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Autor Thema: Eine Geschichte: Vom GEZ-Befürworter zum GEZ-Gegner  (Gelesen 3369 mal)

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Person A könnte noch im März 2019 bei einer Diskussion im Freundeskreis den öffentlich-rechtlichen Rundfunk-Beitrag verteidigt haben, was sie heute bitter bereuen könnte.

Person A ist zum 3.7.2019 in eine neue Wohnung gezogen.

Als Person A sich zum 13.7. ummelden wollte, gab ihr die Dame in der Meldebehörde den Tipp sich ab 30.6.2019 anzumelden, weil es eine 14 Tagefrist gäbe, innerhalb derer man sich ummelden muß. Bei der GEZ gab Person A wahrheitsgemäß den Tag der Übergabe der Wohnung an, nämlich den 3.7.2019. Nun soll Person A aber auch für Juni GEZ-Gebühren zahlen, obwohl sie die Wohnung zu keinem Tag im Juni wirklich "innehatte" wie es in § 7 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag steht.

Das interessiert die GEZ aber nicht, denn diese bekommt scheinbar unter dem Bruch sämtlicher Datenschutzgesetze von der Meldebehörde ein Meldedatum (Einzug) mitgeteilt, die Wahrheit interessiert nicht. Und warum soll Person A überhaupt einen ganzen Monat GEZ zahlen, selbst wenn sie am 30.6. eingezogen wäre? Wer denkt sich solche bürgerfeindlichen Gesetze aus?

Das dreisteste dabei: Der Datenweitergabe durch das Einwohnermeldeamt kann man ja widersprechen, dies betrifft aber nicht die Datenabfrage durch die GEZ
Die möglichen Sperren nach Meldegesetz sind a) Auskunftssperren, b) Übermittlungssperren und c) Widerspruch gegen Internetauskünfte. Für a) müssen triftige Gründe angegeben werden.

Allen Sperren greifen aber nicht in Bezug auf Anfragen öffentlicher Stellen. Die GEZ ist eine nicht rechtsfähige öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft der Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradios ist und damit als Teil der Landesrundfunkanstalten eine Behörde. Eine Sperre wird damit von den Meldeämtern nicht beachtet. Megadreist. Dazu hat uns dies auch nich die DSGVO eingebrockt:

Laut Art. 6 Abs. 1 Buchst. e EU-DSGVO gibt es nun nämlich endlich eine Rechtsgrundlage, auf der die Daten der Meldeämter einfach abgefragt werden dürfen ohne jeden Datenschutz für die Betroffenen. Die Verarbeitung für die Wahrnehmung einer Aufgabe liege nämlich im öffentlichen Interesse.  Lächerlich! Als Person A bei der Meldebehörde den 30.6. angegeben habe, hätte sie niemals gedacht, dass der Datenschutz in 2019 derart mit Füßen getreten wird.  Eigentlich muß man daraus die Konsequenz ziehen, sich nicht mehr zu melden oder absichtlich falsch zu melden.

Kurzum: Hier ging es nur um 17,50 Euro für einen Monat und die GEZ hatte mehrfach die Möglichkeit ihre Entscheidung zu korrigieren, Person A war sehr freundlich am Telefon, aber jetzt hat Person A dieser Laden lebenslang zum Feind. Zudem waren die Mitarbeiter an der 01806-Hotline auch noch superunhöflich.
Die GEZ ist mit Abstand mieseste Behörde, die Deutschland zu bieten hat. Die Politik wird schon sehen, was sie davon hat, junge leistungsfähige Menschen derart politikverdrossen zu machen.

Person A könnte sich bei einem befreundeten Verwaltungsjuristen erkundigt haben, wie man sich angemessen verhalten könnte, um sich nicht derart verarscht zu fühlen und Person A gebe diese Tipps hier gerne weiter:

1.) Keine Beiträge per Lastschrift abbuchen lassen, sondern immer unregelmäßig Kleinbeträge überweisen.  Nach jeder Überweisung gibt es einen Festsetzungsbescheid. Ich habe sofort meine Lastschrift per Fax an 01806 999 55501 widerrufen.  Es reicht der Satz „Hiermit wiederrufen ich den Einzug per Lastschrift und zahle per Rechnung.   Das macht der GEZ schon mal richtig viel Arbeit ?

