"Vertrag zu Lasten Dritter"?
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Immer wieder tauchte im Forum der Denkansatz auf, bei dern Staatsverträgen handele es sich um einen - unzulässigen - Vertrag zu Lasten Dritter. Wir sind da allerdings nicht so optimal richtig bei Bezugnahme zu diesem zivilrechtlichen - oder auch strafrechtlichen - Konstrukt.
Was wir zu analysieren haben, fällt unter den - selten gebrauchten - Begriff der
"Kollusion"https://de.wikipedia.org/wiki/Kollusion_(Recht)
Kollusion (von lat. colludere ‚gemeinsam spielen, zusammenspielen‘) kann als ein doppeltes Spiel definiert werden, das von einander widerstreitenden Interessen geleitet ist. In der Sozialpsychiatrie und Sozialpsychologie versteht man darunter ein wenig reflektiertes, oft unbewusstes, meist von den dabei zusammenwirkenden Akteuren selbst weitgehend uneingestandenes „Arrangement“ (Rollenverteilung, Interaktionsmuster, „Einvernehmen“) zweier oder mehrerer aktiv Beteiligter zum meist passiv erlittenen Nachteil einer dritten Partei. [...]
Das hat etwas Ähnlichkeit zum "Vertrag zu Lasten Dritter".
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Kollusion deckt aber eher die Konstellation, dass es eben nicht einer formellen Grundlage bedarf, sondern dass es ein
informelles Spiel mit verteilten Rollen ist. Zwei Partner realisieren beispielsweise finanzielle Interessen durch abgestimmtes Verhalten, durch das sie einem Dritten finanzielle Nachteile zufügen - hier den Nichtzuschauern.
Es muss bei Kollusion nicht immer um Geld gehen.
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Beispielsweise: Die parlamentsvertretenen Parteien haben Macht über die Rundfunkräte und können so die Mediendarstellung von neuen Parteien hemmen.
Im Gegenzug erhalten die Sender einen Freibrief, weitgehend zu machen, was sie so machen wollen - nicht nur finanziell, sondern auch beispielsweise durch den "Medienstaatsvertrag 2020" das Internet für ARD, ZDR etc. schrittweise zu monopolisieren und Außenseiter zu eliminieren.
Das ist dann eine
Kollusion zur gegenseitigen Absicherung der Erbhöfe gegen den Marktzutritt von neuen Wettbewerbern.
Die Finanzeffekte sind dann nur mittelbare Folgewirkung.
Dieser Thread soll Rechtsquellen erbringen,
welche Rechtsmittel gegen Kollusion bestehen.
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Kartellrecht gehört hierhin. Denn da geht es um Kooperation auf dem
gleichen Markt.
Kollusion ist anders: Kooperation von Teilnehmern aus
verschiedenen Märkten.
Siehe bei Wikipedia das Bespiel der "Autobumser".
Ferner, die Kartellbehörden können bei öffentlich-rechtlichen Unternehmen und speziell bei ARD, ZDF etc. nur begrenzt einwirken.
Was dann übrig bleibt, und ferner vor allem Kollusion im eher politischen Raum, da gibt es vielleicht keine eindeutigen Rechtsmittel. Aber @pinguin wird auf EU-Ebende vielleicht wieder einmal fündig. Wir wüssten ferner gern, ob oberste deutsche Gerichte darüber schon entschieden haben.
Dies ist wieder einem ein Arbeitsthread. Das Thema ist gefährdet, weil es natürlich anregen könnte zu seitenlangen Prosatext-Ausführungen über die bösartige Kooperation zu Lasten der Bürger.
Bitte vermeiden... Bitte Schwergewicht bei: Rechtsquellen, Gesetze, Rechtsprechung... und dann allenfalls straffe kurze Kommentare. Wir brauchen Stoff für Schriftsätze, nicht Stoff für Facebook-Gruppen.