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Autor Thema: Zahlungseinstellung ab 01.01.14.Persönlicher Hilfethread  (Gelesen 27520 mal)

A
  • Beiträge: 40
Ich grüße Euch erst einmal.

Ich habe heute ja auch wieder die Halbjahresrechnung bekommen. Ich fühle mich natürlich auch in meinem Recht verletzt

Letztenendes geht hier auch ums Prinzip, diesen völlig überdimensionierten "Verein" mit meinen Beiträgen weiter zu unterstützen.Zumal die Frage ja noch offen ist, ob das gegen das Grundgesetz verstößt. Ich schaue natürlich fern, aber sehr wenig ÖR und schon garnicht einen der 300 Spartensender!

Einfache Frage und ich stelle sie nur einmal:

Gibt es irgendwo einen Rechtsanwalt der in dieser Materie voll drin ist und gegen eine "feste Gebühr" alles bearbeitet?!

Das würde ich mich auch deutlich MEHR als den Jahresbeitrag kosten lassen!

Ich persönlich habe einfach KEINE Zeit, mich damit mit der gebotenen Sorgfalt auseinanderzusetzen!! Und da irgendwelche eigenen Briefe in mühevoller Kleinarbeit zu verfassen, wo sich dann ein Richter drüber kaputtlacht?! das ist nicht mein Weg!

Ich frage mich auch, warum es da keine Anwälte gibt, die die Massensendungen des Abzockvereins mit entsprechend rechtssicheren Formbriefen beantworten????????????!!!!

Ich meine da müssen sich doch 1.000 oder mehr in Deutschland finden lassen und wenn ein Anwalt von jedem 300 nimmt, dann hat er 300.000...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Januar 2014, 17:53 von Uwe«

  • Beiträge: 3.232
Ich frage mich auch, warum es da keine Anwälte gibt, die die Massensendungen des Abzockvereins mit entsprechend rechtssicheren Formbriefen beantworten????????????!!!!
Die erste rechtssichere Antwort ist der Widerspruch, das bekommt jeder ohne besondere Hilfe hin. Manchmal muss man gegen weitere Beitragsbescheide Widerspruch einlegen, auch kein Problem.
Die Zweite rechtssichere Antwort ist die Klage, wenn ein negativer Widerspruchsbescheid kommt. Auch das bekommt man mit den vielen Informationen aus dem Forum hier noch ohne Anwalt hin. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, sollte einen Anwalt nehmen. Erst wenn diese Klage verloren wird, ist ein Anwalt nötig.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Januar 2014, 17:53 von Uwe«

A
  • Beiträge: 40
Ich danke Dir, aber... " das bekommt jeder ohne besondere Hilfe hin.  "

nein, wirklich nicht  jedder :P ich bekomme sogar ne krise, wenn ich ein amtliches Formular ausfüllen muss


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Januar 2014, 17:54 von Uwe«

tex

  • Beiträge: 58
Hallo Adlerauge 123.
Dieselben Fragen hatte ich auch. Als Antwort bekam ich mehrfach gesagt das die ganze Sache so
"Wachsweich" ist und erst grundsätzliches geklärt sein muss bevor es Sinn macht dagegen gezielt vorzugehen.
Solange der Betrugs-Verein sich nicht festlegt und mit § und Wortsinn herumspielt und die angekündigte Evaluation auf die lange Bank schiebt kann kein Anwalt das tun was wir wollen -    Erfolgreich dagegen Klagen.
Der Betrugs-Verein versucht gar nicht erst die eine oder die andere Schlacht zu gewinnen, da stehen sie schon 1 zu 7 auf der Verliererseite, sondern sie Spekulieren auf das "höhere Interesse der Allgemeinheit"(deshalb die Wortfindung "Demokratieabgabe").
Die Meinungsformer sind wie die Banken System relevant und wissen sie werden in jedem Fall Gerettet.
Herr Lammert sagte zb. vor einigen Monaten dazu "Dann werden halt die Gesetze dementsprechend  geändert".
Deshalb halten sich die Anwälte zurück bis es soweit geklärt ist mit Sinn und Verstand dagegen Vorzugehen.
Deshalb ist es wichtig das wir ausdauernd informieren und unsere Kräfte sammeln wie in diesem Forum.   8)  ;D   


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Januar 2014, 17:54 von Uwe«
Plato: "Die schlimmste Art der Ungerechtigkeit ist die Vorgespielte Gerechtigkeit."

