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Autor Thema: Vollstreckungsankündigung aus Offenbach  (Gelesen 2118 mal)

T
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Vollstreckungsankündigung aus Offenbach
Autor: 31. Januar 2025, 20:24
Nehmen wir folgenden fiktiven Fall an.

Person B, die ehemals in der Vergangenheit schon an ihrem alten Wohnsitz erfolgreich die Forderung der Stadtkasse zurückgewiesen hat, zieht in eine andere Stadt und bekommt von der neuen Stadtkasse ebenfalls die Vollstreckungsankündigung.

Gläubiger: HR
Bezeichnung der Forderung: Rundfunkgebühren von 11/2019 - 07/2024 zzgl. Gebühren

Der Gläubiger hat die Stadtkasse beauftragt, die Forderung in Höhe von 1.198,96 € einzutreiben.

Angabe der Bankverbindung, Möglichkeit zur Zahlung bis 29.01.2025.

Sollten Sie die Zahlungsfrist Blabla.

Der Gläubiger hat die Vollstreckbarkeit der Forderung bescheinigt und steht somit für die Richtigkeit ein.

Im Auftrag
gez Vollziehungsbeamtin.

Damals hat die alte Stadtkasse nach folgendem Brief Ruhe gegeben:
Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Befremden nehme ich ein Schreiben der örtlichen Vollstreckungsstelle vom 16.12.2020 zur Kenntnis. Vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass darin erwähnter Bescheid vom 12.04.2020 mir nicht bekannt ist und offensichtlich gar nicht existiert.

Ferner führe ich aus, dass ich in dem Zeitraum 11.2019 - 02.2020 in einer Wohngemeinschaft gewohnt habe, in der bereits ein Beitragszahler die fälligen Beiträge entrichtet Siehe Beitragskonto XXXXXXXX sowie den angefügten Meldenachweis - daher konnte ich Ihre Forderungen bislang weder prüfen noch begleichen.

Ohne vollstreckbaren Titel ist eine Zwangsvollstreckung zudem rechtlich nicht zulässig.

Ich fordere Sie hiermit auf, die offenkundig eingeleiteten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen unverzüglich einzustellen und zurückzuziehen und erwarte Ihre diesbezügliche Bestätigung bis spätestens zum 14.02.2021.

Sollten Sie dessen unbeirrt an der Zwangsvollstreckung festhalten, werde ich diese in jedem Falle mit allem Nachdruck und zu Ihren Kosten abwehren.

Es bleibt Ihnen unbenommen, mir Ihre Forderungen mit einem rechtsmittelfähigen Bescheid überhaupt erst einmal bekanntzugeben.

Könnte man der neuen Stadtkasse ebenfalls diesen Brief schicken oder sollte man da durch neue Erkenntnisse noch etwas hinzufügen?

Klassisch würde Person B hierzu wieder an Stadtkasse und Landrat adressieren.

Zusatzfrage:
Heutzutage sind viele Behörden ja digital aufgestellt. Könnte man sich das Geld sparen und den Brief einfach über Email*** verschicken?


***Edit "Bürger": Solcherlei allgemeine Fragen hier im Thread/ Forum bitte nicht vertiefen. Das bliebe ohnehin zu spekulativ. Web-Suche könnte ggf. weiterhelfen - verbindliche Auskunft über die Handhabung wird wohl nur die betreffende Stelle selbst geben. Email könnte ggf.  "vorab" gesendet - und ein Brief notfalls "hinterhergeschickt" werden. FAX würde beides "vereinen", d.h. etwaige Schriftformerfordernis erfüllen und umgehenden Zugang samt Nachweis garantieren. Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung.


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Re: Vollstreckungsankündigung aus Offenbach
#1: 01. Februar 2025, 20:48
In aktuellen Schriftsatz-Mustertexten wird inzwischen nachgewiesen, dass sämtliche Bescheide, Mahnungen usw. im Kölner Kontext "Beitrags-Service" als nichtige Scheinbescheide im Sinn der Rechtwissenschaft über diese Problematik anzusehen sind.

Allerdings ist all dies rechtlich denkbar komplex und verzahnt. Das ist einem Normalbürger, also mit begrenzter Eigenerfahrung zu Jura und Streitstrategie, nicht ohne Weiteres zumutbar für eigene Anwendung. Dies jedenfalls, sobald bereits Vollstreckungsauftrag erteilt wurde, dann wird es weitergehend kompliziert.

