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Autor Thema: Beitragsservice veröffentlicht Jahresbericht 2018  (Gelesen 25021 mal)

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  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Die Anzahl der gesetzlich nicht geregelten Direktanmeldungen ist wieder um 300.000 auf 1,5 Millionen Zwangsanmeldungen im Vergleich zum Jahr 2017 angestiegen. Damit kommen wir auf die stolze Summe von 8,9 Millionen fragwürdigen Anmeldungen seit 2014 - siehe hierzu weiter unter

Direktanmeldung
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Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Steigende Zahl von Direktanmeldungen? Das sind doch ganz bestimmt die Zahler, auf die sich die Aussage von der gestiegenen Akzeptanz stützt.

M. Boettcher

Sie wollen nicht zahlen? Das verstehe ich sogar. Nein, wirklich. Wer bezahlt schon gern für etwas, das er nicht braucht oder nicht will? Bei der Gelegenheit:  Können Sie sich ungefähr vorstellen, wie viele Urteile man von 8 Milliarden Euro jährlich durchsetzen könnte?  Bei unserem exzellenten Zugang zu den Gerichten, ich bitte Sie! Und am Ende zahlen sie einfach alle. - Na, immer noch widerborstig? Nein? Na also, ich wusste, dass Sie mein Angebot akzeptieren würden.



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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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Bildquelle: https://gez-boykott.de/ablage/presselogo/taz_die_tageszeitung.png

taz, 03.07.2019

Stabile Einnahmen

Von Steffen Grimberg (früherer Pressesprecher der ARD und Autor bei MDR Medien 360G)

Zitat
Wer meint, dass der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio keinen Humor hat, wird schon durch das Gäste-Password für den WLAN-Zugang eines Besseren belehrt: Es lautet süßerweise „Zweitwohnung19“. Mit dessen öffentlicher Bekanntgabe hat man jetzt vermutlich gegen die „Verpflichtung auf Vertraulichkeit“ verstoßen, die am Eingang zu unterschreiben war.
Die Zweitwohnungsentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2018 hatte den Beitragsservice kalt erwischt. Auch wenn es „sehr erfreulich“ war, wie sein Geschäftsführer Stefan Wolf sagt, dass Karlsruhe zunächst einmal die Verfassungsmäßigkeit des Beitrags per se bestätigt hat. […]

Zum Stichtag 31. 12. 2018 waren das 19.517 befreite Nebenwohnungen, noch rund 45.000 Anträge sind in Bearbeitung und weitere sind zu erwarten. Wie viele, vermag momentan allerdings niemand zu sagen. „Wir sitzen ja nicht in Böcklemund und warten, bis das Überraschungsei aufgeht“, sagt Wolf – dummerweise gebe „es aber keine gesicherten Angaben über die Zahl der Nebenwohnungen“. Von bis zu zwei Millionen ist in mäßig seriösen Quellen die Rede. Und so schwanken die Schätzungen, welche Summen bei ARD, ZDF und Deutschlandradio ausfallen, aktuell zwischen vier und zehn Millionen Euro pro Jahr.
[…]

Mehr Menschen sind aus sozialen Gründen befreit
[…] Gleichzeitig erhöhte sich auch die Zahl der Personen, die aus sozialen Gründen von der Rundfunkbeitragspflicht befreit sind, auf über 3 Millionen. Mehr als zwei Drittel aller Befreiten beziehen Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II.

Auch wenn der Effekt des 2018 erneut vorgenommenen Meldedatenabgleichs noch nicht voll zu sehen ist, hat es nur einen minimalen Anstieg gegeben […]

Der wiederholte Meldedatenabgleich – einen ersten hatte es 2013 zur Umstellung von der Gerätegebühr auf den Rundfunkbeitrag gegeben – war dabei deutlich unaufwändiger und damit billiger als geplant. […]

Der Meldedatenabgleich hat sich nach Sicht des Beitragsservice bewährt – und trage auch zur Beitragsgerechtigkeit bei. Für 2022 ist der nächste Abgleich geplant – dies müssen die Länder als zuständige Gesetzgeber allerdings noch formal beschließen. […]

Mit der umstrittenen Beauftragung externer Inkassounternehmen zur Eintreibung von Beitragsschulden ist übrigens schon wieder Schluss. Das Ganze war wohl ein Schuss in den Ofen oder – wie Wolf es höflicher formuliert – das „Verhältnis von Ertrag und Aufwand stimmte nicht“. […]