A
  • Beiträge: 40
auch Dir sei gedankt, Tex. Es geht halt auch darum , daß man auch vereinzelt gelesen hat, daß die Schufa "versaut" wird. Ob da was wahres dran ist?
!
Also wenn ich jetzt nicht zahle, kriege ich ja jetzt ne Mahnung, und wenn ich darauf nicht reagiere, gibt es einen Bescheid, bzw. ODER es kommt gleich der Gerichtsvollzieher, habe ich auch schon mal bei facebook gelesen!!!

Ihr seht, so gefahrlos ist die Sache dann doch wieder nicht!

ich stelle mir das am liebsten so vor, daß man einfach ein paar Formbriefe MIT HAND UND FUSS zum Download hat, da die Ausgangslage ja bei uns allen die gleiche ist, und dann  hacken wir einfach den Formbrief A auf Drohung B usw. !

Also garnicht so groß "jeder individuelle Gedanken" machen,weil da immer die Gefahr des schweren Fehlers besteht, sondern nur EINMAL UND DANN ABER RICHTIG und am besten mit Anwalt.

Was denkt ihr?!

Aktuell habe ich TV und Radio, und zahle unter Vorbehalt. Ich habe aber absolut kein Interesse mehr diesen Laden weiter zu unterstützen und habe die große versuchung NICHTS mehr zu zahlen


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Januar 2014, 17:54 von Uwe«

  • Beiträge: 3.232
Wer nicht bezahlt, bekommt zunächst Briefe, dass man verpflichtet wäre zu zahlen. Darauf antwortet man, dass man nicht zahlen will, oder was für einen zutrifft. Einen Beitragsbescheid bekommt man irgendwann, darin sind 8 Euro Säumniszuschlag draufgekommen. Gegen diesen Beitragsbescheid Widerspruch einlegen, wenn man nicht zahlen will. Währendessen kommen weitere Kontostandsmitteilungen und Beitragsbescheide. Gegen jeden weiteren Beitragsbescheid muss Widerspruch eingelegt werden, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung dabei ist. Begründungen und wie die Form zu wahren ist, wird hier im Forum oft erklärt, also am besten die gewünschten Informationen selber suchen, das Thema ist vielfältig. Mahnungen kommen erst dann, wenn auf einen Beitragsbescheid nicht reagiert wird. Es reicht nicht, die Zahlung einzustellen, sondern man muss entsprechend reagieren, damit der Beitragsbescheid nicht rechtskräftig wird. Dazu hat man dann 4 Wochen zeit. Wr die Zeit verstreichen lässt und weiterhin nicht reagiert, hat mit dem Gerichtsvollzieher zu rechnen. Man darf sich gegen den Beitrag mit Rechtsmitteln zur Wehr setzen, deshalb kein Schufaeintrag. Aber lesen, was die schreiben und hier informieren, was das bedeutet muss man schon, dann ist es einfach. Durchhalten, es wird hoffentlich nicht mehr lange dauern, bis höchstrichterliche Urteile gesprochen werden. Wer jetzt Widerstand leistet, wird vermutlich nicht mehr selber klagen müssen, aber von der höchstrichterlichen Entscheidung profitieren. Denn wer weiterzahlt, sieht sein Geld nicht wieder.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Januar 2014, 17:54 von Uwe«

B
  • Beiträge: 481
Hallo Adlerauge 123.
Dieselben Fragen hatte ich auch. Als Antwort bekam ich mehrfach gesagt das die ganze Sache so
"Wachsweich" ist und erst grundsätzliches geklärt sein muss bevor es Sinn macht dagegen gezielt vorzugehen.
Solange der Betrugs-Verein sich nicht festlegt und mit § und Wortsinn herumspielt und die angekündigte Evaluation auf die lange Bank schiebt kann kein Anwalt das tun was wir wollen -    Erfolgreich dagegen Klagen.
Der Betrugs-Verein versucht gar nicht erst die eine oder die andere Schlacht zu gewinnen, da stehen sie schon 1 zu 7 auf der Verliererseite, sondern sie Spekulieren auf das "höhere Interesse der Allgemeinheit"(deshalb die Wortfindung "Demokratieabgabe").
Die Meinungsformer sind wie die Banken System relevant und wissen sie werden in jedem Fall Gerettet.
Herr Lammert sagte zb. vor einigen Monaten dazu "Dann werden halt die Gesetze dementsprechend  geändert".
Deshalb halten sich die Anwälte zurück bis es soweit geklärt ist mit Sinn und Verstand dagegen Vorzugehen.
Deshalb ist es wichtig das wir ausdauernd informieren und unsere Kräfte sammeln wie in diesem Forum.   8)  ;D

Guter Beitrag!