2) Immer kleine Beträge zwischen 5 und 15 Euro zahlen und Verzug entstehen lassen, jedoch keinen Verzug von mehr als 200 Euro entstehen lassen, denn bis 200,- Euro wird aus Erfahrung nicht gepfändet. 

3) Für den Fall, dass der Verzug höher ist oder untypischerweise doch gepfändet wird, Bankkonto bei der GEZ als letztes Lastschriftkonto (notfalls kurz wieder eine Lastschrift erteilen und nach 4 Wochen wieder widerrufen) angeben, welches Guthaben aufweist. Das vorhergehende Konto darf und wird dort auch nicht gespeichert, zumindest in diesem Punkt wird der Datenschutz eingehalten.
Bei Person B könnte ein Anderkonto mit 4 Cent Guthaben als letztes Konto angegeben worden sein und sie könnte 1600 Euro bei der GEZ offen haben. Nach der fehlgeschlagenen Pfändung könnte sich die GEZ nicht wieder gerührt haben (die 4 Cent wurden eingesackt ? und es kam ein neuer Feststellungsbescheid ?). Totgelacht könnte er sich haben!

4) Sollte die Abgabe einer Vermögensauskunft verlangt werden, könnte es zwei Wege geben:

a) den einfachen Weg: Erstmal zahlen und dann wieder Verzug auflaufen lassen, bis wieder ein Haftbefehl angedroht wird. Da kann man eine unendliche Schleife fahren

b) Konto leer halten (Pfändungsgrenze 850 c ZPO) und Haftbefehl ausstellen lassen.  Technisch könnte es sich um eine Erzwingungshaft wegen der Nichtabgabe einer Vermögensauskunft gemäß § 802g ZPO handeln.  Hierbei ist zwingende Verfahrensvoraussetzung, dass man einem gerichtlichen Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft unentschuldigt fernbleibt oder die Abgabe der Vermögensauskunft ohne Grund verweigert. Man könnt es also erstmal drauf ankommen lassen.

Nach Inhaftierung von Sieglinde Baumert hatte die damalige ARD-Vorsitzende, Karola Wille, gesagt, dass Beitragsverweigerer künftig nicht mehr in Haft kommen. Zwangsmaßnahmen im Vollstreckungsverfahren müssten angemessen sein und das wären sie bei GEZ Schulden nicht.  Trotzdem bedeutet so ein Haftbefehl potentielle Nachteile an anderer Stelle.   Zumindest könnte der Haftbefehl nach zwei Jahren seine Gültigkeit (§ 820h Abs. 1 ZPO) verliere. Der zivilrechtliche Haftbefehl könnte nach zwei Jahren wirkungslos werden (Achtung: Könnte nichts mit einem strafrechtlichen Haftbefehl zu tun haben, der in GEZ-Sachen aber undenkbar ist). Die GEZ-Haft ist könnte keine Strafe für die begangene Ordnungswidrigkeit sein, sondern stellt wohl ein Beugemittel dar.

Person A werde aber Weg b. gehen, da ihr Arbeitgeber in London sitzt und das Gehalt auf ein englisches Konto geht, da hat die GEZ eh schlechte Karten bei der Pfändung, denn UK ist in diesem Bereich noch ein echter Rechtsstaat.  Es könnte sein, dass die GEZ noch nie ein Konto im Ausland versucht hat, mit einem Pfüb zu pfänden.  ob es einen Haftbefehl gibt, wollen wir mal sehen. Person A sehe es als ihre Bürgerpflicht an, sich gegen solch ein korruptes System zur Wehr zu setzen.

Wer keine solchen Auslandssachverhalt hat, könnte sein Gehalt auf das Konto der Oma, Eltern, etc. zahlen lassen und sich eine Kontovollmacht einrichten lassen, um dort mit eigener EC-Karte jederzeit abheben zu lassen.  Dort könnte möglicherweise die GEZ dann nicht pfänden, da der Schuldner nicht der Kontoinhaber sein könnte.

