann beantworten ob man bereits Beitragszahler ist oder eine Mitbewohnerin dies bereits ist. Beides ist bei mir nicht zutreffend. Darüber hinaus kann man Zahlungsangaben machen. (Überweisung, Lastschrift etc.)

Hat jemand schon den Schritt nach diesem Schreiben erlebt?
Titel: Re: Automatische Anmeldung der GEZ
Beitrag von: 2Xtreme am 30. Januar 2014, 09:14
Danach wird man wohl eine Zahlungsaufforderung (keinen Bescheid) bekommen. So haben die einen auf jeden Fall schon mal im Netz.
Titel: Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = Automatische Anmeldung
Beitrag von: Hannfred am 31. Januar 2014, 21:01
Person X hat heute den obigen Brief auch bekommen. Wenn als nächstes eine Zahlungsaufforderung kommen sollte (keinen Bescheid), sollte X dann ebenfalls diesen Brief ignorieren?
X würde sehr gern gegen das Zahlen kämpfen, hat aber dann im Falle eines Bescheides wenig Ahnung von der rechtlichen Vorgehensweise und bräuchte echte Hilfe, die auch fruchtet. X steht auch finanziell schlecht da, was schon mal ein Grund ist, dass eine monatliche bzw. vierteljährliche Zahlung nicht mal möglich ist! Wird die aber reichlich wenig interessieren, Hauptsache die können sich das letzte Geld von X in den Rachen schieben!
Hat in dieser Sache schon mal einer Erfolg gehabt oder ist es bisher "nur" ein hartnäckiger Versuch geblieben über den rechtlichen Weg zu gehen? Die müssen doch eine undichte Stelle haben! Das kann doch nicht rechtens sein!  >:(
Titel: Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = Automatische Anmeldung
Beitrag von: fox am 01. Februar 2014, 21:54
Eine automatische Anmeldung verstößt gegen "BGB § 241a Unbestellte Leistungen"

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__241a.html

Wenn die Zwangsanmeldung von einer Person unterschrieben ist, diesen Brief an die Staatsanwaltschaft mit einer Anzeige weiterleiten.  >:D

Titel: Re: Automatische Anmeldung der GEZ
Beitrag von: Lesch am 02. Februar 2014, 11:13
Einen "Beitragsbescheid" darf man keinesfalls ignorieren sondern muß fristgerecht Widerspruch einlegen.

Soweit für die Wohnung noch überhaupt kein "Beitrag" (auch nicht von einer anderen Person) entrichtet wird ist es nach meiner unmaßgeblichen Rechtsauffassung allerdings schwierig bis unmöglich eine Zahlung abzuwenden. Es sei den man will die Verfassungsmäßigkeiet des sog. "Beitrages" generell in Frage stellen.

Zu prüfen wäre allerdings, ob die Wohnung gemäß §3 RBStV tatsächlich "baulich abgeschlossen" ist.

Titel: Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = Automatische Anmeldung
Beitrag von: Roggi am 02. Februar 2014, 11:50
Zu prüfen wäre allerdings, ob die Wohnung gemäß §3 RBStV tatsächlich "baulich abgeschlossen" ist.
Könnte ein Rettungsanker sein für besonders verwegene Gerichtskenner:
Wenn die rückwirkend Geld verlangen, sollen die mal nachweisen, dass die Wohnung eine Wohnung nach §3 RBStV war. Die gehen einfach mal davon aus, aber rechtlich haltbar ist das nicht. Weil nur Wohnungen anzumelden sind, kann man diese "baulich nicht fertigen Zimmer" nicht anmelden. Also können die auch rückwirkend keine Beiträge verlangen. Wenn die jetzt Nachweise verlangen, ist es zu spät. Ist aber schwer vor einem Richter glaubhaft zu machen:
"Ich lehne eine Beitragszahlung rückwirkend zum 01.01.2013 ab, weil die Wohnung erst ab 01.02.2014 fertig gestellt wurde. Da die Räumlichkeiten vorher nicht zum Wohnen und schlafen geeignet waren, bestand keine Anmeldepflicht. Während der Renovierungsarbeiten habe ich dort nicht geschlafen oder gewohnt. Ich bitte um Anmeldung ab 01.02.2014, oder teilen sie mir mit, was als Nachweis nötig ist, damit ich beweisen kann, dass die Räumlichkeiten vorher keine Wohnung waren."
Da es keinerlei Nachweispflicht gibt, wo man sonst gewohnt hat, ist es eine gute Ausrede. Die schreiben daraufhin: "Da sie in der Wohnung seit 01.01.2013 gemeldet waren, gehen wir davon aus, das die Wohnung seit 01.01.2013 Beitragspflichtig war." Man kann ja lange renoviert haben und bei seinen Eltern (oder auf der Parkbank) geschlafen haben. Ist was für Leute, die nichts zu verlieren haben.
Titel: Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = Automatische Anmeldung
Beitrag von: copenfan am 02. Februar 2014, 21:41
Hier ist von Verwaltungszwangsverfahren zu lesen. Wer sich nicht meldet, kann zur Anmeldung gezwungen werden, ist aber noch nicht angemeldet. Wer sich auf deren seltsame Schreiben hin meldet, hat sich selbst angemeldet und ist auf einen Trick reingefallen, so wie Zwiebelchen. Nun weiß der Beitragsservice an wen die Anschreiben zu richten sind weil die Daten der Meldebehörde bestätigt wurden. Der Beitragsservice hat ein aufwendiges Verwaltungszwangsverfahren mit unsicherem Ausgang gespart.

Das ist ja interessant! Spannend ist jetzt natürlich, was passiert, wenn auf die Zahlungsaufforderung + Mahnung wieder nicht reagiert wird! Vor dann in solchen Fällen der Beitragsbescheid kommt, müsst erst einmal dieses Zwangsanmeldeverfahren durchgeführt werden, wie das dann auch immer aussieht.

Ich hoffe nur, dass möglichst viele sich nicht von dieser angeblichen Anmeldung verunsichern lassen und sich auch weiterhin nicht melden, bis etwas rechtlich bedeutendes passiert.

In meinem Fall ist es ja sowieso anders, ich war ja bis 2012 nörgelnder Radiozahler, aber überspannt wurde der Bogen erst jetzt mit der Zwangsabgabe!
Titel: Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = Automatische Anmeldung
Beitrag von: Mietzekatz am 02. Februar 2014, 23:05
Hallo zusammen,

lese schon seit Beginn der Zwangsabgabe mit...
Ich kenne da Miss X, die hatte während ihrer Ausbildung Erfahrung mit dem Beitragsservice gemacht. Damals meldete sie sich aus Unwissenheit an, ließ dann alles überprüen, da sie durch ihr geringes Ausbildungsgehalt ausging, davon befreit zu sein. Pustekuchen, der Beitragsservice schmetterte den Antrag ab. Die Azubis kann man ja auch melken. Man bezieht ja kein Bafög oder ALG II...
Wie der Zufall so wollte, ergab sich 2010 die Möglichkeit sich dem System zu entledigen. Abgemeldet wegen Auslandsaufenthalt. Seitdem hatte Miss X nichts mehr vom "Service" gehört. Bis 2013. Da wollte der "Service" eine Auskunft wer denn jetzt in der Wohnung wohnt. Ignoriert. Inzwischen ist Miss X bei Brief 4 angelangt (zwei oder drei Briefe sind im Bermudadreieck der Wohnung verschwunden) und wartet gerade auf die Zwangsanmeldung. Die dürfte wohl bald eintrudeln, da 4 Wochen bereits rum sind. Gesetzlich sei Miss X zur Auskunft verpflichtet. Diese Ansicht vertritt Miss X allerdings ganz und gar nicht.
Miss X freut sich inzwischen schon richtig auf den Gebührenbescheid, denn Miss X wird klagen. Immerhin ist Miss X Studentin, die arbeiten gehen muss, um ihr Studium zu finanzieren, kein Bafög kassiert und es nicht einsieht, das hart erarbeitete Geld den geldgeilen Medienkonzernen in den Rachen zu werfen. Wenn die Geld brauchen, sollen sie halt mehr Werbung schalten. Bei den privaten Sendern klappts doch auch..
Die Auffassung des Stuttgarters Verfassungsgerichts, das die "geringe" Gebühr zu vertreten sei bis höhere Gerichte entschieden haben, hat Miss X eben auch nicht. Da dieser "geringe Betrag" schon fast die Hälfte eines Monatseinkaufs an Lebensmitteln bei Miss X ausmacht.
Herrlich, das so Personen wie Miss X, die sich ihr Studium mit einem Teilzeitjob finanzieren oder generell nur von einem Teilzeitjob leben ohne weitere Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen, nicht befreit werden.

