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Autor Thema: Rundfunkbeitrag: Warum d. Bundesverwaltungsgericht d. falschen Fragen stellt  (Gelesen 302 mal)

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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
heise/Telepolis, 08.12.2025
Rundfunkbeitrag: Warum das Bundesverwaltungsgericht die falschen Fragen stellt
Der Rundfunkbeitrag verpflichtet. Doch das Gericht meidet die harten Fragen. Jetzt wird der Programmauftrag selbst zur offenen Flanke.
von Timo Rieg
https://www.telepolis.de/article/Rundfunkbeitrag-Warum-das-Bundesverwaltungsgericht-die-falschen-Fragen-stellt-11105862.html
Zitat von: heise/Telepolis, 08.12.2025, Rundfunkbeitrag: Warum das Bundesverwaltungsgericht die falschen Fragen stellt
[...]

Nun liegt die Urteilsbegründung vor. Sie bringt wenig Neues – zeigt aber erhebliche Lücken.

Gericht öffnet den Weg für inhaltliche Prüfung
[...]

Wann der Rundfunkbeitrag verfassungsrechtlich wackelt
[...]

Praktisches Nadelöhr: Was Kläger wirklich leisten müssen
[...]

1. Frage: Warum zwei Jahre?

[...] warum reicht für eine Klage gegen einen monatlich zu entrichtenden Beitrag nicht der Zeitraum des zu bezahlenden Monats aus?

Das Bundesverwaltungsgericht verliert darüber kein weiteres Wort. [...]

Im Zivilrecht wird jedoch um genau solche Kleinteile gestritten. Man muss nicht die volle Miete zahlen, wenn in einem Monat entsprechende Mängel vorlagen, die der Vermieter zu verantworten hat. [...]

2. Frage: Warum das Gesamtprogramm?

Die Leipziger Richter stellen in ihrem Urteil explizit klar:

Zitat von: BVerwG 6 C 5.24, Rn. 40
"Für die Beurteilung eines groben Missverhältnisses ist (...) das aus Hörfunk, Fernsehen und Telemedien bestehende mediale Gesamtprogrammangebot aller öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalter, die vom Rundfunkbeitrag profitieren, in den Blick zu nehmen. Infolge der flächendeckenden Empfangsmöglichkeit sämtlicher öffentlich-rechtlicher Medienangebote (...) ist eine Kompensation eines defizitären Programmangebots einzelner Rundfunkanstalten durch das Programmangebot anderer öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten möglich."
BVerwG 6 C 5.24, Rn. 40

Das ist sowohl mit der Lebenswirklichkeit als auch mit dem Programmauftrag nicht ohne weitere Ausführungen in Einklang zu bringen.

Muss der Beitragszahler sämtliche Programme schauen, alle Radiosender hören und alles im Internet vom ÖRR lesen, um sich entsprechend des gesetzlichen Auftrags informiert fühlen zu dürfen?

[...]

Die Unausgewogenheit eines Landessenders soll ausgeglichen werden können durch die gute Arbeit eines anderen?

Was bringt es dem Bürger, wenn sein Landessender (nennen wir ihn Radio Bremen oder Saarländischer Rundfunk) zwar nicht auftragsgemäß arbeitet, dafür aber beispielsweise der Bayerische Rundfunk? Die regionalen Geschehnisse aus seinem Lebensraum kommen dort doch gar nicht vor.

Das ist wirklichkeitsfremd. Niemand nutzt das ganze ÖRR-Angebot, ja niemand kann es vollständig nutzen.

[...]

3. Frage: Rundfunk = Information?

Der ÖRR bietet bekanntlich keineswegs nur Informationen an (und diese auch nicht nur zu politischen Themen). Mit dem Rundfunkbeitrag wird ein Gesamtprogramm finanziert. Wie weit die mangelnden Ausführungen dazu auf die Klage zurückzuführen sind und wie weit auf mangelnden Weitblick des Gerichts, lässt sich von hier aus nicht sagen.

Im Urteil kommt das Unterhaltungsprogramm jedenfalls nur ganz am Rande vor – obwohl es den größten Teil ausmacht.

[...]

Wie steht es nun um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
[...]

Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.