Sollten die Gesetze geändert werden, ist dies schon eine Niederlage des ÖR: Sie brauchen Gesetze und sind nicht mehr meinungsführend. Die Individualisierung und Zerfaserung der Medienlandschaft führt ohnehin zu einer Dezentralisierung der Meinungskultur - ich habe zwar kein Handy oder Smartphone, aber im Alltag laufen Leute ständig mit ihren Dingern rum und nutzen es, ohne auf ihre Umwelt zu achten - Fernsehen sieht anders aus. Diese Erkenntnis ist jedoch noch nicht allgemeines Bewußtseinsgut. Allein dieser Aspekt nimmt dem System den Rechtfertigungsgrund der Systemrelevanz, da ja das System selbst nicht durch die Dezentralisierung der Meinungskultur bedroht ist. Das wäre anders, wenn - wie z.B. durch die Etablierung des Privatfernsehen geschehen - plötzlich ein monolithischer Kulturblock im Bewusstsein der Öffentlichkeit auftreten würde. Das ist aber nicht in Sicht und auch unwahrscheinlich. Nicht umsonst wurde Axel Springer so massiv angegriffen: weil er wesentliche Teile der Bevölkerung beeinflusste. Eine solche Bedrohung besteht nicht.

Eine Bedrohung könnte aber durch Google u.ä. Strukturen entstehen, die letztendlich ein Monopol für Informationssammeldienste besitzen und durch ihre Eigeninteressen die Auswahl der Informationen beeinflussen, die jemand zu Gesicht bekommt.

Daher ist die Strategie des staatlichen Systems auch völlig falsch, den ÖR zu retten: die 8 Mrd. EUR könnten besser als Startkapital für ein eigenes Google dienen, wie es z.B. China vormacht. Deutschland muß - im Vergleich zu China - politisch Rücksicht nehmen, was aber kein Argument dafür sein kann, ein kleines eigenes Google aufzubauen.

Wenn Lammert meint, die Bevölkerung weiterhin vor der Glotze halten zu können, irrt er sich gewaltig: Der Trend geht in eine völlig andere Richtung und die wird Lammert nicht aufhalten können.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Januar 2014, 17:54 von Uwe«

R
  • Beiträge: 1.126
...Letztenendes geht hier auch ums Prinzip, diesen völlig überdimensionierten "Verein" mit meinen Beiträgen weiter zu unterstützen.Zumal die Frage ja noch offen ist, ob das gegen das Grundgesetz verstößt. Ich schaue natürlich fern, aber sehr wenig ÖR und schon garnicht einen der 300 Spartensender!

...

Mit diesem Geständnis disqualifierst Du Dich selbst. Entweder Du siehst Dir den Mist an oder Du tust es nicht.

Wenn Du es Dir ansiehst, auch nur gelegentlich mal, dann sollst Du auch für den Bockmist bezahlen. Sei einfach mal konsequent und klemm die Schüssel oder das Kabel ab. Du wirst sehen - es lebt sich wesentlich besser.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Januar 2014, 17:55 von Uwe«
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

  • Beiträge: 1.334
  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
...Letztenendes geht hier auch ums Prinzip, diesen völlig überdimensionierten "Verein" mit meinen Beiträgen weiter zu unterstützen.Zumal die Frage ja noch offen ist, ob das gegen das Grundgesetz verstößt. Ich schaue natürlich fern, aber sehr wenig ÖR und schon garnicht einen der 300 Spartensender!

...

Mit diesem Geständnis disqualifierst Du Dich selbst. Entweder Du siehst Dir den Mist an oder Du tust es nicht.

Wenn Du es Dir ansiehst, auch nur gelegentlich mal, dann sollst Du auch für den Bockmist bezahlen.


Nein Rochus,
genauso wie wir Rundfunkverweigerer für Gerechtigkeit kämpfen müssen,
sollten doch auch die Rundfunknutzer ganz normal ihre Rechte einfordern können (?)

