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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: lisa.meierhoff am 08. November 2019, 12:35

Titel: Eine Geschichte: Vom GEZ-Befürworter zum GEZ-Gegner
Beitrag von: lisa.meierhoff am 08. November 2019, 12:35
Person A könnte noch im März 2019 bei einer Diskussion im Freundeskreis den öffentlich-rechtlichen Rundfunk-Beitrag verteidigt haben, was sie heute bitter bereuen könnte.

Person A ist zum 3.7.2019 in eine neue Wohnung gezogen.

Als Person A sich zum 13.7. ummelden wollte, gab ihr die Dame in der Meldebehörde den Tipp sich ab 30.6.2019 anzumelden, weil es eine 14 Tagefrist gäbe, innerhalb derer man sich ummelden muß. Bei der GEZ gab Person A wahrheitsgemäß den Tag der Übergabe der Wohnung an, nämlich den 3.7.2019. Nun soll Person A aber auch für Juni GEZ-Gebühren zahlen, obwohl sie die Wohnung zu keinem Tag im Juni wirklich "innehatte" wie es in § 7 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag steht.

Das interessiert die GEZ aber nicht, denn diese bekommt scheinbar unter dem Bruch sämtlicher Datenschutzgesetze von der Meldebehörde ein Meldedatum (Einzug) mitgeteilt, die Wahrheit interessiert nicht. Und warum soll Person A überhaupt einen ganzen Monat GEZ zahlen, selbst wenn sie am 30.6. eingezogen wäre? Wer denkt sich solche bürgerfeindlichen Gesetze aus?

Das dreisteste dabei: Der Datenweitergabe durch das Einwohnermeldeamt kann man ja widersprechen, dies betrifft aber nicht die Datenabfrage durch die GEZ
Die möglichen Sperren nach Meldegesetz sind a) Auskunftssperren, b) Übermittlungssperren und c) Widerspruch gegen Internetauskünfte. Für a) müssen triftige Gründe angegeben werden.

Allen Sperren greifen aber nicht in Bezug auf Anfragen öffentlicher Stellen. Die GEZ ist eine nicht rechtsfähige öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft der Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradios ist und damit als Teil der Landesrundfunkanstalten eine Behörde. Eine Sperre wird damit von den Meldeämtern nicht beachtet. Megadreist. Dazu hat uns dies auch nich die DSGVO eingebrockt:

Laut Art. 6 Abs. 1 Buchst. e EU-DSGVO gibt es nun nämlich endlich eine Rechtsgrundlage, auf der die Daten der Meldeämter einfach abgefragt werden dürfen ohne jeden Datenschutz für die Betroffenen. Die Verarbeitung für die Wahrnehmung einer Aufgabe liege nämlich im öffentlichen Interesse.  Lächerlich! Als Person A bei der Meldebehörde den 30.6. angegeben habe, hätte sie niemals gedacht, dass der Datenschutz in 2019 derart mit Füßen getreten wird.  Eigentlich muß man daraus die Konsequenz ziehen, sich nicht mehr zu melden oder absichtlich falsch zu melden.

Kurzum: Hier ging es nur um 17,50 Euro für einen Monat und die GEZ hatte mehrfach die Möglichkeit ihre Entscheidung zu korrigieren, Person A war sehr freundlich am Telefon, aber jetzt hat Person A dieser Laden lebenslang zum Feind. Zudem waren die Mitarbeiter an der 01806-Hotline auch noch superunhöflich.
Die GEZ ist mit Abstand mieseste Behörde, die Deutschland zu bieten hat. Die Politik wird schon sehen, was sie davon hat, junge leistungsfähige Menschen derart politikverdrossen zu machen.

Person A könnte sich bei einem befreundeten Verwaltungsjuristen erkundigt haben, wie man sich angemessen verhalten könnte, um sich nicht derart verarscht zu fühlen und Person A gebe diese Tipps hier gerne weiter:

1.) Keine Beiträge per Lastschrift abbuchen lassen, sondern immer unregelmäßig Kleinbeträge überweisen.  Nach jeder Überweisung gibt es einen Festsetzungsbescheid. Ich habe sofort meine Lastschrift per Fax an 01806 999 55501 widerrufen.  Es reicht der Satz „Hiermit wiederrufen ich den Einzug per Lastschrift und zahle per Rechnung.   Das macht der GEZ schon mal richtig viel Arbeit ?

2) Immer kleine Beträge zwischen 5 und 15 Euro zahlen und Verzug entstehen lassen, jedoch keinen Verzug von mehr als 200 Euro entstehen lassen, denn bis 200,- Euro wird aus Erfahrung nicht gepfändet. 

3) Für den Fall, dass der Verzug höher ist oder untypischerweise doch gepfändet wird, Bankkonto bei der GEZ als letztes Lastschriftkonto (notfalls kurz wieder eine Lastschrift erteilen und nach 4 Wochen wieder widerrufen) angeben, welches Guthaben aufweist. Das vorhergehende Konto darf und wird dort auch nicht gespeichert, zumindest in diesem Punkt wird der Datenschutz eingehalten.
Bei Person B könnte ein Anderkonto mit 4 Cent Guthaben als letztes Konto angegeben worden sein und sie könnte 1600 Euro bei der GEZ offen haben. Nach der fehlgeschlagenen Pfändung könnte sich die GEZ nicht wieder gerührt haben (die 4 Cent wurden eingesackt ? und es kam ein neuer Feststellungsbescheid ?). Totgelacht könnte er sich haben!