Gesammelte Link-Auswahl zu diesem Themenkomplex:
Pressemeldungen: Rundfunkbeitrag im Wesentlichen verfassungsgemäß
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28121.0
Urteil BVerfG 18.7.: RBeitr bis auf Zweitwohnungen verfassungsgemäß > Diskussion
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28119.0

BVerfG-Urteil vom 18.7.: Juristische Abhandlungen und Kommentare [Sammelthread]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28254.0
Widersprüche in den Urteilen des BVerfG (aus akt. Anlass)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28153.0
Begründung Widerspruch/ Klage nach BVerfG-Urteil vom 18.07.2018?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28123.0
Stolperfalle für den ÖRR: Die Zweitwohnungsbefreiung. Die Ungereimtheiten
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28203.0

BVerfG -1 BvR 1675/16 - Rn. 81 -> Mögl. d. Nutzung = individueller Vorteil?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31947.0
Alte Gebühr -> neuer Beitrag -> jetzt Beitragsüberhebung?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34721.0
"rundfunkbeitrags-rechtfertigender individ. Vorteil" gem. BVerfG 18.07.2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36340.0

BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018
- 1 BvR 1675/16 - Rn. (1-157),

http://www.bverfg.de/e/rs20180718_1bvr167516.html
RN 80, 81
Zitat von: BVerfG, Urteil vom 18.07.2018, 1 BvR 1675/16
80
Dies alles führt zu schwieriger werdender Trennbarkeit zwischen Fakten und Meinung, Inhalt und Werbung sowie zu neuen Unsicherheiten hinsichtlich Glaubwürdigkeit von Quellen und Wertungen. Der einzelne Nutzer muss die Verarbeitung und die massenmediale Bewertung übernehmen, die herkömmlich durch den Filter professioneller Selektionen und durch verantwortliches journalistisches Handeln erfolgt. Angesichts dieser Entwicklung wächst die Bedeutung der dem beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliegenden Aufgabe, durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu rücken, vielmehr ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden (vgl. dazu Brinkmann, ZUM 2013, S. 193 <195, 198>; Dörr/Holznagel/Picot, ZUM 2016, S. 920 <936 f., 940 f.>; Drexl, ZUM 2017, S. 529 <530 ff.>; Langbauer/Ripel, MMR 2015, S. 572 <573>; Milker, ZUM 2017, S. 216 <221>).

81
(2) In der Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in dieser Funktion zu nutzen, liegt der die Erhebung des Rundfunkbeitrags rechtfertigende individuelle Vorteil (vgl. zur Rundfunkgebühr BVerfGE 90, 60 <106>; BVerfGK 20, 37 <41>). [...]

Bundesverfassungsgericht hebt Rundfunkbeitrag vorläufig auf 18,36 Euro an (08/2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35578.0
Wie lautet die Berechnungsformel der KEF für den monatl. "Rundfunkbeitrag"?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33390.0
Sammlung: Wo wird der Rundfunkbeitrag (rechtswidrig) ausgegeben?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=23623.0


Ergänzend siehe u.a. auch unter
BVerfG-Urteil vom 18.7.: Juristische Abhandlungen und Kommentare [Sammelthread]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28254.0
und daraus u.a. zu „konkret-individueller Vorteil“ vs. „abstrakt-genereller Nutzen“
Dr. Kay E. Winkler: Zurück ins Funkhaus - Anmerkung zum Urteil des BVerfG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28430.0
Gegenleistung für einen „gesamtgesellschaft­lichen Vorteil“: Das BVerfG-Urteil..
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28175.0

Kritik an öffentlich-rechtlichem Rundfunk befreit nicht von Beitragspflicht (08/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37426.0
Revisionszulassung bzgl. Beitrag/Programm: "große Sprengkraft f. ARD u. ZDF" (06/2024)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37976.0
BVerwG 6 C 5.24 - Revision bzgl. Beitragspflicht/ individ. Vorteil/ Programm
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37969.0


BVerwG 6 C 5.24 - Pressemeldungen zur Verhandlung am 01.10.2025
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38538.0
BVerwG 6 C 5.24 - Pressemeldungen zur Urteilsverkündung am 15.10.2025
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38553.0
BVerwG 6 C 5.24 - Urteil vom 15.10.2025 [Diskussion]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38554.0

Dresdnerin klagt gegen Rundfunkbeitrag: MDR habe Programmauftrag nicht erfüllt (07/2024)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38042.0
Gegen Zwangsbeitrag ist kein Kraut gewachsen. VG Berlin weist Klage ab. (12/2024)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38259.0

Befreiungsantrag wegen fehlendem individuellen Vorteil
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37991.0

und weitere





...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0


Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Tippgeber werden - zu Missständen im ö.r. Rundfunksystem!

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19977.msg218516.html#msg218516


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