Helmut hatte es beim Thema "Alle zusammen oder einige wenige für Alle?"
( http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6275.msg50882.html#msg50882 )
auch erwähnt:

Zitat
Was dürfte im Kopf des durchschnittlichen Fernsehzuschauers vorgehen?
Ich  schau ja fern (für manche: wenn auch nur gelegentlich), deshalb muss ich halt auch den Rundfunkbeitrag bezahlen, um nicht mit dem Gesetzt in Konflikt zu kommen.

Seit dem Bescheid des SWR vom 11.07.2013 sehe ich die Situation, wie schon oben erwähnt, total anders.
Grund dafür ist dieser schöne Satz, der unter anderem in dem Bescheid enthalten ist:

"Da es für die Entstehung der Rundfunkbeitragspflicht gerade nicht auf die Nutzung bestimmter Rundfunkgeräte ankommt, kann ein bestimmtes Nutzungsverhalten erst Recht nicht zu einer Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht führen."

Als ich diesen Satz gelesen habe, hat es in meinem Gehirn Klick gemacht und ich habe eine ganz neue Perspektive auf die Gesamtsituation bekommen.
Der Umkehrschluss dieses Satzes bedeutet nämlich, dass auch ein Fernsehzuschauer die Zahlung verweigern kann, um damit sein Nicht-einverstandensein mit dem Rundfunkbeitrag wirkungsvoll zum Ausdruck zu bringen.


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  • Beiträge: 213
...Letztenendes geht hier auch ums Prinzip, diesen völlig überdimensionierten "Verein" mit meinen Beiträgen weiter zu unterstützen.Zumal die Frage ja noch offen ist, ob das gegen das Grundgesetz verstößt. Ich schaue natürlich fern, aber sehr wenig ÖR und schon garnicht einen der 300 Spartensender!

...

Mit diesem Geständnis disqualifierst Du Dich selbst. Entweder Du siehst Dir den Mist an oder Du tust es nicht.

Wenn Du es Dir ansiehst, auch nur gelegentlich mal, dann sollst Du auch für den Bockmist bezahlen. Sei einfach mal konsequent und klemm die Schüssel oder das Kabel ab. Du wirst sehen - es lebt sich wesentlich besser.

Das sehe ich aber anders !

1. Einen TV braucht man nicht nur zum Fernsehen, ich brauche den auch für DVD, BluRay oder Spielekonsole.
2. Es gibt auch Privat und Pay-TV
3. Ganz verzichten möchte ich persönlich auf den ÖR nicht, nur brauche ich ihn nicht in solch übertriebenen Dimensionen

Die Aufgabe der Grundversorgung, Bildung, Kultur und Lokales ließe sich mit einem 80-90%igen cost-cut durchaus realisieren.
Auch das ist eine Art von Protest. Die wahren Kostentreiber sind: Sportereignisse, Spielfilme, teure eigenproduktionen, teure Unterhaltungsshows usw. Wenn all dieser unnötige Unsinn gestrichen wird bin ich gerne bereit eine Obulus dafür zu bezahlen.

Ich will aber nicht das *Vollprogramm* mitfinanzieren müssen wovon mich über80% einfach nicht interessiert. Technische Möglichkeiten dieses oder andere mögliche Konstellationen sind durchaus machbar, aber das WOLLEN die ÖR's nicht. Und ich WILL das Vollprogramm nicht.

Gruß,
ViSa


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Januar 2014, 17:55 von Uwe«

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Auch ich bin der Meinung, dass es keine Rolle spielt, ob man örR verwendet oder nicht. Es dürfte für eine Klage allenfalls eine Rolle spielen, dass man seine Grundrechte verletzt sieht, ob es eine Steuer ist usw.
Das eine ist der Rundfunk als grundgesetzlich legitimiert, die dürfen senden, wir dürfen es empfangen. Ob ein Grundauftrag erfüllt wird oder nicht muss gerichtlich geklärt werden, ebenso ob örR in der jetzigen Form Verfassungskonform ist. Der örR wird nicht als Ganzes angezweifelt, aber wie die Politik ihn missbraucht, schon.
Das andere ist der Beitrag. Weil er als Zwangsmaßnahme festgesetzt wurde, ist er gegen das Grundgesetz.
Wie die Gerichte und die Politik das in Einklang bringen wollen, ist nicht unser Problem. Unser Problem ist eher, diese Ungerechtigkeiten mit den passenden Paragraphen durch alle Instanzen bekämpfen zu müssen.


