Also wenn ich dann Widerspruch eingelegt habe, erstatte ich gleichzeitig Anzeige oder wie leitet man die Klage dann ein ?
Auf den Beitragsbescheid kann Widerspruch eingelegt werden, so wie es in der Rechtsbehelfsbelehrung steht (Rückseite des Beitragsbescheids). Das kann mehrmals erforderlich sein, sofern ein neuer Beitragsbescheid kommt, gleicher Text, neues Datum, dann aber garniert mit einem Textbaustein: sie wenden sich gegen ...
Erst wenn auf diesen Widerspruch ein Widerspruchsbescheid kommt, kann geklagt werden. Auch das wird in einer Rechtsbehelfsbelehrung erklärt. Die Widerspruchsbescheide kommen nur sehr zögerlich. Wenn auf jeden Widerspruchsbescheid eine Klage käme, wären die Verwaltungsgerichte verstopft. Das riskieren die nicht, bald wird höchstrichterlich verhandelt, darauf hoffen die. Wird aber nichts nutzen, wenn die gewinnen, den Murks mach ich nicht mit, und viele andere ebensowenig. Also ist gemeinschaftliches Verwaltungsgerichtsverstopfen bald das Ding, mit anderen Argumenten.
Eine Anzeige ist nicht nötig, man klagt, dass der Widerspruchbescheid aufzuheben ist.
Immer an die Nebenkosten denken, folgendes beantragen könnte wichtig sein:
-die Aussetzung der Vollziehung bis Abschluss des Verfahrens
-die Beklagte, also die Landesrundfunkanstalt, hat die Kosten des Verfahrens zu tragen
Das geht alles ohne Anwalt, schau dir Beispielwidersprüche und Beispielklagen an.
Die Kosten vor dem Verwaltungsgericht belaufen sich auf 105 Euro, einige Briefe sind per Einschreiben zu verschicken, summasumarum 120 Euro im ersten Anlauf.