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Autor Thema: STRAFANZEIGE  (Gelesen 121231 mal)

h
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Re: ** Strafanzeige **
#45: 11. Januar 2013, 20:21
Ob das wirklich Sinn macht und etwas bringt?
Wir sind ja nicht die einzigsten mit einer Zwangsgebühr.
In der Schweiz gibt es auch eine, nennt sich BILLAG und kostet im Jahr 462.40 CHF.
Ich muss zwar bezahlen, aber nutzen muss ich das Angebot nicht, dahinter ist kein Zwang. Ob da wirklich das Völkerrecht gebrochen wird? Ich weiß es nicht.


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Re: ** Strafanzeige **
#46: 12. Januar 2013, 10:46
Ich frage mich warum hier immer (aus der Ferne) das Völkerrecht herangezogen wird.

Wie der Artikel aus der unserer Rubrik >Pressemitteilungen< zeigt, werden nun nicht nur private, sondern auch öffentliche Haushalte mit perfidesten Methoden belastet.

http://www.ln-online.de/nachrichten/3656788/gez-aerger-luebeck-muss-mehr-als-50-000-euro-gebuehr-zahlen

Das kommt einem Doppelbetrug nahe. Jeder Haushalt zahlt doppelt. Die Einnahmen, verbleiben nicht im Staatshaushalt sondern, werden privatisiert.
Schaut Euch dazu mal diesen §266StGB an.
http://dejure.org/gesetze/StGB/266.html


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Re: ** Strafanzeige **
#47: 28. Januar 2013, 18:59
Es ist soweit! Hier kommt die lang versprochene überarbeitete Version meiner Strafanzeige. Sollte jemandem noch was auffallen, bitte melden. Jedem ist es erlaubt die Texte für seine Zwecke zu verwenden. Die Verwendung erfolgt auf eigene Gefahr.
 
Ort, Datum
Max Mustermann
[Adresse]



Staatsanwaltschaft
[Adresse]



Strafanzeige wegen massiver Verstöße gegen das Völkerrecht



Sehr geehrte Damen und Herren,

nach meiner Auffassung verstößt der neue Rundfunkbeitrag / Rundfunkstaatsvertrag mehrfach gegen das Völkerrecht.

Der internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte ist ein völkerrechtlicher Vertrag. Dieser wurde von Deutschland 1973 ratifiziert. Nach dem Grundgesetz Artikel 25 sind die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.

Nach dem Völkerrecht, dem internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte - Artikel 18 (2)  http://www.admin.ch/ch/d/sr/i1/0.103.2.de.pdf darf niemand einem Zwang ausgesetzt werden, der seine Freiheit, eine Religion oder eine Weltanschauung seiner Wahl zu haben oder anzunehmen, beeinträchtigen würde.

Der menschenverachtende Subventionierungszwang der öffentlich-rechtlichen Programme schränkt unangemessen die Freiheit ein und ignoriert die Weltanschauung der Bürger.
Die finanziellen Mittel sind für die Bürger von essentieller Bedeutung, besonders für die Geringverdiener und kinderreiche Familien. Sie sind wesentlich essentieller als für ein milliardenschweres Ungetüm aus 90 öffentlich-rechtlichen Programmen. Topgehälter, wie z.B. der Intendanten und diverser Moderatoren, sind beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk keine Seltenheit.

Der umgetaufte Rundfunkbeitrag (früher Rundfunkgebühr) im Vergleich zum Verdienst:
 - Verkäuferin 1,67 % des Verdienstes (Steuerklasse 1, ohne Kind, Brutto: 1500 € -> Netto: 1079,86 €),
 - Intendantin 0,09 % des Verdienstes,
 - VW-Chef 0,0001 % des Verdienstes.

Das Beispiel zeigt, wie unangemessen und unsolidarisch die Rundfunkabgabe für die 90 nicht lebensnotwendigen öffentlich-rechtlichen Programme im Zusammenhang mit dem Eingriff in die freie Entscheidung über die Verwendung der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel ist. Der Eingriff ist umso größer, je weniger der Bürger verdient.