Ich kenne da auch Miss Y, die sich auf das erste Schreiben gemeldet hat. Das zweite (anscheinend die erste Rechnung) ging von der Post zurück mit dem Vermerk nicht zu ermitteln (Miss Y wohnt in der Einliegerwohnung der Eltern und hat keinen beschrifteten Briefkasten; da kannte sich jemand von der Post anscheinend nicht aus) und der dritte Brief, war direkt die Zahlungsaufforderung über 6 Monate. Auf telefonische Nachfrage beim Beitragsservice das nie ein Schreiben vorher ankam und warum direkt so eine horende Summe verlangt würde war die Antwort "Die Post hat den Brief zurückgeschickt mit dem Vermerk Empfänger nicht zu ermitteln und das war die erste Rechnung." Daraufhin sagte Miss Y der erste Brief sei ja angekommen, danach sei nichts gekommen und sie hätte erst den 3. Brief erhalten. Der nette Beitragsservice meinte, Miss Y solle doch mal rausfinden, wer von der Post die Briefe zurückgehen lässt und sich noch mal melden um Namen zu nennen.
Das hat Miss Y nicht getan.

Eines wollte ich noch mal generell auch beisteuern. Die Briefe sind zwar Infopost, ABER das sind Premiumbriefe. Heißt: Bei Infobriefen weiß der Absender nicht, ob diese zugestellt wurden oder im Nirvana der Post untergangen sind. Premium-Infopost heißt, der Absender weiß sehr wohl, ob sein Briefchen zugestellt wurde oder nicht. Sogar netterweise an welchem Tag die Teile durch die Maschinen gelaufen sind bei der Post.
Erkennt man auch super am Matrixcode, der sich neben dem P befindet. Die Dinger gehen sogar bei Unzustellbarkeit zurück an den Absender mit dem Vermerk, was denn beim Empfänger los ist.. ob nicht zu ermitteln, unbekannt verzogen, tot, Annahme verweigert oder sonstiges. Immerhin zahlt für diesen besonderen Service der Deutschen Post der Beitragsservice ein wenig mehr, als nur das gewöhnliche Infopost Entgelt. Damit man auch schön unterrichetet wird, was aus seiner Post geschieht. Woher das Geld für diesen Luxus kommt, kann sich ja jeder selbst ausdenken. Wundert mich ja, das eine Beitragssenkung angestrebt wird.

Eine andere Sache, die mich ebenfalls wundert ist, warum wird das Thema in den Medien (nicht nur Fernsehen, auch Zeitungen) so totgeschwiegen? Sonderlich viel findet man nicht... oder ich suche mit den falschen Schlagwörtern.
Ob sich dafür auch mal ein Herr Posch von RTL öffentlich einsetzen würde? Das wär ja mal was...

Haltet durch, gemeinsam sind wir stark :-)
Und es tut unwahrscheinlich gut zu wissen, dass es noch andere Mitstreiter gibt :-)

 
Titel: Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = Automatische Anmeldung
Beitrag von: Hannfred am 05. Februar 2014, 12:06
So, heute nach 5 Tagen bekommt X einen erneuten Brief - kein Bescheid

lachen oder weinen!?
X hat hier keine Möglichkeit bekommen in Widerspruch zu gehen. Es gibt in diesem Brief keine Unterschrift. X scheint jetzt angemeldet zu sein und besitzt schon eine Beitragsnummer.

Und nun? Hat jemand schon diesen Brief erhalten und weiß, was als nächstes kommt? Muss X jetzt zahlen? Oder widersprechen? X fühlt sich ziemlich verar***t und verraten in seiner Entscheidungsfreiheit.

Titel: Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = Automatische Anmeldung
Beitrag von: againstgez am 05. Februar 2014, 15:07
Armer Hannfred  ;D
Ich glaub das ist die große Welle jetzt, wo "jeder" zur Kasse gebeten wird :police:
Titel: Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = Automatische Anmeldung
Beitrag von: Mietzekatz am 05. Februar 2014, 15:10
Miss X ist am Samstag auch einfach mal angemeldet worden. Sie kann sich aber beim besten Willen nicht daran erinnern irgendetwas unterschrieben zu haben was diese Anmeldung rechtfertigt. Uberlegt deshalb gerade sehr stark ob nicht schon dagegen protestiert werden sollte. Immerhin ist ja in einem anderen Beitrag schon darüber diskutiert worden ob diese Anmeldung bereits rechtens ist.
Titel: Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = Automatische Anmeldung
Beitrag von: Hannfred am 05. Februar 2014, 15:30
Dann erhält die gute Miss X wahrscheinlich schon morgen auch den Brief, dass sie in den nächsten Tagen zahlen soll. :/ Herr X hat auch nichts unterschrieben und dann kam recht fix der obige Brief. Herr X denkt auch nicht, dass diese Art von Anmeldung rechtens ist.
Titel: Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = Automatische Anmeldung
Beitrag von: themob am 05. Februar 2014, 15:35
Da es sich ja um eine sogenannte "Direktanmeldung" handelt, wir benennen die Vorgehensweise berechtigterweise als Zwangsanmeldung, könnte man schon mal darüber nachdenken, ob man an dieser Stelle nicht über eine Feststellungsklage gehen kann.

Gegen eine im normalen Verfahren durchgeführte Anmeldung, wäre dies sinnlos.

Aber als Direktanmeldung schaut die Sache anders aus. Dies ist aber nur meine persönliche Meinung. Ich bin leider schon im globalen nationalen Register in NRW erfasst, somit habe ich keine Chance, es auszuprobieren.

Wer dazu Interesse hat, muss sich einfach mal näher mit dem Thema Feststellungsklage auseinandersetzen.

Miss X ist am Samstag auch einfach mal angemeldet worden. Sie kann sich aber beim besten Willen nicht daran erinnern irgendetwas unterschrieben zu haben was diese Anmeldung rechtfertigt. Uberlegt deshalb gerade sehr stark ob nicht schon dagegen protestiert werden sollte. Immerhin ist ja in einem anderen Beitrag schon darüber diskutiert worden ob diese Anmeldung bereits rechtens ist.
Titel: Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = Automatische Anmeldung
Beitrag von: Mietzekatz am 05. Februar 2014, 17:01
Meinst du mit Anmeldung im normalen Verfahren, wenn die Leute auf die ersten Schreiben  reagiert hatten und dem Service die Infos freiwillig gegeben haben?

Ich werd mal gucken bzw. Suchen ob man dagegen vorgehen kann. Also die Zwangsanmeldung. Der Bescheid kommt, so oder so. Vielleicht freuen die sich ja, endlich Nachricht von Miss X zu erhalten und schießen das Ding früher raus.

Eigentlich hätte man die ganzen Rücksendeumschläge von denen nutzen sollen. Nichts reintun und ab in die Post. Verursacht ja nur Kosten... für die... steht zwar drauf bitte freimachen, aber wenn mans nicht macht, zahlt der Empfãnger.
Titel: Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = Automatische Anmeldung
Beitrag von: knubbel am 05. Februar 2014, 19:12
Hallo allerseits :),

ich bin auch neu hier und hätte auch eine Frage bezüglich des weiteren Vorgehens.

Also zur Sachlage:

Person X und Y wohnen in einer Wohnung. Bisher landeten alle Infopost der GEZ im Müll. Dann kam die Androhung auf Zwangsanmeldung von Person X vor Weihnachten. Person Y bekam weiterhin erstmal nur den üblichen Spam aber keine Zwangsanmeldung bisher.

Jetzt kam wie bei den anderen hier im Thread am 24.1.14 die "Bestätigung der Anmeldung", da sich natülich weiterhin nicht auf Infopost gemeldet wurde.

Merkwürdigerweise steht in der Infopost Zwangsanmeldung "zum 1.12.2013", obwohl schon länger hier in der Wohnung gewohnt wird. X und Y waren vorher nie von der GEZ erfasst.

Heute kam dann die Aufforderung der "Zahlung der Rundfunktbeiträge"

53,94€ ab 1.12.13 bis Feb.14

Komischerweise fand bei allen anderen hier ja die Anmeldung zum 1.1.2013 statt, warum ist bei Person X der 12.13 das Anfangsdatum?

Was passiert mit den Forderungen vom 1.1.13 - 1.11.13? Können diese nachträglich noch eingefordert werden? Es ist ja bis jetz kein Bescheid eingegangen.