Und nach all dem Frust nun nochmal eine positive Geschichte: Dieser befreunde Jurist, der Person A 2 Stunden lang alle diese Tipps gegeben haben könnte, zahlt wohl seit 18 Jahren keinen GEZ-Beitrag und hat so schon 4000,- Euro eingespart. Geld, mit dem er immer zum Jahreswechsel mit Freunden gut essen gegangen ist.  Zugegeben kann er sich das Risiko leisten, da in einem Großkonzern in der Rechtsabteilung arbeitet aber er empfindet das ganze GEZ System eben genau wie wir alle als korrupt und von A-Z Grundrechtswidrig.   Diese Geschichte soll Euch Hoffnung machen, dass es lohnt, sich gegen diesen Rechtsbruch zu wehren!

Edit "Markus KA":
Beitrag musste leider angepasst werden.
Bitte immer und überall die wichtigen Hinweise u.a. oben rechts im Forum beachten...
[...] Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Ort C“ usw. benutzen. [...] Alles hypothetisch beschreiben. [...]
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. November 2019, 21:03 von Markus KA«

K
  • Beiträge: 2.239
Zum Thema Meldedatenübermittlung durch das EMA:
Es gibt zwei Wege/Arten wie Daten an die Landesrundfunkanstalt bzw. den Beitragsservice gelang(t)en:

Anlassbezogene Datenübermittlung:
Es gibt die (ständig durchgeführte sog.) anlassbezogene Datenübermittlung.
Diese erfolgt bei Anmeldung, Abmeldung und Tod - also pro Person im Einzelfall.
Geregelt in jeweiligen Landesverordnungen: für RP nennt sich das z. B. "Meldedatenlandesverordnung" (in anderen Bundesländer mag es anders heißen)

Meldedatenabgleich:

Datenübermittlung der Meldedaten aller volljähriger Bundesbürger an die LRA
Bisher als "einmaliger Meldedatenabgleich" in 2013 durchgeführt.
Ein weiterer läuft z. Zt. mit den am 06.05.2018 00:00 Uhr "eingefrorenen" Daten (Bestandsdatenabzug);
- geregelt für das Jahr 2013 im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) §14 Abs. 9
- geregelt für das Jahr 2018 im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) §14 Abs. 9a

Momentan ist im 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrag in Arbeit, dass ein Meldedatenabgleich in 4-jährigem Rhythmus in's Gesetz eingegossen werden soll; Start soll 2022 sein.

PS: in der DSGVO gibt es Ausnahmeregelungen; alles o.a. fällt darunter

Hier am Beispiel Rheinland-Pfalz und SWR:
Meldedatenlandesverordnung (MDLVO) vom 13. März 2018
http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/g6m/page/bsrlpprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-MeldeDVRPrahmen&doc.part=X&doc.price=0.0#jlr-MeldeDVRPpP12
****

Hier welche Ausnahmen (u.a.) in der DSGVO geregelt ist:
Zitat
Art. 14 DSGVO Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden

(1) Werden personenbezogene Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben, so teilt der Verantwortliche der betroffenen Person Folgendes mit: [..]
(2) [..]
(3) [..]
(4) [..]
(5) Die Absätze 1 bis 4 finden keine Anwendung, wenn und soweit [..] die Erlangung [..] durch Rechtsvorschriften [..] der Mitgliedstaaten, [..] ausdrücklich geregelt ist oder [..]
*****
Quelle: https://dsgvo-gesetz.de/art-14-dsgvo/

Es ist zwischen Auskunftssperren und Übermittlungssperren zu unterscheiden:

Auskunftssperre / Übermittlungssperre

Einrichten einer Übermittlungssperre:

Nach dem Meldegesetz können Sie der Weitergabe Ihrer Daten für die nachstehenden Fälle ohne Angabe von Gründen (mündlich) widersprechen:
- die Übermittlungssperre kann ohne Begründung eingerichtet werden
- Auskunft über Meldedaten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen
- Auskunft über Alters- oder Ehejubiläen an Presse, Rundfunk und gewählte Mitglieder staatlicher und kommunaler Vertretungskörperschaften
- Auskunft über Meldedaten an Adressbuchverlage
- Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft über das Internet
- Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
- Melderegisterauskünfte, die erkennbar für Zwecke der Direktwerbung begehrt werden
- Melderegisterauskünfte an Dritte können weiterhin erteilt werden

Einrichten einer Auskunftssperre nach § 51 BMG:
Sie können jedoch eine Auskunftssperre ins Melderegister eingetragen lassen, wenn Ihnen als dem Betroffenen oder einer anderen Person durch Bekanntgabe Ihrer Anschrift eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen könnte.
Die Auskunftssperre wird auf zwei Jahre befristet. Sie kann auf Antrag oder von Amts wegen verlängert werden.

