Guten TagX,
rein fiktiv natürlich.
@Gee daaaanke für das Einstellen.
Die "sonstige Rechtsordnung" sind u.a. nur die "lächerlichen Datenschutzgesetze" und seit dem 25. Mai 2018 die "lächerliche DSGVO".
Höherrangiges Recht, na und?
Der "lächerliche Art. 8 EuGrCh", das "lächerliche Grundrecht" auf informationelle Selbstbestimmung.
VG Köln: tzzzz ... ab in die (GEZ)Tonne damit!
Dass nun "einzelne Persönlichkeitsmerkmale" (Art. 15 RL 95/46/EG: Daten zum Zwecke der Bewertung einzelner Aspekte ihrer Person) nicht bewertet werden, ist ein weiterer Witz der RBS-TV-Geschichte!
Selbstverständlich "bewertet" die "Maschine" "Persönlichkeitsmerkmale": wie "Volljährige Wohnungsinhaber", "nach dem BMG gemeldet". Im Falle der "Direktanmeldung" pflegt die "Maschine" die personenbezogenen Meldedaten in die Datenbank ein (Ziel: vollautomatische Verarbeitung im Massenverfahren) und "errichtet" ein BeitraXkonto für die Person. Rutscht dieses "BeitraXkonto" ins Soll (erneute Bewertung von Persönlichkeitsmerkmalen) wird der "vollautomatische Mahnpfad" ausgelöst.
Bei einem Wohnungswechsel erfolgt zudem eine "Bewegungsmeldung".
§ 7 Datenübermittlungen an den Westdeutschen Rundfunk Köln (WDR)https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=32424&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=443020Der RBS TV ist eng mit dem Aufenthaltsort (Wohnung) verknüpft.
Erwägungsgrund 75 Risiken für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personenhttps://dsgvo-gesetz.de/erwaegungsgruende/nr-75/Die Risiken für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen – mit unterschiedlicher Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere – können aus einer Verarbeitung personenbezogener Daten hervorgehen, die zu einem physischen, materiellen oder immateriellen Schaden führen könnte, insbesondere wenn die Verarbeitung zu einer Diskriminierung, einem Identitätsdiebstahl oder -betrug, einem finanziellen Verlust, einer Rufschädigung, einem Verlust der Vertraulichkeit von dem Berufsgeheimnis unterliegenden personenbezogenen Daten, der unbefugten Aufhebung der Pseudonymisierung oder anderen erheblichen wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Nachteilen führen kann, wenn die betroffenen Personen um ihre Rechte und Freiheiten gebracht oder daran gehindert werden, die sie betreffenden personenbezogenen Daten zu kontrollieren, wenn personenbezogene Daten, aus denen die rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Zugehörigkeit zu einer Gewerkschaft hervorgehen, und genetische Daten, Gesundheitsdaten oder das Sexualleben oder strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten oder damit zusammenhängende Sicherungsmaßregeln betreffende Daten verarbeitet werden, wenn persönliche Aspekte bewertet werden, insbesondere wenn Aspekte, die die Arbeitsleistung, wirtschaftliche Lage, Gesundheit, persönliche Vorlieben oder Interessen, die Zuverlässigkeit oder das Verhalten, den Aufenthaltsort oder Ortswechsel betreffen, analysiert oder prognostiziert werden, um persönliche Profile zu erstellen oder zu nutzen, wenn personenbezogene Daten schutzbedürftiger natürlicher Personen, insbesondere Daten von Kindern, verarbeitet werden oder wenn die Verarbeitung eine große Menge personenbezogener Daten und eine große Anzahl von betroffenen Personen betrifft.
Ganz klar nutzt also der Programmablauf das "persönliche Profil", das fängt schon mit dem Alter an und geht weiter mit:
> in der "Meldedatenbank" erfasst > zu UnfuX-BeiträXen angemeldet > BeitraX-Konto im Soll.
Das führt auch teilweise dazu, dass die Creditreform "eingeschaltet" wird und "Ratenangebote" unterbreitet.
Dann wollen wir uns alle daran erinnern, dass Herr Prof. K aus H. das "Persönlichkeitsprofil" für das in der Wohnung lebende VolX erstellte. Grundlage für diesen RBS TV-Blödsinn.
Denn so schloss der "Profiler" der ARD, Herr Prof. K aus H.:
Zudem nimmt dieser gesetzliche Tatbestand einer sozialen Gruppe die Vorgaben des Art. 6 Abs. 1 GG auf, die die Gemeinschaft von Eltern und Kindern – als Lebens- und Erziehungsgemeinschaft, als Hausgemeinschaft und später als Begegnungsgemeinschaft –schützt. Jenseits dieses Haushaltskerns der „bürgerlichen Kleinfamilie“ als „familiales Grundmuster“ bietet der Privathaushalt in der Vielfalt moderner Lebensformen stets Gemeinschaften, die auf ein Zusammenleben – auch in allen Formen des Rundfunkempfangs – angelegt sind. Insoweit üben die Beteiligten ihre Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1) in ihrer unverletzlichen Wohnung (Art. 13 Abs. 1 GG), dem räumlich – formalisiert umhegten Privatbereich aus, beanspruchen den „inneren Wohnungsschutz“ als Mittelpunkt ihrer menschlichen Entfaltung und individuellen Persönlichkeitsgestaltung. Der Abgabengesetzgeber erfasst und bündelt also unterschiedliche Formen der Rundfunknutzung in der sozialen Gemeinschaft, die in besonderer Weise „unverletzlich“ ist, deswegen weiteres Fragen und Nachforschen nicht erlaubt. Dieser Tatbestand kann in der Wohnung formalisiert erfasst werden.