Wenn Person X widerspricht, wendet sich die GEZ dann an Person Y und meldet diese dann an? Denn im Moment läuft die Wohnung ja auf Person X, da diese ja gegen ihren Willen/ohne Unterschrift zwansangemeldet wurde. Person X würde gerne klagen, Person Y nur widersprechen und es herauszögern.

Wie sollte Person X jetzt vorgehen? Gegen die Zwangsanmeldung widersprechen? Diese ist ja zudem merkwürdig, da ab Dezember 13 ausgestellt.( Das Vorgehen scheint ja recht umstritten, wie man in den Diskussionen hier lesen kann ;)), oder doch auf den Bescheid warten und diesem widersprechen?


Liebe Grüße und Dank!
Knubbel


Titel: Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = Automatische Anmeldung
Beitrag von: themob am 05. Februar 2014, 19:30
Vorab, wäre es interessant, diese Zwangs- Direktanmeldung plus Anmeldebestätigung anonymisiert hier hochzuladen.

Was ich in einem vorherigen Post schon erwähnt hatte:

Widerspruch ohne Bescheid ist so nicht möglich. Eine "Reaktion" in Form eines uninteressanten Widerspruchs = endlich hat er/sie sich gemeldet

Feststellungsklage gegen die Direktanmeldung, wäre eine Option (aus meiner persönlichen Sicht), muss aber jeder selbst auch recherchieren zum Thema.

Wie gesagt, mich würde die Direktanmeldung und die daraus erfolgte Anmeldebestätigung interessieren, Anonym natürlich

Titel: Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = Automatische Anmeldung
Beitrag von: Mietzekatz am 05. Februar 2014, 19:35
Schließe mich dem an von themob.

Die Personen x, y, z sind alle zum 1.13 angemeldet worden, da seitdem der neue Rundfunkstaatsvetrag in Kraft getreten ist. Steht auch so im Schreiben drin, warum sie der Service zu dem Zeitpunkt angemeldet hat.
Titel: Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = Automatische Anmeldung
Beitrag von: knubbel am 05. Februar 2014, 20:06
Danke schonmal für die Antwort :)

So hab mal beides Angehangen. Bin ja mal gespannt, ob die Tage Person Y noch Post bekommt. Die Rückseiten waren die Selben wie bei allen anderen hier im Thread, daher nicht noch einmal extra eingefügt.

Titel: Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = Automatische Anmeldung
Beitrag von: themob am 05. Februar 2014, 20:11
Welche Rundfunkanstalt ist zuständig?
Titel: Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = Automatische Anmeldung
Beitrag von: knubbel am 05. Februar 2014, 20:18
Wohnort ist Berlin. Müsste also RBB sein?

Steht hier blos nirgendwo auf den Zetteln drauf.  Antworten sollen an ARD ZDF Deutschalndradio Beitragsservice, 50493 Köln gehen. Wobei es ebenso eine 50656 Köln Anschrift gibt.

Überweisung soll ebenso an Rundfunk ARD, ZDF, Dradio gehen. Konto in Dresden.

Beitragsnummer in beiden Briefen stimmt überein.
Titel: Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = Automatische Anmeldung
Beitrag von: themob am 05. Februar 2014, 20:36
Vielen Dank für das hochladen und die ergänzende Info  ;)

Generell fehlt mir so das eine oder andere, da es ja um eine "öffentliche-rechtliche Behörde" im Sinne des RBB (zuständig ist Verwaltungsrecht) geht.

Es muss unterschieden werden:
1. Anmeldung im herkömmlichen Sinne = Formular ausfüllen, unterschreiben, absenden, HipHip Hura Dankesschreiben (Anmeldebestätigung) kommt

Ist aber hier nicht der Fall, daher ist es

2.
Auf Infoschreiben wurde nicht reagiert - eine Verifizierung der Daten konnte somit nicht durchgeführt werden

Es erfolgte ein Anmeldung - kaschiert durch eine "Anmeldbestätigung", die eine förmliche Anmeldung im Vorfeld suggerieren soll.

Es steht lediglich der Satz: Daher wurde nun die Anmeldung der Wohnung auf Ihren Namen ab 1.12.1013 vorgenommen. Die Beitragsnummer lautet:xxxxxxxxxxx

Anschließend sollte nach meinem Verständnis nun die rechtliche Grundlage genannt werden, auf der diese Direktanmeldung durchgeführt wurde. Also in etwa:

Die Anmeldung erfolgte nach §xy Rundfunkbeitragsstaatsvertrag bla bla bla.

Ebenso wird nicht der eigentliche Gläubiger genannt, diese wäre ja der RBB.

Auch das geht aus dieser Direktanmeldungsbestätigung nicht hervor (ich weiss, auch bei einer eigenen Anmeldung nicht). Aber hier wird eine sogenannte Direktanmeldung im Vorfeld durchgeführt, daher sehe ich es als Sonderfall.

Das die rechtliche Grundlage dieser Direktanmeldung nicht aufgeführt wird, ist für mich persönlich ein weiteres Indiz, dass diese Direktanmeldung rechtlich nicht haltbar ist.

Die Rundfunkanstalten und die Kölner sind § verliebt. Die hätten es aufgeführt, würde es diese gesetzliche Grundlage geben.

Warum hier die Abteilung RBB in Köln zum 1,12 2013 anmeldet und andere hier eine Anmeldebestätigung bekommen (Direktanmeldung) rückwirkend zum 1.1.2013, habe ich keine Idee.

Die Entscheidung ist ja Ende letzten Jahres gemeinsam für alle Rundfunkanstalten gefallen. Das man rückwirkend zum 1.1.2013 die Direktanmeldung durchführt.

Zitat
Grund ist offenbar der Entschluss von ARD, ZDF und Deutschlandradio, alle noch nicht beitragspflichtigen Wohnungen mit einer sogenannten "Direktanmeldung" in die Pflicht zu nehmen. Dazu hatte sich die ARD offenbar erst im November verständigt.

Grundlage sind Daten der Einwohnermeldeämter, die bei der Beitragserhebung verwendet werden. Außerdem sollen - auch das ist ein Beschluss der jüngsten Zeit - die Beiträge von Haushalten, die sich nicht freiwillig gemeldet hatten auch rückwirkend erhoben werden, allerdings maximal bis 1. Januar 2013, als das neue Gesetz in Kraft trat. Vor allem diese beiden Faktoren hätten die Prognosen ansteigen lassen, hieß es aus ARD-Kreisen.

Der ARD-Vorsitzende und NDR-Intendant Lutz Ma***or geht von einem Plus in der Größenordnung von 390 Millionen Euro durch die Direktanmeldung und 175 Millionen Euro durch die rückwirkende Erhebung aus.
http://www.sueddeutsche.de/medien/wegen-mehreinnahmen-rundfunkabgabe-sinkt-erstmals-1.1846448

Zitat
Dass öffentlich noch bis vor wenigen Wochen von einem deutlich geringeren Anstieg der Einnahmen ausgegangen wurde, lässt sich so erklären, dass erst Ende November festgelegt wurde, wie man mit Personen umgeht, die laut Meldedatenabgleich beitragspflichtig zu sein scheinen, die aber auch auf mehrmalige Anschreiben gar nicht reagieren. Nach einem begrenzten Test wurde beschlossen, hier das Verfahren der "Direktanmeldung" zu wählen, sie also bei Nichtreaktion automatisch als Beitragszahler anzumelden. Allein daraus erwarten ARD, ZDF und Deutschlandradio zusätzliche Einnahmen in Höhe von 390 Millionen Euro aufsummiert über die gesamte Gebührenperiode. Fraglos unglücklich: Weil zuvor kein Beschluss über den Umgang mit solchen Fällen existierte, wurden sie in den letzten Prognosen nicht berücksichtigt.

Dazu kommt noch, dass die Beiträge bei solchen Direktanmeldungen nun rückwirkend ab 1. Januar 2013 gefordert werden, weil ab diesem Datum die Beitragspflicht besteht. Die ARD hatte das zunächst anders geplant, die Sender waren von der KEF aber darauf hingewiesen worden, dass sie dazu verpflichtet seien. Daraus erwarten ARD, ZDF und Deutschlandradio weitere 175 Millionen Euro Mehreinnahmen. Allerdings ist noch unklar, wieviele Haushalte das betrifft, wieviele tatsächlich zahlen, wieviele erklären können, dass sie doch nicht beitragspflichtig sind - und wie viele Forderungsausfälle es gibt. Gut die Hälfte des nun erwarteten Anstiegs geht also auf diese beiden Effekte zurück, bei denen es sich noch immer um Schätzungen ohne allzu große Erfahrung handelt
http://www.dwdl.de/nachrichten/43957/rundfunkbeitrag_soll_ab_2015_um_73_cent_sinken/
Titel: Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = Automatische Anmeldung
Beitrag von: FRESHPRINCE am 06. Februar 2014, 17:28
Hallo Freunde!