Also müssen wir es leider damit belassen, dass im konkreten Fall diese Form der Strategie kaum weiterhilft. Es ist nur gut, zu wissen, dass es sie seit Januar 2025 in abgerundeter Form gibt, als Information hier an alle im Forum.

Dann bleibt aber im Konkreten Fall zu hoffen, dass die Vollstreckungen an den bereits vorgetragenen Argumenten scheitert.


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T
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Re: Vollstreckungsankündigung aus Offenbach
#2: 01. Februar 2025, 21:42
Danke

Überhaupt nicht zu reagieren wäre aber hier vermutlich die denkbar schlechteste aller Optionen oder?


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Re: Vollstreckungsankündigung aus Offenbach
#3: 01. Februar 2025, 21:44
Wenn gar nicht reagiert wird, wird es wohl auf einen Termin zur Vermögensauskunft hinauslaufen.
Den kann man dann zwar ggf. noch "abgebogen" bekommen. Es könnte aber der Handlungsdruck steigen.
Bei Vollsteckungssachen rennt die Zeit leider oft genug erbarmungslos davon.

Falls das mit der Wohngemeinschaft + Beitragszahler immer noch bzw. wieder zutreffen sollte:
Zitat
[...] Ferner führe ich aus, dass ich in dem Zeitraum 11.2019 - 02.2020 in einer Wohngemeinschaft gewohnt habe, in der bereits ein Beitragszahler die fälligen Beiträge entrichtet Siehe Beitragskonto XXXXXXXX sowie den angefügten Meldenachweis - daher konnte ich Ihre Forderungen bislang weder prüfen noch begleichen. [...]
Das liest sich so, als ob fiktive Person B Daten von Dritten, d.h. personenbezogene Beitragsnummer von fiktivem Mitbewohner M und sogar auch noch dessen(?) Meldenachweis (oder von sich selbst?) beigefügt hat? Ist das nicht etwas "gewagt"?

Sofern Bescheide nicht zugegangen sind, steht es nach ständiger Rechtsprechung betroffener Person B zu, deren Zugang/ Existenz zu bestreiten...
hochinst. Urteile > Bestreiten/Nachweis Zustellung/Bekanntgabe (Zugangsfiktion)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13736.0
...womit die elementarste Vollstreckungsvoraussetzung fehlt.

Gleiches gilt für eine vorherige, mglw. aber nicht zugegangene/ nicht existente) "Mahnung"...
Vollstr.-Einstellg. wg. fehl. Voraussetz./ fehl. Zugangsnachw. von Briefpost
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33720.0
...die wohl in jedem Bundesland eine wesentliche Vollstreckungsvoraussetzung ist > prüfe mit Landes-Verwaltungsvollstreckungsgesetz:
Hessisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz (HessVwVG)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=14133.0

Sofern der Zugang der Bescheide nicht bestritten werden kann, würde es wohl immer noch am überhaupt vollstreckungsfähigen Inhalt in Form eines vollstreckungsfähigen Leistungsgebots mangeln - siehe dazu u.a. unter
Festsetzungsbescheide im Überblick
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=11015.0
und dortige weiterführende Infos/ Links zum Thema "Leistungsbescheid"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11015.msg127507.html#msg127507


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Re: Vollstreckungsankündigung aus Offenbach
#4: 02. Februar 2025, 11:35
Hallo T-Horn,
zufällig fand ich ein paar in den Hof gewehte Blätter Papier. Wollte sie in die Altpapiertonne werfen - las aber auf einem etwas von "Hessichem Rundfunk"!?
Interessant - möchte ich Dir nicht vorhalten:
(Auf den anderen standen auch noch interessate Dinge - dazu dann später mehr)
***
Zitat
Vollstreckungsersuchen (auch Amtshilfeersuchen genannt) sowohl beim Intendanten der LRA als auch bei der Gemeindekasse Entenhausen erbitten!
Ich empfehle das zeitgleich bei beiden Stellen anzufordern: erhöht die Wahrscheinlichkeit dass etwas "brauchbares" (an)kommt.
Aus dem Vollstreckungsersuchen - Seite 2 - sollte ersichtlich werden was (welche Festsetzungsbescheide) überhaupt vollstreckt werden sollen.
Erst wenn Dir diese zu vollstreckende Aufstellung vorliegt könnte Dir bei einer Überprüfung auffallen dass Du z. B. den 2ten von x zu vollstreckenden FB's ja gar nicht hast - oder Dir eine Mahnung fehlt - oder ... (Wink mit dem Zaunpfahl)
Somit wäre dann das attestierte "Die Voraussetzungen für die Zwangsvollstreckung sind erfüllt" eben nicht gegeben und die Angelegenheit muss aufgerollt/überprüft/korrigiert etc. werden