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  • Beiträge: 884
Die Hofberichterstattung über das neue Baby des Tronfolgers, T. Gottschalk, Skilanglauf, Mutantenstadl usw. sind garantiert keine Grundversorgung!
Einen Sender, unter demokratischer Kontrolle,  mit gebotener Transparenz u. finanziell mit Augenmaß,
könnte man noch tolerieren.
Das, was wir an Korruption und Geldverschwendung geboten bekommen, ist auf gar keinen Fall hinnehmbar!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Januar 2014, 17:56 von Uwe«

A
  • Beiträge: 40
Folgendes vorab:

Ich freue mich, dass ihr bereits darauf geantwortet habt, das ich mich also nicht selber "disqualifiziere". Aber das tut jetzt auch nichts mehr zur Sache. Ich streite ja garnicht ab, daß ich einen TV  habe und Radio höre, nur denke ich daß der ÖR mittlerweile völlig mutiert ist. Meine Oma hat damals noch 2 Mark bezahlt. Ich ganz persönlich würde dafür einen Zehner zahlen. Das wäre für mich ok, aber das tut jetzt nichts zur Sache!

Ich sehe das so, daß sich wahrscheinlich auch viele nicht zur Wehr setzen, weil sie sich eingeschüchtert fühlen und Panik haben, das der Gerichtsvollzieher auf der Matte steht, Kontopfändung usw.

UND

natürlich  muss man auch den AUFWAND im Verhältnis zum NUTZEN sehen!

Ich werde diesen Thread jetzt erst einmal weiterpflegen und hier alles relevante für mich (und hoffentlich auch andere) hineinschreiben. Ich werde hier auch die Drohbriefe einpflegen!
 
Ich bin immer für eine absolut klare Linie und ich denke darüber nach, so vorzugehen (ich schreibe mir das auch hier auf, um eine Gebrauchsanleitung zu haben)

a) ich werde den Beitrag nicht mehr zahlen.

b) Selbstverständlich lege ich einen Ordner an und werde die Briefe nicht in den Papierkorb schmeissen.

c) Jegliche Mahnungen bleiben ungeachtet und werden abgeheftet. Ich sehe nicht ein, stundenlang irgendwelche Briefe an diesen Verein zu schicken, die nur meine Zeit und mein Geld kosten.

d) Kommt ein BEITRAGSBESCHEID mit Rechtsbehelfsbelehrung werde ich jedoch

e) WIDERSPRUCH  einlegen und zwar nicht "formvollendet" sondern einfach mit der kurzen und knappen Begründung:
das der Beitrag als Zwangsmaßnahme festgesetzt wurde, und damit gegen das Grundgesetz verstößt UND ich als Wohngeldempfänger leider keine ausreichenden finanziellen Mittel habe um die Zwangsgebühr zu entrichen.

Zudem fordere ich dann die bereits gezahlten Gebühren für 2012 zurück! ENDE

f)dann wird der Widerspruch natürlich abgelehnt, woraufhin ich die Sache an meinem Anwalt übergebe. Ich habe bereits lange eine Rechtsschutzversicherung. 



Was denkt ihr?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Januar 2014, 17:56 von Uwe«

  • Beiträge: 3.232
Das mit den Gebühren aus 2012 kann nicht durchgesetzt werden. Ich hatte mal eine gerichtliche Auseinandersetzung, da habe ich in solch einem unwichtigen Detail kein Recht bekommen, ansonsten aber die Klage gewonnen. Trotzdem musste ich meine Kosten selber tragen wegen diesem verlorenem Detail. Rechtschutzversicherungen zahlen bei Verwaltungssachen fast nie und vor Verfassungsgerichten nie, hab zumindest keine gefunden. Deshalb nur einklagen, was du für durchsetzbar und vertretbar hältst, damit du nicht auf deinen Kosten sitzen bleibst. Ein mieser Kompromiss vor Gericht wäre aus dem vorgenannten Grund genauso teuer.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Januar 2014, 17:56 von Uwe«

A
  • Beiträge: 40
Punkt e wird entsprechend geändert. es werden keine Gebühren aus 2012 zurückgefordert

Warum bezahlt keinerlei Rechtsschutzversicherung wenn ich verklagt werde?! Dafür ist die doch da...Wie hoch ist das Kostenrisiko und die Wahrscheinlichkeit das ich verklagt werde?! Sind nicht derzeit viele andere Klagen anhängig?!


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