Person A hat heute eine Zahlungsaufforderung mit einer konkreten Summe bekommen.
Davor hat Person A 5 Briefe bekommen.

Ist es taktisch richtig, dass Person A jetzt erst einmal einen BESCHEID abwartet und erst gegen diesen Widerspruch einlegt?

Falls ja, sollte der Widerspruch sofort, also zeitnah, geschrieben werden oder sollte Person A die Monatsfrist voll ausnutzen? Person A hat bedenken wegen einer möglichen Vollstreckung der Beiträge!

Grüße an das Volk! ;-)
Titel: Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = Automatische Anmeldung
Beitrag von: themob am 06. Februar 2014, 18:01
zu 1. Ja

zu 2. Ja (persönliche Meinung, was du heute kannst besorgen.......  :) )

Hallo Freunde!

Ist es taktisch richtig, dass Person A jetzt erst einmal einen BESCHEID abwartet und erst gegen diesen Widerspruch einlegt?

Falls ja, sollte der Widerspruch sofort, also zeitnah, geschrieben werden oder sollte Person A die Monatsfrist voll ausnutzen? Person A hat bedenken wegen einer möglichen Vollstreckung der Beiträge!

Grüße an das Volk! ;-)
Titel: Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = Automatische Anmeldung
Beitrag von: Yoshimitsu am 06. Februar 2014, 18:46
Hallo,

ich bin neu hier und grüße alle die für ihr Recht kämpfen wollen!
Ich bin genau in der gleichen Situation, bin bei denen nicht gemeldet und habe mich bei denen auch nie gemeldet und letzte Woche kam die rechtswidrige automatische Anmeldung in meinem Namen und die auch noch rückwirkend zum letzten Jahr. Also gleich doppelte Urkundenfälschung! Natürlich wie immer ohne Namen und ohne Unterschrift.
Heute schon die Zahlungsaufforderung.
Bin nun gespannt wie weit die das kommen lassen wollen. Wollen die uns wirklich alle weg sperren?
Aber schön wie immer über die bösen Chinesen oder Russen berichtet wird, als wenn hier irgend etwas anders wäre!
Titel: Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = Automatische Anmeldung
Beitrag von: FRESHPRINCE am 06. Februar 2014, 19:13
Noch eine Nachfrage zu 2. Heißt "ja" zeitnah oder Frist voll ausnutzen???

zu 1. Ja

zu 2. Ja (persönliche Meinung, was du heute kannst besorgen.......  :) )

Hallo Freunde!

Ist es taktisch richtig, dass Person A jetzt erst einmal einen BESCHEID abwartet und erst gegen diesen Widerspruch einlegt?

Falls ja, sollte der Widerspruch sofort, also zeitnah, geschrieben werden oder sollte Person A die Monatsfrist voll ausnutzen? Person A hat bedenken wegen einer möglichen Vollstreckung der Beiträge!

Grüße an das Volk! ;-)
Titel: Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = Automatische Anmeldung
Beitrag von: themob am 06. Februar 2014, 19:17
Was Du heute kannst besorgen .........das verschiebe nicht auf morgen. Also zeitnah

Noch eine Nachfrage zu 2. Heißt "ja" zeitnah oder Frist voll ausnutzen???

zu 1. Ja

zu 2. Ja (persönliche Meinung, was du heute kannst besorgen.......  :) )

Hallo Freunde!

Ist es taktisch richtig, dass Person A jetzt erst einmal einen BESCHEID abwartet und erst gegen diesen Widerspruch einlegt?

Falls ja, sollte der Widerspruch sofort, also zeitnah, geschrieben werden oder sollte Person A die Monatsfrist voll ausnutzen? Person A hat bedenken wegen einer möglichen Vollstreckung der Beiträge!

Grüße an das Volk! ;-)
Titel: Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = Automatische Anmeldung
Beitrag von: tomsen am 06. Februar 2014, 21:15
Guten Abend,

nachdem auch Person A von den nervigen Anschreiben des Beitragsservice die Nase voll haben, möchte A sich gerne hier beteiligen. Kurze Info zur Ausgangssituation: Person A und Person B sind verheiratet und wohnen natürlich im selben Haushalt. Beide haben noch nie einen Cent an den Beitragsservice gezahlt... Nach den Zwangsanmeldungen in der letzten Woche kamen nun heute die Zahlungsaufforderungen.

Offensichtlich gibt es ja jetzt zwei Möglichkeiten: Erstens, warten auf die Beitragsbescheide, dann Widerspruch, dann Klage. ODER: Die Methode von Zwiebelchen, also gegen die Zwangsanmeldung als solches vorgehen. Da sich bisher weder Person A noch Person B ggü. dem Beitragsservice gemeldet haben, kommt natürlich alles doppelt. Daher wäre die zweite Variante natürlich sympathischer...Wie gedenkt Ihr vor zu gehen?

noch was in eigener Sache: BOAHH gehen die mir auf den Sack!!!
Titel: Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = Automatische Anmeldung
Beitrag von: armer_luke am 06. Februar 2014, 21:19
Bei Person L war es auch so. Person L bekommt 4 Briefe (Infopost) in der er aufgefordert wird, sich anzumelden. Der 4. Brief enthält eine Drohung zur Zwangsanmeldung. Person L war vorher noch nie gemeldet und hat daher nie etwas an die ehemalige GEZ gezahlt.

Nach dem 4. Brief kam ein 5. "Bestätigung der Anmeldung" (auch Infopost).

Da Person L Infopost grundsätzlich wegwirft, hat sie diesen Briefen keine Beachtung geschenkt.

Nun ein 6. Brief (ca. eine Woche nach dem 5. ... dieses Mal KEINE Infopost). Auffälig: Der Umschlag sieht aus wie bei den Infopostbriefen mit Unterschied der Absenderadresse und dem Zusatz "Nicht nachsenden! Bei Umzug mit neuer Anschrift zurück!" (Infopostbriefe hatten als Absender "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservive 50439 Köln; der NICHT-Infopostbrief hat dagegen die Postleitzahl 50656 Köln... wieso das? Haben die unterschiedliche Abteilungen für richtige und für Infopost-Briefe?). Es handelt sich hierbei um KEIN Einschreiben, sondern lediglich, um einen richtigen Brief.

In dem besagten 6. Nicht-Infopostbrief werden 269,70€ verlangt, da Person L seit 01.01.2013 Rundfunkgebühren zu entrichten habe. Es wird keine Frist gesetzt. Der Brief hat auch KEINE Rechtsbehelfsbelehrung.

Seht ihr Probleme zum geplanten Vorgehen von Person L? Hat das Vorgehen von Person L Aussicht auf Erfolg?

Gruß

Absatz auf Wunsch des Autors entfernt
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Beitrag von: tomsen am 06. Februar 2014, 21:26
Ich denke Zeit schinden hilft nur bedingt weiter, da bereits im Rahmen der Zustellung bei "Nicht"Infopost eine Nichzustellbarkeit ggü. dem Empfänger protokolliert wird. Wäre es nicht günstiger, sich direkt gegen die Zwangsanmeldung unter Zuhilfenahme einer negativen Feststellungsklage zu wehren??? Hat das eigentlich schon jemand mit juristischem Hintergrundwissen durchdacht?
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Beitrag von: armer_luke am 06. Februar 2014, 21:31
Ja, ich verstehe das. Aber wenn Person L die Infopost wegwirft, ist das jetzt quasi der einzige erste Brief, den er liest. Und er wundert sich, was das soll.

Zumindest müssen sie dann erneut das Ortsamt kontaktieren und prüfen, ob Person L dort wohnt. Vielleicht bekommt Person L derweil auch einen rechtsgültigen Beitragsbescheid. In jedem Falle denkt Person L, dass Zeitschinden möglicherweise hilft, um abzuwarten bis die Klagen durch sind, auf die man sich möglicherweise dann berufen kann.

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Beitrag von: tomsen am 06. Februar 2014, 21:36
Zumindest müssen sie dann erneut das Ortsamt kontaktieren und prüfen, ob Person L dort wohnt.