Der Gemeindekasse Entenhausen sogleich mitteilen dass Du für die (Über-)Prüfung des Vollstreckungsersuchens dann erstmal Zeit brauchst und er bitte die Angelegenheit vorerst mal "auf Eis legt"

Verwaltungsvollstreckungsgesetz *Deines Bundeslandes* auswendig lernen ;-)
******
Vorab: auf eine "Ankündigung zur Zwangsvollstreckung" kann kein Widerspruch eingelegt werden. Es ist kein Verwaltungsakt sondern eine bloße Ankündigung. Gleichwohl kann man freundlich hinschreiben und auf Ungereimtheiten hinweisen.
Auch würde ich nicht unbedingt empfehlen sich den Gemeinde-/Stadtkassenmenschen zum Feind zu machen: mit dem hat man noch öfters zu tun - und da gilt: "wie man in den Wald hineinruft schallt es heraus" ??

PS: (alle) "Bescheide nicht erhalten" ist nicht (sehr) glaubwürdig. Geschickter ist es wie oben geschrieben >einen< anzuzweifeln - das reicht schon um die Geschichte abzubrechen und ist lebensnah.
Dazu muss man natürlich wissen was und wie man in der Vergangenheit mit diesen Bescheiden umging: natürlich nur einen der Bescheide in Frage stellen auf den man nicht reagierte/keinen Widerspruch einlegte.

******
Beispiele:

Hessischer Rundfunk
Intendant Florian Hager
Bertramstraße 8
D-60320 Frankfurt

Vollstreckungsersuchen des Hessischen Rundfunks an die Gemeindekasse Entenhausen datierend auf tt.mm.20nn
Beitragsnummer: 123 456 789

Sehr geehrter Herr Krupp,

bitte übersenden Sie mir das an die Gemeindekasse Entenhausen gerichtete Vollstreckungsersuchen des Hessischen Rundfunks.

Mit freundlichen Grüßen
erpresster ZwangsWOHNUNGSbeitragsschuldner

***
Gemeindekasse Entenhausen
z. Hd.  Donald Duck
Marktplatz 1
nnnnn Entenhausen

Vollstreckungsersuchen des xxx Rundfunks an die Gemeindekasse Entenhausen datierend auf tt.mm.20nn
Beitragsnummer: 123 456 789

Sehr geehrte xyz,

bitte übersenden Sie mir das an die Gemeindekasse Entenhausen gerichtete Vollstreckungsersuchen des xxx Rundfunks.

Gläubiger blabla

Bitte setzen sie Vollstreckungsmaßnahmen aus bis mir das gewünschte Schreiben vorliegt.
Ich benötige nach Erhalt ausreichend Zeit um den Vorgang und die Forderung/en zu prüfen.

Mit freundlichen Grüßen
erpresster ZwangsWOHNUNGSbeitragsschuldner
***

Kurt ist der Ansicht, dass solch ein Vollstreckungsersuchen - der "Arbeitsauftag" an die Stadtkasse - tatsächlich zunächst erbeten werden sollte.
Inclusive der freundlichen Bitte um Zeitaufschub in dieser Angelegenheit.

Sollte T-Horn dann solch ein Vollstreckungsersuchen vorliegen könnte man hier weiter über fiktive Vorgehen sprechen.

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

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Re: Vollstreckungsankündigung aus Offenbach
#5: 02. Februar 2025, 11:40
Hessisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz (HessVwVG)

Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
Zitat
§ 1 Geltungsbereich
(1) Verwaltungsakte, mit denen eine Geldleistung, [..] gefordert wird, werden nach den Vorschriften dieses Gesetzes vollstreckt.

Zweiter Abschnitt - Vollstreckung von Verwaltungsakten, mit denen eine Geldleistung gefordert wird
§ 18 Voraussetzungen der Vollstreckung
(1) Verwaltungsakte, mit denen eine Geldleistung gefordert wird, können unter den Voraussetzungen des § 2 vollstreckt werden, wenn [..]

Quelle: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-VwVGHE2008V12IVZ


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Beiträge: 7.446
Re: Vollstreckungsankündigung aus Offenbach
#6: 02. Februar 2025, 14:17
Dies jedenfalls, sobald bereits Vollstreckungsauftrag erteilt wurde, dann wird es weitergehend kompliziert.
Ist das so?