Beantragung einer Auskunftssperre:
bei Auskunftssperren ist ein schriftlicher Antrag nötig.
siehe: Bundesmeldegesetz § 51

Das bedeutet im Klartext: es gibt keine Möglichkeit die Datenübermittlung an die Landesrundfunkanstalten zu unterbinden da ein "Normalsterblicher" in aller Regel den 51er BMG nicht begründen kann.
*****
Quelle (u. a.): https://www.ruesselsheim.de/auskunfts-oder-uebermittlungss.html

Gruß
Kurt


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. November 2019, 21:08 von Markus KA«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Beiträge: 7.286
Wir wollen bitte berücksichtigen, daß in manch einem Bundesland der Gesetzgeber bestimmt hat, daß die Datenschutzbestimmungen vor dem Verwaltungsrecht einzuhalten sind und nach den Bestimmungen dieses Datenschutzgesetzes öffentlich-rechtliche Wettbewerbsunternehmen keine öffentlichen Stellen im Sinne dieses Datenschutzgesetzes darstellen und folglich auch im Sinne des nachrangigen Verwaltungsrechts keine öffentlichen Stellen sein dürfen. Zumal ausdrücklich seitens des Landesgesetzgebers nicht nur im Land Brandenburg verfügt worden ist, daß für öffentlich-rechtliche Wettbewerbsunternehmen die Datenschutzbestimmungen für nicht-öffentliche Stellen einzuhalten sind.

Daß öffentlich-rechtliche Wettbewerbsunternehmen dann trotzdem als öffentliche Stellen behandelt werden, ist nicht dem Landesgesetzgeber anzulasten.

Nicht nur auf das Land Brandenburg bezogene Thermen dazu sind bspw.:

BVerfG - 2 BvR 941/08 - Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32454.msg199452.html#msg199452

EuGH C-390/12 -> Begriff "Durchführung des Rechts der Union"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32486.msg199619.html#msg199619

Es obliegt der Leserin/dem Leser sich in sein eigenes Landesrecht einzulesen, um ewaig ähnliche Bestimmungen zu finden, wie sie in diesen beiden Themen anhand des Rechtes des Landes Brandenburg ermittelt worden sind.

Ferner wollen wir auch die Zweckbindung der erhobenen Daten berücksichtigen, gell?

Zitat
Aussage des EU-Datenschutzbeauftragten
Die Verarbeitung von für einen Zweck erhobenen Daten für einen anderen Zweck, der mit dem ersten überhaupt nichts zu tun hat, ist ein Verstoß gegen den Grundsatz der Zweckbindung und gefährdet die Umsetzung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit.

Zweckbindung der Datenerhebung; war das schon mal Diskussion hier?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22476.msg143725.html#msg143725

Meldedaten wurden seitens des Staates, oder von wem auch immer, nicht dafür erhoben, um sie den privat-rechtlichen wie öffentlich-rechtlichen Wettbewerbsunternehmen oder an andere Stellen zuleiten zu dürfen.

Hierzu siehe ferner auch weiterführend.

Ohne Information der Bürger kein Austausch von Daten zwecks Weiterverarbeitung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15947.75.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. November 2019, 13:35 von pinguin«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

v
  • Beiträge: 1.194
...
Person A ist zum 3.7.2019 in eine neue Wohnung gezogen.

Als Person A sich zum am 13.7. ummelden wollte, gab ihr die Dame in der Meldebehörde den Tipp sich ab 30.6.2019 anzumelden, weil es eine 14 Tagefrist gibt, innerhalb derer man sich ummelden muß.
...

Wo genau lag da das Problem?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. November 2019, 21:10 von Markus KA«
Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

  • Beiträge: 7.286
Wo genau lag da das Problem?
Steht doch da?

Zitat
Nun soll ich aber auch für Juni GEZ-Gebühren zahlen, obwohl ich die Wohnung zu keinem Tag im Juni wirklich "innehatte" wie es in § 7 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag steht.


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

M
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Meinungswechsel wegen 17,50 (Beitrag eines Monats)?! Und hast Du vorher, als Du für die GEZ warst, nicht an die Nicht-Nutzer des Rundfunks gedacht?!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Februar 2021, 19:51 von DumbTV«

v
  • Beiträge: 1.194
Steht doch da?

