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Autor Thema: Stadtkasse Kiel übergibt Zwangsvollstreckung an Gerichtsvollzieher  (Gelesen 24244 mal)

B
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Die Kreditkarte ist im Grunde das kleinere Problem, mehr stören die Einschränkungen durch den negativen "Schufa"-Score.

Im fiktiven Fall von Person X wird es jetzt aber noch kurioser, telefonisch konnte niemand erklären, wie es dazu gekommen ist..

Es war auch ein Problem, die Akte ausfindig zu machen, und diese war dann auch nicht vollständig einsichtig usw.

Person X hat daher keinerlei Info zum Sachstand und kann nichts dagegen machen, geschweige denn den Sachverhalt aufklären, weil schriftlich nichts vorliegt.

Gibt es vielleicht eine persönliche Meinung, was man machen könnte in solch einem fiktiven Fall, um das ganze abzuwehren? Idee war, erst einmal Beschwerde und sofortige Entfernung zu beantragen. Jedoch glaubt Person X irgendwie nicht daran, dass dies helfen könnte, weil die Beschwerde ja auch in Gänze ignoriert wurde.


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K
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Also die schei.. Schufa interessiert Dein Problem nicht. Hier geht es nur um die Monatsfrist. Wenn Dich das nicht interessiert, kannst alles laufen lassen. Später kannst den Eintrag erfahrungsgemäß nur mit Anwalt entfernen lassen, auch wenn Du vorher im Recht warst.


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B
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Sooo Person X hat jetzt, im fiktiven Fall, den GV erreicht.

In diesem Fall gibt es keine Monatsfrist sondern nur eine 14 Tage Frist. Diese ist jetzt auch schon länger verfallen. Der GV erklärte jedoch dass Person X nach Bezahlung ein Dokument erhalten würde mit dem man dann beim zentralen Vollstreckungsgericht eine Löschung beantragen kann die dann daraufhin erfolgt.

Somit wäre dies wohl der einzige Weg.

Alle schreiben von Person X wurden im übrigen wohl abgelehnt. Eine Info dazu soll es wohl noch geben in nächster Zeit.


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B
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Leider bin ich da nicht recherchiert, aber das könnte schon ein Fall von Rufmord und/oder Datenschutzverletzung sein, den man anzeigen könnte. Hätten die natürlich gern, dass du den Eintrag erst nach Zahlung löschen lässt. Ich würde nicht erwarten, dass diese Amtsträger wirklich seriös agieren.

Bei mir war der Hammer, dass eine Beschwerde als 2 Tage!!! später und damit angeblich zu spät beim Gericht eingegangen ist, als ich es persönlich tatsächlich in den Briefkasten geworfen habe, was ich auch definitiv nicht irgendwie verrafft hab.

Ein andermal bin ich auch nicht drauf eingegangen nächstinstanzlich zu einem Bundesgericht zu gehen, wenn ich ausschließlich landesrechtliche Verstöße zu monieren habe.

Dass die Leute beim Thema GEZ auf unlautere Tricks zurückgreifen (müssen), ist leider Realität und man sollte schauen, ob das nicht Angriffsfläche anbietet. Leider sollte man sich nicht nach denen richten, wie es angeblich zu laufen hat, die kriegen selbst kein ordentliches Vorgehen gebacken. Überprüfe es selbst und werf es ihnen vor die Füße.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. September 2021, 12:18 von Blackhand«

B
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Zusätzlich hat Person X gerade erfahren dass sogar ein Haftbefehl erlassen wurde...


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Okay, hast du irgendwie einen Beschluss, in dem deine Erinnerung abgelehnt wurde?

Falls nicht, dann Beschwerde gegen den Haftbefehl, dass dein Anliegen nicht abschließend behandelt wurde.


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B
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Die ganzen Infos gab es nur vom GV. Der außerordentlich hilfsbereit war und alle Dokumente vorab zur Info Person X per Mail hat zukommen lassen.

Der Plan war unter Vorbehalt die Summe zu zahlen und dann dagegen vorgehen um erstmal die Schufa und den Haftbefehl abzuwehren.

Offiziell hat Person X über die ganze Zeit kein Schreiben von Gericht erhalten. 


