'N Abend,
es hat seitens des Bundes/des Bundesfinanzministerium klare Vorgaben:
Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Durchführung der Vollstreckung nach der Abgabenordnung (Vollstreckungsanweisung - VollstrA)https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79260/Allgemeine Verwaltungsvorschrift für Vollziehungsbeamte der Finanzverwaltung (Vollziehungsanweisung - VollzA)https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/84352/Beiden zu eigen ist, daß sie nicht als "ordentliches" Bundesrecht in "Gesetze im Internet", bzw. "Verwaltungsvorschriften im Internet" gefunden werden.
Sie sind publiziert im Bundessteuerblatt und nicht im Bundesgesetzblatt; trotzdem sind sie Bundesgesetze, die vom Bundesrat behandelt werden; hierzu siehe
Drucksache 575/17https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2017/0501-0600/575-17.pdf?__blob=publicationFile&v=6Auch diese Dokumente des Bundes werden offenbar, analog zu den Rundfunkverträgen der Länder, geändert; es würde mich nicht wundern, wenn die Länder hier nicht "up to date" sind.
Gemäß dieser Dokumente sind offenbar alleine die Finanzämter und Zollbehörden überhaupt Vollstreckungsbehörden, weil
“2. - VollstreckungsbehördenVollstreckungsbehörden sind die Finanzämter und die Hauptzollämter sowie die Landesfinanzbehörden, denen durch eine Rechtsverordnung nach § 17 Absatz 2 Satz 3 Nummer 3 Finanzverwaltungsgesetzes die landesweite Zuständigkeit für Kassengeschäfte und das Erhebungsverfahren einschließlich der Vollstreckung übertragen worden ist (§ 249 Absatz 1 Satz 3 der Abgabenordnung).“
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;