3 + 14 (Kalender- nicht Werktage) sind bei mir 17 und das ist mehr wie 13. Wo also ist (oder war) dort eine 14-Tage-Frist gefährdet?


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P
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Eine beliebige Person X würde zum EMA Amt gehen und dort eine Korrektur eintragen lassen, mit dem neuen Meldedatum. -> Dann wird diese Korrektur "natürlich" übermittelt "wie bei der ersten Übertragung" und fertig.

Sollte das EMA eine Gebühr für eine zu späte Anmeldung erheben, so gibt es dagegen ein Widerspruchsrecht.

Nachdem also diese Korrektur übertragen wurde, lässt man die Forderung bei der LRA stornieren.

Das EMA macht ja nichts anderes, als selbst gegebene Daten zu speichern und diese Daten zu bestätigen. Somit lassen sich Fehler, welche dorthin durch eine Selbstauskunft übermittelt wurden, auch nur dort lösen.
Wenn andere Stellen -ob öffentlich oder nicht- den Daten eines EMA mehr Vertrauen schenken, als der Selbstauskunft der betroffenen Person gegenüber der Stelle, dann ist das halt so. Muss man nicht weiter verstehen, sondern berücksichtigen.

Wie also einen Rundfunkbeitrag vermeiden? -> Selbstauskunft beim EMA in geeigneter Weise richtig stellen, damit andere Stelle, welche diese auch vom EMA nicht -immer- überprüften Daten nutzen.

Das EMA prüft Daten bei Verdacht, auf Aufforderung oder wenn z.B. andere "Behörden/Ämter" Korrekturen anregen oder solche verlangen. Wann das der Fall ist oder wie oft und auch ob es weitere Punkte/Beispiele gibt, wann eine Ermittlung von Amtswegen erfolgt ist unbekannt.

Solange jedoch eine solche Prüfung/Korrektur der Daten ausgelöst durch Dritte oder Amtsermittlungspflicht nicht erfolgt gilt, die Daten beim EMA basieren auf reiner Selbstauskunft.

Daran ändert auch eine Vermieterbescheinigung nichts, welche als Nachweis herhalten soll, denn selbst diese kann falsch ausgestellt sein.


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a
  • Beiträge: 18
Hallo Lisa,

das ist doch sicherlich nicht "Deine" Geschichte sondern die einer fiktiven Bekannten  8)
Zitat
.....
Beantragung einer Auskunftssperre:
bei Auskunftssperren ist ein schriftlicher Antrag nötig.
siehe: Bundesmeldegesetz § 51

Das bedeutet im Klartext: es gibt keine Möglichkeit die Datenübermittlung an die Landesrundfunkanstalten zu unterbinden da ein "Normalsterblicher" in aller Regel den 51er BMG nicht begründen kann.
*****
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Gruß
Kurt

Bei mir gab es keinerlei Probleme damit: "oder ähnliche schutzwürdige Interessen" habe ich mit dauerhafter Belästigung/Nötigung durch Werbefirmen begründet und es für 2 Jahre bestätigt bekommen - klar ist es nervig diese Prozedur alle 2 Jahre zu widerholen, ist aber für einen "guten Zweck" :-)

Ich verjubele das gesparte Geld übrigens immer bei der Silvesterfeier.

@ Lisa: Danke für Deine Geschichte, die mich und sicher auch andere bestätigt, so weiterzumachen!


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g
  • Beiträge: 104
die ganzen Auskuntssperren greifen nicht weil in den jeweiligen § (selbst in der Datenschutzgrundverordnung) die Möglichkeit des Datenabgriffes explizite den LRA <genehmigt> wurde.
Nur eine Meldung ohne Straße (also ein Abmelden) wie ich es praktiziert habe greift.


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grasschaf

Um sich frei zu fühlen gibt es ein einfaches Mittel:
nicht an der Leine zerren.
(Hans Krailsheimer, 1888-1958)

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Was war das für ein bekloppter Rat? Man muss sich nicht exakt nach 14 Tagen anmelden. Zudem ist der ÖRR so gierig beim Umzug mitten im Monat für beide Wohnungen zu kassieren. Ergo ist Umzug zu Beginn eines Monats vorzuziehen und stets der Erste des Monats anzugeben, der einzige Termin, an dem man jeweils nur für eine Wohnung zahlt.
Eine verspätete Meldung beim ÖRR hat außer der Geldforderung an sich imbrigen genau Null negative Folgen. Was sollen z. B. Hamburger sagen, die in der Vergangenheit auch schon mal über 40 (!) Tage auf einen Termin im Kundenzentrum warten mussten? 