BFH VII B 151/85 - Ersuchte Vollstreckungsbehörde ist in (Mit)Haftung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36707.0

Es wurde doch bereits klar erkannt, daß nur ein Leistungsbescheid taugliche Basis für eine Vollstreckung sein kann, alle ÖRR aber keine Leistungsbescheide erstellen?

Und dann greift der Datenschutz; für eine Vollstreckung bedarf es der Verarbeitung personen-bezogener Daten, oder?

Ein Verarbeitung poersonen-bezogener Daten ist aber strafbar, wenn sie nicht auf Basis einer tauglichen Rechtsgrundlage erfolgt.

BGH 1 StR 32/13 - Verarbeitung pers.bez. Daten ohne Rechtsgrundlage ist Straftat
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35765.0

Ein Festsetzungsbescheid oder auch "Scheinbescheid" ist keine taugliche Rechtsgrundlage für eine Vollstreckungshandlung durch eine "ersuchte Behörde", ergo ist eine darauf basierende Vollstreckung  strafbares Handeln der "ersuchten Behörde", einfach, weil es an einer tauglichen Rechtsgrundlage zur Verarbeitung der für eine Vollstreckungsmaßnahme notwendigen personen-bezogenen Daten mangelt?



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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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Re: Vollstreckungsankündigung aus Offenbach
#7: 02. Februar 2025, 16:08
Kurt ist der Ansicht, dass solch ein Vollstreckungsersuchen - der "Arbeitsauftag" an die Stadtkasse - tatsächlich zunächst erbeten werden sollte. Inclusive der freundlichen Bitte um Zeitaufschub in dieser Angelegenheit.
In der Tat - mglw. sollte über das Vollstreckungsersuchen hinausgehend formal auch generell
Akteneinsicht beantragt werden - siehe dazu entsprechend u.a. unter
Akteneinsicht > Rundfunkanstalt, Gericht - allgem. Hinweise/ Erfahrungen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33523.0
...incl. "Bitte um stillschweigende Fristgewährung von ... (drei Monaten?) nach Abschluss der Akteneinsicht für die weitere Stellungnahme" - oder so ähnlich ;)


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Re: Vollstreckungsankündigung aus Offenbach
#8: 04. Februar 2025, 01:27
Siehe im Übrigen u.a. auch unter...
Ankündigung Zwangsvollstreckung RBB Gemeinde Wustermark
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27419.msg180864.html#msg180864
VOLLSTRECKUNG VON FORDERUNGEN DES BEITRAGSSERVICE
- Probleme und Lösungsansätze -
Andrea Hollstein, Kämmerin Stadt Zossen
Fachverband der Kämmerer im Land Brandenburg e. V.
Frühjahrstagung 18.04.2018 in Doberlug-Kirchhain
http://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/vollstreckung_forderungen_beitragsservice.pdf

;)

...sowie u.a. auch unter

Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19233.0

Beschlüsse/ Urteile GEGEN ARD-ZDF-GEZ wg. Vollstreckungen [Sammel-Thread]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13703.0
bedarf noch der Ergänzung/ Aktualisierung... :angel:


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Re: Vollstreckungsankündigung aus Offenbach
#9: 04. Februar 2025, 08:21
1. Allgemein muss darauf hingewiesen werden, dass in diesem Forum bereits wertvolle Beiträge und Vorlagen zum Thema "Stadtkasse" vorliegen, hierzu einfach mal die Suchfunktion nutzen.
2. Die Stadtkasse ist eine Verwaltungsbehörde, somit kann die Kenntnis des Verwaltungsverfahrens- oder Verwaltungsvollstreckungsgesetztes des jeweiligen Bundeslandes von Vorteil sein.
3. Es könnte auch von Vorteil sein, "Schriftwechsel" immer mit dem verantwortlichen Behördenleiter (Bürgermeister) als Widerspruchs-,  Antragsgegner oder Beklagten zu führen.

Person X könnte den Eindruck haben, dass die Stadtkassen Wichtigeres zu tun haben, als Geld für eine belanglose Unterhaltungsindustrie einzutreiben, ganz besonders, wenn der Betroffene (überraschend für die Stadtkasse) seine Rechte nutzt.

Überhaupt nicht zu reagieren wäre aber hier vermutlich die denkbar schlechteste aller Optionen oder?

Will ich ein Auto am Rollen hindern, dann ziehe ich die Handbremse.

4. Für aktuell und akut Betroffene, deren monatliches Einkommen unterhalb der Pfändungsfreigrenze liegen, könnte ein P-Konto von Vorteil sein.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Februar 2025, 08:27 von Markus KA«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

T
  • Beiträge: 6
Re: Vollstreckungsankündigung aus Offenbach
#10: 04. Februar 2025, 08:36
Also zum fiktiven Fall Beitragskonten existieren seitdem eigentlich keine mehr da seit der letzten Mitteilung an die Stadtkasse des vorherigen Wohnorts alle Zahlungen eingestellt worden sind.