Solidarisch könnte eine Abgabe je nach Einkommen sein, dieser Rundfunkzwangsbeitrag verkommt zu einer Kopfsteuer. In den Großstädten Deutschlands sind annähernd die Hälfte aller Haushalte Single-Haushalte, bundesweit sind es 40%. In Berlin, Hamburg und München beträgt der Anteil über 50%.
Brockhaus Konversationslexikon von 1908:
"Kopfsteuer, roheste und unvollkommenste Art der Personalsteuer, welche die Individuen ohne Unterschied und ohne Rücksicht auf die größere oder geringere Leistungsfähigkeit gleichmäßig trifft. Sie wurde namentlich unterworfenen Völkerschaften auferlegt und steht überhaupt in engem Zusammenhang mit der Unfreiheit."

Für Bürger mit Dispokredit über längeren Zeitraum bedeutet die Zwangsabgabe folgendes:
17.98 €/Monat, 9 %, 20 Jahre -> 11576 €
+ 30 J. á  17.98 €/Monat -> 6473 €
G e s a m t > 18.000 € Zwangsbeiträge

Die 18.000 € Zwangsbeiträge bedeuten, dass der Bürger zuerst gezwungen wird, gegen seine  freie Entscheidung den öffentlich-rechtlichen Auswuchs aus 90 Programmen zu finanzieren, bevor er Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Internetmedien nach eigener Wahl und seiner Weltanschauung erwerben kann oder über seine finanziellen Mittel frei verfügen darf.

--- Nachtrag 24.04.2013:
Der Freiheitsentzug war früher ein beliebtes Mittel, um die Bürger zum Einlenken zu bewegen. Dies wird heute nur bei gravierenden Fällen angewendet. Das Maß aller Dinge ist heute das Schikanieren der Bürger durch das Abpressen von Geld. Das ist wesentlich profitabler und lenkt die Menschen dennoch effektiv in gewollte Bahnen. Schließlich sind die finanziellen Mittel für die Bürger von essentieller Bedeutung.

Die Möglichkeit, ohne Zwang zwischen verschiedenen Medien auszuwählen, bedeutet auch, sich gegen die öffentlich-rechtlichen Programme auszusprechen, ohne dafür unter Zwang zahlen zu müssen. Die Handlungsfreiheit garantiert aktives Tun und Unterlassen, das Sich-dem-Gemeinschaftsleben-Öffnen wie auch das Sich-Zurückziehen. Das Absprechen der Entscheidung über die Verwendung der eigenen finanziellen Mittel und die Zwangszahlungen für TV-Sendungen, die man nicht haben möchte, hebeln die persönliche Handlungsfreiheit aus. Eine Beeinträchtigung reicht aus, um gegen das Völkerrecht zu verstoßen. Wenn sich Bürger gegen Ihren Willen bei ARD, ZDF, "GEZ" & Co freikaufen müssen, so ist das ein sicheres Zeichen der Unfreiheit.
---


Der Zwang beeinträchtigt meine Weltanschauung
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist nicht lebensnotwendig. Bessere und vielfältigere Informationen bieten Zeitungen, Zeitschriften, Bücher und Internetmedien. Die öffentlich-rechtliche Quelle ist voll von Manipulationen, Auslassungen und Überheblichkeit.
Die 16 Mitglieder der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) werden durch die Ministerpräsidenten auf 5 Jahre berufen. Im Fernsehrat des ZDF sind massenweise Ministerpräsidenten, Staatssekretäre und Vertreter der Bundesregierung vertreten. Die Abhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Sender vom Staat bekommt den Beigeschmack eines Wahrheitsministeriums und ist nicht akzeptabel. Das will ich nicht subventionieren.  Wie oben schon erwähnt ist dieser umgetaufte Beitrag unsolidarisch und gleicht vielfach einer Kopfsteuer.
Meine derzeitige Abendgestaltung gefällt mir viel besser. Mein Leben ohne öffentlich-rechtliche  Fernsehprogramme ist reicher, bietet mehr Abwechslung und selbst erlebten Spaß. Die öffentlich-rechtlichen Sendungen beleidigen meinen Intellekt. Den Fernsehkonsum halte ich für schädlich. Ich will den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht subventionieren, der gegen meine Weltanschauung ist.