Nö, müssen sie nicht. Bereits durch die Nichtreaktion der Zustellungsinstitution ist denen klar, dass der Empfänger dort einen Briefkasten hat. Deswegen ist es jetzt auch keine Infopost mehr...Aber Zeit schinden ist immer gut ::)
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Beitrag von: armer_luke am 06. Februar 2014, 21:41
Ich weiß... das mit den Infopostbriefen hatte mir schon mal jemand erklärt. Person L hätte die Briefe schon eher zurückbringen müssen. Aber naja gut. Theoretisch kann es jedoch immer noch sein, dass die 4 Briefe nicht angekommen sind, d.h. auf dem Postweg verloren, da keine Einschreiben. Wobei das natürlich sehr unwahrscheinlich ist bei 4 Briefen.
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Beitrag von: themob am 06. Februar 2014, 21:51
Ich denke Zeit schinden hilft nur bedingt weiter, da bereits im Rahmen der Zustellung bei "Nicht"Infopost eine Nichzustellbarkeit ggü. dem Empfänger protokolliert wird. Wäre es nicht günstiger, sich direkt gegen die Zwangsanmeldung unter Zuhilfenahme einer negativen Feststellungsklage zu wehren??? Hat das eigentlich schon jemand mit juristischem Hintergrundwissen durchdacht?

Was die Feststellungsklage betrifft, wurde hier darüber schon gesprochen. http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8127.msg59002.html#msg59002  Ich bin kein Jurist. Aber trotzdem mal durchdacht.

Es lohnt sich übrigens, die Themen mal durchzulesen. Auch die, die geschlossen wurden zwecks Unübersichtlichkeit. Einiges klärt sich eventuell von selbst dadurch.

Es gilt: Wo kein Kläger da kein Richter. Die Anstalten versuchen es immer wieder, solange bis jemand Recht bekommt.
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Beitrag von: Ingo C. am 06. Februar 2014, 22:37
Also ich habe das selbe Problem.
Die haben von mir nichts bekommen und heute bekomme ich den Bescheid das man für mich einen Vertrag abgeschlossen hat weil man davon ausgeht das ich zahlen müsste.
Nebenbei gab es auch noch eine Forderung über 269,- € was auch nicht ganz ohne ist.
Ich habe aber auch nicht vor etwas zu bezahlen,wenn die Programme so toll sind dann gibt es ja genug Leute die diese Zwangsabgabe gerne bezahlen und für die die nicht bezahlen soll man das Programm halt verschlüsseln.
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Beitrag von: Uschi123 am 06. Februar 2014, 23:25
Seid gegrüßt,
ja auch ich habe einen solchen Brief bekommen. Ich wurde von denen einfach angemeldet und dann soll ich 269,70 € bis zum 15.2.14 zahlen. Was mache ich nun damit?
Eigentlich bräuchte ich sowieso nicht zahlen, da ich Harz4 bekommen und somit ja befreit bin, aber ich habe mich aus Prinzip schon im Jahr 2011 damals dort abgemeldet auch weil ich kein Radio und Fernseher habe ... 

Was mache ich nun? Bin ein wenig durcheinander und die Masse an Informationen die man im Netz findet erschlagen mich gerade, denn jeder schreibt etwas anderes.
Widerspruch schreiben? Wenn ja wie?  :-\Mit Begründung, daß ich sowieso befreit bin?
Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar!!

Gruß
Uschi
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Beitrag von: Yoshimitsu am 06. Februar 2014, 23:37
Nun die wollen keinen Vertrag mir DIR, die beziehen sich auf einen Staatsvertrag nach dem du ihrer Auffassung nach verpflichtet bist zu zahlen.
Also das man keinen Vertrag unterschrieben hätte damit wird man nicht weit kommen, wir sollten uns lieber ansehen was es mit diesen Staatsvertrag auf sich hat und da sehe ich bei Wiki 2 Arten. Einmal soll es einen echten Staatsvertrag geben bei dem aber ein Vertragspartner ein Staatliches Organ sein muss! Hierzu müsste uns die GEZ diesen mal vorlegen was meines wissens noch nicht geschehen ist.
Denn es gibt noch die andere Art von Staatsvertrag die nur Staatsvertrag genannt wird. Dieser hat für uns eigentlich keine Bedeutung weil es ja kein echter Staatsvertrag ist wenn wir nur nicht die rechtliche Willkür hätten.
Solange wir die rechtliche Willkür haben ist es eigentlich nicht ratsam sich vor Gericht zerren zu lassen. Gesetze werden derzeit nur ausgelegt aber nicht eingehalten.
Die Lösung wäre eigentlich eigenständige Gemeinden zu bilden die dann selbst entscheiden können ob sie GEZ wollen oder nicht.
Das sehe ich Derzeit als einzige sichere Lösung.
Die Gemeindebildung ist zur Zeit in Arbeit aber ist alles nicht so einfach.
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Beitrag von: alabaster am 07. Februar 2014, 09:24
Hallo,

Person A hat auch Anfang der Woche eine "Bestätigung der Anmeldung" erhalten und gestern gleich die Zahlungsaufforderung.

Offensichtlich gibt es ja jetzt zwei Möglichkeiten: Erstens, warten auf die Beitragsbescheide, dann Widerspruch, dann Klage. ODER: Die Methode von Zwiebelchen, also gegen die Zwangsanmeldung als solches vorgehen.

Nun auch von mir die Frage: Denen entsprechend antworten, dass die Anmeldung rechtswidrig ist oder weiter abwarten, bis ein Gebührenbescheid kommt? So wie ich das sehe, könnte Person A direkt gegen die Anmeldung und Zahlungsaufforderung klagen (Person A wohnt in Niedersachsen). Im Forum gab es mal diese Info dazu:

2. Zahlungsaufforderung - Rechnungen (Zusammenfassung eines Artikels bei akademie.de (http://www.akademie.de/wissen/faq-vorbehalt-rundfunkbeitrag))
Zitat
Mit der Entscheidung  BVerwG VII C 3.71 vom 12.01.1973 (http://www.saarheim.de/Entscheidungen/VII%20C%203.71.htm) schützt das BVerwG den Bürger vor missverständlichem Verwaltungshandeln der Behörden. Bei Zahlungsaufforderungen ohne Bescheidscharakter entsteht kein Verwaltungsakt und das Gericht stellt fest, dass hier Zivilrecht anzuwenden ist. Gleichzeitig betont das BVerwG , dass der Bürger gegen derartige Zahlungsaufforderungen geanauso Widerspruch bei der zuständigen Behörde, bzw. Anfechtungsklage oder Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht einreichen kann wie bei einem gültigen Bescheid.
Zitat
"Der Auslegung der Rechnung als einer zivilrechtlichen Zahlungsaufforderung steht nicht das Bedenken entgegen, diese Auffassung hindere in vergleichbaren Fällen einen Betroffenen, mit einer zulässigen Klage vor den Verwaltungsgerichten gegen die von der Behörde geltend gemachte Forderung anzugehen; denn wenn auf einen Widerspruch des Betroffenen hin die Behörde im Widerspruchsbescheid eine sich objektiv nicht als Verwaltungsakt darstellende Rechnung als Verwaltungsakt gelten läßt und damit als solchen präzisiert, ist die Anfechtungsklage eröffnet; ist dies hingegen - etwa bei einem Schweigen der Behörde - nicht der Fall und damit mangels Vorliegens eines Verwaltungsaktes für eine Anfechtungsklage kein Raum, so besteht im Hinblick auf die öffentlich-rechtliche Regelung der Materie die Möglichkeit einer Feststellungsklage nach § 43 VwGO.
Wenn die Rechtsprofis vom Beitragsservice (GEZ) den Bürger per Zahlungsaufforderung statt einem echten Beitragsbescheid in die Wüste schicken wollen, darf diese Verwaltungstaktik der fehlenden Rechtsbehelfsbelehrung nicht zu Lasten des Bürgers gehen. Der so verwirrte Bürger weiss deshalb nicht, was nun eigentlich rechtlich gilt und was zu unternehmen ist. Der Bürger darf daher sowohl zivilrechtlich seine Zahlungen unter Vorbehalt stellen. Er kann aber auch verwaltungsrechtlich vorgehen und Widerspruch bei der Rundfunkanstalt einlegen, bzw. in einzelnen Bundesländern wie Niedersachsen, wo der Widerspruch entfallen ist, direkt Klage beim Verwaltungsgericht erheben.

