Wer nicht bezahlt, bekommt zunächst Briefe, dass man verpflichtet wäre zu zahlen. Darauf antwortet man, dass man nicht zahlen will, oder was für einen zutrifft. Einen Beitragsbescheid bekommt man irgendwann, darin sind 8 Euro Säumniszuschlag draufgekommen. Gegen diesen Beitragsbescheid Widerspruch einlegen, wenn man nicht zahlen will. Währendessen kommen weitere Kontostandsmitteilungen und Beitragsbescheide. Gegen jeden weiteren Beitragsbescheid muss Widerspruch eingelegt werden, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung dabei ist. Begründungen und wie die Form zu wahren ist, wird hier im Forum oft erklärt, also am besten die gewünschten Informationen selber suchen, das Thema ist vielfältig. Mahnungen kommen erst dann, wenn auf einen Beitragsbescheid nicht reagiert wird. Es reicht nicht, die Zahlung einzustellen, sondern man muss entsprechend reagieren, damit der Beitragsbescheid nicht rechtskräftig wird. Dazu hat man dann 4 Wochen zeit. Wr die Zeit verstreichen lässt und weiterhin nicht reagiert, hat mit dem Gerichtsvollzieher zu rechnen. Man darf sich gegen den Beitrag mit Rechtsmitteln zur Wehr setzen, deshalb kein Schufaeintrag. Aber lesen, was die schreiben und hier informieren, was das bedeutet muss man schon, dann ist es einfach. Durchhalten, es wird hoffentlich nicht mehr lange dauern, bis höchstrichterliche Urteile gesprochen werden. Wer jetzt Widerstand leistet, wird vermutlich nicht mehr selber klagen müssen, aber von der höchstrichterlichen Entscheidung profitieren. Denn wer weiterzahlt, sieht sein Geld nicht wieder.