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Autor Thema: Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = Automatische Anmeldung  (Gelesen 89066 mal)

M
  • Beiträge: 24
Seid gegrüßt,
ja auch ich habe einen solchen Brief bekommen. Ich wurde von denen einfach angemeldet und dann soll ich 269,70 € bis zum 15.2.14 zahlen. Was mache ich nun damit?
Eigentlich bräuchte ich sowieso nicht zahlen, da ich Harz4 bekommen und somit ja befreit bin, aber ich habe mich aus Prinzip schon im Jahr 2011 damals dort abgemeldet auch weil ich kein Radio und Fernseher habe ... 

Was mache ich nun? Bin ein wenig durcheinander und die Masse an Informationen die man im Netz findet erschlagen mich gerade, denn jeder schreibt etwas anderes.
Widerspruch schreiben? Wenn ja wie?  :-\Mit Begründung, daß ich sowieso befreit bin?
Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar!!

Gruß
Uschi

Vielleicht so:

Die "Gutschriften" vom JC samt Antrag auf Befreiung ab 1.1. 2013 nach K. Schicken.
Alles schön mit "unter Vorbehalt" unterschreiben, vielleicht auch gleich oben auf den Antrag.

Mein Gedanke ist der, dass ich durch das "unter Vorbehalt" mit einer vermutlichen Verbrecherorganisation von einen Vertrag Abstand nehmen möchte.
Möglicherweise kommt dann die Antwort, dass nur 2 Monate zurück genehmigt werden oder auch gar nicht wegen des Vorbehaltes?
Dann hätten wir vielleicht eine gute Chance mit einer Rechtsanwaltsstütze vom "JC" aufzukreuzen.
Die über 200 Euro die vielleicht dann weiter gefordert werden, könnten wir auf Gericht z.B. mit Hilfe dieses Forums auskämpfen.

Was ich ziemlich raffiniert vom Medienkonzern finde ist, dass es vermieden wird eine Unterschrift bzw. Person unter deren Schreiben zu setzen, um den Adressat aktionslos zu machen.








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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Februar 2014, 21:32 von Viktor7«

Y
  • Beiträge: 5
raffiniert? Das machen die doch überall so. Sollte es irgendwann zu einer Zwangsvollstreckung kommen so ist dieser auch nicht unterschrieben.
Aber solange alle mitmachen geht das eben einfach so.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Februar 2014, 21:30 von Viktor7«

a
  • Beiträge: 24
Der Vollständigkeit halber:

Zitat
Es wird ein Beitragsbescheid kommen. In der Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite wird erklärt, was zu tun ist:
entweder bezahlen oder Widerspruch gegen den Beitragsbescheid einlegen,

oder man lebt z.B. in Niedersachsen, wo man keinen Widerspruch einlegen kann, sondern direkt klagen muss, soweit ich das verstanden habe.

alabaster


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Februar 2014, 21:31 von Viktor7«

I
  • Beiträge: 13
Der Vollständigkeit halber:

Zitat
Es wird ein Beitragsbescheid kommen. In der Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite wird erklärt, was zu tun ist:
entweder bezahlen oder Widerspruch gegen den Beitragsbescheid einlegen,

oder man lebt z.B. in Niedersachsen, wo man keinen Widerspruch einlegen kann, sondern direkt klagen muss, soweit ich das verstanden habe.

alabaster
Ich lebe in Niedersachsen,aber warum sollte ich kein Einspruch erheben können?Besonders da die Schreiben ja aus NRW kommen sprich Köln.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Februar 2014, 21:30 von Viktor7«

a
  • Beiträge: 24
Interessanter Hinweis. Ich hatte bisher nur die allgemeinen Hinweise im Netz gelesen. Und die bisherigen Verhandlungen scheinen ja bei Verwaltungsgerichten überall stattgefunden zu haben. Das kann aber natürlich daran liegen, dass bisher vorwiegend diejenigen schon bis zum Gerichtsverfahren fortgeschritten sind, die bereits vorher Rundfunkgebühren bezahlt hatten und daher schnell einen Gebührenbescheid bekommen haben (und der stammte dann vermutlich aus ihrem eigenen Bundesland?).

