Meinen vorherigen Beitrag muss ich noch etwas mehr klarstellen:
Sofern der Antragsteller wirklich Geld will,
---------------------------------------------------------
muss er auf Antrag einen Bescheid auch erhalten - auch dann, wenn der Bearbeiter bereits meint, dass keine Aussicht besteht.
Denn dann muss der Bürger etwas in der Hand halten, wogegen er beim Sozialgericht klagen kann.
Sofern der Antragsteller gar kein Geld will,
---------------------------------------------------
so ist er rechtlich verpflichtet, dies bei Antragstellung mitzuteilen.
Denn er weiß - oder sollte wissen - , dass diese Möglichkeit mit dem Wegfall des entsprechenden Gesetzes seit etwa 2005 nicht mehr besteht. Er muss also korrekterweise den Bearbeiter mitteilen, dass er etwas will, was dieser Bearbeiter nicht darf.
Der Bearbeiter darf dies aus 2 Gründen nicht:
a) Weil der gesetzliche Auftrag fehlt.
b) Weil es gleichzeitig Straftat der Veruntreung der Sozialamts-Personal-Ressourcen ist.
Also muss der Mitarbeiter derartiges ablehnen, um kein Disziplinarverfahren zu bekommen, kein Strafverfahren zu bekommen, seinen Job nicht zu verlieren.
Würde der Bürger die Absicht "will kein Geld" verheimlichen,
----------------------------------------------------------
so sollte er wissen, dass er - zum Zweck eines Vermögensvorteils "betragsfrei" täuscht -
- hierdurch die öffentlichen Kassen finanzieill schädigt - Straftatbestand Betrug?
Offenbart er aber seinen Hintergedanken und macht der Behördenmitarbetier es aus Menschenfreundlichkeit, so war der Bürger ein Anstifter für Veruntreuung.
-
Also darf der ARD-Jurist dies nicht vorschlagen, weil er sonst Anstifter wäre
-------------------------------------------------------------------
für entweder Betrug
oder aber Anstiftung zur Veruntreuung.
Wenn der ARD-Jurist droht mit dem Übel,
-------------------------------------------
die an sich zustehende Befreiung (sozialer Härtefall) gar nicht erst zu untersuchen,
es sei denn, der Bürger vollzieht eine der beiden deliktischen Handlungen,
so ergibt sich die Frage, ob der ARD-Jurist nun Straftaten vollzieht
- Kategorien Nötigung, Drohung usw..
Wenn der Verwaltungsgerichts-Richter dies alles dargelegt bekommt,
------------------------------------------
so ist er im Fall eines Fehlurteils nicht mehr gutgläubig.
Da der weitere Rechtsweg als aussichtslos anzusehen ist, kann der Kläger sofort Verfassungsbeschwerde erheben wegen generalisierter Verweigerung des rechtlichen Gehörs bezüglich dieser Argumente (über Jahre bewirkte Manipulation der VG-Rechtsprechung).
Alternativ könnte er über eine Strafanzeige nachdenken. Dann wäre aber mit sofortiger Gegenanzeige zu rechnen. Dem ist der Einzelbürger nicht gewachsen. Das muss man subtiler angehen. Da dürften selbst die meisten Rechtsanwälte nicht wissen, wie man diese Klippe umschriffen kann.
Alles nicht so einfach.
-------------------------------
So, wo sind die PM-Angebote, mitzumachen beim Versand ab morgen Montag an Parlamentarier in Sachsen-Anhalt und Thüringen? Bundesweit jeder kann es.
Ich klinke mich aus diesem Thread jetzt aus - alles Nötige erscheint gesagt - . Jetzt gibt es anderswo wirklich ganz ganz Wichtiges.
Auf die Hilfebitte für Sachsen-Anhalt kam bisher exakt 0 PM, dazu beizutragen.
Dafür aber kann JEDER bundesweit beitragen. Es müssen mehrere mitwirken, damit es als Anliegen der Bürger interpretierbar ist.
Es geht um den Rechtsstaat und das ist wichtiger, nicht um 17.50 oder 18,xx Euro im Monat.
Wie können wir die CDU in Sachsen-Anhalt unterstützen, bei ihrem Nein zu bleiben?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34482.msg209309/topicseen.html#msg209309