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Z
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Unter Vorbehalt zahlen ist wie einem Hund eine Wust leihen...
Letztendlich geht es denen darum, dem angeblichen Schuldner das Leben so schwer wie möglich zu machen, wenn er nicht zahlt.
Deshalb gibt es nur zwei erfolgversprechende Strategien:
1) Auf die Kacke hauen bis man Erfolg hat oder endgültig verloren
2) Oder a la Thiel die Sache "aussitzen", ich denke danach ist es endgültig vorbei, letzteres empfiehlt sich aber nur für Leute, die sowieso nichts zu verlieren haben.


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3) Europäische Öffentlichkeit schaffen


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    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Dürfte auf die große Masse treffen:

4) Sich immer in einem Dauermahnverfahren befinden.

Das kostet zwar ein paar Moneten, aber man fliegt nicht aus der Statistik. Viele können sich weder Knast noch Schufa leisten und zahlen irgendwann pünktlich und regelmäßig, was eine Totalaufgabe bedeutet. Der ÖRR freut das doppelt: Knete kommt rein und die Statistik über die sich in Mahnung Befindlichen sieht aus deren Sicht schöner aus.

Ich selbst gehöre zu der Sorte, die sich weder Knast noch Schufa leisten können. Beides würde nicht nur meine Existenzgrundlage zerstören sondern auch die derer, für die ich verantwortlich bin. Daher warte ich bis ultimo – bis ich zur Vermögensabgabe "gebeten" werde oder mir mit Erzwingungshaft gedroht wird. Dann wird nur das bezahlt, was der GV will. Bis dahin sind aber weitere Rückstände entstanden, so dass ich weiterhin in Mahnung bleibe – das Spiel geht wieder los und ich bleibe der Statistik erhalten.

Klar, dass dies etwas kostet, aber es ist eine Möglichkeit, für die sich werben lohnt. Was glaubt ihr, wäre los, wenn sich z. B. 10 Mio. in Mahnung befänden?


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Es könnte ggf. die Möglichkeit bestehen, sich mit einer Ratenzahlung die Zeit für weitere Rechtsmittel zu "erkaufen".
Ob diese Möglichkeit allerdings nun ggü. GV noch besteht, könnte fraglich sein, da GV den Vorgang ja nun offensichtlich schon "abgeschlossen" hat.
Ob eine Ratenzahlung mit der Rundfunkanstalt Auswirkungen auf den Eintrag ins Schuldnerverzeichnist hat, könnte ebenfalls fraglich sein, da Löschung des Eintrags ins Schuldnerverzeichnis wohl auch erst erfolgt, wenn die Forderung vollständig beglichen ist - siehe u.a. web-Suche mit
"Löschung Eintrag Schuldnerverzeichnis"
https://www.google.com/search?q=löschung+eintrag+schuldnerverzeichnis
Das ist aber allgemeines Vollstreckungsrecht und geht über das eigentliche Forum-Thema hinaus.

Man muss schon (vorab!) eine Menge der Optionen im Blick haben und verstehen, um bezogen auf die konkreten individuellen persönlichen Verhältnisse das Optimum an Gegenwehr bzw. eigener Rechtsverteidigung herauszuholen. Die "Vollstreckungs-Uhr" tickt "gnadenlos" gegen den Betroffenen. Da sind schnell mal Tatsachen geschaffen, die rückgängig zu machen nicht gerade einfach ist.

Siehe ggf. auch unter
"Zahlungsschwierigkeiten"? Anträge Raten/Stundung/Vergleich/Niederschlagung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31781.0


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B
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Unter Vorbehalt zahlen ist wie einem Hund eine Wust leihen...
Letztendlich geht es denen darum, dem angeblichen Schuldner das Leben so schwer wie möglich zu machen, wenn er nicht zahlt.
Deshalb gibt es nur zwei erfolgversprechende Strategien:
1) Auf die Kacke hauen bis man Erfolg hat oder endgültig verloren
2) Oder a la Thiel die Sache "aussitzen", ich denke danach ist es endgültig vorbei, letzteres empfiehlt sich aber nur für Leute, die sowieso nichts zu verlieren haben.

Naja der GV sagte dass man dadurch das ganze rückgängig machen würde. Die zu zahlende Summe ist bei dem ganzen das kleinste Problem.
Die Option mit "a la Thiel" kommt nicht in frage. Auf die Kacke hauen wäre da eher die Idee.

3) Europäische Öffentlichkeit schaffen

Meinst du von den EUGH ziehen ?

Dürfte auf die große Masse treffen:

4) Sich immer in einem Dauermahnverfahren befinden.