4) Sollte die Abgabe einer Vermögensauskunft verlangt werden, könnte es zwei Wege geben:

a) den einfachen Weg: Erstmal zahlen und dann wieder Verzug auflaufen lassen, bis wieder ein Haftbefehl angedroht wird. Da kann man eine unendliche Schleife fahren

b) Konto leer halten (Pfändungsgrenze 850 c ZPO) und Haftbefehl ausstellen lassen.  Technisch könnte es sich um eine Erzwingungshaft wegen der Nichtabgabe einer Vermögensauskunft gemäß § 802g ZPO handeln.  Hierbei ist zwingende Verfahrensvoraussetzung, dass man einem gerichtlichen Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft unentschuldigt fernbleibt oder die Abgabe der Vermögensauskunft ohne Grund verweigert. Man könnt es also erstmal drauf ankommen lassen.

Nach Inhaftierung von Sieglinde Baumert hatte die damalige ARD-Vorsitzende, Karola Wille, gesagt, dass Beitragsverweigerer künftig nicht mehr in Haft kommen. Zwangsmaßnahmen im Vollstreckungsverfahren müssten angemessen sein und das wären sie bei GEZ Schulden nicht.  Trotzdem bedeutet so ein Haftbefehl potentielle Nachteile an anderer Stelle.   Zumindest könnte der Haftbefehl nach zwei Jahren seine Gültigkeit (§ 820h Abs. 1 ZPO) verliere. Der zivilrechtliche Haftbefehl könnte nach zwei Jahren wirkungslos werden (Achtung: Könnte nichts mit einem strafrechtlichen Haftbefehl zu tun haben, der in GEZ-Sachen aber undenkbar ist). Die GEZ-Haft ist könnte keine Strafe für die begangene Ordnungswidrigkeit sein, sondern stellt wohl ein Beugemittel dar.

Person A werde aber Weg b. gehen, da ihr Arbeitgeber in London sitzt und das Gehalt auf ein englisches Konto geht, da hat die GEZ eh schlechte Karten bei der Pfändung, denn UK ist in diesem Bereich noch ein echter Rechtsstaat.  Es könnte sein, dass die GEZ noch nie ein Konto im Ausland versucht hat, mit einem Pfüb zu pfänden.  ob es einen Haftbefehl gibt, wollen wir mal sehen. Person A sehe es als ihre Bürgerpflicht an, sich gegen solch ein korruptes System zur Wehr zu setzen.

Wer keine solchen Auslandssachverhalt hat, könnte sein Gehalt auf das Konto der Oma, Eltern, etc. zahlen lassen und sich eine Kontovollmacht einrichten lassen, um dort mit eigener EC-Karte jederzeit abheben zu lassen.  Dort könnte möglicherweise die GEZ dann nicht pfänden, da der Schuldner nicht der Kontoinhaber sein könnte.

Und nach all dem Frust nun nochmal eine positive Geschichte: Dieser befreunde Jurist, der Person A 2 Stunden lang alle diese Tipps gegeben haben könnte, zahlt wohl seit 18 Jahren keinen GEZ-Beitrag und hat so schon 4000,- Euro eingespart. Geld, mit dem er immer zum Jahreswechsel mit Freunden gut essen gegangen ist.  Zugegeben kann er sich das Risiko leisten, da in einem Großkonzern in der Rechtsabteilung arbeitet aber er empfindet das ganze GEZ System eben genau wie wir alle als korrupt und von A-Z Grundrechtswidrig.   Diese Geschichte soll Euch Hoffnung machen, dass es lohnt, sich gegen diesen Rechtsbruch zu wehren!

Edit "Markus KA":
Beitrag musste leider angepasst werden.
Bitte immer und überall die wichtigen Hinweise u.a. oben rechts im Forum beachten...
[...] Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Ort C“ usw. benutzen. [...] Alles hypothetisch beschreiben. [...]
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.
Titel: Re: Eine Geschichte: Vom GEZ-Befürworter zum GEZ-Gegner
Beitrag von: Kurt am 08. November 2019, 13:00
Zum Thema Meldedatenübermittlung durch das EMA:
Es gibt zwei Wege/Arten wie Daten an die Landesrundfunkanstalt bzw. den Beitragsservice gelang(t)en:

Anlassbezogene Datenübermittlung:
Es gibt die (ständig durchgeführte sog.) anlassbezogene Datenübermittlung.
Diese erfolgt bei Anmeldung, Abmeldung und Tod - also pro Person im Einzelfall.
Geregelt in jeweiligen Landesverordnungen: für RP nennt sich das z. B. "Meldedatenlandesverordnung" (in anderen Bundesländer mag es anders heißen)

Meldedatenabgleich:

Datenübermittlung der Meldedaten aller volljähriger Bundesbürger an die LRA
Bisher als "einmaliger Meldedatenabgleich" in 2013 durchgeführt.
Ein weiterer läuft z. Zt. mit den am 06.05.2018 00:00 Uhr "eingefrorenen" Daten (Bestandsdatenabzug);
- geregelt für das Jahr 2013 im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) §14 Abs. 9
- geregelt für das Jahr 2018 im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) §14 Abs. 9a

Momentan ist im 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrag in Arbeit, dass ein Meldedatenabgleich in 4-jährigem Rhythmus in's Gesetz eingegossen werden soll; Start soll 2022 sein.

