Herzlichen Glückwunsch,
Sie sind jetzt im Erinnerungsloop.
Erinnerung -> Ablehnung durch Amts/Landesgericht -> Vermögensauskunftsgebettel vom GV -> Erinnerung + Antrag auf Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit (die Liste wird vermutlich länger, je länger man in diesem Loop ist).
Da die Richter auch immer grottige Begründungen mitliefern (geht halt auch nicht anders), ist es auch legitim und geboten, jedes mal die Liste der potentiell befangenen Richter zu erweitern.
Für mich hat bis heute stets das Landesverwaltungsgesetz Schleswig-Holstein für Paragraphenmunition ausgereicht.
Ein Schufa-Eintrag erfolgt bei diesem Vorgehen ebenfalls nicht (Vermutlich nichtmal bei Erzwingungshaft), das bekommt man dann nur, wenn man die VA abgibt.