Guten TagX,
ahhhh ... mal wieder die "Rechtsauffassung" des UnfuX, die zudem ein "Urteil" anführt (Verwaltungsgericht Freiburg, Urteil vom 24.09.2019, 8 K 5267/17), dass kein Mensch kennt, weil es
a) vermutlich nicht rechtskräftig ist
und
b) nicht veröffentlicht wurde.
Dann ist dieses "Urteil" in eigener Sache ergangen. D.h. der UnfuX generiert seine eigene Rechtsprechung und verschweigt dabei wesentliche Tatsachen zu seinem vollautomatischem "Verwaltungsverfahren". Der "Sachvortrag" erfolgt also Sittenwidrig und in rechtsbeugender Absicht. Das nun die Unterschrift fehlt ist logisch, denn der General in der Maschine kann nicht unterschreiben, ist er doch kein Mensch. Aber das kapiert der UnfuX erst, wenn ihm dieses "Gebot" als Steinplatte auf die Füße fällt.
Der Rechtssatz des Verwaltungsaktes ist allen Verwaltungsverfahrens"ordnungen" gleich.
Als Beispiel mal im Bundesrecht:
§ 35 Begriff des Verwaltungsaktes
Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist. Allgemeinverfügung ist ein Verwaltungsakt, der sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet oder die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache oder ihre Benutzung durch die Allgemeinheit betrifft.
https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__35.htmlDer Begriff des Verwaltungsaktes ist in allen Verwaltungsverfahren gleich!
Abgabenordnung (AO)
§ 118 Begriff des Verwaltungsakts
Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist. Allgemeinverfügung ist ein Verwaltungsakt, der sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet oder die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache oder ihre Benutzung durch die Allgemeinheit betrifft.
https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__118.htmlZehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X)
§ 31 Begriff des Verwaltungsaktes
Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist. Allgemeinverfügung ist ein Verwaltungsakt, der sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet oder die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache oder ihre Benutzung durch die Allgemeinheit betrifft.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__31.html§ 37 VwVfG ist eine Formvorschrift zum Verwaltungsakt. Das nun die Unterschrift fehlen kann, wenn der Verwaltungsakt MIT HILFE automatischer Einrichtung erlassen wurde, ist totes Recht. Das stammt aus dem letzten Jahrtausend, als der Computer noch in den Kinderschuhen steckte.
§ 37 VwVfG setzt voraus, dass es sich um einen Verwaltungsakt handelt. Der Verwaltungsakt § 35 VwVfG kann nur von Menschen (Willensbildung eines Menschen) erlassen werden. Der muss zudem auch Amtsträger sein. Mit § 35 a VwVfG hat der Bundesgesetzgeber und teilweise auch die Landesgesetzgeber das für die "moderne digitale Verwaltung" gelockert. § 35 a VwVfG gilt, wenn eine Rechtsvorschrift vollautomatische Verwaltungsakte gestattet und bei den massenhaften vollautomatischen Entscheidungen kein Ermessenspielraum besteht.
Das will der UnfuX nicht verstehen, mal abgesehen davon, dass er das auch wegen der Staatsferne nicht verstehen kann (UnfuX-Denksperre). In seinem Größenwahn versucht er jetzt erneut eigene Rechtsprechung zu "entwickeln".
Tja, dumm gelaufen! Kein Verwaltungsakt! Keine Formvorschriften!
Am Ende bleibt die Wahrheit:
Die Unterschrift fehlt weil die Maschine nicht unterschreiben kann, weil sie kein Mensch ist.
Das geschreibsel vom UnfuX braucht euch nicht mehr interessieren. Der Drops ist gelutscht, die hatten ihre Chance, haben gelogen und jetzt ist das Spiel aus.
Die sind eigentlich auch aus gutem Grund von der Anwendung der LVwVfG ausgenommen, weil sie bei der Anwendung nur Blödisnn machen. War doch klar, dass die schon bei "Verwaltungsakten" scheitern! Ist halt TV! Die haben gedacht die sind bei: "wünsch dir was".
Ick wünsche mir vollautomatische Verwaltungsakte, obwohl sie gesetzlich verboten sind!
Und so sprach der Vater der illegalen Verwaltungsakte, Herr Dr. Eicher: Abrakadabra simsalabim, ick zauber euch einen
automatischen Nicht-VA hin!
Nochmal, dumm gelaufen, Dr. Eicher! Ick bin och Zauberer! Abrakadabra simsalabim! Euer UnfuXbeitraX ist dahin!
Ey yoo, Doc. Eicher! Du bist nicht der "Vater des UnfuXbeitraX" sondern Vater der 1. illegalen digitalen Verwaltung, die Millionenfach "Verwaltungsakte mit Titelfunktion" volXstrecken lies, die gar keine Verwaltungsakte sind! Du bist der Guru des UnfuX-Blödsinns! Und weil du richtig schlau bist, lässt du dein Versagen noch mit § 10 a RBS TV ins Gesetz zimmern!
Wir haben dein jahrelanges völliges Versagen aufgedeckt, du Guru des UnfuX!
Jaaaaaanz Deutschland kennt jetzt die Wahrheit!
Bis zum 01.06.2020 sind deine "Verwaltungsakte mit Titelfunktion" Müll, weil sie gar keine Verwaltungsakte sind!
Und jetzt rate mal wer digital gerade abfeiert!
www.gez-boykott.de/ForumUnd als nächstes legen wir deine UnfuX-Guru-DatenbanX rechtlich in Schutt und Asche und zerschmettern deinen neuen Guru-§ 10 a RBS TV!