PS: in der DSGVO gibt es Ausnahmeregelungen; alles o.a. fällt darunter

Hier am Beispiel Rheinland-Pfalz und SWR:
Meldedatenlandesverordnung (MDLVO) vom 13. März 2018
http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/g6m/page/bsrlpprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-MeldeDVRPrahmen&doc.part=X&doc.price=0.0#jlr-MeldeDVRPpP12
****

Hier welche Ausnahmen (u.a.) in der DSGVO geregelt ist:
Zitat
Art. 14 DSGVO Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden

(1) Werden personenbezogene Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben, so teilt der Verantwortliche der betroffenen Person Folgendes mit: [..]
(2) [..]
(3) [..]
(4) [..]
(5) Die Absätze 1 bis 4 finden keine Anwendung, wenn und soweit [..] die Erlangung [..] durch Rechtsvorschriften [..] der Mitgliedstaaten, [..] ausdrücklich geregelt ist oder [..]
*****
Quelle: https://dsgvo-gesetz.de/art-14-dsgvo/

Es ist zwischen Auskunftssperren und Übermittlungssperren zu unterscheiden:

Auskunftssperre / Übermittlungssperre

Einrichten einer Übermittlungssperre:

Nach dem Meldegesetz können Sie der Weitergabe Ihrer Daten für die nachstehenden Fälle ohne Angabe von Gründen (mündlich) widersprechen:
- die Übermittlungssperre kann ohne Begründung eingerichtet werden
- Auskunft über Meldedaten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen
- Auskunft über Alters- oder Ehejubiläen an Presse, Rundfunk und gewählte Mitglieder staatlicher und kommunaler Vertretungskörperschaften
- Auskunft über Meldedaten an Adressbuchverlage
- Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft über das Internet
- Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
- Melderegisterauskünfte, die erkennbar für Zwecke der Direktwerbung begehrt werden
- Melderegisterauskünfte an Dritte können weiterhin erteilt werden

Einrichten einer Auskunftssperre nach § 51 BMG:
Sie können jedoch eine Auskunftssperre ins Melderegister eingetragen lassen, wenn Ihnen als dem Betroffenen oder einer anderen Person durch Bekanntgabe Ihrer Anschrift eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen könnte.
Die Auskunftssperre wird auf zwei Jahre befristet. Sie kann auf Antrag oder von Amts wegen verlängert werden.

Beantragung einer Auskunftssperre:
bei Auskunftssperren ist ein schriftlicher Antrag nötig.
siehe: Bundesmeldegesetz § 51

Das bedeutet im Klartext: es gibt keine Möglichkeit die Datenübermittlung an die Landesrundfunkanstalten zu unterbinden da ein "Normalsterblicher" in aller Regel den 51er BMG nicht begründen kann.
*****
Quelle (u. a.): https://www.ruesselsheim.de/auskunfts-oder-uebermittlungss.html

Gruß
Kurt
Titel: Re: Eine Geschichte: Vom GEZ-Befürworter zum GEZ-Gegner
Beitrag von: pinguin am 08. November 2019, 13:23
Wir wollen bitte berücksichtigen, daß in manch einem Bundesland der Gesetzgeber bestimmt hat, daß die Datenschutzbestimmungen vor dem Verwaltungsrecht einzuhalten sind und nach den Bestimmungen dieses Datenschutzgesetzes öffentlich-rechtliche Wettbewerbsunternehmen keine öffentlichen Stellen im Sinne dieses Datenschutzgesetzes darstellen und folglich auch im Sinne des nachrangigen Verwaltungsrechts keine öffentlichen Stellen sein dürfen. Zumal ausdrücklich seitens des Landesgesetzgebers nicht nur im Land Brandenburg verfügt worden ist, daß für öffentlich-rechtliche Wettbewerbsunternehmen die Datenschutzbestimmungen für nicht-öffentliche Stellen einzuhalten sind.

Daß öffentlich-rechtliche Wettbewerbsunternehmen dann trotzdem als öffentliche Stellen behandelt werden, ist nicht dem Landesgesetzgeber anzulasten.

Nicht nur auf das Land Brandenburg bezogene Thermen dazu sind bspw.:

BVerfG - 2 BvR 941/08 - Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32454.msg199452.html#msg199452

EuGH C-390/12 -> Begriff "Durchführung des Rechts der Union"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32486.msg199619.html#msg199619

Es obliegt der Leserin/dem Leser sich in sein eigenes Landesrecht einzulesen, um ewaig ähnliche Bestimmungen zu finden, wie sie in diesen beiden Themen anhand des Rechtes des Landes Brandenburg ermittelt worden sind.

Ferner wollen wir auch die Zweckbindung der erhobenen Daten berücksichtigen, gell?

Zitat
Aussage des EU-Datenschutzbeauftragten
Die Verarbeitung von für einen Zweck erhobenen Daten für einen anderen Zweck, der mit dem ersten überhaupt nichts zu tun hat, ist ein Verstoß gegen den Grundsatz der Zweckbindung und gefährdet die Umsetzung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit.

Zweckbindung der Datenerhebung; war das schon mal Diskussion hier?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22476.msg143725.html#msg143725

Meldedaten wurden seitens des Staates, oder von wem auch immer, nicht dafür erhoben, um sie den privat-rechtlichen wie öffentlich-rechtlichen Wettbewerbsunternehmen oder an andere Stellen zuleiten zu dürfen.

Hierzu siehe ferner auch weiterführend.

Ohne Information der Bürger kein Austausch von Daten zwecks Weiterverarbeitung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15947.75.html
Titel: Re: Eine Geschichte: Vom GEZ-Befürworter zum GEZ-Gegner
Beitrag von: volkuhl am 08. November 2019, 13:36
...
Person A ist zum 3.7.2019 in eine neue Wohnung gezogen.

Als Person A sich zum am 13.7. ummelden wollte, gab ihr die Dame in der Meldebehörde den Tipp sich ab 30.6.2019 anzumelden, weil es eine 14 Tagefrist gibt, innerhalb derer man sich ummelden muß.
...

Wo genau lag da das Problem?
Titel: Re: Eine Geschichte: Vom GEZ-Befürworter zum GEZ-Gegner
Beitrag von: pinguin am 08. November 2019, 13:39
Wo genau lag da das Problem?
Steht doch da?

