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Autor Thema: Zweitwohnungen: Beitragsservice verschickt erste Befreiungs-Bescheide  (Gelesen 3830 mal)

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rtf1.de        02.10.2018

Rundfunkbeitrag für Zweitwohnungen:
Beitragsservice verschickt erste Befreiungs-Bescheide

Die ersten Befreiungsbescheide vom Rundfunkbeitrag für Zweitwohnungen sind da: Fast zweieinhalb Monate nach dem jüngsten Verfassungsgerichtsurteil verschickt der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio die ersten Befreiungsbescheide: Besitzer von Zweitwohnungen müssen nur noch für die Erstwohnung Rundfunkgebühren zahlen.
Zitat
Manch einer konnte es kaum erwarten und versandte per E-Mail oder per Fax noch am selben Tag - oder in derselben Nacht - ein Schreiben an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Selbstformuliert, denn Anträge auf Befreiung von der Zweitwohnungssteuer waren auf der Homepage des Beitragsservice noch nicht zu finden.
Zitat
Knapp zweieinhalb Monate später: "Vielen Dank für Ihr Schreiben." antwortet der Beitragsservice mit Datum 28.09.2018 einem der Antragsteller auf seine "Nachricht vom 19.07.2018".
Zitat
Belehrungen dürfen natürlich nicht fehlen. So heißt es weiter: "Diese unbefristete Befreiung gilt, solange die Voraussetzungen unverändert bestehen und " -, hofft die Gebühreneinzugszentrale der Öffentlich-Rechtlichen auf eine spätere Schützenhilfe durch den Gesetzgeber -, "vorbehaltlich einer anderweitigen gesetzlichen Neuregelung".
Zitat
Das bislang separate Beitragskonto der Nebenwohnung habe der Beitragsservice abgemeldet. Künftig würden Haupt- und Nebenwohnung nur noch unter einer Beitragsnummer geführt.
Weiterlesen auf :
http://rtf1.de/news.php?id=20736



Siehe auch :
Befreiung für Zweitwohnung kann beantragt werden - Formular liegt nun vor
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28464.0

Länder fordern Einzelfallprüfung von Rundfunkbeitrag in Zweitwohnung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28162.0

VGH München, 21.8.18, 7 BV 18.7 - zusätzl. Rundfunkb. f. Gästezi./Ferienwhg.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28670.0

Kleine Anfrage SN: Nachweis des Zweitwohnsitzes gegenüber ARD, ZDF & Co.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28707.0


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Siehe dazu auch:
Zweitwohnung: SWR hebt Bescheide nach Urteil BVerfG 07/18 auf
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28426.msg178964/topicseen.html#msg178964


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Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

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digitalfernsehen.de        05.10.2018

dpa/bey
ZDF: Rund 150.000 Anträge auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag

Im Juli ist die Erhebung der Rundfunkgebühr für Zweitwohnungen vom Verfassungsgericht in Karlsruhe gekippt worden. Von der Möglichkeit zur Befreiung machen aber noch längst nicht alle Betroffenen Nutzen.
Zitat
Seit dem Sommer haben rund 150 000 Haushalte in Deutschland einen Antrag auf Befreiung des Rundfunkbeitrags für eine Zweitwohnung gestellt. Das berichtete ZDF-Intendant Thomas Bellut am Freitag in Mainz.
Zitat
Dies entspricht einem Viertel der Schätzung, wie viele Zweitwohnungen es gibt. Beim ZDF gehe man davon aus, dass es mindestens rund 600.000 solcher Fälle gibt - wenn nicht gar deutlich mehr.
Weiterlesen auf :
http://www.digitalfernsehen.de/ZDF-Rund-150-000-Antraege-auf-Befreiung-vom-Rundfunkbeitrag.170221.0.html


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jungewelt.de / dpa        06.10.2018
Rundfunkgebühr: Viele Anträge auf Befreiung
https://www.jungewelt.de/artikel/341134.rundfunkgeb%C3%BChr-viele-antr%C3%A4ge-auf-befreiung.html



boerse-online.de / dpa           05.10.2018     
ZDF: Bisher rund 150 000 Anträge auf Befreiung des Rundfunkbeitrags
https://www.boerse-online.de/nachrichten/aktien/zdf-bisher-rund-150-000-antraege-auf-befreiung-des-rundfunkbeitrags-1027593981


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Befreiung? Das BVerfG hat m. W. die Erhebung von sogn. Rundfunkbeiträgen für Zweitwohnungen als verfassungswidrig festgestellt. D. h., dass für Zweit-, Dritt-, Viertwohnungen usw. gar kein "Rundfunkbeitrag" fällig wird. Man kann eigentlich nicht von einer Zahlung befreit werden, zu der man gar nicht verpflichtet ist. Es handelt sich schließlich nicht um einen Verzicht von LRA/BS, um keinen Gnadenerweis, der jederzeit rücknehmbar ist, sondern um geltendes Recht, gesetzt durch den Beschluss des BVerfG.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

 
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