Problematik hier in diesem Fall auch eher zu meinem oder unserem Vorteil.

Es wurde für jede Person ein eigener Beitrag aufsummiert. Da wir aber alle in einer Wohnung lebten hätte hier nur einer zahlen müssen.

Weiteres ist das Beiträge auch bereits verjährt sind. 3 Jahre meines Wissens nach***. Das heißt alles vor 2022 ist bereits verjährt. Hier wurde der entsprechende Betrag auch nicht gesondert raus gerechnet.

Weiter wie ihr schon aufgeführt habt ist ein Festsetzungsbescheid kein Leistungsbescheid. Daher bleibt es der Behörde richtig zu überprüfen das die Vorraussetzungen gegeben sind. Und das ist ein immenser Mehraufwand wofür es sich eigentlich nicht lohnt sodass der Vollstreckungsbonus so gut wie ausgeschöpft sein wird sofern die Stadtkasse ihre Prüfung ordentlich und gewissenhaft vornimmt.

***Edit "Markus KA":
Bitte das Thema „Verjährung“
in diesem Thread nicht weiter vertiefen, der da lautet:
„Vollstreckungsankündigung aus Offenbach“.
Das Thema „Verjährung“ wurde bereits ausgiebig im Forum diskutiert.
Bitte die Möglichkeit der Suchfunktion nutzen oder spezielle Fragen als PM an Forumsmitglieder zu stellen.
Dies schließt nicht aus, das Thema mit der entsprechenden Behörde zu diskutieren und  über mögliche Ergebnisse in diesem Thread zu informieren.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Februar 2025, 08:15 von Markus KA«

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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Re: Vollstreckungsankündigung aus Offenbach
#11: 05. Februar 2025, 09:18
Es könnte in einem fiktiven Fall vorgekommen sein, dass eine Behörde personenbezogene Daten verwendet haben könnte.
Zunächst könnte es den Betroffenen interessieren, wie mit seinen persönlichen Daten umgegangen wird:

Zitat
Max Mustermann         Musterstadt, den XX.XX.20XX
Musterstraße 00
0000 Musterstadt




Musterstadt-Kreis,
Körperschaft des Öffentlichen Rechts
Landrat Mustermann
Musterstraße 00
00000 Musterstadt



1.   Antrag auf Auskunft nach Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung    (DSGVO)

2.   Antrag auf kostenlose Übersendung einer Kopie aller personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind und
waren, in Gestalt der vollständigen elektronischen Akte (Ausdruck oder Datenträger PDF Format).

3.   Widerspruch gegen die vollautomatische Datenverarbeitung meiner personenbezogenen Daten gem. Art. 21 DSGVO


In der Zwangsvollstreckungssache Aktenzeichen: XXXXXXXXXX


Max Mustermann   ,Musterstraße 00, 0000 Musterstadt

- Antragsteller-


gegen

Musterstadt-Kreis,  Körperschaft des Öffentlichen Rechts vertr. d.d. Landrat Mustermann  Musterstraße 00, 00000 Musterstadt
 
- Antragsgegner-


Es wird beantragt gemäß Art. 15 DSGVO. eine unentgeltliche und schriftliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Antragstellers und es wird eingelegt der Widerspruch gegen die vollautomatische Datenverarbeitung seiner personenbezogenen Daten gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO.

Vorsorglich wird auf das aktuelle Urteil BVerwG 6 C 10.21 - Urteil vom 30. November 2022 hingewiesen, nachdem der Antragsteller das Recht auf eine unentgeltliche Datenkopie aller Daten in der bei dem Verantwortlichen vorliegenden Form umfasst.

1   Antrag auf Auskunft nach Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Der Kreis XY verarbeitet als Behörde die erhobenen personenbezogenen Meldedaten des Antragstellers. Damit ist Kreis XY „Verantwortlicher“ i.S.d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO.


1.1   Auskunft über Kontaktdaten der Verantwortlichen

Es wird die schriftliche Auskunft verlangt über den Namen und die Kontaktdaten der/des datenverarbeitenden Verantwortlichen sowie gegebenenfalls ihres/seines Vertreters („Behördenleitung“ Kreis XY, nebst Sitz der „Dienststelle“).