Religion
TV-Medien werden bei einigen hunderttausend Bürgern aus religiösen Gründen abgelehnt. Der erzwungene Rundfunkbeitrag macht diese Glaubensfreiheit zunichte. Man darf gläubige Menschen weder dazu zwingen, Rundfunkgeräte bereitzuhalten, noch sie als sog. Beitragsschuldner staatlich erpressen, diese in irgendeiner Form zu alimentieren.


Zum Verstoß gegen das Völkerrecht - den Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte - Artikel 19 (2) 
http://www.admin.ch/ch/d/sr/i1/0.103.2.de.pdf
"…
(2) Jedermann hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere Mittel eigener Wahl sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben."

Die "Informationenbeschaffung nach eigener Wahl" beinhaltet den Gedanken: Das will ich nicht sehen, das will ich nicht hören.
Der Staat lenkt mit dem umgetauften Rundfunkzwangsbeitrag, noch mehr als mit der Rundfunkgebühr, die Informationsbeschaffung der Bürger zugunsten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und verstößt gegen den zitierten Artikel 19 (2), die Informationsbeschaffung nach eigener Wahl. Zuerst werden wir gezwungen den öffentlich-rechtlichen Auswuchs des milliardenschweren Ungetüms aus 90 öffentlich-rechtlichen Programmen zu finanzieren bevor wir  Bürger Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Internetmedien nach eigener Wahl, eigener Weltanschauung und der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel erwerben können.
Das Recht auf Vermeidung der unerwünschten Quelle durch fehlende Rundfunkgeräte wurde durch den sogenannten 15.-ten Rundfunkstaatsvertrag komplett abgeschafft.
--- Nachtrag 18.04.2013:
Jeder soll einen Beitrag für einen angeblichen Vorteil zahlen. Die anderen bestimmen zwar den Preis und die Leistung einseitig, sie können diese auch einseitig ändern. Es ist ein Zwangsverkauf ohne eigene Wahl des Bürgers. Die Rundfunkanstalten verteidigen ihr Geldaufkommen mit ihrer Rundfunkfreiheit. Argumente, die für die Anstalten gelten, sollten auch für den Bürger gelten, sonst haben wir keinen Rechtsstaat, sondern einen Willkürstaat.
---
Eigene Wahl der Informationsquelle bedeutet auch die negative Informationsfreiheit, also das Recht die öffentlich-rechtlichen Sender auf Grund der Manipulationen der Medieninhalteder Auslassungen, der Überheblichkeit, der Abhängigkeit vom Staat, der Einschränkungen der Entscheidungsfreiheit,  der Weltanschauung, der Religion und der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel abzulehnen. Die Zwangszahlungen für diese Quelle hebeln dieses Recht der freien Wahl der Informationsquelle oder ihrer Ablehnung aus und sind Menschenverachtend, unzulässig und gegen das Völkerrecht.


Aus den aufgeführten Gründen stelle ich eine Strafanzeige wegen der mehrfachen Verstöße gegen das Völkerrecht.


Mit freundlichen Grüßen
………



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V
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Re: ** Strafanzeige **
#48: 28. Januar 2013, 21:12
Gerade kam über die private Mitteilung die Frage rein, ob eine Strafanzeige ohne Anwalt eingereicht werden kann.