Zitat
Nun soll ich aber auch für Juni GEZ-Gebühren zahlen, obwohl ich die Wohnung zu keinem Tag im Juni wirklich "innehatte" wie es in § 7 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag steht.
Titel: Re: Eine Geschichte: Vom GEZ-Befürworter zum GEZ-Gegner
Beitrag von: MichaelEngel am 08. November 2019, 14:35
Meinungswechsel wegen 17,50 (Beitrag eines Monats)?! Und hast Du vorher, als Du für die GEZ warst, nicht an die Nicht-Nutzer des Rundfunks gedacht?!
Titel: Re: Eine Geschichte: Vom GEZ-Befürworter zum GEZ-Gegner
Beitrag von: volkuhl am 08. November 2019, 14:47
Steht doch da?

3 + 14 (Kalender- nicht Werktage) sind bei mir 17 und das ist mehr wie 13. Wo also ist (oder war) dort eine 14-Tage-Frist gefährdet?
Titel: Re: Eine Geschichte: Vom GEZ-Befürworter zum GEZ-Gegner
Beitrag von: PersonX am 08. November 2019, 14:57
Eine beliebige Person X würde zum EMA Amt gehen und dort eine Korrektur eintragen lassen, mit dem neuen Meldedatum. -> Dann wird diese Korrektur "natürlich" übermittelt "wie bei der ersten Übertragung" und fertig.

Sollte das EMA eine Gebühr für eine zu späte Anmeldung erheben, so gibt es dagegen ein Widerspruchsrecht.

Nachdem also diese Korrektur übertragen wurde, lässt man die Forderung bei der LRA stornieren.

Das EMA macht ja nichts anderes, als selbst gegebene Daten zu speichern und diese Daten zu bestätigen. Somit lassen sich Fehler, welche dorthin durch eine Selbstauskunft übermittelt wurden, auch nur dort lösen.
Wenn andere Stellen -ob öffentlich oder nicht- den Daten eines EMA mehr Vertrauen schenken, als der Selbstauskunft der betroffenen Person gegenüber der Stelle, dann ist das halt so. Muss man nicht weiter verstehen, sondern berücksichtigen.

Wie also einen Rundfunkbeitrag vermeiden? -> Selbstauskunft beim EMA in geeigneter Weise richtig stellen, damit andere Stelle, welche diese auch vom EMA nicht -immer- überprüften Daten nutzen.

Das EMA prüft Daten bei Verdacht, auf Aufforderung oder wenn z.B. andere "Behörden/Ämter" Korrekturen anregen oder solche verlangen. Wann das der Fall ist oder wie oft und auch ob es weitere Punkte/Beispiele gibt, wann eine Ermittlung von Amtswegen erfolgt ist unbekannt.

Solange jedoch eine solche Prüfung/Korrektur der Daten ausgelöst durch Dritte oder Amtsermittlungspflicht nicht erfolgt gilt, die Daten beim EMA basieren auf reiner Selbstauskunft.

Daran ändert auch eine Vermieterbescheinigung nichts, welche als Nachweis herhalten soll, denn selbst diese kann falsch ausgestellt sein.
Titel: Re: Eine Geschichte: Vom GEZ-Befürworter zum GEZ-Gegner
Beitrag von: abgetaucht am 08. November 2019, 16:25
Hallo Lisa,

das ist doch sicherlich nicht "Deine" Geschichte sondern die einer fiktiven Bekannten  8)
Zitat
.....
Beantragung einer Auskunftssperre:
bei Auskunftssperren ist ein schriftlicher Antrag nötig.
siehe: Bundesmeldegesetz § 51

Das bedeutet im Klartext: es gibt keine Möglichkeit die Datenübermittlung an die Landesrundfunkanstalten zu unterbinden da ein "Normalsterblicher" in aller Regel den 51er BMG nicht begründen kann.
*****
Quelle (u. a.): https://www.ruesselsheim.de/auskunfts-oder-uebermittlungss.html

Gruß
Kurt

Bei mir gab es keinerlei Probleme damit: "oder ähnliche schutzwürdige Interessen" habe ich mit dauerhafter Belästigung/Nötigung durch Werbefirmen begründet und es für 2 Jahre bestätigt bekommen - klar ist es nervig diese Prozedur alle 2 Jahre zu widerholen, ist aber für einen "guten Zweck" :-)

Ich verjubele das gesparte Geld übrigens immer bei der Silvesterfeier.

@ Lisa: Danke für Deine Geschichte, die mich und sicher auch andere bestätigt, so weiterzumachen!
Titel: Re: Eine Geschichte: Vom GEZ-Befürworter zum GEZ-Gegner
Beitrag von: grasschaf am 08. November 2019, 17:48
die ganzen Auskuntssperren greifen nicht weil in den jeweiligen § (selbst in der Datenschutzgrundverordnung) die Möglichkeit des Datenabgriffes explizite den LRA <genehmigt> wurde.
Nur eine Meldung ohne Straße (also ein Abmelden) wie ich es praktiziert habe greift.
Titel: Re: Eine Geschichte: Vom GEZ-Befürworter zum GEZ-Gegner
Beitrag von: drboe am 08. November 2019, 17:57
Was war das für ein bekloppter Rat? Man muss sich nicht exakt nach 14 Tagen anmelden. Zudem ist der ÖRR so gierig beim Umzug mitten im Monat für beide Wohnungen zu kassieren. Ergo ist Umzug zu Beginn eines Monats vorzuziehen und stets der Erste des Monats anzugeben, der einzige Termin, an dem man jeweils nur für eine Wohnung zahlt.
Eine verspätete Meldung beim ÖRR hat außer der Geldforderung an sich imbrigen genau Null negative Folgen. Was sollen z. B. Hamburger sagen, die in der Vergangenheit auch schon mal über 40 (!) Tage auf einen Termin im Kundenzentrum warten mussten? 