1.2   Auskunft über Kontaktdaten Datenschutzbeauftragte

Es wird die schriftliche Auskunft verlangt über die Kontaktdaten der/des
Datenschutzbeauftragten für beauftragte Auftragsverarbeiter (zentrales
Rechenzentrum; „private Verwaltungshelfer Inkassounternehmen, „private
Verwaltungshelfer Call-Center“; Vollstreckungsbehörden etc.).


1.3   Auskunft über Zweck und Rechtsgrundlage

Es wird die schriftliche Auskunft verlangt über die Zwecke, für die die
personenbezogenen Daten verarbeitet wurden, sowie die Rechtsgrundlage für die
Verarbeitung.


1.4   Auskunft über Kategorien

Es wird die schriftliche Auskunft verlangt über die Kategorien personenbezogener
Daten, die verarbeitet werden (z.B. Bankkontodaten / Arbeitgeberdaten / übersandte
erledigte Vollstreckungsvorgänge / Sozialdaten, ...).


1.5   Auskunft über Empfänger

Es wird die schriftliche Auskunft verlangt über die Empfänger oder Kategorien von
Empfängern der personenbezogenen Daten (z.B. Creditreform, private
Druckdienstleister, private Dienstleister zur manuellen Klassifizierung
eingescannter Schreiben, die nicht elektronisch an den zuständigen Sachbereich
verteilt werden konnten sog. „Prokey-Arbeitsplätze“
[ECLI:DE:BAG:2018:250418.U.7AZR520.1]).


1.6   Auskunft über Absicht des Verantwortlichen

Es wird die schriftliche Auskunft verlangt über die Absicht des Verantwortlichen, die
personenbezogenen Daten an einen Empfänger in einem Drittland oder einer
internationalen Organisation zu übermitteln, sowie das Vorhandensein oder das
Fehlen eines Angemessenheitsbeschlusses der Kommission oder im Falle von
Übermittlungen gemäß Art. 46 oder Art. 47 oder Art. 49 Absatz 1
Unterabsatz 2 DSGVO einen Verweis auf die geeigneten oder angemessenen
Garantien und die Möglichkeit, eine Kopie vom Kreis XY zu erhalten, oder
wo sie verfügbar sind (z.B.Cloud-Dienste zum Speichern oder Verarbeiten meiner
Daten, Angabe der Länder in denen sich die Server befinden [z.B. Speicherort der
Sicherungskopie],
Angabe zu den Örtlichkeiten an denen meine Daten gespeichert sind oder waren [in
den letzten 12 Monaten]).


1.7   Auskunft über Dauer der Speicherung

Es wird die schriftliche Auskunft verlangt über die Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer (z.B. bei einem privaten Druckdienstleister).


1.8   Auskunft über Interesse des Verantwortlichen

Es wird die schriftliche Auskunft verlangt über die berechtigten Interessen, die von
dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden, wenn die Verarbeitung auf
Art. 6 Absatz 1 Punkt f DSGVO beruht.


1.9   Auskunft über Bestehen eines Rechts auf Auskunft

Es wird die schriftliche Auskunft verlangt über das Bestehen eines Rechts auf
Auskunft seitens des Verantwortlichen über die betreffenden personenbezogenen
Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der
Verarbeitung und eines Widerspruchsrechts gegen die Verarbeitung sowie des
Rechts auf Datenübertragbarkeit (z.B. Übertragung von Meldedaten auf Grundlage
landesgesetzlicher Bestimmungen im Kontext zu § 42 Abs. 4 a BMG i.V.m. Art. 73
Abs. 1 Nr. 3 GG).


1.10   Auskunft über Bestehen eines Rechts auf Widerruf

Es wird die schriftliche Auskunft verlangt über das Bestehen eines Rechts, wenn die
Verarbeitung auf Art. 6 Absatz 1 Punkt a DSGVO oder Art. 9 Absatz 2 Punkt a
DSGVO beruht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die
Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten
Verarbeitung berührt wird.


1.11   Auskunft über Bestehen eines Rechts auf Beschwerde

Es wird die schriftliche Auskunft verlangt über das Bestehen eines Beschwerderechts
bei einer Aufsichtsbehörde und Bezeichnung der Aufsichtsbehörde nebst Anschrift.


1.12   Auskunft über die Quellen der Daten

Es wird die schriftliche Auskunft verlangt darüber, aus welcher Quelle die
personenbezogenen Daten stammen und gegebenenfalls ob sie aus öffentlich
zugänglichen Quellen stammen (Bestätigung der Herkunft aus der Meldedatenbank
Hessen [nicht aus einem Mietvertrag]);


1.13   Auskunft über das Bestehen automatisierter Entscheidungsfindungen

Es wird die schriftliche Auskunft verlangt über das Bestehen einer automatisierten
Entscheidungsfindung einschließlich eines Profiling gemäß Artikel 22 DSGVO und —
zumindest in diesen Fällen — aussagekräftige Informationen über die involvierte
Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen
Verarbeitung für die betroffene Person.