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

K
  • Beiträge: 2.239
die ganzen Auskuntssperren greifen nicht weil in den jeweiligen § (selbst in der Datenschutzgrundverordnung) die Möglichkeit des Datenabgriffes explizite den LRA <genehmigt> wurde. [..]

Das möchte ich so nicht bestätigen?

Hier heißt es in der Meldedatenlandesverordnung (MDLVO) Rheinland-Pfalz vom 13. März 2018
Zitat
§ 12 Datenübermittlung an den Südwestrundfunk
[..] Daten von Einwohnerinnen und Einwohnern, für die eine Auskunftssperre gemäß § 51 BMG gespeichert ist, dürfen nicht übermittelt werden. [..]
Quelle: http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/g6m/page/bsrlpprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-MeldeDVRPrahmen&doc.part=X&doc.price=0.0#jlr-MeldeDVRPpP12

Das müsste bei den anderen Bundesländern auch so sein?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. November 2019, 19:16 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

M
  • Beiträge: 448
Hier verlangt der BS von derselben Person Beiträge für zwei Wohnungen.
Eigentlich widerspricht das dem in Umsetzung befindlichen Urteil vom BVerfG vom 18.07.2018 in Bezug auf die Zweitwohnungs-/ Nebenwohnungs-Befreiung, siehe u.a. unter
Vorunterrichtung Länderparlamente: Vorunterrichtung zu Entwurf 23. RÄStV
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31736.0.html
oder auch ältere Beiträge
Zweitwohnungen: Beitragsservice verschickt erste Befreiungs-Bescheide (10/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28916.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. November 2019, 19:57 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 3.247
Das übergeordnete Thema lautet "Vom GEZ-Befürworter zum GEZ-Gegner".

In einer in Bearbeitung befindlichen Petition an den Landtag Mecklenburg Vorpommern (hat im Moment die Rechtsaufsicht über den NDR)  wurde das bereits als Argument ins Spiel gebracht:

Pet. Nr. 2019/00166 vom 07.07.2019:
Zitat
Die Akzeptanz der Bevölkerung aufgrund der sich immer schwieriger gestaltenden Abwicklung wird zukünftig weiter sinken, da eben auch Personen, die dem Rundfunkbeitrag eigentlich unkritisch gegenüberstehen, mit merkwürdigen Abwicklungsmodalitäten konfrontiert werden.

Das könnte die Regierung dann doch etwas hellhörig und uns zuversichtlicher werden lassen.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

  • Beiträge: 7.286
Die GEZ ist eine nicht rechtsfähige öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft der Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradios ist und damit als Teil der Landesrundfunkanstalten eine Behörde.
Merkt keiner den Widerspruch in der Aussage? -> Ein nicht-rechtsfähige Behörde gibt es nicht.

Die GEZ heißt heute ja Beitragsservice und dazu hat es auch ein zentrales Thema:

Zitat
Zitat
Rn. 19 - BGH I ZB 64/14
[...] Der Beitragsservice ist nicht rechtsfähig und damit auch nicht partei- und prozessfähig, sondern dient den Landesrundfunkanstalten, dem ZDF und dem Deutschlandradio aus Praktikabilitätsgründen lediglich als eine örtlich ausgelagerte gemeinsame Inkassostelle (vgl.  Lent in Beck OK. Informations- und MedienR, § 10 RBStV Rn. 9; Tucholke in Hahn/Vesting, Rundfunkrecht, 3. Aufl., § 10 RBStV Rn. 59, mwN). Sie ist daher nur zur Beitreibung von Rundfunkbeiträgen im Namen der Landesrundfunkanstalten befugt (vgl. Tucholke in Hahn/Vesting aaO § 10 RBStV Rn. 57).

Der BS ist keine juristische Person.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24275.msg154592.html#msg154592

[Übersicht] "Beitragsservice"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30865.msg192536.html#msg192536


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

 
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