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Autor Thema: Stadtkasse Kiel übergibt Zwangsvollstreckung an Gerichtsvollzieher  (Gelesen 32612 mal)

B
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Das ist ja was Person X und der GV nicht verstehen. In dem ersten Bild steht sogar Unterstrichen das die Vollstreckung weiter vollzogen werden soll trotz Erinnerung.

Deswegen wird Person X, auch unter Vorbehalt, Zahlen weil die Sache mit dem Haftbefehl doch etwas "verwirrt" und Sie kein Interesse hat ggf. bei der Arbeit abgeführt etc. zu werden.


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3) Europäische Öffentlichkeit schaffen
Meinst du von den EUGH ziehen ?
Das wäre Lösung 3b; es hat ein Europaparlament, es hat eine Europäische Bürgerbeauftragte, etc.. Als Unionsbürger*in, die alle nationalen Bürger*innen sind, darf man sich an jede Stelle der Union wenden; daß gerade die dt. Unionsbürger*innen offenbar die wenigsten Eingaben tätigen, liegt nicht an der Union.

Darüberhinaus, siehe die in Rot hervorgehobenen Aussagen:

BVerfG 2 BvR 2000/20 - Erfolgr. Beschw. wg. Verletzung rechtlichen Gehörs
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35651.0

Zu den beigefügten Kopien:

Auch hier der Widerspruch im Text, wo von Rundfunkgebühren und einem Beitragsbescheid gleichermaßen, das passt so nicht; entweder "Gebühren" und "Gebührenbescheid" oder "Beitrag" und "Beitragsbescheid".


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

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- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

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- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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Bitte hier keine ausschweifenden EU- oder Weltformeln, welche zur akuten Lösungsfindung nicht beitragen.

Das ist ja was Person X und der GV nicht verstehen. In dem ersten Bild steht sogar Unterstrichen das die Vollstreckung weiter vollzogen werden soll trotz Erinnerung.
Ohne wirklich alles im Detail gelesen oder chronologisch im Blick zu haben (aktuelle Kurzübersicht der Schritte wäre da sehr hilfreich!), aber könnte es sein, dass GV dem Gericht die Erinnerung vorgelegt hat, dieses postwendend entschieden hat und - damit bzw. auf dass GV weitermacht und keinen Hinderungsgrund sieht - die Entscheidung dem GV zur Kenntnis gegeben hat? Daher auch die Unterstreichung, dass die "Vollstreckung nicht eingestellt" ist?

Deswegen wird Person X, auch unter Vorbehalt, Zahlen [...]
Vorbehalts-Zahlungen sind beim GV meines bescheidenen Wissens nicht möglich - siehe u.a. mal die (umfängliche) Gerichtsvollzieher-Geschäftsanweisung (GVGA).

[...] weil die Sache mit dem Haftbefehl doch etwas "verwirrt" und Sie kein Interesse hat ggf. bei der Arbeit abgeführt etc. zu werden.
Wie "konkret" soll denn das mit dem angeblichen "Haftbefehl" sein?
Bitte anonymisiertes Dokument - alles andere ist ineffektive spekulative Kaffeesatzleserei.

Gegen o.g. Entscheidungen vorzugehen - ob schon bekanntgegeben oder nicht - erscheint wenig zweckmäßig.

Da ein "Bestreiten der Verpflichtung zur Abgabe der Vermögensauskunft wegen fehlender Vollstreckungsvoraussetzungen" augenscheinlich nicht vorgetragen wurde und in dieser Form ohnehin im Gesetz nicht vorgesehen und daher auch in den Formularen/ Protokollen der GV nicht enthalten ist. führt eine nicht abgegebene Vermögensauskunft eben zur Bewertung, dass diese Nichtabgabe z.B: "grundlos" erfolgte ... mit der unmittelbaren Folge der Anordnung zur Eintragung ins Schuldnerverzeichnis.