M. Boettcher
Titel: Re: Eine Geschichte: Vom GEZ-Befürworter zum GEZ-Gegner
Beitrag von: Kurt am 08. November 2019, 18:12
die ganzen Auskuntssperren greifen nicht weil in den jeweiligen § (selbst in der Datenschutzgrundverordnung) die Möglichkeit des Datenabgriffes explizite den LRA <genehmigt> wurde. [..]

Das möchte ich so nicht bestätigen?

Hier heißt es in der Meldedatenlandesverordnung (MDLVO) Rheinland-Pfalz vom 13. März 2018
Zitat
§ 12 Datenübermittlung an den Südwestrundfunk
[..] Daten von Einwohnerinnen und Einwohnern, für die eine Auskunftssperre gemäß § 51 BMG gespeichert ist, dürfen nicht übermittelt werden. [..]
Quelle: http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/g6m/page/bsrlpprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-MeldeDVRPrahmen&doc.part=X&doc.price=0.0#jlr-MeldeDVRPpP12

Das müsste bei den anderen Bundesländern auch so sein?
Titel: Re: Eine Geschichte: Vom GEZ-Befürworter zum GEZ-Gegner
Beitrag von: MichaelEngel am 08. November 2019, 18:40
Hier verlangt der BS von derselben Person Beiträge für zwei Wohnungen.
Eigentlich widerspricht das dem in Umsetzung befindlichen Urteil vom BVerfG vom 18.07.2018 in Bezug auf die Zweitwohnungs-/ Nebenwohnungs-Befreiung, siehe u.a. unter
Vorunterrichtung Länderparlamente: Vorunterrichtung zu Entwurf 23. RÄStV
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31736.0.html
oder auch ältere Beiträge
Zweitwohnungen: Beitragsservice verschickt erste Befreiungs-Bescheide (10/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28916.0.html
Titel: Re: Eine Geschichte: Vom GEZ-Befürworter zum GEZ-Gegner
Beitrag von: seppl am 08. November 2019, 19:34
Das übergeordnete Thema lautet "Vom GEZ-Befürworter zum GEZ-Gegner".

In einer in Bearbeitung befindlichen Petition an den Landtag Mecklenburg Vorpommern (hat im Moment die Rechtsaufsicht über den NDR)  wurde das bereits als Argument ins Spiel gebracht:

Pet. Nr. 2019/00166 vom 07.07.2019:
Zitat
Die Akzeptanz der Bevölkerung aufgrund der sich immer schwieriger gestaltenden Abwicklung wird zukünftig weiter sinken, da eben auch Personen, die dem Rundfunkbeitrag eigentlich unkritisch gegenüberstehen, mit merkwürdigen Abwicklungsmodalitäten konfrontiert werden.

Das könnte die Regierung dann doch etwas hellhörig und uns zuversichtlicher werden lassen.
Titel: Re: Eine Geschichte: Vom GEZ-Befürworter zum GEZ-Gegner
Beitrag von: pinguin am 09. November 2019, 09:29
Die GEZ ist eine nicht rechtsfähige öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft der Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradios ist und damit als Teil der Landesrundfunkanstalten eine Behörde.
Merkt keiner den Widerspruch in der Aussage? -> Ein nicht-rechtsfähige Behörde gibt es nicht.

Die GEZ heißt heute ja Beitragsservice und dazu hat es auch ein zentrales Thema:

Zitat
Zitat
Rn. 19 - BGH I ZB 64/14
[...] Der Beitragsservice ist nicht rechtsfähig und damit auch nicht partei- und prozessfähig, sondern dient den Landesrundfunkanstalten, dem ZDF und dem Deutschlandradio aus Praktikabilitätsgründen lediglich als eine örtlich ausgelagerte gemeinsame Inkassostelle (vgl.  Lent in Beck OK. Informations- und MedienR, § 10 RBStV Rn. 9; Tucholke in Hahn/Vesting, Rundfunkrecht, 3. Aufl., § 10 RBStV Rn. 59, mwN). Sie ist daher nur zur Beitreibung von Rundfunkbeiträgen im Namen der Landesrundfunkanstalten befugt (vgl. Tucholke in Hahn/Vesting aaO § 10 RBStV Rn. 57).

Der BS ist keine juristische Person.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24275.msg154592.html#msg154592

[Übersicht] "Beitragsservice"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30865.msg192536.html#msg192536
Titel: Re: Eine Geschichte: Vom GEZ-Befürworter zum GEZ-Gegner
Beitrag von: Frei am 09. November 2019, 09:49
... Hier heißt es in der Meldedatenlandesverordnung (MDLVO) Rheinland-Pfalz vom 13. März 2018
Zitat
§ 12 Datenübermittlung an den Südwestrundfunk
[..] Daten von Einwohnerinnen und Einwohnern, für die eine Auskunftssperre gemäß § 51 BMG gespeichert ist, dürfen nicht übermittelt werden. [..]
...

Bundesmeldegesetz (BMG) § 51 Auskunftssperren
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__51.html
Zitat
(1) Liegen Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigen, dass der betroffenen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann, hat die Meldebehörde auf Antrag oder von Amts wegen eine Auskunftssperre im Melderegister einzutragen.
(2) Sofern nach Anhörung der betroffenen Person eine Gefahr nach Absatz 1 nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine Melderegisterauskunft nicht zulässig.

Es muss also dann eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen bestehen, um diese Auskunftssperre eingetragen zu bekommen.

(Wahrscheinlich für "normale" Leute schwierig, als reicher Industrieller, Richter oder Politiker aber möglich...)

Frei  8)
Titel: Re: Eine Geschichte: Vom GEZ-Befürworter zum GEZ-Gegner
Beitrag von: pinguin am 09. November 2019, 13:13
Es wurde doch bereits diskutiert, daß der ÖRR im BMG einen eigenen § hat.

Zitat
§ 48 Melderegisterauskunft für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten
Soweit öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten publizistisch tätig sind, sind sie keine öffentlichen Stellen im Sinne dieses Gesetzes.