Weiterlesen auf:
https://taz.de/Jahresbericht-zum-Rundfunkbeitrag/!5603898/

Hinweis/ Aufruf:
Statt diese Pressemeldung (nur) hier intern im Forum zu kommentieren, kann und sollte besser bei der Quelle selbst öffentliche Aufklärung betrieben werden durch sachlich-kritische Kommentierung sowie durch ebenfalls sachlich-kritische Nachricht an Redaktion und Autor des Artikels - gern auch zur Kenntnis an weitere Adressaten bei der Quelle selbst, an Medienpolitiker, Wahlkreisabgeordnete usw. Dies kann jedes Forum-Mitglied und auch Nicht-Mitglied tun.
Der/ die jeweilige Kommentar oder Nachricht (einschl. etwaiger Reaktionen) können dann hier im Thread wiedergegeben werden - unter Berücksichtigung der Forum-Regeln einschl. Anonymisierungen etc.
Danke für die aktive Mitwirkung!


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„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

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Ausnahmsweise zur besseren Übersicht ein Eigenvollzitat einer "ausgelagerten" Pressemeldung - siehe unter

ö.-r. Rundfunk führend bei Zwangsvollstreckungen: 6,3 Millionen in fünf Jahren
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31575.0.html

norberthaering.de (blog), 05.07.2019

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk führend bei Zwangsvollstreckungen: 6,3 Millionen in fünf Jahren


Von Norbert Hering

Zitat
Es wird wohl in Deutschland niemand geben, der mehr Zwangsvollstreckungen in Auftrag gibt als der „Beitragsservice“, der für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk den Rundfunkbeitrag eintreibt. Auch im Jahr 2018 hat er, gemäß seinem gerade veröffentlichten Jahresbericht wieder über eine Million Mal die Zwangsvollstreckung gegen einen Beitragsschuldner in die Wege geleitet. […]

Getreu seinem Motto: „guter Service für die Beitragszahler/-innen“ hat der Beitragsservice im vergangenen Jahr 1,21 Millionen Mal die Zwangsvollstreckung seiner Forderungen bei den zuständigen Vollstreckungsbehörden beantragt. Das sind etwas weniger Vollstreckungen als im Vorjahr, aber zum vierten Mal in Folge seit 2015 mehr als eine Million in einem Jahr. Pro Tag wurden 3600 Zwangsvollstreckungen eingeleitet. […]

Ich würde mir wünschen, dass der Beitragsservice in einem seiner Jahresberichte erklärt, wie es in einem angeblich gerechten und effizienten Beitrags- und Beitragsbeitreibungssystem zu solch absurden Größenordnungen der Zwangsvollstreckungen kommen kann.

Weiterlesen auf:
http://norberthaering.de/de/27-german/news/1153-beitragsseervice-2018

siehe auch:
Beitragsservice veröffentlicht Jahresbericht 2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31553.0.html

sowie die zahlreichen wichtigen Informationen Norbert Härings zu den Themen "Bargeld-Klage" und "Bargeldabschaffung" auf seinem Blog oder auch hier im Forum (Suchfunktion benutzen).


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Zitat
Mehr Menschen sind aus sozialen Gründen befreit
[…] Gleichzeitig erhöhte sich auch die Zahl der Personen, die aus sozialen Gründen von der Rundfunkbeitragspflicht befreit sind, auf über 3 Millionen [ Anm.: das ist die absolute Anzahl, nicht die relative Anzahl! ]. [..]

Die Aussage "es sind mehr Menschen aus sozialen Gründen befreit" ist ohne Bezug zu und Angabe der jeweiligen Größen der sozialen Gruppen (unter Berücksichtigung der nach RBStV tatsächlich zur Befreiung Berechtigten, abzüglich der Abmeldungen unter Verwendung statistischer Verteilungsannahmen) eine falsche Behauptung. Denn genauso könnte gelten "es sind weniger Menschen aus sozialen Gründen befreit". Die Statistiken für Befreiungen werden von ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice seit 2016 ohne diese Angabe (z.B. auf Statista) veröffentlicht. Denn je nach dem wie sich die Gruppengrößen verändern, ändert sich selbstverständlich die Anzahl der Befreiungen. Die Gruppengröße kann sich über das Maß erhöhen, als sich gleichzeitig die Befreiungen erhöhen.

