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Autor Thema: Zwangsanmeldung  (Gelesen 9225 mal)

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Zwangsanmeldung
Autor: 30. Januar 2014, 17:09
Hallo, Person A ist zwangsangemeldet worden,nachdem er die ersten Schreiben ignoriert hat.
Wie sollte er sich jetzt verhalten oder besser noch was kann Person A  jetzt noch tun?

Gruß himmi


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Re: Zwangsanmeldung
#1: 30. Januar 2014, 19:14
Es wird ein Beitragsbescheid kommen. In der Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite wird erklärt, was zu tun ist:
entweder bezahlen
oder Widerspruch gegen den Beitragsbescheid einlegen,
je nach bedarf. Andere Optionen gibt es nicht.


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Re: Zwangsanmeldung
#2: 02. Februar 2014, 22:18
"Zwangsanmeldung" abheften, aber nicht beim Beitragsservice melden! Weder schriftlich noch telefonisch!

Erst wenn ein rechtsfähiger Beitragsbescheid von der zuständigen LRA mit Widerspruchsbelehrung auf der Rückseite kommt, kann das hier beschriebene Klageverfahren durchgeführt werden.

Wenn Person A sich jetzt schon beim Beitragsservice meldet, wissen die, das die Daten vom Einwohnermeldeamt stimmen. Passiert das nicht, haben die unter umständen erheblich mehr Verwaltungsaufwand!


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Re: Zwangsanmeldung
#3: 03. Februar 2014, 19:26
Und wie ist im Normalfall der weitere Verlauf, nachdem man Widerspruch eingelegt hat ?


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Re: Zwangsanmeldung
#4: 04. Februar 2014, 05:08
Ich versuch mich mal als Beraterlein.
Also Normalfall ist dann wohl, daß die Angelegenheit vor dem Verwaltungsgericht landet, für das man aber noch keinen Anwalt braucht. Kostenpunkt liegt bei rund 140 Euro.
Kann aber auch sein, daß der Beitragsservice die Angelegenheit verschleppt, um Präzedenzurteile abzuwarten, um danach seine weitere Strategie auszurichten, aber sicher ist wohl man rechnet damit daß man klagen muss und vors VG zieht in der ersten Instanz.

Keine Angst vorm Klagen, die Richter fressen einen nicht ;)

Aber wegen der Klage hab ich jetzt doch selber noch eine Frage: also wenn die Rechtshilfsbelehrung kommt, legt man ja den Widerspruch ein mit Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung. Klagen die dann oder muss man selber einen Brief an das VG schreiben und Klage erheben oder wie geht das mit der Klage formal vor sich ?



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Re: Zwangsanmeldung
#5: 04. Februar 2014, 06:06
Das ist ja der ganze Witz an der Sache. Den schwarzen Peter für die Klageerhebung haben die per Gesetz ganz geschickt dem Zahlungsunwilligen zugeschoben. Obwohl der normale Menschenverstand einem sagt , dass es eigentlich genau andersrum richtig wäre.
Wer Geld sehen will und es nicht bekommt , soll es gefälligst auch selbst einklagen.


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Re: Zwangsanmeldung
#6: 04. Februar 2014, 11:52
Hallo, Person A ist zwangsangemeldet worden,nachdem er die ersten Schreiben ignoriert hat.
Wie sollte er sich jetzt verhalten oder besser noch was kann Person A  jetzt noch tun?

Gruß himmi

Zu welchem Datum hat die Zwangsanmeldung stattgefunden?

Habe ähnliches Problem:
Person A hat sich damals von der GEZ abgemeldet, da sie bei den Eltern den Hauptwohnsitz hat. Nach einigen Briefen an Person A kam nun der Brief inklusive der Androhung der Zwangsanmeldung. Person A hat einen Nebenwohnsitz auf diese Wohnung gemeldet.
Was passiert, wenn Person A:
- den Zweitwohnsitz jetzt abmeldet und zurück zu den Eltern zieht?
- sich zu einem späteren Zeitpunkt, z.B. Neujahr anmeldet und nach 2 Monaten abmeldet, inklusiv des Wohnsitzes?
- keinerlei Reaktion zeigt und Zwangsangemeldet wird (welches Datum?) => Problem: Rundfunkbeitrag kennt Namen von Person A.