Das kostet zwar ein paar Moneten, aber man fliegt nicht aus der Statistik. Viele können sich weder Knast noch Schufa leisten und zahlen irgendwann pünktlich und regelmäßig, was eine Totalaufgabe bedeutet. Der ÖRR freut das doppelt: Knete kommt rein und die Statistik über die sich in Mahnung Befindlichen sieht aus deren Sicht schöner aus.

Ich selbst gehöre zu der Sorte, die sich weder Knast noch Schufa leisten können. Beides würde nicht nur meine Existenzgrundlage zerstören sondern auch die derer, für die ich verantwortlich bin. Daher warte ich bis ultimo – bis ich zur Vermögensabgabe "gebeten" werde oder mir mit Erzwingungshaft gedroht wird. Dann wird nur das bezahlt, was der GV will. Bis dahin sind aber weitere Rückstände entstanden, so dass ich weiterhin in Mahnung bleibe – das Spiel geht wieder los und ich bleibe der Statistik erhalten.

Klar, dass dies etwas kostet, aber es ist eine Möglichkeit, für die sich werben lohnt. Was glaubt ihr, wäre los, wenn sich z. B. 10 Mio. in Mahnung befänden?

Das war im im Grunde die Idee von Person X. Jedoch wurde das durch das AG leicht sabotiert.
Und bei Person X herschen die gleichen Bedingungen wie von die Beschrieben. Negativer Schufa Eintrag bzw.

Es könnte ggf. die Möglichkeit bestehen, sich mit einer Ratenzahlung die Zeit für weitere Rechtsmittel zu "erkaufen".
Ob diese Möglichkeit allerdings nun ggü. GV noch besteht, könnte fraglich sein, da GV den Vorgang ja nun offensichtlich schon "abgeschlossen" hat.
Ob eine Ratenzahlung mit der Rundfunkanstalt Auswirkungen auf den Eintrag ins Schuldnerverzeichnist hat, könnte ebenfalls fraglich sein, da Löschung des Eintrags ins Schuldnerverzeichnis wohl auch erst erfolgt, wenn die Forderung vollständig beglichen ist - siehe u.a. web-Suche mit
"Löschung Eintrag Schuldnerverzeichnis"
https://www.google.com/search?q=löschung+eintrag+schuldnerverzeichnis
Das ist aber allgemeines Vollstreckungsrecht und geht über das eigentliche Forum-Thema hinaus.

Man muss schon (vorab!) eine Menge der Optionen im Blick haben und verstehen, um bezogen auf die konkreten individuellen persönlichen Verhältnisse das Optimum an Gegenwehr bzw. eigener Rechtsverteidigung herauszuholen. Die "Vollstreckungs-Uhr" tickt "gnadenlos" gegen den Betroffenen. Da sind schnell mal Tatsachen geschaffen, die rückgängig zu machen nicht gerade einfach ist.

Siehe ggf. auch unter
"Zahlungsschwierigkeiten"? Anträge Raten/Stundung/Vergleich/Niederschlagung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31781.0

Also die Zahlung des Betrags stellt kein Problem dar. Der GV war wie schon geschrieben sehr Informativ und Hilfsbereit. Hat mir auch erzählt das er so eine Abwicklung auch noch nicht gehabt hat.


Der Plan von Person X wäre die Summe umgehend, unter Vorbehalt, zu bezahlen um das ganze aus der Welt zu schaffen.
Jedoch war die Idee Einspruch und Beschwerde gegen die Art und Weise beim LG einzureichen sowie einen Befangenheitsantrag zu stellen.

Für Meinungen zum weiteren Fiktiven Ablauf würde sich Person X freuen. Denn nach dem ganzen sind die zweifel an der Rechtsprechung sehr gewachsen.

Zusätzlich stellt sich die Frage ob Person X jetzt schon handeln sollte obwohl der Beschluss noch offiziell nicht zugestellt wurde ? Würde diesen auch gleich hier einstellen.


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  • Beiträge: 3.169
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
1) Auf die Kacke hauen bis man Erfolg hat oder endgültig verloren

Hierzu wird auf die möglichen Rechtsmittel bereits bei Beginn einer Vollstreckung gegen die Stadtkassen oder Kreiskassen beim Verwaltungsgericht, z.B. Anträge oder Klage, hingewiesen (mit entsprechenden Gerichtsgebühren ist zu rechnen).