Bundesmeldegesetz (BMG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__48.html

Und natürlich sind ÖRR publizistisch tätig, denn sie stehen in Wettbewerb gemäß BGH KZR 31/14, Rn. 2, 29 und 47.

Es steht nicht zu vermuten, daß der Bund pro ÖRR ist, wo es doch schon seit Adenauer die Bestrebungen hat, den Rundfunk auf Bundesebene zu ziehen.
Titel: Re: Eine Geschichte: Vom GEZ-Befürworter zum GEZ-Gegner
Beitrag von: Kurt am 09. November 2019, 14:16
- Landesrundfunkanstalten sind "Anstalten des öffentlichen Rechts" (AdöR).
- Rundfunkbeiträge sind öffentlich-rechtliche Abgaben.
- Die Zahlung(spflicht) dieser öffentlich-rechtlichen Abgabe ist gesetzlich geregelt (RBStV).
- Das Einziehen - und damit verbundene notwendige Datenerhebung/Datenübermittlung - dieser öffentlich-rechtlichen Abgabe ist gesetzlich geregelt (RBStV, DSGVO, Meldedatenlandesverordnungen, Satzungen, usw.) > keine publizistische Tätigkeit.
- Die Legitimation > Erlassen eines Festsetzungsbescheids bei Nichtzahlung dieser öffentlich-rechtliche Abgabe < ist gesetzlich geregelt (RBStV).
- Das Erlassen eines Festsetzungsbescheids ist ein hoheitlicher (Verwaltungs-)Akt > keine publizistische Tätigkeit.

Also ist der § 48 im Umkehrschluss so zu sehen und zu verstehen:

original:
Zitat
§ 48 Melderegisterauskunft für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten
Soweit öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten publizistisch tätig sind, sind sie keine öffentlichen Stellen im Sinne dieses Gesetzes.

Umkehrschluss:
Zitat
§ 48 Melderegisterauskunft für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten
Soweit öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten NICHT publizistisch tätig sind, sind sie keine öffentliche Stellen im Sinne dieses Gesetzes.
Titel: Re: Eine Geschichte: Vom GEZ-Befürworter zum GEZ-Gegner
Beitrag von: drboe am 09. November 2019, 14:42
@Kurt, @pinguin: der naheliegende Schluss ist, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht publizistisch tätig ist. Dies bestätigt auch exakt meinen persönlichen Eindruck.  ;D

M. Boettcher
Titel: Re: Eine Geschichte: Vom GEZ-Befürworter zum GEZ-Gegner
Beitrag von: tokiomotel am 09. November 2019, 14:59
Der BS als "Geldeinsammelstelle" des örR ist halt von diesem dazu angehalten so viel als möglich von diesem Gold der Esel zu generieren, koste es was es wolle. Jeglicher Anstand und moralisch geltender Ansatz werden dabei geopfert und mit Füßen getreten. Es kann doch nicht sein, dass bei jedem Wohnungswechsel schon mal grundsätzlich der dämlichen "Vorschriften" wegen beim BS die Gefahr besteht für den Monat des Umzugs doppelt zahlen zu müssen. In vielen anderen Angelegenheiten des Umzugs wegen erfolgt eine taggenaue Abrechnung. Nur beim arrogant, hochmütigen örR und seinem BS geht da aus blanker Sturheit absolut kein Weg hinein.
Nein, es wird immer wieder aufs neue ein sinnloser Affentanz und Herumärgern mit diesem uneinsichtigen örR und seinem BS provoziert. Die schaffen es halt prächtig sich ständig neue Feinde zu schaffen und hören dabei im Wahn der Gier keine warnenden Glocken läuten.
Meine Geschichte zum GEZ-Gegner begann schon vor vielen Jahren als einstiger "H4-Klient". Damals zu Beginn dieser "Ära" mussten noch stur fristgerecht die Bescheide beim BS vorliegen, ein Nachreichen wurde nicht akzeptiert. Dass man sich so genau bei dieser zumeist bis dahin brav zahlenden Klientel keine Freunde machte, war denen sowas von egal. Die Schuld lag damals allerdings zumeist bei denen noch sehr zäh mahlenden Mühlen der überforderten Arbeitsämter mit dem neuen H4-Krams und somit verspätet erstellten Bescheiden. War der damals noch GEZ aber sowas von egal, es wurde munter weiter stur auf Fristeinhaltung eingefordert, wenn auch vollkommen unverständlich für die ohnehin schon finanziell arg Betroffenen. Dieser dann doch offensichtlich zu tolle Wahnsinn wurde dann so glaube ich irgend wann beendet und es konnte welch ein neues Wunder auch fristverlängert nachgereicht werden.
Zitat@seppl
Zitat
...da eben auch Personen, die dem Rundfunkbeitrag eigentlich unkritisch gegenüberstehen, mit merkwürdigen Abwicklungsmodalitäten konfrontiert werden.
Diese merkwürdigen Abwicklungsmodalitäten basieren auf der willkürlich in vielen Teilen sinnfreien "Gesetzeslage" und begünstigen so die hochnäsige Arroganz der hochmütigen Reiter vom BS im Stall des örR. Doch alte Sprichwörter treffen immer wieder aufs neue zu, früher oder später. Hochmut kommt vor dem Fall.
Titel: Re: Eine Geschichte: Vom GEZ-Befürworter zum GEZ-Gegner
Beitrag von: gez-negativ am 09. November 2019, 15:30
- Die Zahlung(spflicht) dieser öffentlich-rechtlichen Abgabe ist gesetzlich geregelt (RBStV).

