Mal etwas generelles zur Aussage und den Gedanken von einigen hier...... wir haben Juli 2013, es ist überfällig sich mit der Thematik sachgerecht auseinander zu setzen.
Der Gang zum VG um gegen den abgelehnten Widerspruchsbescheid zu klagen beläuft sich auf 105€ (wenn ich es seit Januar weiss, lege ich jeden Monat 10 € zurück)
Kein Rechtsanwaltszwang - keine weiteren Gebühren/Kosten da beide Seiten einem schriftlichen Verfahren zustimmen.
Auf der Seite und den nachfolgenden Verlinkungen im Beitrag erfährt jeder, was es mit den Kosten auf sich hat
http://www.vg-koeln.nrw.de/service/kosten/index.php#wertfestsetzungVerliert man die Klage, geht derjenige in Berufung - Rechtsanwaltszwang - erhöhter Kostenfaktor etc.
Hat die Klage verfassungsrechtliche Gründe, könnte es passieren das es nach Karlsruhe weitergereicht wird.
Da werden dann eine Menge Verfahren eventuell zusammengezogen..... und das BverfG muss entscheiden.
Hinzu kommt die Anzahl unterschiedlicher VG`s in Deutschland. Das eine Gericht entscheidet so, ein anderes eben anders.
Wenn die Klagen übers ganze Land verstreut sind, erhöhen sich die Möglichkeiten. Wenn die Beklagte verliert, geht sie sowieso in die nächste Instanz.
Voraussetzung wenn jemand nicht mit den 17,98 € und dem System dahinter generell einverstanden ist:
Der Kläger ist zu 150% überzeugt das die Verträge verfassungswidrig sind, das System nicht mehr ins 21 Jahrhundert passt, plus einen engagierten Rechtsanwalt zu gegebener Zeit.
Er hat sich mit der Materie auseinandergesetzt. Entsprechende Artikel im Internet gelesen, das Forum hier durchstöbert, VwGO, die Rundfunkstaatsverträge, seinem Bundesland entsprechende Gesetze gelesen wie z.B. Satzung zum Verfahren über Rundfunkbeiträge der zuständigen Rundfunkanstalt, Meldegesetz des Landes, VwGW des Bundeslandes usw.
Ohne
Recherche
sich mit dem Thema wirklich zu beschäftigen
Identifikation zu seiner eigenen Einstellung
Überzeugung und Motivation, wird es niemandem gelingen.
Was mich manchmal etwas zusammenzucken lässt wenn ich hier im Forum lese:
Ich habe keine Zeit, ich brauche Privatleben, muss arbeiten usw.
Das hält sie angeblich davon ab, sich mit der Materie zu beschäftigen, im Forum oder Internet zu suchen, sich mit dem Thema und allen Gesetzen vertraut zu machen und eine Eiermilch legende Wollmilchsau einfordern. Das Patentrezept hat niemand, sonst gäbe es das System schon lange nicht mehr.
Wir alle sind gefordert.
Sowohl René, die Mods als auch viele Mitglieder hier haben all das auch: Ihre eigene Arbeit, Ihr eigenes Privatleben, wenig Zeit. Doch sind Sie wie andere ebenso im Forum von der Sache überzeugt und stecken soviel Zeit in die Sache, das vieles drunter leidet und jeder sich ab und an erinnern muss das es eben auch noch die Arbeit, die Familie etc. gibt.
Trotzdem machen wir alle weiter, ehrenamtlich und mit viel Motivation und Energie.
Macht es euch bitte nicht so leicht und fordert etwas ein, was andere für euch machen sollen nur weil Ihr angeblich keine Zeit und auch noch euer Privatleben habt.
Daher ist auch meine Meinung zu den hier im Forum vorgestellten Anregungen zu den Widerspruchs-/Klagebegründungen:
Sie können nur als Einstiegspunkte gelten.
Was nie verkehrt ist: Alle bis dato anhängigen Verfahren mit Aktenzeichen aufführen
Aber auch selbst nach Gründen und Argumenten suchen.
Desto mehr unterschiedliche Argumente zur Sprache kommen, umso vielfältiger und größer ist die Chance das einer durchkommt.
Dann muss Sitzfleisch mitgebracht werden. Wer nicht bereit ist in Berufung gehen zu wollen, sollte seine generelle Einstellung, Motivation überprüfen.
Exemplarisch 2 Urteile des BverfG. Beide hatten eine Dauer von 5 Jahren.
(Bemerkenswert ist die Tatsache das die Beklagten alles zurückgenommen haben als diese um die Tatsache der Verfassungsbeschwerde informiert wurden)
Im ersten Urteil geht es um einen Bescheid, im zweiten um einen Befreiungsantrag. Beide haben letztendlich die Kläger für sich entscheiden können.
Sie hatten das Durchhaltevermögen. Kosten sind für die Kläger keine angefallen.......nach 5 Jahren
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20111130_1bvr326908.htmlhttp://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20111109_1bvr066510.htmlBeeindruckt bin ich von diesem Mitbürger, der alleine den Kampf aufgenommen hat (anderes Thema, aber es zeigt, zu was jeder fähig ist, wenn er von etwas überzeugt ist)
http://www.welt.de/politik/deutschland/article117004011/Wie-Buerger-Horst-G-im-Alleingang-Gesetze-aendert.htmlIch lese hier ab und an das die Firma X in Y sich Zeit läßt mit Bescheid, Widerspruchsbescheid usw.
Ich habe mir dazu meine eigene These zurechtgelegt.
Die Landespolitik sowie die Rundfunkanstalten sind schon seit einigen Wochen im Hintergrund dabei, die Verträge zu evaluieren und arbeiten schon längst an der Korrektur der bekannten "verfassungswidrigen" Punkte. Die haben Möglichkeiten eine Armada zu beschäftigen bzw. Dritte zu beauftragen damit die Verfassungsbeschwerden zum Zeitpunkt X ins Leere laufen. Das der eine oder andere Punkt eventuell als verfassungswidrig angesehen werden könnte, haben die Justitiarabteilungen der Rundfunkanstalten sicherlich intern schon signalisiert. Wie also weiter vorgehen?
Zeit gewinnen. Und nichts ist leichter als Zeit zu gewinnen vor Gericht. Mal eben alle "gesetzliche Fristen" ausschöpfen, Stellungnahmen hier, Stellungnahmen dort, eventuell damit rechnen das der Kläger keine Untätigkeitsklage nach 3 Monaten anstrebt, schon vergehen mal eben 1 - 1,5 Jahre.
Wir befinden uns dann im Jahr 2014 und die Evaluierung steht an. Damit werden dann schon mal einige Klagen als obsolet geführt, weil eben die Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind.
Es ist ein komplett neuer Staatsvertrag ins Leben gerufen worden, weg von den Geräten, hin zur Wohnung und Betrieb mit Mitarbeitern. Damit haben sich auch viele Sachen eingeschlichen, die weder dem abhängigen Gutachter noch den desinteressierten Landespolitikern in aller Konsequenz klar waren. Das erkennen kommt nun - das Gegensteuern auch, intern, hinter verschlossenen Türen.
Daher sucht euch alle neben den bekannte Gründen auch eure eigenen. Darauf muss sich dann letztendlich eure Klage stützen....... und mit dieser Begründung sollte man sattelfest sein und sich identifizieren können.
Nur zusammen können wir langfristig etwas bewegen in dieser Sache und wenn alle die sich hier aktiv beteiligen (Frage stellen + Antwort geben + als Gast, Mitglied aktiv mitlesen
) auch Widerspruch einlegen plus den Klageweg, dann bewirken wir auch etwas damit.