Darf ich fragen, von welchem "Antwortbrief" hier die Rede ist?
Bisher kam eine "Bestätigung zur Anmeldung". Danach "Zahlung der Rundfunkbeiträge"
Ist es möglich, diesen Antwortbrief anonymisiert hochzuladen?
Normalerweise würde ich es so verstehen, wenn man als betroffener Personenkreis grundsätzlich nichts gegen die Vorgehenswesie anzuwenden hat (Direktanmeldung)
Person A führt eine "Abmeldung" durch mit Hinweis auf Person B und dessen Beitragsnummer. Abmeldebestätigung abwarten und nachfassen, wenn nichts passiert.
Person B kann warten bis der Beitragsbescheid kommt und den Kampf aller Gerechten gehen.
Wenn A und B beide warten, bis ein Beitragsbescheid kommt und beide dagegen klagen (Abhängig von der Begründung etc.). Restrisiko bleibt immer, der Weg in die nächste Instanz aber auch.
Da niemand damit Erfahrung hat, kann es auch niemand abschließend beantworten.
Ich würde aber erstmal überlegen, wie ich zu dieser Vorgehensweise stehe (Direkt -/Zwangsanmeldung), dazu diese Thema hier durchlesen und auch nachfolgend genanntes:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8249.0.htmlKann einen ähnlichen Fall berichten:
Personen A und B waren bisher nicht angemeldet und wohnen in einer gemeinsamen Wohnung. Nun haben beide die Direktanmeldung zum 01.12.13 und wenige Tage später beide eine Zahlungsaufforderung erhalten.
So wie ich das sehe, ist die Existenz der Wohnung nun kaum mehr zu verheimlichen. Person A überlegt nun mit dem beigefügten Antwortbrief bei der Direktanmeldung mitzuteilen, dass Person B bereits (unter der in der Direktanmeldung von Person B genannten Nummer) für die Wohnung angemeldet ist. Damit würde der Kampf gegen den Rundfunkbeitrag auf Person B konzentriert.
Sind von dieser Vorgehensweise Nachteile zu erwarten?
Wie schätzt Ihr das ein: Besteht das Risiko, dass bei einer Niederlage im Kampf gegen die Rundfunkgebühr, A und B beide bezahlen müssten?