Diese Anordnung zur Eintragung ins Schuldnerverzeichnis müsste wohl der GV getroffen haben - und ein Widerspruch gegen diese Eintragung wurde ja offensichtlich eingelegt und vom Gericht abgelehnt.
Damit ist die Eintragung dann auch erfolgt.

Es hätten/ müssten hier wohl andere Saiten aufgezogen werden.
Die Sache ist aber nun auch schon maximal fortgeschritten und vertrakt...

Ratenzahlung würde zwar mglw. den Eintrag nicht unmittelbar löschen helfen, jedoch ggf. Zeit erkaufen.
Es geht dabei nicht so sehr darum, ob Person X "zahlen kann", sondern dass der Verbrennungsmaschine ÖRR nicht gleich der ganze Batzen auf einmal in den Rachen geworfen wird auf Nimmerwiedersehen - sondern allenfalls häppchenweise - eben mit weiteren Optionen, ggf. bzw. bestenfalls weitere Raten dann erst mal nicht zahlen zu müssen, wenn man zwischenzeitlich etwas bewirken kann.

Einmal gezahlt dürfte das Geld unwiederbringlich verloren sein.
Man kann zwar umgehend Antrag auf Rückerstattung stellen, aber dann hat man selbst die Rennerei ohne wirklich etwas erreicht zu haben - und die Rückerstattung einmal gezahlter Beträge ist eben bei einer solchen Verbrennungsmaschine fast aussichtslos.

Rundfunkbeitrags-Widerstand ist eben kein Ponyhof... :-\


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Auch hier der Widerspruch im Text, wo von Rundfunkgebühren und einem Beitragsbescheid gleichermaßen, das passt so nicht; entweder "Gebühren" und "Gebührenbescheid" oder "Beitrag" und "Beitragsbescheid".

Danke für den Hinweis.



Zitat von: Bürger
Ohne wirklich alles im Detail gelesen oder chronologisch im Blick zu haben (aktuelle Kurzübersicht der Schritte wäre da sehr hilfreich!), aber könnte es sein, dass GV dem Gericht die Erinnerung vorgelegt hat, dieses postwendend entschieden hat und - damit bzw. auf dass GV weitermacht und keinen Hinderungsgrund sieht - die Entscheidung dem GV zur Kenntnis gegeben hat? Daher auch die Unterstreichung, dass die "Vollstreckung nicht eingestellt" ist?

Hier mal die Kurzübersicht:

  • Schreiben vom GV- Zwangsvollstreckungssache
  • Einlegen der Erinnerung beim AG und zur Info an den GV
  • Antwort vom AG das diese eingegangen ist und der Kläger zwei Wochen eingeräumt werden zu Antworten
  • Einen Monat später bekommt Person X ein schreiben der Bank das die Kreditkarte gekündigt wird aufgrund der negativen Schufa
  • Person X versucht das Gericht telefonisch zu erreichen, ohne Erfolg.
  • Person X versucht den GV telefonisch zu erreichen, mit Erfolg. Darauf hin erfährt Person X das das Gericht das weiterführen Angeordnet hat
  • Nach einem längeren Telefonat mit dem GV, dieser war merklich Irritiert über den Ablauf, und hat Person X den Beschluss, zur Info, übersendet. Zusätzlich auch erzählt das ein Haftbefehl erlassen wurde. Darauf hin hat Person X auf Anraten vom GV den Betrag, unter Vorbehalt, übersendet.

So war/ist der Ablauf. Person X hat bis dato vom Gericht nichts erhalten.


Zitat von: Bürger
Vorbehalts-Zahlungen sind beim GV meines bescheidenen Wissens nicht möglich - siehe u.a. mal die (umfängliche) Gerichtsvollzieher-Geschäftsanweisung (GVGA).

Das war noch der Hinweis vom GV. Jedoch sieht Person X erstmal keinen besseren Ausweg.

Zitat von: Bürger
Wie "konkret" soll denn das mit dem angeblichen "Haftbefehl" sein?
Bitte anonymisiertes Dokument - alles andere ist ineffektive spekulative Kaffeesatzleserei.