Ja, natürlich kann beinah jeder eine Strafanzeige kostenlos einreichen. In elf deutschen Ländern ist es möglich, eine Strafanzeige online über das Internet zu erstatten. Diese und andere nützliche leichtverdauliche Infos findet man z.B. bei Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Strafanzeige 

Und noch eine Info:
Zitat
Wie geht man in Deutschland gegen Menschenrechtsverletzungen vor?
http://cne.fr33bas3.net/2010/11/wie-geht-man-in-deutschland-gegen-menschenrechtsverletzungen-vor/

...
Anders sieht es aus, wenn man sich auf das Völkerrecht beruft. Nach dem Grundgesetz Artikel 25  gibt uns das Völkerrecht unmittelbare Rechte. Dies bedeutet man muss diese Rechte nicht erst einklagen. Wer also einen Verstoß gegen das Völkerrecht vermutet, zeigt diesen bei der Staatsanwaltschaft an. Stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ohne Begründung ein, oder eröffnet nicht innerhalb von einem Jahr ein Verfahren, kann man sich direkt an den Internationale Strafgerichtshof wenden. Alles dies kostet einem nur die Portokosten für die Anzeige. Man sollte aber die Hilfe eines Rechtsbeistands in Anspruch nehmen, um die Anzeige richtig zu formulieren und keine Formfehler zu begehen. ...


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Re: ** Strafanzeige **
#49: 28. Januar 2013, 22:04
Was ich nicht verstehe:
Wen zeigst du genau an?  ???
Eine Strafanzeige muss sich doch gegen bestimmte Personen oder "unbekannt" richten.

Ahh OK ^^ immer erst zuende lesen ;D

 


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Offline Strafanzeige
#50: 29. Januar 2013, 06:23
Danke Viktor :)

Online-Strafanzeige
Im Rahmen des e-Governments ist es in elf deutschen Ländern auch möglich, eine Strafanzeige online über das Internet zu erstatten. Diesen meist Internetwache genannten Service bieten derzeit die Polizei Berlin, Polizei Brandenburg, Polizei Baden-Württemberg, Polizei Hamburg, Polizei Hessen, Polizei Mecklenburg-Vorpommern, Polizei Niedersachsen, Polizei Nordrhein-Westfalen, Polizei Sachsen, Polizei Sachsen-Anhalt und die Polizei Schleswig-Holstein an.

Was machen Menschen aus Deutschland weiß-blau?
Geben die ihre Strafanzeige in der Polizeistation ab?






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Re: ** Strafanzeige **
#51: 29. Januar 2013, 09:59
Danke Viktor :)

Online-Strafanzeige
Im Rahmen des e-Governments ist es in elf deutschen Ländern auch möglich, eine Strafanzeige online über das Internet zu erstatten. Diesen meist Internetwache genannten Service bieten derzeit die Polizei Berlin, Polizei Brandenburg, Polizei Baden-Württemberg, Polizei Hamburg, Polizei Hessen, Polizei Mecklenburg-Vorpommern, Polizei Niedersachsen, Polizei Nordrhein-Westfalen, Polizei Sachsen, Polizei Sachsen-Anhalt und die Polizei Schleswig-Holstein an.

Was machen Menschen aus Deutschland weiß-blau?
Geben die ihre Strafanzeige in der Polizeistation ab?


Zitat
"Die Strafanzeige kann mündlich oder schriftlich bei der Polizei, bei einer Staatsanwaltschaft oder den Amtsgerichten erstattet werden." [Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Strafanzeige]

Nicht nur die Polizei, sondern auch die Staatsanwaltschaften unterhalten  Internetportale über die eine Strafanzeige unkompliziert und kostenlos aufgegeben werden kann. Wenn man dennoch Fragen hat, kann ein Anruf bei den betreffenden Stellen häufig für eine schnelle Klärung sorgen.

** Strafanzeige ** überarbeitete Version:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4149.msg31575.html#msg31575


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Re: ** Strafanzeige **
#52: 29. Januar 2013, 14:53
vielen lieben dank viktor7

habe dies mal in meiner FB-Gruppe
dein einverständniss vorausgesetzt  :)

WEHR Dich deutscher Michl !!!

geteilt  ;D

ich hoffe WIR machen diesem ÖR-MONSTER endgültig den garaus!!!!!!!

