(Oje, soviel Material. Wer soll das alles beantworten...?)
Aufgrund anderer Verpflichtungen nicht so recht die Zeit, hier alles zu bewerten und zu kommentieren, aber vielleicht noch ein Gedanke/ ein Schritt zurück und mal eine Außenbetrachtung mit dem Versuch, kühlen Kopf zu bewahren und die Kirche im Dorf zu lassen, bevor hier Fragen über Fragen aufgeworfen sowie Verfahren in Größenordnungen und mit fraglichen Erfolgsaussichten/ fraglichen Aussichten auf wirklich effektiven Vollstreckungsschutz eröffnet werden:
Da - soweit diesseits richtig verstanden - für die Wohnung schon bezahlt wurde und somit über die Zahlung hinausgehende weitere Forderungen ohne Rechtsgrund bestehen, könnte (sollte?) der Rundfunkanstalt gegenüber deutlich gemacht werden, dass
nach der erzwungenen Zahlung im Wege der Vollstreckung Anspruch auf Rückerstattung besteht - und ob dieses Hin- und Herschaufeln des Geldes wirklich gewollt ist, vgl.
§ 10 Abs. 2 RBStV - Beitragsgläubiger, Schickschuld,
Erstattung, Vollstreckung
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/RBeitrStV-10(3) 1Soweit ein Rundfunkbeitrag ohne rechtlichen Grund entrichtet wurde, kann derjenige, auf dessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist, von der durch die Zahlung bereicherten Landesrundfunkanstalt die Erstattung des entrichteten Betrages fordern. 2Er trägt insoweit die Darlegungs- und Beweislast. 3Der Erstattungsanspruch verjährt nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die regelmäßige Verjährung.
Dabei sollte nicht mit "Beitragsservice" in Köln, sondern mit der
"Verwaltungsabteilung" der betreffenden Rundfunkanstalt kommuniziert werden - vmtl. "auf kurzem und direktem Wege", d.h. telefonisch, mit einer Person, die man in die Verantwortung nimmt, und sich nicht abwimmeln lassen, bevor nicht ein Stopp der Vollstreckung erfolgt und eine schriftliche Bestätigung zugesichert wurde. Sachlich aber hartnäckig und "kooperationswillig" bleiben, denn man selbst hat leider den kürzeren Hebel.
Betreffende Person sollte sich anderenfalls insbesondere fragen, ob sich für diesen einmaligen(!) Anlass wirklich die Kosten und Mühen lohnen, wegen der über den zurückzuerstattenden Forderungsbetrag hinausgehende Säumnis-, Mahn- und Vollstreckungskosten, welche in Summe vmtl. unter 100€ bleiben, das marode Rechtssystem wirklich austesten zu wollen.
Vielleicht wäre hier die Frage, ob betreffende Person die Pille schlucken sollte.
Die Kosten kann sie sich dann mit der anderen Person teilen, die anderer Leute Post fiktiverweise so generös entsorgt hat - oder dieser Person die Kosten vollständig aufs Auge drücken, denn durch diese fiktive Postentsorgung ist das Dilemma ja erst entstanden, welches anderenfalls mit weit weniger Mühe und Risiko hätte behoben werden können.
Was ich sagen will ist, dass die Kapazitäten des Forums eigentlich wichtigeren Dingen vorzubehalten wären, als fiktiven Personen Falldiskussionen zu bieten, welche allein schon durch fiktive Post-Entsorgung den elementaren Grundregeln des Forums widersprechend sich selbst in eine nachteilige und die Gegenseite in eine vorteilige Lage manövriert haben.
Betreffende Person/en könnten (sollten?) es vielleicht einfach als Lehre verstehen und die Kosten als Lehrgeld, d.h. dümmstenfalls den geforderten Betrag an den GV zahlen und gleichzeitig Antrag auf Rückerstattung stellen. Im Rückerstattungsantrag könnten ggf. die ("unnötigen") Zusatz-Kosten ebenfalls von der Rundfunkanstalt zurückgefordert werden. Wenn betreffende Person/en "lustig" oder "experimentierfreudig" drauf sind, dann könnten sie das noch "garnieren" mit einer kleinen Zusatzforderung zum Ausgleich der erlittenen immateriellen Schäden - oder (ganz im Stile von ARD-ZDF-GEZ) "generös" auf diese oder weitere Forderungen verzichten, wenn denn die unnötig entstandenen Kosten von ARD-ZDF-GEZ übernommen werden.
Angesichts der bisherigen Verläufe aller möglichen Vollstreckungsverfahren erscheint also - abgesehen vom Versuch der hartnäckigen direkten Klärung mit der Verwaltungsabteilung der jeweiligen Rundfunkanstalt - die notfalls
a) vorläufige (Zwangs-)Zahlung zur Abwendung der Vollstreckung und
b) anschließende Antragstellung auf Rückerstattung der gezahlten Beträge + ggf. Zusatzkosten
jedenfalls aussichtsreicher (und vmtl. auch nervenschonender/ "energiesparender"), als im Stadium der bereits anberaumten Vermögensauskunft - mit welchen gerichtlichen Mitteln auch immer - noch die "Kurve" bekommen zu wollen, verbunden mit dem unkalkulierbaren
Risiko der unerwünschten Eintragung ins Schuldnerregister.
Diese Vorgehensweise würde den augenscheinlichen aktuellen Druck nehmen.
Eine Möglichkeit wäre ggf. noch, gem. der i.d.R. in den Vollstreckungsersuchen enthaltenen "Ratenzahlungsregelung" eine Ratenzahlung über 12 Monate auszuhandeln... - siehe u.a. unter
neue Vollstreckungsersuchen > mit formalen Änderungen (Gläubigerkennung, etc.)https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13065.0.html[...] Einer Zahlungsvereinbarung über 12 Monate wird bereits jetzt zugestimmt.
(wobei die Frage ist, ob dies auch nach Ablauf der Phase der gütlichen Einigung noch möglich ist)...und dann noch
während der Ratenzahlung das Rückerstattungsverfahren loszutreten - sozusagen ein "Geben und Nehmen".
Es wäre vorstellbar, dass sich dann die Rundfunkanstalt zeitnah für eine Rückabwicklung entscheidet.
Im Übrigen steht es betreffenden Personen frei, sich über diesen Vorgang auch bei diversen Stellen "stilvoll" direkt zu beschweren...
Einzelvorgänge als Beschwerde an MinisterpräsidentInnen/Landtage/IntendantInnenhttps://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18157.0.htmlAus vorgenannten Gründen bleibt auch die Schließung dieses Threads nach weitergehender Abwägung vorbehalten, denn genau genommen ist diese Fallkonstellation nicht wirklich Gegenstand des Forum-Themas. Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.