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. September 2021, 21:03 von Markus KA«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

P
  • Beiträge: 3.997
Aus Sicht von PersonX könnte geprüft werden, ob "Verhandlungen" mit dem "Gläubiger" zu einem Eintragungshindernis führen, zu prüfen wie hier:

rechtslupe.de, 23.02.2016
Schuldnerverzeichnis – und die nachträgliche Stundungsvereinbrung
Eine Stundungs- oder Stillhalteabrede im Sinne des § 775 Nr. 4 ZPO, die Gläubiger und Schuldner nach der Eintragungsanordnung des Gerichtsvollziehers gemäß § 882c Abs. 1 ZPO, aber vor der Entscheidung über den dagegen gerichteten Widerspruch des Schuldners gemäß § 882d Abs. 1 ZPO oder über die sich ggf. anschließende sofortige Beschwerde vereinbaren, stellt ein Hindernis für die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis dar.
https://www.rechtslupe.de/zivilrecht/schuldnerverzeichnis-und-die-nachtraegliche-stundungsvereinbrung-3105834


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B
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Von https://www.schuldnerberatung.de/nichtabgabe-der-vermoegensauskunft/

Zitat
Bei einer grundlosen Nichtabgabe der Vermögensauskunft kann der Gläubiger einen Haftbefehl beim zuständigen Gericht beantragen. Dies gilt auch, wenn der Schuldner dem Abgabetermin fernbleibt, ohne einen wichtigen Grund hierfür nachweisen zu können. Deshalb empfiehlt es sich immer, sofort Kontakt zum Gerichtsvollzieher aufzunehmen, wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder anderen wichtigen Gründen nicht zum Termin erscheinen können.

Dieser Haftbefehl soll den Schuldner zur Abgabe der Auskunft veranlassen. Er stellt also ein Druckmittel dar und keinen strafrechtlichen Haftbefehl. Sobald der Betroffene über seine Vermögensverhältnisse Auskunft erteilt hat, wird er aus der Haft entlassen. Hierfür kann er bis zu sechs Monate in Haft genommen werden.

Es ist übrigens nicht möglich, die Schulden in dieser Haft abzusitzen. Die Forderungen bleiben trotz Haft in voller Höhe bestehen.

Nichtabgabe der Vermögensauskunft und ihre Bedeutung für die Kreditwürdigkeit
Wenn Sie die Vermögensauskunft grundlos verweigern, droht ein Haftbefehl.
Leisten Sie grundlos keine Abgabe der Vermögensauskunft, so kann dies auch andere Folgen haben. Der Gerichtsvollzieher kann in diesem Falle auch anordnen, dass der Schuldner im Schuldnerverzeichnis eingetragen wird, § 882c Abs. 1 Nr. 1 Zivilprozessordnung (ZPO). Diese Eintragung erfolgt nicht im Interesse der Gläubiger, sondern fungiert eher als Auskunft über die Kreditwürdigkeit einer Person. Dieser Eintrag wird nach drei Jahren automatisch gelöscht.

Zu einer solchen Eintragung kann es in den folgenden drei Fällen kommen:

Der Schuldner bleibt dem Termin unentschuldigt fern.
Er verweigert die Abgabe seiner Vermögensauskunft grundlos.
Er vereitelt die Abnahme der Auskunft, indem er hierfür notwendige Dokumente nicht vorlegt.
Habe das jetzt nicht mit ZPO usw. gegengecheckt.

Also keine Ahnung, was dir der GV erzählt, aber er müsste nach dem Artikel oben für den Schufaeintrag verantwortlich sein und dein Fernbleiben evtl. als grundlos oder unentschuldigt eingeordnet haben.

In meinem Fall wurde mir auch immer "unentschuldigtes Fernbleiben" vorgeworfen (im Gerichtsbeschluss), hatte aber sonst keine Auswirkungen.
Also eine Erinnerung im Briefkasten vom GV vor dem Tag der Abgabe ist auf jeden Fall ein Grund die Abgabe zu verweigern und wem das nicht Entschuldigung genug ist hat nicht mehr alle Latten am Zaun. Daraus kann man ja schließlich ableiten, dass die sich aus meiner Sicht bei mir zu entschuldigen haben. Aber vielleicht gibt es ja eine knifflige juristische Differenzierung hier bei grundlos und unentschuldigt.


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