DANKE DANKE DANKE
an ALLE die, DIE gegen dieses MONSTER kämpfen um es endgültig auszulöschen!!!!!

LG SandyC


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Re: ** Strafanzeige **
#53: 29. Januar 2013, 16:07
Danke SandyC :)

Ja, posaune es in die Welt!

Schluss mit Wegelagerei!
Wahlfreiheit und keine Zwangs-alimentierung der öffentlich-rechtlichen Gehirnwäsche!
WIR alle sind der Widerstand - WIR sind das Volk!

** Strafanzeige ** überarbeitete Version:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4149.msg31575.html#msg31575


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Re: ** Strafanzeige **
#54: 29. Januar 2013, 16:11
@Victor Die Idee ist gut, Du solltest das tun ohne Rücksicht auf Erfolgschancen.

Die Verkäuferin Deinem Verdienstvergleich verdient zu viel. Im Verkauf wird zunehmend mit Teilzeitkräften gearbeitet. Das Spektrum reicht von Minijob (400,- Euro) bis Teilzeit. Es gibt sicher Verkäufer/innen die 1800,- Netto - oder mehr - verdienen, doch der Durchschnitt ist geringer. Schau mal bitte hier:

http://www.gehalt-tipps.de/Gehaltsvergleich/Gehalt/Verkaeuferin/8744.html

Die Angaben dort sind brutto!

Besser ist vielleicht das durchschnittliche Nettoeinkommen, hier eine Aufstellung anch sozialer Stellung:

http://de.statista.com/statistik/daten/studie/5742/umfrage/nettoeinkommen-und-verfuegbares-nettoeinkommen/

Interessant ist das "verfügbare Nettoeinkommen" das gibt an, über wie viel Geld eine Person (oder ein Haushalt) nach Abzug von lebensnotwendigen Kosten (u. a. für Miete, Lebensmittel) im Monat verfügt. Und das liegt für einen Arbeiter mit 1212,- Euro verfügbarem Nettoeinkommen bei 1,5%, bei einem Rentner sind es 2%, bei einem Arbeitslosen bis zu 5,3%.
Bei einem Beamten, Schnitt ist hier 2444,- Euro, sind es 0,73%, hier ist schön zu sehen wie der Hase läuft mit dem neuen und für alle gerechteren System.

 




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Re: ** Strafanzeige **
#55: 29. Januar 2013, 16:34
(...) dieser Rundfunkzwangsbeitrag verkommt zu einer Kopfsteuer.

Die Propagandasteuer ist keine Kopfsteuer sondern eine mehrfach belastende willkürlich auferlegte Standortsteuer auf Privathaushalte und Unternehmen. Tatsächlich wird jeder Kopf sogar mehrfach besteuert, weshalb es unmöglich ist, in diesem Zusammenhang, etwas von Solidargemeinschaft faselnd, die Propagandasteuer zu einem "Beitrag" zu definieren. Die Finanzierung von Partifilz gesteuerter Propagandaschleudern ist alles andere als dem Gemeinwohl dienlich, womit der öffentlich rechtliche Rundfunk eher schädigende als gemmeinnützige Aufgaben erfüllt. Die "Demokratie-Abgabe" ist daher ebenso wenig ein Beitrag, wie Kommunikation über das TCP/IP-Protokoll Rundfunk sein soll. Tatsächlich zahlen jeder Haushalt und jedes Unternehmen die Göbbelssteuer, obwohl doch da genau die Menschen arbeiten, die man bereits deshalb geschröpft hat, weil sie nicht bereit sind unter eine Brücke zu ziehen oder ihre Waren unter freinem Himmel zu produzieren und zu verkaufen. Zusammengefasst ist die Göbbelssteuer keine Kopfsteuer und erst recht kein Beitrag.