"Umhegte Wohnung" = volljährige Personen nach dem BMG erfasst = vermutete TV-Glotze in der Wohnung = vermutete öffentlich-rechtliche Rundfunknutzung = Direktanmeldung.
Konto im Soll = vermutete Zahlungsunwilligkeit (würde die Maschine eine Zahlungsunfähigkeit "errechnen" würde sie ja vollautomatisch einen "Befreiungsbescheid" "erlassen") = Mahnpfad mit "Festsetzungsbescheid"
(Art. 15 RL 95/46/EG: Daten zum Zwecke der Bewertung einzelner Aspekte ihrer Person ergeht, wie beispielsweise ihrer beruflichen Leistungsfähigkeit, ihrer Kreditwürdigkeit, ihrer Zuverlässigkeit oder ihres Verhaltens).
Bei allen, die einen "Festsetzungsbescheid" erhalten, erfolgt auch eine "vollautomatische Negativ-Beurteilung i.S.d. § 4 RBS TV" (Befreiungen von der Beitragspflicht, Ermäßigung), also zur Leistungsfähigkeit (soziale Aspekte) und ggf. ob eine Seh-, Hör- etc. Behinderung (Ermäßigung auf ein Drittel) vorliegt.
Na wenn das keine Bewertung einzelner Persönlichkeitsaspekte ist, was dann?
Es handelt sich bei vollautomatischen Verwaltungsakten um ein völlig neuartiges Rechtsgebiet.
Dabei muss auch die errichtete Rechtsordnung zur "digitalen Verwaltung" (z.B. E-Government-Gesetze) beachtet werden.
Ein Vorverfahren (§§ 68 ff. VwGO) hat auch den Zweck der Binnenkontrolle der "Verwaltung".
Wenn ich also als "Verwaltung" seit dem 01.01.2013 weiß, dass ick eine "Datenbank" mit dem Ziel der vollautomatischen Verarbeitung von Meldedaten betreibe und Grundlage die Bewertung einzelner Aspekte der Person (z.B. des Aufenthaltsortes - nämlich der beitraXpflichtigen Wohnung - und der "Zuverlässigkeit" oder "Leistungsfähigkeit" [kein "Härtefall"]) ist, dann kann ick natürlich Art. 15 der RL 95/46/EG und § 6a BDSG und die entsprechenden §§ der Landesdatenschutzgesetze "einfach umgehen", in dem ick den Widerspruchsentscheid unterschreibe?
Na klar, doch!
Wer will schon im Rahmen der "Binnenkontrolle" seine eigene illegale Datenbank atomisieren?
Denn es kommt folgendes zum Tragen:
Keine Rechtsvorschrift zum Erlass vollautomatischer Einzelentscheidung = DATENBANK ILLEGAL!!!!!!Auch handelt es sich bei diesen "Festsetzungsbescheiden" nicht um Verwaltungsakte sondern um einfache "Rechnungen". Es fehlt ja die Rechtsvorschrift und § 35 a VwVfG eXistierte vor dem 01.01.2017 nicht!
Jetzt kann ick als "Verwaltung" natürlich zu einfachen "Rechnungen einer Maschine" "ein Vorverfahren" durchführen und im (unterschriebenen) "Widerspruchsentscheid" großmäulig mal wieder kundtun:
Der Bescheid ist formell und materiell rechtmäßig.
Welcher (Ausgangs-)Bescheid?
Die durch "unterschriebenen Widerspruchsentscheid" "zum Verwaltungsakt" "geadelte" "selbsttitulierende vollautomatische Rechnung"?
GAGA-GEZ-Recht = UnfuXrecht!
Die Zeit wird zeigen, wie sehr das VG Köln irrte.
Wie prüft ein VG eigentlich § 35 a VwVfG und vollautomatisierte Entscheidungen im MASSENVERFAHREN?
Wie wird eigentlich ein "Datensatz" in eine "Datenbank zur vollautomatisierten Verarbeitung" eingepflegt?
Durch "sich selbst maschinell bestätigende Direktanmeldung" oder widerspruchsfähigen Dauerverwaltungsakt eines Menschen oder "einer Maschine" (§ 35 a VwVfG)?
Der WDR hat jedenfalls eingeräumt, dass die "Festsetzungsbescheide" vollautomatische Einzelentscheidungen im Massenverfahren sind.
Das VG Köln hat gar keine Ahnung welche Wirkung diese Form der "Rechtsprechung" für die "digitale Zukunft" unserer Gesellschaft hat.
Nur weil es sich um die ARD handelt, kann ick als VG nicht den größten Datenschutzskandal in der Union rechtfertigen, damit den Boden für "abstruse vollautomatische Bescheide" bereiten und die GEZ-Datenbank, die für diese MASSENVERFAHREN benötigt wird, völlig ungeprüft lassen!
Mal sehen ob wir hier irgendwann eine "stattgebende unterschriebene GEZ-Widerspruchsentscheidung § 35 a VwVfG" lesen:
Nach eingehender Prüfung konnten auch wir keine Rechtsvorschrift i.S.d. § 35 a VwVfG finden.
Ihrem Widerspruch wird daher stattgegeben.
Wir haben die Löschung der gesamten Datenbank "vollautomatische Bescheidung im Massenverfahren" bereits veranlasst.
Verfahrensfehler durch "Binnenkontrolle im Vorverfahren" geheilt!
Die sich-selbst-GEZ-atomisierende Widerspruchsentscheidung.
Nur eine Frage der Zeit!
2025 Einsatz der KI beim BeitraXservice im vollautomatischen KI-Vorverfahren!
Endlich Anwendung logischer Denkgesetze!
Bupp!
KI atomisiert GEZ-Maschine und löscht sofort die Datenbank!