Auch dazu liegt Person nichts offizielles vom Gericht vor. Nur die Infos per Mail vom GV.

Zitat von: Bürger
Gegen o.g. Entscheidungen vorzugehen - ob schon bekanntgegeben oder nicht - erscheint wenig zweckmäßig.

Plan war nämlich von Person X beim LG eine Beschwerde gegen Art und weise, Befangenheit der Richterin sowie der Tatsache das von Person X die Fristeinhaltung nicht möglich war weil das Gericht diese nicht Informierte.

Aber wenn, die Meinung zum fiktiven Fall, so wäre das es keinen Sinn macht würde Person X das dann überdenken. Jedoch wollte die jetzt nicht einfach den Kopf in den Sand stecken wegen der ganzen negativen Aspekte die eingetreten sind.

Zitat von: Bürger
Da ein "Bestreiten der Verpflichtung zur Abgabe der Vermögensauskunft wegen fehlender Vollstreckungsvoraussetzungen" augenscheinlich nicht vorgetragen wurde und in dieser Form ohnehin im Gesetz nicht vorgesehen und daher auch in den Formularen/ Protokollen der GV nicht enthalten ist. führt eine nicht abgegebene Vermögensauskunft eben zur Bewertung, dass diese Nichtabgabe z.B: "grundlos" erfolgte ... mit der unmittelbaren Folge der Anordnung zur Eintragung ins Schuldnerverzeichnis.

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Einmal gezahlt dürfte das Geld unwiederbringlich verloren sein.
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Das Geld hat Person X schon abgeschrieben, aber das war im Grunde schon im vorweg bekannt weil das nicht die erste Runde ist.

Jedoch was völlig unverständlich ist, dass vom Gericht KEINE Benachrichtigung gekommen ist. Hätte Person X keine Kündigung der Bank erhalten würde Sie immer noch nichts wissen von dem Verlauf.

Das ist was Person X am meisten nervt. Das Gericht hat Person X über keinen schritt Informiert. Alles ist nur aufgefallen durch den Brief der Bank.


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Person X hat ein schreiben der Bank erhalten das die Kreditkarte gekündigt wird weil es von der SCHUFA die Info gibt das es zu erheblichen wirtschaftliche Verschlechterungen gibt...

Hierzu ein Hinweis, eine Bank ist nicht verpflichtet auf Informationen aus dem Schuldnerverzeichnis oder der SCHUFA Holding AG zu reagieren. Es bleibt der Bank selbst überlassen, wie sie mit Informationen umgeht.

Möglicherweise sind bei manchen Banken mehrere Faktoren z.B. Guthaben, Kundenkontakt etc bei einer Kontosperrung oder Kündigung ausschlaggebend.

Evtl. kann es auch hier für das Forum wichtig sein die vorliegenden Dokumente anonymisiert zu veröffentlichen, um Leserinnen und Lesern mehr Informationen zu geben.

Weiterhin gilt, sich auf mögliche Vollstreckungsmaßnahmen finanziell bzw. überweisungstechnisch vorzubereiten (z.B. Partnerkonto oder Partnerkarte), um die Zahlung laufender Rechnungen zu garantieren. Evtl. auch vorher mit seiner Bank sprechen.


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

B
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Gibt wieder einen kleinen Nachtrag:

Person X hat erneut mit dem GV telefoniert und dabei hat der GV erklärt das der Haftbefehl jetzt bei Ihm eingegangen ist. Dieser ist jedoch eine Art Haftbefehl für den GV mit dem dieser die Polizei anweisen kann zu Handeln. Somit ist dieser nicht bei der Polizei hinterlegt usw. Dieser ist auch mit 22€ in der Rechnung hinterlegt.

Auch hat sich aus dem fiktiven Gespräch herauskristallisiert das der GV so ein Verhalten auch noch nie von Seiten des Gerichts erlebt hat und Person X indirekt empfohlen hat dagegen vorzugehen (Beschwerde bzw. Verfahrensklage(?)). Auch der Hinweis das Person X immer noch Nichts vom Gericht erhalten hat wurde mit großem Unverständnis aufgenommen.