Allgemein hatte ich z.B. dieses hier gelesen: http://www.akademie.de/wissen/faq-vorbehalt-rundfunkbeitrag

Zitat
Er kann aber auch verwaltungsrechtlich vorgehen und Widerspruch bei der Rundfunkanstalt einlegen bzw. in einzelnen Bundesländern wie Niedersachsen, wo der Widerspruch entfallen ist, direkt Klage beim Verwaltungsgericht erheben.

Kann da jemand, der sich besser auskennt, vielleicht etwas zu sagen?

Gruß, alabaster


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Februar 2014, 21:30 von Viktor7«

I
  • Beiträge: 13
Das würde ich auch für möglich halten.Ich habe nie etwas bezahlt und wurde dann erst mit Post aus Köln dazu aufgefordert meine Daten abzuschicken,was ich natürlich nicht gemacht habe und nun bekomme ich eine Zwangsanmeldung.
Meine Frau ist auch mal angeschrieben wurden hat den Wisch in die Tonne gekloppt und hat nie wieder Post bekommen und dann haben se angefangen mich zu stalken.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Februar 2014, 21:30 von Viktor7«

t

themob

Zum Thema Rechtsbehelfsbelehrung Widerspruch - oder gleich Klage

Auszug aus Wikipedia: Widerspruch http://de.wikipedia.org/wiki/Widerspruch_(Recht)

Nach allgemeiner Auffassung dient das Widerspruchsverfahren im Verwaltungsverfahren und Verwaltungsverfahrensrecht im Wesentlichen drei Zielen: Der Selbstkontrolle der Verwaltung, dem Rechtsschutz des Bürgers und der Entlastung der Verwaltungsgerichte.

Allgemeine Bedeutung
Zitat
Im Verwaltungsrecht können Betroffene, die durch den Verwaltungsakt einer Behörde beschwert sind, gegen diesen innerhalb der Rechtsbehelfsfrist (ein Monat) ab seiner Bekanntgabe Widerspruch erheben und damit die zuständige Behörde veranlassen, die Rechtmäßigkeit und die Zweckmäßigkeit des Verwaltungsaktes nachzuprüfen. Entsprechendes gilt für den Fall, dass die Behörde den Erlass eines begehrten Verwaltungsaktes (z. B. eine Genehmigung) ablehnt.
Ist über das Widerspruchsrecht nicht oder nicht richtig belehrt worden, soll das Widerspruchsrecht erst nach einem Jahr verwirken. Der Widerspruch muss schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Der Widerspruch eröffnet im Verwaltungsprozess das Vorverfahren vor einer verwaltungsgerichtlichen Klage, § 69 VwGO. Ohne Vorverfahren kann, abgesehen von der Möglichkeit einer Untätigkeitsklage (vgl. § 75 VwGO), grundsätzlich keine Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage erhoben werden (vgl. § 68 VwGO). Ausnahmen hiervon gibt es jedoch sowohl im Bundesrecht als auch im Landesrecht. Hier ist dann sofort Klage zu erheben.
Besonderheiten in einzelnen Bundesländern
Niedersachsen
Zitat
In Niedersachsen ist das Widerspruchsverfahren seit 2005 mit wenigen Ausnahmen - z. B. im Baurecht, im Schulrecht und im Sozialrecht - dauerhaft abgeschafft.
Rechtsgrundlagen:
§ 8a Niedersächsisches Ausführungsgesetzes zur Verwaltungsgerichtsordnung (AG-VwGO)[2]
§ 105 Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG)[3]
§ 4a Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Sozialgerichtsgesetz (Nds. AG SGG)[4]
Bayern
Zitat
In Bayern ist das Widerspruchsverfahren in vielen Bereichen abgeschafft. Ohne Widerspruchsverfahren ist gegen einen Verwaltungsakt direkt Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht zu erheben. Lediglich gegen Verwaltungsakte, welche die in Artikel 15 Absatz 1 des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (AGVwGO) genannten Bereiche zum Gegenstand haben, sind sowohl Widerspruch als auch sofortige Klage möglich.
Nordrhein-Westfalen
Zitat
In Nordrhein-Westfalen wurde im April 2007 das Widerspruchsverfahren für das Bau- und Gewerberecht abgeschafft. Der Landtag von NRW hat danach durch das 2. Bürokratieabbaugesetz auch fast alle weiteren Widerspruchsverfahren nach Landesrecht mit Wirkung zum 1. November 2007 (befristet bis zum 31. Dezember 2013) abgeschafft. Ausgenommen bleiben hauptsächlich Prüfungsentscheidungen, Verwaltungsakte durch Schulen, Universitäten, den WDR und die GEZ, Beihilfebescheide im Beamtenrecht sowie Drittwidersprüche. Der Wegfall des Widerspruchsverfahrens betrifft auch nicht die Fälle einer allgemeinen Leistungsklage und Feststellungsklage bzw. Fortsetzungsfeststellungsklage.