- Das Einziehen - und damit verbundene notwendige Datenerhebung/Datenübermittlung - dieser öffentlich-rechtlichen Abgabe ist gesetzlich geregelt (RBStV, DSGVO, Meldedatenlandesverordnungen, Satzungen, usw.) > keine publizistische Tätigkeit.

- Die Legitimation > Erlassen eines Festsetzungsbescheids bei Nichtzahlung dieser öffentlich-rechtliche Abgabe < ist gesetzlich geregelt (RBStV).

- Das Erlassen eines Festsetzungsbescheids ist ein hoheitlicher (Verwaltungs-)Akt > keine publizistische Tätigkeit.
Eine rechtliche Regelung, etwas rechtlich Verbindliches wird durch GESETZ geregelt. Das Gesetz ist die rechtliche Grundlage. (Staatsvertrag = Vertrag.)
Der Bürger hat Rechte und keine Gesetze. Der Bürger kämpft um sein Recht. Daher rechtliche Regelung durch Gesetz.

Es besteht immer noch eine Schickschuld, ein Einziehen ist in keinem Sächsischen Gesetz nachzulesen. Nicht mal das Finanzamt darf ohne meine Einwilligung "einziehen".
Eine Datenerhebung durch den MDR ist in keinem Gesetz hinterlegt.
Die publizistische Tätigkeit ist die Tätigkeit des Veranstaltens von Rundfunk, also die eigentliche Aufgabe einer jeden Rundfunkanstalt. Der Rest ist Beiwerk.

Der MDR ist im sächsischen VerwVerfG explizit vom Verwaltungsverfahren ausgenommen! Damit kein Verwaltungsakt, damit kein Bescheid.

Der Rundfunkbeitrag wurde längst mit 17,50 € pro Monat festgesetzt. Das muss nicht nochmal festgesetzt werden. Ein Finanzamt muss dann festsetzen, wenn die Steuer im Voraus nicht ersichtlich ist, da ja erst nach erfolgtem Handeln eine Plus-Minis Bilanz gezogen werden kann. Viel Überschuss setzt dann viel Steuer fest. Es handelt sich um etwas Variables.

Rundfunk ist keine StaatsVerwaltung.
Titel: Re: Eine Geschichte: Vom GEZ-Befürworter zum GEZ-Gegner
Beitrag von: PersonX am 09. November 2019, 18:10


Was ist der Unterschied zwischen nicht publizistisch und publizistisch?
Soll der Unterschied darin liegen, mit welchem Format oder Art etwas -Meinung- in die Welt gebracht wird? Falls es nicht auf die Art oder das Format ankommt, dann sind Anbieter von Angeboten über das Kommunikationsmittel Rundfunk publizistisch tätig. Sie versuchen mit Ihrer Tätigkeit das exakt Gleiche wie ein Publizist, sie versuchen den öffentlichen Raum mit Ihrem Angebot zu besetzen und zu beeinflussen.


Es mag einige geben, welche der Meinung seien, dass es zwingend etwas mit schreiben zu tun hat, aber das -persönliche Einschätzung- sollte auf den Prüfstand. Nachrichten werden gemacht oder geschrieben? Wird die Publikation auf schriftliche Sachen reduziert, dann sollte hinterfragt werden, was Rundfunk genau ist. Vielleicht ein Beispiel das Herstellen einer Audiogeschichte versus Herstellung eines Hörbuch. Wo wäre der Unterschied? Beim ersten könnte ohne schriftliche Vorlage ein Ergebnis folgen. Ein Hörbuch könnte aus einer Vorlesung eines Texts entstehen oder frei gesprochen werden. Wann ist es publizistisch? Ist das vom Inhalt abhängig oder vom Prozess der Entstehung? Naja vielleicht ist es fliesend und bedarf keiner größeren Unterscheidung.
Titel: Re: Eine Geschichte: Vom GEZ-Befürworter zum GEZ-Gegner
Beitrag von: pinguin am 09. November 2019, 19:16
Die Aufgabe des Rundfunks besteht darin, Informationen zusammenzutragen und zur Meinungsvielfalt beizutragen; diese "Beitragen zur Meinungsvielfalt" geschieht im Sinne der Aufgaben des Rundfunks nicht dadurch, daß man diese so zusammengetragenen Informationen für sich behält, sondern sie publiziert, also veröffentlicht.

Publizieren steht aber auch für das öffentliche Äußern einer oder vieler Meinungen.

Siehe hierzu übrigens:

Meinungsmacht im Internet und die Digitalstrategien von Medienunternehmen
https://www.kek-online.de/fileadmin/user_upload/KEK/Publikationen/Gutachten/Meinungsmacht_im_Internet_ALM51_web_neu.pdf

Der Rundfunk, der in dieser PDF ebenfalls genannt wird, ist definitiv publizistisch tätig.
Titel: Re: Eine Geschichte: Vom GEZ-Befürworter zum GEZ-Gegner
Beitrag von: PersonX am 09. November 2019, 19:51

Es kann natürlich sein, dass verschiedene Tätigkeiten aufgeteilt werden können hinsichtlich der Art nicht publizistisch oder publizistisch.
Herstellung eines Buch publizistisch.
Herstellung einer Rechnung nicht publizistisch.


Soll sich die Bewertung, was eine Person ist, danach richten, welche Aufgabe in welchem Moment ausgeübt wird, dann fehlt es hier trotzdem über die Aufteilung der Strukturen. Es mangelt der Struktur, welche so gesehen die nicht publizistische Aufgabe ausüben will an 2 von 3 aus Fach-, Dienst- und Rechtsaufsicht.
So gesehen springt die Bewertung was eine Person ist je nach Aufgabe. Die Person wird zu einem Zwitter. Eine klare Trennung fehlt. Das ist so gesehen schlechte Verwaltung. Es besteht sicherlich kein Rechtsanspruch auf gute Verwaltung oder doch?
Titel: Re: Eine Geschichte: Vom GEZ-Befürworter zum GEZ-Gegner
Beitrag von: pinguin am 09. November 2019, 19:52
- Das Erlassen eines Festsetzungsbescheids ist ein hoheitlicher (Verwaltungs-)Akt > keine publizistische Tätigkeit.
Öffentlich-rechtliche Wettbewerbsunternehmen, siehe BGH KZR 31/14, Rn. 2, 29 und 47 zu den dt. ÖRR, haben im Land Brandenburg keine Behördeneigenschaft und folglich auch keine hoheitlichen Befugnisse.

