1. Allgemein muss darauf hingewiesen werden, dass in diesem Forum bereits wertvolle Beiträge und Vorlagen zum Thema "
Stadtkasse" vorliegen, hierzu einfach mal die Suchfunktion nutzen.
2. Die Stadtkasse ist eine
Verwaltungsbehörde, somit kann die Kenntnis des Verwaltungsverfahrens- oder Verwaltungsvollstreckungsgesetztes des jeweiligen Bundeslandes von Vorteil sein.
3. Es könnte auch von Vorteil sein, "Schriftwechsel" immer mit dem verantwortlichen Behördenleiter (
Bürgermeister) als Widerspruchs-, Antragsgegner oder Beklagten zu führen.
Person X könnte den Eindruck haben, dass die Stadtkassen Wichtigeres zu tun haben, als Geld für eine belanglose Unterhaltungsindustrie einzutreiben, ganz besonders, wenn der Betroffene (überraschend für die Stadtkasse) seine Rechte nutzt.
Überhaupt nicht zu reagieren wäre aber hier vermutlich die denkbar schlechteste aller Optionen oder?
Will ich ein Auto am Rollen hindern, dann ziehe ich die Handbremse.
4. Für aktuell und akut Betroffene, deren monatliches Einkommen unterhalb der Pfändungsfreigrenze liegen, könnte ein P-Konto von Vorteil sein.