Fiktive idealisierte Beispiele:

Beispiel 1:

Jahr 1:
abs. Befreiungen 500,
Gruppengröße 1000

Jahr 2:
abs. Befreiungen 700,
Gruppengröße 2000

Beispiel 2:

Jahr 1:
abs. Befreiungen 500,
Gruppengröße 1000

Jahr 2:
abs. Befreiungen 700,
Gruppengröße 1100

Hier stellt sich dann jeweils die Frage: haben die (rel.)  Befreiungen zu oder abgenommen? Die Zu- oder Abnahme der Diskrepanz (betraglicher Unterschied/Differenz zwischen Gruppengröße und Befreiungen in der betrachteten Gruppe bzw. insg.) ist ebenfalls eine sehr interessante Zahl (Art. 20 GG?)! Ich hoffe, es ist jedem ersichtlich, dass es anhand der absoluten Befreiungsanzahlen nicht möglich ist eine verlässliche Aussage zu treffen. Es darf so nicht gemacht werden!

Z.B. insgesamt mehr befreiungsberechtigte  Empfänger*innen einer bestimmten Leistung bewirkt einen Anstieg der Befreiungen.

Im Wesentlichen maßgeblich ist die Diskrepanz zwischen den Befreiten einer sozialen Gruppe und nicht Befreiten zu berücksichtigen. Die gemachte Aussage bekommt erst eine realitätsnahe Interpretation (Wahrheit-/Falschheitsgehalt), wenn der Bezug zu den Gruppengrößen verwendet worden ist. Ansonsten reden wir lediglich über eine abstrakte Ordnungsrelation, ohne echten Erkenntnisgewinn. Wer nur mit den absoluten Anzahlen von Befreiungen rechnet macht etwas sehr Schlimmes: er verfälscht die Realität. Nebenbemerkung: Dasselbe fälschliche Denkschema wird auch bei der Aussage: "der Rundfunkbeitrag ist seit 2009 nicht mehr erhöht worden", angewandt. Es werden lediglich Zahlen verglichen, ohne die tatsächlichen Bedeutungen der Werte und Beziehungen nach außen zu betrachten.

Ich möchte darauf hinweisen, dass Mathematik nicht einfach ist und Menschen geneigt sind einfach zu denken und die wenigsten über ein Mathematikverständnis verfügen, was zur angemessenen statistischen Beurteilung der Sachverhalte ausreicht. Ich würde daran jedoch erheblich zweifeln, sollte der Autor an einer Hochschule oder anderweitig eine Vorlesung mit Stochastik-/Statistik-Inhalten besucht haben. Quellenfälschung ist kein Kavaliersdelikt! Verzerrte Darstellung der Wirklichkeit ebenfalls nicht ;).

Wer möchte und das versteht, kann (sollte) dieses Argument in seinen Leserbrief übernehmen.

Ich kann euch gern ein konkretes Rechenbeispiel für 2017 machen, das eine belegbare, präzisere Abschätzung liefert.

Für die weitere Behandlung hierzu, bietet sich die Eröffnung eines eigenen Threads an.


Edit "Bürger":
Siehe zu Befreiungen auch die tangierenden Informationen und Diskussion unter
Wer finanziert den Rundfunkbeitrag bei einem Antrag auf Befreiung?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.0.html
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg126156.html#msg126156
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg177979.html#msg177979
sowie auch
Umlage v. Befreiungs-Einnahmeausfällen auf Beitragspflichtige (un-)zumutbar?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28740.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Juli 2019, 12:54 von Bürger«
Wer sieht dich, selbst wenn du ihn nicht siehst?
 - Der ÖRR.

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  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Trotz der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes vom 18. Juli 2018 gab es zum 31.12.2018 immer noch 3,5 Millionen Beitragskonten mit rückständigen Forderungen (vgl. S.21). Ein wesentlicher Faktor des Einnahmezuwachs im Jahre 2018 dürfte dennoch der Umstand sein, dass diese Rückstände zurückgegangen sind, da die Anzahl diese Konten in der Stufe der Mahnung oder Vollstreckung zum 31.12.2017 noch bei rund 4,25 Millionen Beitragskonten lag (vgl. Beitragsservice Jahresbericht 2017, S.21). Man kann bei der bekannten Vorgehensweise des Beitragsservice davon ausgehen, dass die Menschen, die ihren Protest nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes aufgegeben haben, Zahlungen an den Beitragsservice geleistet haben, die ein Vielfaches des Jahresbeitrages von 210 Euro überstiegen haben. Interessant finde ich auch den Hinweis im Bericht, dass der Beitragsservice sein Mahnverfahren ändert (S.20), mit dem er die Bürger dieser Landes seit Jahren terrorisiert und versucht einzuschüchtern. 