Gemäß dem im Land Brandenburg lt. §2 Abs. 5 BbgDSG vorangigen Datenschutzrecht sind öffentlich-rechtliche Wettbewerbsunternehmen lt. §2 Abs. 3 BbgDSG keine öffentlichen Stellen im Sinne des Gesetzes.

Die Behörden und Gerichte des Landes Brandenburg sind dem Recht des Landes Brandenburg, dem Bundesrecht und dem Recht Europas unterworfen und ganz sicher nicht jenem evtl. davon abweichenden Recht anderer bundesdeutscher Regionen.

Auch wird mal wieder übersehen, daß seitens des Gesetzgebers nicht definiert worden ist, daß die Rundfunkanstalten den ersten Schritt gehen dürfen, wenn sich der Bürger nicht bei ihnen anmeldet.

Der Bürger kann, sollte und darf sich zu jederzeit bundesweit auf die Art. 10 EMRK wie auch Art. 11 Charta stützen und jede Einmischung des Staates in sein Medienverhalten zurückweisen.

Die vom Landesgesetzgeber definierte Schickschuld trägt genau diesem Element Rechnung, und "schickschuldig" ist nur der Rundfunkinteressent, denn ein "Beitrag" darf national nur von denen erhoben werden, die Interesse an der vom Beitrag finanzierten Leistung des Staates haben.

Das Problem an allem ist, daß die Gemeinden selbst keine Möglichkeit haben, der staatlichen Rundfunkfinanzierung zu entgehen, da sie sich als Grundrechtsverpflichtete weder auf die EMRK noch auf die Charta in eigener Sache stützen dürfen.

Die EMRK steht lt. Art. 34 EMRK einzig auf der Seite aller nicht-staatlichen Organisationen, zu denen neben dem Bürger auch alle Medien gehören, wohingegen die Charta nur auf der Seite des Bürgers steht und gemäß deren Art. 11 Charta keine Ausnahmen vom der Nichteinmischung des Staates definiert, ergo zuläßt.

Es würde mich überhaupt nicht wundern, wenn manche Gemeinden versuchen, ihre Bürger deswegen zu verar***en, weil sie die an den Rundfunk zwangsabgetretenen Mittel anders nicht zurückbekommen.

Immerhin darf ja wohl erkannt werden, daß auch die Gemeinde nicht für den Rundfunk arbeitet?

Das Recht, sich über vom Landesgesetzgeber gesetztes Recht, (und, nein, dieses besteht nicht nur aus den Rundfunkverträgen), hinwegzusetzen, hat es für keine Gemeinde im Land Brandenburg.

Denn auch die "Europäische Charta der kommmunalen Selbstverwaltung" ist ein völkerrechtlicher Vertrag des Bundes und gemäß Rn. 169 - 1. Rundfunkentscheidung genauso für die Gemeinden bindend, wie die EMRK, womit es für die Gemeinden nicht das Recht hat, sich über Recht und Gesetz hinwegzusetzen.
Titel: Re: Eine Geschichte: Vom GEZ-Befürworter zum GEZ-Gegner
Beitrag von: pinguin am 09. November 2019, 20:00
Es besteht sicherlich kein Rechtsanspruch auf gute Verwaltung oder doch?
Doch, besteht.

Zitat
Artikel 41

Recht auf eine gute Verwaltung

(1)   Jede Person hat ein Recht darauf, dass ihre Angelegenheiten von den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union unparteiisch, gerecht und innerhalb einer angemessenen Frist behandelt werden.

(2)   Dieses Recht umfasst insbesondere

a)
das Recht jeder Person, gehört zu werden, bevor ihr gegenüber eine für sie nachteilige individuelle Maßnahme getroffen wird,

b)
das Recht jeder Person auf Zugang zu den sie betreffenden Akten unter Wahrung des berechtigten Interesses der Vertraulichkeit sowie des Berufs- und Geschäftsgeheimnisses,

c)
die Verpflichtung der Verwaltung, ihre Entscheidungen zu begründen.

(3)   Jede Person hat Anspruch darauf, dass die Union den durch ihre Organe oder Bediensteten in Ausübung ihrer Amtstätigkeit verursachten Schaden nach den allgemeinen Rechtsgrundsätzen ersetzt, die den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten gemeinsam sind.

(4)   Jede Person kann sich in einer der Sprachen der Verträge an die Organe der Union wenden und muss eine Antwort in derselben Sprache erhalten.

Charta der Grundrechte der Europäischen Union
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv:OJ.C_.2016.202.01.0389.01.DEU&toc=OJ:C:2016:202:TOC

Die Frage ist hier nur, ob der Begriff "Union" alle staatlichen Stellen innnerhalb der Union umfasst oder nur jene, die explizit von, bspw., der EU-Kommisssion geschaffen worden sind.
Titel: Re: Eine Geschichte: Vom GEZ-Befürworter zum GEZ-Gegner
Beitrag von: Markus KA am 09. November 2019, 20:09

Thread musste bis auf weiteres und zum Zweck der Moderation geschlossen werden.
Leider vermischen sich unterschiedliche Themen, die teilweise bereits vielfach im Forum diskutiert wurden, zu einer unübersichtlichen Diskussion, die sich vom Betreff entfernt.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.