Mal angenommen, jemand fährt mit seinem aufgemotztem Auto zum TÜV, bekommt den Segen und fährt los. Weil er Spaß daran hat, auf die Tube zu drücken, schraubt er das Nummernschild ab und gibt in der Stadt ständig Vollgas. Da das den Bürgern natürlich auffällt, und eine Oma am Fenster den Mann zur Ordnung ruft und anzeigt, landet das vor Gericht. Nun hat der Mann aber 8 Mille auf der Tasche, befreundet sich mit dem Richter und darf weitermachen. Er hätte ja TÜV, und so etwas kann ja mal passieren. Da er bereits den Richter beeinflusst hat und das nachweisen könnte, hat er keinen Respekt mehr vor dem Gesetz und fährt nun auch mit Vollgas über rote Ampeln und verletzt dabei alleinerziehende Mütter und andere, die nichts mit diesem illegalen Mist zu tun haben wollen. Da er dem Richter seine selbstgebastelten Fahrzeugpapiere unterjubelt, die den Anschein von Rechtmäßigkeit vortäuschen, kommen alle in den Knast, die ihm im Weg standen bei seiner Höllenfahrt: Verkehrsbehinderung! Damit ihm keiner die Verkehrssünden übel nimmt und ihn niemand mehr vor Gericht zerrt, tut er so, als dürfte jeder kostenlos mit ihm mitfahren. Er nimmt zwar überhöhte Spritkosten, aber das Auto, das wird als etwas Wunderbares dargestellt, die Mitfahrgelegenheit als etwas, das jeder braucht.
Zurück zur angeschlossenen Sendeanstalt.
Leider ist es beim WDR (und alle anderen LRA) so, dass gegen sehr viele Gesetze verstossen wird, das habe ich dem Intendanten schon im letzten Jahr per Widerspruch geschrieben. Es ist also dem WDR (den anderen LRA vermutlich auch, aber nicht offiziell) bekannt, dass er illegal handelt. Wenn er dennoch Leute verhaften lässt, geschieht das nach Art der ehrenwerten Gesellschaft. Selbst gegen Recht verstossen, aber darauf bestehen, dass das von jedem finanziert wird.
Mein Widerspruch hat 320 Seiten und belegt haarklein mit allen Gesetzen und Urteilen, wie der Intendant Gesetze missachtet. Er hatte mehrere Monate Zeit, das Gegenteil zu beweisen, was er nicht kann und nicht tat.
Sein illegales Handeln darf keinen Freiheitsentzug unbeteiligter Bürger auslösen.
Das wichtigste aus dem Widerspruch, die Begründungen sind umfangreich auf 320 Seiten beschrieben:
1. Widersprüche und Klagen gegen die Beitragspflicht werden nicht nach den Regeln des öffentlichen Rechts bearbeitet,
stattdessen wird nur eine Scheinbearbeitung durch beliebig gewählte Textbausteine im ungeordneten Fließtextverfahren
vorgetäuscht.
2. Jede LRA nimmt am Wettbewerb teil und darf deshalb keine Selbsttitulierung seiner Forderungen vornehmen.
3. Die Gremien und Rundfunkräte der ör-Rundfunkanstalten sind nicht staatsfern besetzt.
4. Der Beitragsservice hat keine Vertretungsvollmacht nachgewiesen, um die Forderungen vollstrecken zu lassen.
5. Durch Satzungsgewalt darf der Bürger nicht in seinen Rechten eingeschränkt werden.
6. Der Rechtsgegenstand "Möglichkeit zur Nutzung" aus den Entscheidungen von BVerwG und BVerfG ist im Medienmarkt und damit im Privatrecht verortet. Für Zivilrecht sind die Landgerichte zuständig.
7. Härtefallanträge werden nicht gesetzeskonform bearbeitet.
8. Nichtzuschauer stellen den Prozentual größten Anteil der Bürger dar. In der Gruppe der 18 bis 30 Jährigen befinden sich 92 % Nichtzuschauer. Diese wären nach Logik des BverfG typisierend zu befreien.
9. Die Sender berichten nicht politisch neutral, sondern sind politisch links/grün ausgerichet.
10. Eine Aufteilung der Gesamtschuld entsprechend § 268 AO wird mit den Festsetzungsbescheiden nicht vorgenommen.
11. Nichtzuschauer sind freizustellen von der Beitragspflicht.
12. Eine Zahlung unter Vorbehalt wird nicht gesetzeskonform bearbeitet.
12. Barzahlung wird nicht akzeptiert.
13. Welcher Tatbestand wird besteuert?
14. Der örR hält sich nicht an das, was das BverfG vorgegeben hat:
"Angesichts dieser Entwicklung wächst die Bedeutung der dem beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliegenden Aufgabe, durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu rücken, vielmehr ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden."
15. Es gibt keinen Hinweis darauf, dass man gegen die verfassungsgemäße Ordnung verstösst, wenn man den Rundfunkbeitrag nicht bezahlt.
16. Die Grundrechte der Bürger werden durch die derzeitige Ausgestaltung der Rundfunkfinanzierung verletzt.
17. Es fehlt der Nachweis, dass der RBStV nicht gegen die verfassungsgemäße Ordnung verstößt.
18. Es fehlt der Nachweis, dass das Verhältnismäßigkeitsprinzip eingehalten wird.
19. Es fehlt der Nachweis, dass die Genehmigungspflicht der staatlichen Beihilfe eingehalten wurde.
20. Es fehlt der Nachweis, dass eine Flucht aus der damaligen Rundfunkgebühr stattgefunden hat.
21. Beitragszahler müssen für Befreite den Beitrag bezahlen, obwohl sie keine Finanzierungsverantwortung für diese Personen haben.
22. Der Beck`sche Kommentar zum Rundfunkrecht ist keine unabhängige Rechtsquelle, dennoch wird dieser zum Beweis der
Rechtmäßigkeit der Rundfunkgesetze herangezogen.
23. Es werden gegen Zustellungs- und Bekanntgabegesetze verstossen.
24. Es werden Rechtsfolgen unzulässiger Vollautomatisierung des Verwaltungsverfahrens billigend in Kauf genommen.
25. Das Beitragsaufkommen wird nicht korrekt bilanziert.
26. Es fehlt der Nachweis, dass Artikel 5 GG nicht verletzt wird.
27. Festsetzungs- und Widerspruchsbescheide sowie Vollstreckungsersuchen sind zumeist fehlerhaft oder entsprechen nicht der gesetzlich geforderten Norm.
28. Es fehlt der Nachweis, dass das verfassungsrechtliche Verbot der Erhebung von Beiträgen zur Wahrnehmung von Grundrechten beachtet wird.
29. Es werden gegen zahlreiche europarechtliche Vorgaben verstossen.
30. Fernsehen ist gesundheitsschädlich.
31. Hadmut Danisch hat genau bewiesen, was falsch läuft beim örR. Er wurde nicht widerlegt.