Trotzdem gibt es weiterhin 3,5 Millionen Beitragskonten im Widerstand, was ich sehr beachtlich finde, wenn man bedenkt, dass dieser Widerstand jetzt schon mehr als 5 Jahre andauert.

Schreiben an den Ministerpräsidenten Armin Laschet
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=25835.0
Petition zur Befreiung durch Spende für karitative Zwecke
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=29628.0


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Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
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Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36923.0
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Versteht jemand die Zahlen zu den "Beitragskonten" im Bericht des BS?

Wenn ich mich nicht verrechnet habe, soll es 810.732 Konten mehr geben als 2017. Die Wohnungszahl soll dabei um 380.576 gestiegen sein, die der Betriebsstätten um 53.741. Weiter werden 12.009 mehr Gästezimmer und ca. 50.000 zusätzliche Kfz aufgeführt; etwa 1.500 Ferienwohnungen fielen weg. Vermutlich betreiben die wenigsten Anbieter ein einziges Gästezimmer und Kfz gehören, soweit sie kostenpflichtig sind, zu einer Firma. Während man bei den Gästezimmern noch davon ausgehen kann, dass die Zahl ggf. die der Betreiber ist und nicht die der tatsächlichen Zimmer, so ist mit dem KfZ-Bestand kein separates Konto verbunden. Vielmehr wird einfach für die höhere Zahl an Kfz bezahlt. So bleiben für die Steigerung der Kontozahl im Wesentlichen die Wohnungen und die Betriebe, sowie u. U. noch die Differenz aus Anbietern von Ferienwohnungen und Gästezimmern. Das ergibt aber nicht einmal 450.000 zusätzliche Konten. Wo also kommen die übrigen gut 360.000 Konten her? Lauter Obdachlose werden es ja wohl nicht sein.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

b
  • Beiträge: 465
Wo also kommen die übrigen gut 360.000 Konten her?
Menschen, die sich freiwillig (an-)melden? Es gab einen Beitrag zur gestiegenen Nutzung von z.B. "rundfunkbeitrag.de", zusätzlich liegen bei beratenden öffentlichen Stellen Anmeldungsformulare aus.

Was ist zudem mit den gestiegenen Befreiungen? Von 2.757.567 in 2017 auf 3.069.408 in 2018 ist es ein Plus von 311.841. Das kommt fast hin.

Beitragskonten für den Rundfunkbeitrag in Deutschland 2018
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/310261/umfrage/befreiungen-und-ermaessigungen-von-der-beitragspflicht-in-deutschland/

Ein weiterer Punkt wären möglicherweise befristete Abmeldungen. Z.B. Studierende im Auslandssemester und Ähnliches, "Fluktuationsszenarien". Zu Abmeldungen fehlen mir jedoch Zahlen. Hat jemand welche?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Juli 2019, 23:12 von befreie_dich«
Wer sieht dich, selbst wenn du ihn nicht siehst?
 - Der ÖRR.

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
@befreie_dich: wenn sich jemand freiwillig anmeldet, steigt die Zahl der Wohnungen, für die "Rundfunkbeitrag" bezahlt wird, um 1. Diese freiwilllige Änderung ist also in der angegeben Wohnungszahl ebenso enthalten wie die durch den BS durchgeführte Anmeldung.

Der BS gibt die Zahl aller Beitragskonten und die Aufschlüsselung nach Typ des Beitragszahlers an. D. h. der Anstieg der Konten muss der Summe der Veränderungen für Wohnungen und Gewerbebetriebe entsprechen, da das Gesetz nur diese Fälle unterscheidet. Zusätzliche geschäftlich genutzte Fahrzeuge führen zwar zu einer Erhöhung der Einnahmen aber nicht zu weiteren Konten, da Firmeninhaber die Zahl der Mitarbeiter und der Fahrzeuge abgeben müssen und jeweils ein Konto haben. Selbst wenn man alle aufgeführten Zahlen addiert bleibt man weit unter der Zunahme von Konten.

Das mit den Befreiungen könnte natürlich sein. Es stellt sich mir aber die Frage: Hat jemand, der von der Zahlung befreit ist, wirklich ein Beitragskonto? Schließlich hat ja nicht jeder über 18 ein Beitragskonto sozusagen "auf Vorrat". Wozu sollte jemand, der nicht zahlen muss, eines haben?

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Juli 2019, 13:19 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

b
  • Beiträge: 465
Das mit den Befreiungen könnte natürlich sein. Es stellt sich mir aber die Frage: hat jemand, der von der Zahlung befreit ist, wirklich ein Beitragskonto? [..] Wozu sollte jemand, der nicht zahlen muss, eines haben?