2   Antrag auf Kopie aller personenbezogener Daten

Gegenstand der Verarbeitung ist das Amtshilfeersuchen gegen den Antragsteller. Dieses wurde für die Anschreiben von Zahlungsaufforderungen, Mahnungen, Vollstreckung und Pfändungs- und Einziehungsverfügung verwendet und verarbeitet.

Im Rahmen der Erstauskunft und zur Nachprüfung wird ein vollständiger Ausdruck der beim Kreis XY gespeicherten elektronische Verwaltungsakte nebst Historie gefordert.


Es darf auf Datenträger (DVD oder CD-ROM) zurückgegriffen und die Datenkopie in einem lesbaren Format (PDF) abgespeichert und per Post der Antragstellerin übersendet werden.

Sollte der Antragsgegner mehrere elektronische „Verwaltungsvorgänge“ führen und verarbeiten, so wird dieser aufgefordert schriftlich Auskunft darüber zu erteilen, wie viele „Versionen“ elektronischer Akten zum Datensatz der Antragstellerin bei welchen Stellen existieren. Sofern Papierakten auf Grundlage der elektronischen Beitragsakte existieren, wird der Antragsgegner aufgefordert ebenfalls die Anzahl nebst „Aktenführender Stelle“ mitzuteilen.


3   Widerspruch gemäß Art. 21 Abs.1 DSGVO

Der Antragsteller widerspricht hiermit der vollautomatischen Verarbeitung aller seiner personenbezogenen Daten.




Ihre schriftliche Stellungnahme per Briefpost erwartet der Antragsteller unverzüglich, spätestens aber innerhalb eines Monats (§ 12 Abs.3 DSGVO) nach Eingang dieses Schreibens.


Die behördliche Stelle des Mitgliedstaates (DE) wird hiermit vorsorglich auf § 80 und § 81 des Hessischen Gesetzes zur Anpassung des Hessischen Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) Nr. 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/680 und zur Informationsfreiheit (HDSIG) vom 03.05.2018 sowie auf Art. 10 EMRK hingewiesen.

Schutzwürdige Belange Betroffener stehen diesem Antrag nicht entgegen, da der Antragsteller der Betroffene selbst ist. Die behördliche Stelle wird ferner im Falle der Versagung aufgefordert den vorliegenden Antrag klagefähig zu bescheiden.


 Max Mustermann
- Antragsteller -





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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Re: Vollstreckungsankündigung aus Offenbach
#12: 05. Februar 2025, 17:15
In einem fiktiven Fall könnte folgender Antrag gestellt worden sein:
Zitat
Antrag zur Bekanntgabe des Amtshilfe- oder Vollstreckungsersuchens
und des Ausstandsverzeichnises des Beitragsservice
(Anlage Vollstreckungsersuchen) durch Übersenden einer beglaubigten Ablichtung


In der Zwangsvollstreckungssache Aktenzeichen: XY



- Antragstellerin-


gegen


 
- Antragsgegnerin-



Es wird beantragt in der Zwangsvollstreckungssache mit dem Aktenzeichen XY zur Bekanntgabe des Amtshilfe- oder Vollstreckungsersuchens und des Ausstandsverzeichnises des Beitragsservice durch Übersenden einer beglaubigten Ablichtung. 

Die Antragstellerin ist an dem vorliegenden Vollstreckungsverfahren beteiligt und begehrt mit vorliegendem Schreiben Einsicht in die Akte der Stadt XY, sowie die Abschrift einzelner Aktenstücke.

Wird die Akte elektronisch geführt, werden Ausdrucke gefordert.

Der behördlichen Stelle des Mitgliedstaates (DE) Region Kreis XY liegt ein „Amtshilfeersuchen“ zu angeblich ausstehenden Rundfunkbeiträgen vor. Die behördliche Stelle, der Stadt XY wird hiermit aufgefordert unverzüglich

bis spätestens zum XX.XX.20XX

gemäß § 87 HDSIG, eine beglaubigte Ablichtung dieses Amtshilfe- oder Vollstreckungsersuchens zu übersenden und schriftlich bekanntzugeben wie dieses „Amtshilfe- oder Vollstreckungsersuchen“ der behördlichen Stelle zugestellt wurde.