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Re: Zwangsanmeldung
#7: 04. Februar 2014, 23:01
Das ist ja der ganze Witz an der Sache. Den schwarzen Peter für die Klageerhebung haben die per Gesetz ganz geschickt dem Zahlungsunwilligen zugeschoben. Obwohl der normale Menschenverstand einem sagt , dass es eigentlich genau andersrum richtig wäre.
Wer Geld sehen will und es nicht bekommt , soll es gefälligst auch selbst einklagen.

Also wenn ich dann Widerspruch eingelegt habe, erstatte ich gleichzeitig Anzeige oder wie leitet man die Klage dann ein ?


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Re: Zwangsanmeldung
#8: 04. Februar 2014, 23:33
Also wenn ich dann Widerspruch eingelegt habe, erstatte ich gleichzeitig Anzeige oder wie leitet man die Klage dann ein ?
Auf den Beitragsbescheid kann Widerspruch eingelegt werden,  so wie es in der Rechtsbehelfsbelehrung steht (Rückseite des Beitragsbescheids). Das kann mehrmals erforderlich sein, sofern ein neuer Beitragsbescheid kommt, gleicher Text, neues Datum, dann aber garniert mit einem Textbaustein: sie wenden sich gegen ...
Erst wenn auf diesen Widerspruch ein Widerspruchsbescheid kommt, kann geklagt werden. Auch das wird in einer Rechtsbehelfsbelehrung erklärt. Die Widerspruchsbescheide kommen nur sehr zögerlich. Wenn auf jeden Widerspruchsbescheid eine Klage käme, wären die Verwaltungsgerichte verstopft. Das riskieren die nicht, bald wird höchstrichterlich verhandelt, darauf hoffen die. Wird aber nichts nutzen, wenn die gewinnen, den Murks mach ich nicht mit, und viele andere ebensowenig. Also ist gemeinschaftliches Verwaltungsgerichtsverstopfen bald das Ding, mit anderen Argumenten.
Eine Anzeige ist nicht nötig, man klagt, dass der Widerspruchbescheid aufzuheben ist.
Immer an die Nebenkosten denken, folgendes beantragen könnte wichtig sein:
-die Aussetzung der Vollziehung bis Abschluss des Verfahrens
-die Beklagte, also die Landesrundfunkanstalt, hat die Kosten des Verfahrens zu tragen

Das geht alles ohne Anwalt, schau dir Beispielwidersprüche und Beispielklagen an.
Die Kosten vor dem Verwaltungsgericht belaufen sich auf 105 Euro, einige Briefe sind per Einschreiben zu verschicken, summasumarum 120 Euro im ersten Anlauf.


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Re: Zwangsanmeldung
#9: 05. Februar 2014, 05:53
Hab ich mir kopiert damit ichs mir merke, danke für die infos


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themob

Re: Zwangsanmeldung
#10: 06. Februar 2014, 21:02
Dieses Thema wurde geschlossen, es existieren zu viele Themen mit ein und demselben Sachverhalt und dem Lösungsansatz für die Vorgehensweise. Das wird für alle zu unübersichtlich.

Zur Diskussion zum Thema Zwangsanmeldung - Direktanmeldung und zu möglichen Vorgehenswesien geht es hier weiter:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8127.msg59029.html#msg59029

Wir bitten um Verständnis.

gez-boykott Team

PS: Bevor ein neues Thema eröffnet wird, wäre es schön, wenn vorher nachgesehen wird, ob es schon vorhanden ist oder es bereits Antworten gibt zum selben Sachverhalt

Abschließendes Thema mit Lösungsansätzen und Möglichkeiten, hier zu finden: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8249.0.html Die Entscheidung muss jeder für sich alleine treffen


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