Anbei auch noch das Schreiben der Bank. Jedoch ist dies jetzt für Person X kein Beinbruch und muss jetzt nicht weiter beachtet werden. Schwerer wiegt der Schufa-Eintrag. Person X hat sich dazu einen 100 Tag Einsicht besorgt um genaues zu sehen und dort ist ersichtlich das der Eintrag vorliegt.


Jetzt wäre die Überlegung folgende Anträge beim LG zu stellen:

Befangenheitsantrag gegen den Richter weil Person X das Recht auf ein faires Verfahren verwehrt wurden. Dazu passen die Info vom User Pinguin.
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand weil Person X keine Informationen zu Fristen mitgeteilt wurden.

Weiter Meinungen zum fiktiven Fall würden Person X freuen.


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Jetzt wäre die Überlegung folgende Anträge beim LG zu stellen:

Befangenheitsantrag gegen den Richter weil Person X das Recht auf ein faires Verfahren verwehrt wurden. Dazu passen die Info vom User Pinguin.
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand weil Person X keine Informationen zu Fristen mitgeteilt wurden.
Um zu vermeiden, ggf. unzulässige oder nicht sachdienliche Anträge zu stellen, könnte es ggf. hilfreich sein, persönlich bei der Rechtsantragsstelle des Gerichts vorstellig zu werden und zu versuchen, mit den dortigen Erkenntnissen die Optionen auszuloten.

Die Rechtsantragsstellen betonen zwar immer, dass sie "keine Rechtsberatung" geben dürfen - jedoch geht es weniger um "Rechtsberatung", als vielmehr darum, wenn, dann zulässige und sachdienliche Anträge zu stellen und "das rechtliche Anliegen den in der jeweiligen Prozessordnung vorgesehenen Erfordernissen entsprechend abzufassen" - siehe u.a. auch unter
Rechtsantragstelle (wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsantragstelle
Zitat von: wikipedia, Rechtsantragstelle
[...] Die Aufgaben der Rechtsantragstelle werden nach § 24 RPflG in aller Regel vom Rechtspfleger wahrgenommen. Die Tätigkeit der Rechtsantragstelle soll sicherstellen, dass das rechtliche Anliegen des Bürgers den in den jeweiligen Prozessordnungen vorgesehenen Erfordernissen entsprechend abgefasst wird. Über die dazu erforderlichen Hinweise hinaus darf eine Rechtsberatung nicht stattfinden.


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@basti
Unbedingt mit dem Sachbearbeiter der Bank sprechen und den Sachverhalt klären, dort gibt es mehr Staatsfunkbeitragsgegner als man glaubt. Die Kartensperre ist ein automatischer Vorgang, der nicht unterscheidet woher der Schufa-Eintrag kommt.


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Unbedingt mit dem Sachbearbeiter der Bank sprechen und den Sachverhalt klären,.
Das ist sogar unabdingbar, denn die Bank hat internationale, europäische und bundesrechtliche Auflagen zu erfüllen; an rechtswidrigen Maßnahmen darf sich die Bank nicht beteiligen. Siehe die im Forum thematisierte Sache betreffs Targo-Bank.

Targobank wegen unzulässiger Zahlung einer "NDR-Kontopfändung" verurteilt (04/2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30858.0


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Jetzt wäre die Überlegung folgende Anträge beim LG zu stellen:

Befangenheitsantrag gegen den Richter weil Person X das Recht auf ein faires Verfahren verwehrt wurden. Dazu passen die Info vom User Pinguin.
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand weil Person X keine Informationen zu Fristen mitgeteilt wurden.
Um zu vermeiden, ggf. unzulässige oder nicht sachdienliche Anträge zu stellen, könnte es ggf. hilfreich sein, persönlich bei der Rechtsantragsstelle des Gerichts vorstellig zu werden und zu versuchen, mit den dortigen Erkenntnissen die Optionen auszuloten.