Hinweis zu 1 + 2: Die Rundfunkanstalten oder der Beitragsservice reagieren in der Regel auf die Mitteilung der Zahlung unter Vorbehalt in etwa so: Rechtlich nicht gültig. Wird nicht anerkannt. Fehlende gesetzliche Grundlage oder ähnliche Texte. Dazu der Artikel in akademie.de: Kein Wunder, dass der Beitragsservice angesichts der zunehmende Zahl von Zahlungen unter Vorbehalt den Bürgern durch negative Reaktionen den Mut nehmen will. Allerdings hat der Beitragsservice (GEZ) keinerlei rechtliche Kompetenzen, dem Bürger sein Recht auf Zahlung des Rundfunkbeitrags unter Vorbehalt zu entziehen.

Was ist taktisch klüger? Auf Zeit spielen (und hoffen, dass die erwarteten Urteile kommen) oder direkt gegen die Zwangsanmeldung klagen? Nach meinem Gefühl muss man jemandem, der einem einfach eine Zahlungsaufforderung schickt, Einhalt gebieten... Aber Gefühl und Juristerei sind halt verschiedene Schuhe.

Gruß, alabaster
Titel: Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = Automatische Anmeldung
Beitrag von: armer_luke am 07. Februar 2014, 09:33
Das sehe ich auch so alabaster! Ich werde weiter berichten wie weit Person L mit dem geschilderten Vorgehen (Zahlungsaufforderung bei der Post abgeben) kommt und wie es weitergeht.

Gruß
Titel: Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = Automatische Anmeldung
Beitrag von: RedHarry am 07. Februar 2014, 10:53
Auch Ich habe heute das Schreiben "Zahlung der Rundfunkbeiträge" erhalten.
Die bislang eingegangenen Infopost-Schreiben habe ich ungeöffnet entsorgt.
So ist auch die Zwangsanmeldung Opfer Papierkorbes geworden
Ich werde nun den Bescheid mit Rechtsmittelbelehrung abwarten und dann klagen.

Gruss an alle Mitkämpfer
Titel: Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = Automatische Anmeldung
Beitrag von: Ingo C. am 07. Februar 2014, 11:27
Wie ich ja schon gestern gesagt habe,hab ich vorgestern Pest äh Post bekommen das ich zahlen solle.Nun bin ich reichlich verwirrt  :o
Sollte ich gegen diesen Zahlungsanspruch nun Wiederspruch einlegen mit einem Brief ?
Mit dem Text ich wiederspreche ihren Vorderungen, und gut ist oder soll ich erst mal warten bis etwas passiert ??
Titel: Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = Automatische Anmeldung
Beitrag von: themob am 07. Februar 2014, 11:40
Es werden sowohl hier, als auch in den mittlerweile geschlossenen Themen hier:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7737.60.html

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7746.30.html

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8144.0.html

Lösungsansätze und Möglichkeiten durchgesprochen. Es wäre begrüßenswert, wenn sich jeder die Themen einmal durchliest.

Immer wieder die gleichen Fragen, zeigt nur eines: Die Fragesteller machen sich nicht die Mühe, die Antwort im Vorfeld hier erstmal selbst zu suchen.

Das ist mittlerweile bei diesem Thema aber machbar. Die Entscheidung, welchen Weg jeder wählt, liegt dann an jedem selbst.

Wie ich ja schon gestern gesagt habe,hab ich vorgestern Pest äh Post bekommen das ich zahlen solle.Nun bin ich reichlich verwirrt  :o
Sollte ich gegen diesen Zahlungsanspruch nun Wiederspruch einlegen mit einem Brief ?
Mit dem Text ich wiederspreche ihren Vorderungen, und gut ist oder soll ich erst mal warten bis etwas passiert ??
Titel: Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = Automatische Anmeldung
Beitrag von: Hannfred am 07. Februar 2014, 11:58
Aber die Antwortbriefe haben beide die gleichen Adressdaten. Vielleicht ist für die nicht-Infopost nur eine andere Abteilung verantwortlich.
Titel: Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = Automatische Anmeldung
Beitrag von: Ingo C. am 07. Februar 2014, 12:46
Es werden sowohl hier, als auch in den mittlerweile geschlossenen Themen hier:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7737.60.html

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7746.30.html

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8144.0.html

Lösungsansätze und Möglichkeiten durchgesprochen. Es wäre begrüßenswert, wenn sich jeder die Themen einmal durchliest.

Immer wieder die gleichen Fragen, zeigt nur eines: Die Fragesteller machen sich nicht die Mühe, die Antwort im Vorfeld hier erstmal selbst zu suchen.

Das ist mittlerweile bei diesem Thema aber machbar. Die Entscheidung, welchen Weg jeder wählt, liegt dann an jedem selbst.

Jo ich habe mir die verlinkten Themen durchgelesen aber es ist wirklich sehr unübersichtlich kann man die Themen nicht zu einem zusammenfügen?
Zitat
Es wird ein Beitragsbescheid kommen. In der Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite wird erklärt, was zu tun ist:
entweder bezahlen
oder Widerspruch gegen den Beitragsbescheid einlegen,
Da ich so etwas noch nicht bekommen habe sondern nur die Zwangsanmeldung,werde ich wohl noch auf den Beitragsbescheidt mit der Rechtshelfbelehrung warten müssen.
Titel: Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = Automatische Anmeldung
Beitrag von: Mickimaus am 07. Februar 2014, 12:59
Seid gegrüßt,
ja auch ich habe einen solchen Brief bekommen. Ich wurde von denen einfach angemeldet und dann soll ich 269,70 € bis zum 15.2.14 zahlen. Was mache ich nun damit?
Eigentlich bräuchte ich sowieso nicht zahlen, da ich Harz4 bekommen und somit ja befreit bin, aber ich habe mich aus Prinzip schon im Jahr 2011 damals dort abgemeldet auch weil ich kein Radio und Fernseher habe ... 

Was mache ich nun? Bin ein wenig durcheinander und die Masse an Informationen die man im Netz findet erschlagen mich gerade, denn jeder schreibt etwas anderes.
Widerspruch schreiben? Wenn ja wie?  :-\Mit Begründung, daß ich sowieso befreit bin?
Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar!!

Gruß
Uschi

Vielleicht so:

Die "Gutschriften" vom JC samt Antrag auf Befreiung ab 1.1. 2013 nach K. Schicken.
Alles schön mit "unter Vorbehalt" unterschreiben, vielleicht auch gleich oben auf den Antrag.

Mein Gedanke ist der, dass ich durch das "unter Vorbehalt" mit einer vermutlichen Verbrecherorganisation von einen Vertrag Abstand nehmen möchte.
Möglicherweise kommt dann die Antwort, dass nur 2 Monate zurück genehmigt werden oder auch gar nicht wegen des Vorbehaltes?
Dann hätten wir vielleicht eine gute Chance mit einer Rechtsanwaltsstütze vom "JC" aufzukreuzen.
Die über 200 Euro die vielleicht dann weiter gefordert werden, könnten wir auf Gericht z.B. mit Hilfe dieses Forums auskämpfen.

Was ich ziemlich raffiniert vom Medienkonzern finde ist, dass es vermieden wird eine Unterschrift bzw. Person unter deren Schreiben zu setzen, um den Adressat aktionslos zu machen.






Titel: Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = Automatische Anmeldung
Beitrag von: Yoshimitsu am 07. Februar 2014, 13:04
raffiniert? Das machen die doch überall so. Sollte es irgendwann zu einer Zwangsvollstreckung kommen so ist dieser auch nicht unterschrieben.
Aber solange alle mitmachen geht das eben einfach so.
Titel: Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = Automatische Anmeldung
Beitrag von: alabaster am 07. Februar 2014, 13:45
Der Vollständigkeit halber:

Zitat
Es wird ein Beitragsbescheid kommen. In der Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite wird erklärt, was zu tun ist:
entweder bezahlen oder Widerspruch gegen den Beitragsbescheid einlegen,

oder man lebt z.B. in Niedersachsen, wo man keinen Widerspruch einlegen kann, sondern direkt klagen muss, soweit ich das verstanden habe.

alabaster
Titel: Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = Automatische Anmeldung
Beitrag von: Ingo C. am 07. Februar 2014, 14:22
Der Vollständigkeit halber:

Zitat
Es wird ein Beitragsbescheid kommen. In der Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite wird erklärt, was zu tun ist:
entweder bezahlen oder Widerspruch gegen den Beitragsbescheid einlegen,

oder man lebt z.B. in Niedersachsen, wo man keinen Widerspruch einlegen kann, sondern direkt klagen muss, soweit ich das verstanden habe.

alabaster
Ich lebe in Niedersachsen,aber warum sollte ich kein Einspruch erheben können?Besonders da die Schreiben ja aus NRW kommen sprich Köln.
Titel: Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = Automatische Anmeldung
Beitrag von: alabaster am 07. Februar 2014, 14:47
Interessanter Hinweis. Ich hatte bisher nur die allgemeinen Hinweise im Netz gelesen. Und die bisherigen Verhandlungen scheinen ja bei Verwaltungsgerichten überall stattgefunden zu haben. Das kann aber natürlich daran liegen, dass bisher vorwiegend diejenigen schon bis zum Gerichtsverfahren fortgeschritten sind, die bereits vorher Rundfunkgebühren bezahlt hatten und daher schnell einen Gebührenbescheid bekommen haben (und der stammte dann vermutlich aus ihrem eigenen Bundesland?).