Ich finde, dieser wichtige Aspekt (nämlich dass der öffentlich rechtliche Rundfunk keine gemeinnützige Angelegenheit, sondern eine staatsnahe Verdummungsmaschinerie ist) kommt in deiner Strafanzeige zu kurz und der Begriff "Kopfsteuer" ist falsch. Es ist eine Steuer, aber keine auf Köpfe ... ;)


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Re: ** Strafanzeige **
#56: 29. Januar 2013, 16:45
@Victor Die Idee ist gut, Du solltest das tun ohne Rücksicht auf Erfolgschancen.
...

Hallo rumpelstilzchen,

danke für deine Recherche und den nützlichen Link. Ich werde die Zahlen revidieren und ggf. anpassen.

Wir alle dürfen nicht hoffen, dass andere für uns die Sache ins Lot bringen. WIR alle sind der Widerstand und müssen anpacken. Sind wir nicht Teil der Lösung, dann sind wir Teil des Problems.

** Strafanzeige ** überarbeitete Version:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4149.msg31575.html#msg31575


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Re: ** Strafanzeige **
#57: 29. Januar 2013, 17:47
Ich werde sicherlich nicht jedem recht machen können. Nach meiner Recherche im Internet lege ich folgende Daten für die Berechnung zugrunde:

Verkäuferin in Vollzeit, Steuerklasse 1, ohne Kind:
Bruttolohn: 1500 €
Nettolohn: 1079,86 €
Rundfunkbeitrag im Vergleich zum Nettolohn: 17,98 € -> 1,67 %

** Strafanzeige ** überarbeitete Version:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4149.msg31575.html#msg31575



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Re: ** Strafanzeige **
#58: 29. Januar 2013, 19:00
Die 1,67% klingen im ersten moment nicht wirklich nach viel. Wenn man aber bedenkt dass eine person für 18€ eine packung toast, schicken, salami, käse und was flüssiges dazwischen kaufen kann und davon mehrere tage essen kann, ist das wieder was anderes. Nach 4 monaten hat man eigentlich genug geld rausgeworfen um essen für einen kompletten monat zu haben,  ohne dass man das wirklich essen konnte da man es nicht kaufen konnte.


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<tomtom> Für China-Mafia kenn ich grad den Namen nicht!
<paule> Italien: Mafia, China: Triaden, Japan: Yakuza, Mexico: Diablos
<Sekalthan> Deutschland: Politiker

u
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Re: ** Strafanzeige **
#59: 30. Januar 2013, 17:01
Man kann es sehen wie man will, aber ich finde die Rechnung geht an der Realität vorbei.

Ich kaufe meine Zeitung und andere Informationsmedien IMMER von dem was mein Haushalts-Etat übrig lässt.

Somit kann es in Extemfällen bedeuten das der Prozentsatz 100% und darüber beträgt.

Was ist z.B. mit den vielen mittelosen Selbstständigen (Taxi- und Kurierfahrer, Kioskbesitzer, Zeitungshändler, u.v.m.)

welche nach Arbeitsende noch die Mülltonnen absuchen oder von Bekannten, Freunden oder der Verwandschaft

unterstützt werden? Unzählige Menschen gehen aus Scham nicht zum Amt oder bekommen keine Befreiung.

Man beobachte in einer Innenstadt mal einen Tag lang eine beliebige Abfalltonne. Dabei kann man die verstohlenen

Blicke und das Abfühlen des Unrats nach verwertbarem sehen. Schon bei dem Gedanken könnte ich kotzen.

Davon haben die GEZ-Heinis, die Politiker oder die Rundfunker mit ihren Protz-Gehältern keine Ahnung.

Diese Menschen haben KEIN Geld. Will man diese nun alle mit Ordnungswiedrigkeitsverfahren überziehen?

Ich bin nicht neidisch, aber dieser GEZ-Dreck ist im höchsten Maße asozial und muss weg !

Ob die Kommunen mehr oder weniger zahlen müssen interessiert mich in diesem Zusammenhang nicht.

Viele Grüße


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