Letztendlich steht aber alles ganz genau in der Rechtsbehelfsbelehrung drauf. Spätestens dann sollte klar sein, welche Möglichkeiten der nächste Schritt hergibt


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  • Beiträge: 213
Der Vollständigkeit halber:

Zitat
Es wird ein Beitragsbescheid kommen. In der Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite wird erklärt, was zu tun ist:
entweder bezahlen oder Widerspruch gegen den Beitragsbescheid einlegen,

oder man lebt z.B. in Niedersachsen, wo man keinen Widerspruch einlegen kann, sondern direkt klagen muss, soweit ich das verstanden habe.

alabaster


Genau so ist es.

In Niedersachsen muss nach Erhalt des Bescheides sofort geklagt werden.
Siehe auch hier:

http://www.mi.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=14930&article_id=62859&_psmand=33

Gruß,
ViSa


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  • Beiträge: 10
  • Was ich nicht Bestellt habe bezahle ich auch nicht
Ich hab heute auch eine Zwangsanmeldung bekommen aber ich finde keine Rechtsbelehrung  :o
Und einen Beitragsbescheid schon gar nicht sondern nur ne Rechnung.
Was nun ?


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I
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Ich hab heute auch eine Zwangsanmeldung bekommen aber ich finde keine Rechtsbelehrung  :o
Und einen Beitragsbescheid schon gar nicht sondern nur ne Rechnung.
Was nun ?
Nein da ist auch keine bei,ich werde erst mal abwarten was passiert und dann dagen vorgehen.


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t

themob

Hier nachlesen: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8249.0.html

dann entscheiden und die Frage ist hinfällig

Ich hab heute auch eine Zwangsanmeldung bekommen aber ich finde keine Rechtsbelehrung  :o
Und einen Beitragsbescheid schon gar nicht sondern nur ne Rechnung.
Was nun ?


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I
  • Beiträge: 13
Danke @themob  :laugh:
Also erst mal warten bis die Rechnung kommt alles andere ist vorrauseilender Gehorsam.
Das lustige ist das ich bis zum 15.02. zahlen soll dann kann ich ja gleich sagen ich mach mir mal ein Geschenk,lol  >:D


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V
  • Moderator++
  • Beiträge: 5.038
Dieses Thema hat einen neuen Titel bekommen
"Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = Automatische Anmeldung"
und wurde hervorgehoben (angepinnt). Um ein Wildwuchs zu vermeiden,
werden wir andere Threads zu diesem Thema nach und nach schließen,
soweit sie nicht andere besondere Aspekte behandeln.


Bitte unbedingt diese wichtigen Beiträge zur Zwangsanmeldung vorher lesen:
 
Zwangsanmeldung - Lösungsansätze - Aufklärung

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8127.msg59029.html#msg59029
und
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8249.0.html


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  • Beiträge: 10
  • Was ich nicht Bestellt habe bezahle ich auch nicht
Recht herzlichen Dank für die vielen Infos und Ratschläge ;D
Wir werden also warten und Klagen  >:D


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  • Beiträge: 13
Das mit dem der wohnt hier nicht mehr hatte ich auch schon im Hinterkopf  ;D
Wie gesagt ich warte jetzt erst mal das Rechtshelfebelehren ab und dann werde ich mal weiterschauen.Was mich wundert ist wenn alles Ländersache ist warum werde ich dann aus NRW angeschrieben und nicht aus Niedersachsen ?


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