Allgemein hatte ich z.B. dieses hier gelesen: http://www.akademie.de/wissen/faq-vorbehalt-rundfunkbeitrag (http://www.akademie.de/wissen/faq-vorbehalt-rundfunkbeitrag)

Zitat
Er kann aber auch verwaltungsrechtlich vorgehen und Widerspruch bei der Rundfunkanstalt einlegen bzw. in einzelnen Bundesländern wie Niedersachsen, wo der Widerspruch entfallen ist, direkt Klage beim Verwaltungsgericht erheben.

Kann da jemand, der sich besser auskennt, vielleicht etwas zu sagen?

Gruß, alabaster
Titel: Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = Automatische Anmeldung
Beitrag von: Ingo C. am 07. Februar 2014, 16:27
Das würde ich auch für möglich halten.Ich habe nie etwas bezahlt und wurde dann erst mit Post aus Köln dazu aufgefordert meine Daten abzuschicken,was ich natürlich nicht gemacht habe und nun bekomme ich eine Zwangsanmeldung.
Meine Frau ist auch mal angeschrieben wurden hat den Wisch in die Tonne gekloppt und hat nie wieder Post bekommen und dann haben se angefangen mich zu stalken.
Titel: Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = Automatische Anmeldung
Beitrag von: themob am 07. Februar 2014, 17:12
Zum Thema Rechtsbehelfsbelehrung Widerspruch - oder gleich Klage

Auszug aus Wikipedia: Widerspruch http://de.wikipedia.org/wiki/Widerspruch_(Recht)

Nach allgemeiner Auffassung dient das Widerspruchsverfahren im Verwaltungsverfahren und Verwaltungsverfahrensrecht im Wesentlichen drei Zielen: Der Selbstkontrolle der Verwaltung, dem Rechtsschutz des Bürgers und der Entlastung der Verwaltungsgerichte.

Allgemeine Bedeutung
Zitat
Im Verwaltungsrecht können Betroffene, die durch den Verwaltungsakt einer Behörde beschwert sind, gegen diesen innerhalb der Rechtsbehelfsfrist (ein Monat) ab seiner Bekanntgabe Widerspruch erheben und damit die zuständige Behörde veranlassen, die Rechtmäßigkeit und die Zweckmäßigkeit des Verwaltungsaktes nachzuprüfen. Entsprechendes gilt für den Fall, dass die Behörde den Erlass eines begehrten Verwaltungsaktes (z. B. eine Genehmigung) ablehnt.
Ist über das Widerspruchsrecht nicht oder nicht richtig belehrt worden, soll das Widerspruchsrecht erst nach einem Jahr verwirken. Der Widerspruch muss schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Der Widerspruch eröffnet im Verwaltungsprozess das Vorverfahren vor einer verwaltungsgerichtlichen Klage, § 69 VwGO. Ohne Vorverfahren kann, abgesehen von der Möglichkeit einer Untätigkeitsklage (vgl. § 75 VwGO), grundsätzlich keine Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage erhoben werden (vgl. § 68 VwGO). Ausnahmen hiervon gibt es jedoch sowohl im Bundesrecht als auch im Landesrecht. Hier ist dann sofort Klage zu erheben.
Besonderheiten in einzelnen Bundesländern
Niedersachsen (http://www.mi.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=14930&article_id=62859&_psmand=33)
Zitat
In Niedersachsen ist das Widerspruchsverfahren seit 2005 mit wenigen Ausnahmen - z. B. im Baurecht, im Schulrecht und im Sozialrecht - dauerhaft abgeschafft.
Rechtsgrundlagen:
§ 8a Niedersächsisches Ausführungsgesetzes zur Verwaltungsgerichtsordnung (AG-VwGO)[2]
§ 105 Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG)[3]
§ 4a Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Sozialgerichtsgesetz (Nds. AG SGG)[4]
Bayern (http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?nid=i&showdoccase=1&doc.id=jlr-VwGOAGBY1992V12Art15)
Zitat
In Bayern ist das Widerspruchsverfahren in vielen Bereichen abgeschafft. Ohne Widerspruchsverfahren ist gegen einen Verwaltungsakt direkt Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht zu erheben. Lediglich gegen Verwaltungsakte, welche die in Artikel 15 Absatz 1 des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (AGVwGO) genannten Bereiche zum Gegenstand haben, sind sowohl Widerspruch als auch sofortige Klage möglich.
Nordrhein-Westfalen (https://www.justiz.nrw.de/BS/rechta_z/W/Widerspruch/index.php)
Zitat
In Nordrhein-Westfalen wurde im April 2007 das Widerspruchsverfahren für das Bau- und Gewerberecht abgeschafft. Der Landtag von NRW hat danach durch das 2. Bürokratieabbaugesetz auch fast alle weiteren Widerspruchsverfahren nach Landesrecht mit Wirkung zum 1. November 2007 (befristet bis zum 31. Dezember 2013) abgeschafft. Ausgenommen bleiben hauptsächlich Prüfungsentscheidungen, Verwaltungsakte durch Schulen, Universitäten, den WDR und die GEZ, Beihilfebescheide im Beamtenrecht sowie Drittwidersprüche. Der Wegfall des Widerspruchsverfahrens betrifft auch nicht die Fälle einer allgemeinen Leistungsklage und Feststellungsklage bzw. Fortsetzungsfeststellungsklage.

Letztendlich steht aber alles ganz genau in der Rechtsbehelfsbelehrung drauf. Spätestens dann sollte klar sein, welche Möglichkeiten der nächste Schritt hergibt
Titel: Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = Automatische Anmeldung
Beitrag von: ViSa am 07. Februar 2014, 17:13
Der Vollständigkeit halber:

Zitat
Es wird ein Beitragsbescheid kommen. In der Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite wird erklärt, was zu tun ist:
entweder bezahlen oder Widerspruch gegen den Beitragsbescheid einlegen,

oder man lebt z.B. in Niedersachsen, wo man keinen Widerspruch einlegen kann, sondern direkt klagen muss, soweit ich das verstanden habe.

alabaster


Genau so ist es.

In Niedersachsen muss nach Erhalt des Bescheides sofort geklagt werden.
Siehe auch hier:

http://www.mi.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=14930&article_id=62859&_psmand=33

Gruß,
ViSa
Titel: Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = Automatische Anmeldung
Beitrag von: Andy_Greg am 07. Februar 2014, 18:30
Ich hab heute auch eine Zwangsanmeldung bekommen aber ich finde keine Rechtsbelehrung  :o
Und einen Beitragsbescheid schon gar nicht sondern nur ne Rechnung.
Was nun ?
Titel: Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = Automatische Anmeldung
Beitrag von: Ingo C. am 07. Februar 2014, 18:36
Ich hab heute auch eine Zwangsanmeldung bekommen aber ich finde keine Rechtsbelehrung  :o
Und einen Beitragsbescheid schon gar nicht sondern nur ne Rechnung.
Was nun ?
Nein da ist auch keine bei,ich werde erst mal abwarten was passiert und dann dagen vorgehen.
Titel: Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = Automatische Anmeldung
Beitrag von: themob am 07. Februar 2014, 18:39
Hier nachlesen: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8249.0.html

dann entscheiden und die Frage ist hinfällig

Ich hab heute auch eine Zwangsanmeldung bekommen aber ich finde keine Rechtsbelehrung  :o
Und einen Beitragsbescheid schon gar nicht sondern nur ne Rechnung.
Was nun ?
Titel: Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = Automatische Anmeldung
Beitrag von: Ingo C. am 07. Februar 2014, 18:49
Danke @themob  :laugh:
Also erst mal warten bis die Rechnung kommt alles andere ist vorrauseilender Gehorsam.
Das lustige ist das ich bis zum 15.02. zahlen soll dann kann ich ja gleich sagen ich mach mir mal ein Geschenk,lol  >:D
Titel: Re: Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = Automatische Anmeldung
Beitrag von: Viktor7 am 07. Februar 2014, 22:01
Dieses Thema hat einen neuen Titel bekommen
"Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = Automatische Anmeldung"
und wurde hervorgehoben (angepinnt). Um ein Wildwuchs zu vermeiden,
werden wir andere Threads zu diesem Thema nach und nach schließen,
soweit sie nicht andere besondere Aspekte behandeln.