Die behördliche Stelle des Mitgliedstaates (DE) wird hiermit vorsorglich auf § 80 und § 81 des Hessischen Gesetzes zur Anpassung des Hessischen Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) Nr. 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/680 und zur Informationsfreiheit (HDSIG) vom 03.05.2018 sowie auf Art. 10 EMRK hingewiesen.

Schutzwürdige Belange Betroffener stehen diesem Antrag nicht entgegen, da die Antragstellerin die Betroffene selbst ist. Die behördliche Stelle wird ferner im Falle der Versagung aufgefordert den vorliegenden Antrag klagefähig zu bescheiden.

Weiterer Sachvortrag erfolgt nach Bekanntgabe des „Amtshilfe- oder Vollstreckungsersuchens“ in Form der beglaubigten Ablichtung.


 -gez. Antragstellerin-

Zum selbigen Thema möglicherweise aktuelle und hilfreiche Threads:

WDR/Stadtkasse Gladbeck Vollstreckung > Gegenwehr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32071.0

Zur Ergänzung:

Werden Anträge (Terminverschiebung, Akteneinsicht, Aussetzung der Vollziehung) gestellt, könnte es von Vorteil sein, wenn diese an den verantworlichen Behördenleiter gesendet werden, idealerweise als Brief per Einschreiben Einwurf, damit ein Nachweis für den Empfang vorliegt.

In einem fiktiven Vollstreckungsfall in NRW könnten nach Erhalt der Zahlungsaufforderung folgende Anträge beim verantwortlichen Behördenleiter gestellt worden sein:

Antrag auf Ansicht des Vollstreckungs- und Amtshilfeersuchens
Vollstreckg. Geb.-/Beitr.-/Festsetzungsbescheide nach abgewies. Klagen (NRW)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36905.msg220970.html#msg220970
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34317.msg208224.html#msg208224

Antrag auf Terminverschiebung/Fristverlängerung
WDR/Stadtkasse Gladbeck Vollstreckung > Gegenwehr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32071.msg214887.html#msg214887

Antrag auf Akteneinsicht
WDR/Stadtkasse Gladbeck Vollstreckung > Gegenwehr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32071.msg214887.html#msg214887

Widerspruch gegen die Zwangsvollstreckung
WDR/Stadtkasse (Nordrhein-Westfalen) > Vollstreckung (fehl. Mahnung) > Gegenwehr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30847.msg193171.html#msg193171

Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gemäß § 80 Abs. 4 VwGO bzw.
Widerspruch gegen die Ablehnung des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung gemäß § 80 Abs. 4 VwGO

WDR/Stadtkasse (Nordrhein-Westfalen) > Vollstreckung (fehl. Mahnung) > Gegenwehr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30847.msg196653.html#msg196653



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  • Beiträge: 1.584
Re: Vollstreckungsankündigung aus Offenbach
#13: 05. Februar 2025, 17:20
Wenn mehrere Bescheide für den gleichen Zeitraum der gleichen Wohnung ergangen sind, dann wäre das wohl auch ein zu kommunizierendes Vollstreckungshindernis, denn wenn alle Bescheide angeblich rechtsgültig wären, dann handelte es sich um eine Bereicherung, wenn nicht sogar um Betrug von Seiten des Schundfunks, denn: "Eine Wohnung-ein Beitrag!"

Wer viel Zeit hat, der kann dann natürlich die (ehemaligen) Mitbewohner zusammentrommeln, die jeweils Bescheide bekommen haben und eine Anzeige wegen Betrugsversuches gegen die Schundfunkanstalt einreichen, denn wenn die Staatsanwaltschaft Kapazitäten zur Verfolgung einer Satirefotomontage, die es auch auf das Titelblatt des Titanic-Magazins hätte schaffen können ("Schwachkopf-Affäre") hat, dann kann sie doch auch die Ermittlung gegen die Intendanz des Schundfunks aufnehmen...


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Re: Vollstreckungsankündigung aus Offenbach
#14: 05. Februar 2025, 17:29
Wenn man in einem fiktiven Fall der Meinung sein könnte, für die Vergangenheit und Zukunft nicht beitragspflichtig zu sein (aus welchen Gründen auch immer), könnte ein Befreiungsantrag (rückwirkend und zukünftig) bei der zuständigen Landesrundfunkanstallt gestellt worden sein, idealerweise ein Kombination mit einer Datenauskunft:

Befreiungsantrag wegen fehlendem individuellen Vorteil
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,37991.msg226975.html#msg226975



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