Die Rechtsantragsstellen betonen zwar immer, dass sie "keine Rechtsberatung" geben dürfen - jedoch geht es weniger um "Rechtsberatung", als vielmehr darum, wenn, dann zulässige und sachdienliche Anträge zu stellen und "das rechtliche Anliegen den in der jeweiligen Prozessordnung vorgesehenen Erfordernissen entsprechend abzufassen" - siehe u.a. auch unter
Rechtsantragstelle (wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsantragstelle
Zitat von: wikipedia, Rechtsantragstelle
[...] Die Aufgaben der Rechtsantragstelle werden nach § 24 RPflG in aller Regel vom Rechtspfleger wahrgenommen. Die Tätigkeit der Rechtsantragstelle soll sicherstellen, dass das rechtliche Anliegen des Bürgers den in den jeweiligen Prozessordnungen vorgesehenen Erfordernissen entsprechend abgefasst wird. Über die dazu erforderlichen Hinweise hinaus darf eine Rechtsberatung nicht stattfinden.


Danke für den Hinweis, soeben hat Person X einen Termin dazu in den nächsten Tagen. Was aber etwas irritiert hat was alles an Dokumenten mitgebracht werden soll. Z.b. soll das Gehalt nachgewiesen werden usw.

@pinguin & GEiZ ist geil

Danke für die Hinweise. Dort wird es auch die Tage ein Telefonat zu geben.


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Vor paar Tagen war Person X bei der Rechtsantragstelle. War jedoch ein sehr ernüchternder Termin.

Leider konnte man Person X nicht weiterhelfen weil das ganze schon sehr umfangreich ist. Man verwies auf die Rechtsbehelfe bei den Beschlüssen und hat angeraten sich einen Anwalt zu nehmen. Die dortige Person war aber sehr nett und freundlich, jedoch auch etwas überfordert mit der Sachlage.

Ein Anruf bei der Bank hat auch nur ergeben , dass wenn der Schufa-Eintrag weg ist solle Person X sich melden und dann wird eine neue Visa zugeschickt.


So daher ist Person X auch nicht schlauer geworden was eine gute Möglichkeit wäre um in diesem fiktiven Fall weiter vorzugehen.


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Ein Anruf bei der Bank hat auch nur ergeben , dass wenn der Schufa-Eintrag weg ist solle Person X sich melden und dann wird eine neue Visa zugeschickt.
Dann war nur ein Callcenter-Mitarbeiter am Telefon, das bringt nichts, weil der erstens keine Kompetenz hat und zweitens die Situation nicht versteht.
Ich habe vorab (bevor es zu einem Schufa Eintrag kam) mit meinem langjährien Sachbearbeiter gesprochen, der lehnt selbst den Staatsfunkzwangsbeitrag ab und er hat mir versichert, daß der GEZ-Eintrag folgenlos bleiben wird.


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Ein Anruf bei der Bank hat auch nur ergeben , dass wenn der Schufa-Eintrag weg ist solle Person X sich melden und dann wird eine neue Visa zugeschickt.
Dann war nur ein Callcenter-Mitarbeiter am Telefon, das bringt nichts, weil der erstens keine Kompetenz hat und zweitens die Situation nicht versteht.
Ich habe vorab (bevor es zu einem Schufa Eintrag kam) mit meinem langjährien Sachbearbeiter gesprochen, der lehnt selbst den Staatsfunkzwangsbeitrag ab und er hat mir versichert, daß der GEZ-Eintrag folgenlos bleiben wird.

Das Problem ist dass es eine "Online" Bank ist somit ist es etwas problematischer, jedoch wie oben schon geschrieben ist das jetzt für Person X kein Beinbruch.


Gibt es denn sonst persönliche Meinungen zum fiktiven Fall wie man weiter vorgehen könnte ?

Irgendwie ist Person X da leider etwas Ratlos..


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