Bitte unbedingt diese wichtigen Beiträge zur Zwangsanmeldung vorher lesen:
 
Zwangsanmeldung - Lösungsansätze - Aufklärung

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8127.msg59029.html#msg59029
und
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8249.0.html
Titel: Re: Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = Automatische Anmeldung
Beitrag von: Andy_Greg am 08. Februar 2014, 07:25
Recht herzlichen Dank für die vielen Infos und Ratschläge ;D
Wir werden also warten und Klagen  >:D
Titel: Re: Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = Automatische Anmeldung
Beitrag von: Ingo C. am 08. Februar 2014, 11:10
Das mit dem der wohnt hier nicht mehr hatte ich auch schon im Hinterkopf  ;D
Wie gesagt ich warte jetzt erst mal das Rechtshelfebelehren ab und dann werde ich mal weiterschauen.Was mich wundert ist wenn alles Ländersache ist warum werde ich dann aus NRW angeschrieben und nicht aus Niedersachsen ?
Titel: Re: Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = Automatische Anmeldung
Beitrag von: themob am 08. Februar 2014, 12:13
Allen dürfte das Wort GEZ geläufig sein. Die existierte bis 31.12.2012

Ab 1.1.2013 Namensänderung
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung der in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradio zum Zwecke des Einzugs der Rundfunkbeiträge nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.

Sitz in Köln, Köln gehört zu NRW
Titel: Re: Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = Automatische Anmeldung
Beitrag von: weissnicht am 08. Februar 2014, 20:16
Kann einen ähnlichen Fall berichten:

Personen A und B waren bisher nicht angemeldet und wohnen in einer gemeinsamen Wohnung. Nun haben beide die Direktanmeldung zum 01.12.13 und wenige Tage später beide eine Zahlungsaufforderung erhalten.

So wie ich das sehe, ist die Existenz der Wohnung nun kaum mehr zu verheimlichen. Person A überlegt nun mit dem beigefügten Antwortbrief bei der Direktanmeldung mitzuteilen, dass Person B bereits (unter der in der Direktanmeldung von Person B genannten Nummer) für die Wohnung angemeldet ist. Damit würde der Kampf gegen den Rundfunkbeitrag auf Person B konzentriert.

Sind von dieser Vorgehensweise Nachteile zu erwarten?

Wie schätzt Ihr das ein: Besteht das Risiko, dass bei einer Niederlage im Kampf gegen die Rundfunkgebühr, A und B beide bezahlen müssten?
Titel: Re: Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = Automatische Anmeldung
Beitrag von: themob am 08. Februar 2014, 20:34
Darf ich fragen, von welchem "Antwortbrief" hier die Rede ist?

Bisher kam eine "Bestätigung zur Anmeldung". Danach "Zahlung der Rundfunkbeiträge"

Ist es möglich, diesen Antwortbrief anonymisiert hochzuladen?

Normalerweise würde ich es so verstehen, wenn man als betroffener Personenkreis grundsätzlich nichts gegen die Vorgehenswesie anzuwenden hat (Direktanmeldung)

Person A führt eine "Abmeldung" durch mit Hinweis auf Person B und dessen Beitragsnummer. Abmeldebestätigung abwarten und nachfassen, wenn nichts passiert.

Person B kann warten bis der Beitragsbescheid kommt und den Kampf aller Gerechten gehen.

Wenn A und B beide warten, bis ein Beitragsbescheid kommt und beide dagegen klagen (Abhängig von der Begründung etc.). Restrisiko bleibt immer, der Weg in die nächste Instanz aber auch.

Da niemand damit Erfahrung hat, kann es auch niemand abschließend beantworten.

Ich würde aber erstmal überlegen, wie ich zu dieser Vorgehensweise stehe (Direkt -/Zwangsanmeldung), dazu diese Thema hier durchlesen und auch nachfolgend genanntes:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8249.0.html




Kann einen ähnlichen Fall berichten:

Personen A und B waren bisher nicht angemeldet und wohnen in einer gemeinsamen Wohnung. Nun haben beide die Direktanmeldung zum 01.12.13 und wenige Tage später beide eine Zahlungsaufforderung erhalten.

So wie ich das sehe, ist die Existenz der Wohnung nun kaum mehr zu verheimlichen. Person A überlegt nun mit dem beigefügten Antwortbrief bei der Direktanmeldung mitzuteilen, dass Person B bereits (unter der in der Direktanmeldung von Person B genannten Nummer) für die Wohnung angemeldet ist. Damit würde der Kampf gegen den Rundfunkbeitrag auf Person B konzentriert.

Sind von dieser Vorgehensweise Nachteile zu erwarten?

Wie schätzt Ihr das ein: Besteht das Risiko, dass bei einer Niederlage im Kampf gegen die Rundfunkgebühr, A und B beide bezahlen müssten?
Titel: Re: Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = Automatische Anmeldung
Beitrag von: Ingo C. am 09. Februar 2014, 01:25
Moment kommt sofort  (#)
ist leider etwas klein geworden aber ich hoffe man erkennt es trotzdem  :(
Titel: Re: Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = Automatische Anmeldung
Beitrag von: kommoluku am 09. Februar 2014, 12:28
Hallo ans Forum, ich habe mich bis jetzt erfolgreich gegen diese Abzocke gewehrt. Jetzt kam aber letzte Woche ein Schreiben an meine Tochter mit der Bestätigung der Anmeldung rückwirkend zum 01.01.2013. Ich würde Sie aber gerne aus dieser Sache heraushalten. Da ich schon im der Schufa stehe, ist es mir ziemlich egal. Meiner Tochter will ich das aber ersparen. Wie soll ich jetzt weiter verfahren?
Titel: Re: Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = Automatische Anmeldung
Beitrag von: themob am 09. Februar 2014, 12:37
Hallo ans Forum, ich habe mich bis jetzt erfolgreich gegen diese Abzocke gewehrt. Jetzt kam aber letzte Woche ein Schreiben an meine Tochter mit der Bestätigung der Anmeldung rückwirkend zum 01.01.2013. Ich würde Sie aber gerne aus dieser Sache heraushalten. Da ich schon im der Schufa stehe, ist es mir ziemlich egal. Meiner Tochter will ich das aber ersparen. Wie soll ich jetzt weiter verfahren?

Die gesamte Vorgehenswesie zum Thema Direkt -/Zwangsanmeldung steht hier beschrieben bzw. hier: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8249.msg59307/topicseen.html#msg59307

Ansonsten bitte ein ein neues Thema eröffnen, vor allem mit Einhaltung der Fallgestaltung in Form von: Person A - Person B usw
Um zielführende Antworten zu bekommen, wären dann mehr Hintergrundinfos nötig.

Wohnt Person A + B zusammen. Ist Person A befreit - registriert - etc., aber eben dafür ein neues Thema hier auf machen: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,28.0.html

Vielen Dank
Titel: Re: Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = Automatische Anmeldung
Beitrag von: themob am 09. Februar 2014, 12:47
Das komplette Thema "Zwangsanmeldung - Direktanmeldung - Briefe - Reaktionen usw." dürfte zu genüge beschrieben worden sein, so dass wir dieses Thema abschließend beenden können.

Für neue Sachverhalte die sich aus dem weiteren Verhalten zur Zwangsanmeldung - Direktanmeldung ergeben, wird dann spätestens von demjenigen, den es betrifft, ein neues Thema aufgemacht.

Existierende Themen : Zwangsanmeldung - Direktanmeldung - Briefe - Reaktionen - Lösungsansätze - Möglichkeiten

1. http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8249.0.html

2. http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8127.0.html

3. http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8253.0.html

4. http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7737.0.html

5. http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8144.0.html

6. http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7746.0.html

Ich denke als Grundlage um eine Entscheidung treffen zu können, welchen Weg jeder gehen möchte, sind die Themen ausreichend genug.

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