Zitat von: Datenschutzauskunft (Anhang)
Kategorien der personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden [..]
- Daten zum Beitragskonto [..] unbefristete Abmeldung
- Daten über befristete Abmeldungen [..]
- Daten zur Befreiung [..] Zeitraum der Befreiung [..]

Tracking. Abgemeldete nicht wieder anschreiben. Befreite nach Befreiungszeitraum wieder anschreiben.

@drboe: du bräuchtest noch Daten/Zahlen zu den Abmeldungen, welche für gewöhnlich nicht im Bericht stehen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Juli 2019, 00:54 von befreie_dich«
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 - Der ÖRR.

N
  • Beiträge: 543
Zitat
"Nach den bisherigen Ergebnissen kann man jedoch bereits jetzt festhalten, dass es eine Vielzahl an Wohnungen gab, für die ohne den Meldedatenabgleich unberechtigterweise kein Rundfunkbeitrag gezahlt worden wäre", erklärt Dr. Stefan Wolf, Geschäftsführer des Beitragsservice. "Insofern wurde die Zielsetzung des Meldedatenabgleichs, für Beitragsgerechtigkeit zu sorgen, erreicht."

Zumal man schon fast ein psychische Störung diagnostizieren müsste, wenn man behauptet, dass es beitragsgerecht zugeht, wenn ein Alleinwohnender genauso viel bezahlt wie ein mehrköpfiger Haushalt, ein reicher genauso viel wie ein Student ...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Juli 2019, 13:18 von Bürger«

  • Beiträge: 811
  • Cry for Justice
Diesem Wolf ist es im Dienst völlig schnurz, wie psychisch gestört ihn andere beurteilen. Er wird ausschließlich von seinem dicken Geldbeutel gesteuert, rein privat wird er diesen Irrsinn anders beurteilen. So sehr gestört kann man doch gar nicht sein. Dies ist gewiss ein innerer Konflikt und wird ihn niemals vollends zur Ruhe kommen lassen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Juli 2019, 13:16 von Bürger«
Schrei nach Gerechtigkeit

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  • Beiträge: 11.801
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Hat jemand, der von der Zahlung befreit ist, wirklich ein Beitragskonto? Schließlich hat ja nicht jeder über 18 ein Beitragskonto sozusagen "auf Vorrat". Wozu sollte jemand, der nicht zahlen muss, eines haben?
Ohne dies hier weiter zu vertiefen, darf wohl davon ausgegangen werden, dass jemand, der "dem Grunde nach beitragspflichtig" ist, jedoch für einen jeweils abgegrenzten Zeitraum lediglich "von dieser Pflicht befreit" ist, jedenfalls ein Beitragskonto/ eine Beitragsnummer hat - schon um seiner habhaft zu werden, sobald die Befreiungstatbestände entfallen.

Anm.Mod seppl: er bleibt "dem Grunde nach beitragspflichtig", nur die Zahlungspflicht entfällt bei Freistellung! Dies ist wichtig.
Die Beitragspflicht entsteht durch Gesetz. Die Zahlungspflicht bzw. Nichtpflichtigkeit durch Bescheid.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Juli 2019, 15:02 von seppl«
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c
  • Beiträge: 1.025
Zum Thema "modifiziertes Mahnverfahren" (Dank an user_unGEZahlt für den Hinweis in
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16983.msg195098.html#msg195098):

Es heißt im neuen Jahres-/Geschäftsbericht 2018, Seite 20/21:
https://www.presseportal.de/download/document/584657-jahresbericht-2018-beitragsservice.pdf
Zitat
Modifiziertes Mahnverfahren

Wenn Beitragspflichtige nicht zahlen, leitet der Beitragsservice ein mehrstufiges schriftliches Mahnverfahren ein. Dieses Verfahren hat sich im Vergleich zum Vorjahr in zwei Punkten verändert. Seit Mitte Januar 2018 gibt es keine zweite Mahnung und keine Mehrfacherinnerungen mehr. Die Mahnmaßnahmen Zahlungserinnerung und Mahnung werden zudem jeweils zwei Wochen früher erstellt.

Im ersten Schritt erinnert der Beitragsservice die säumige Beitragspflichtige/den säumigen Beitragspflichtigen an die ausstehende Zahlung. Bleibt diese innerhalb einer bestimmten Frist weiterhin aus, wird ein Festsetzungsbescheid verschickt. Beitragspflichtige, die wiederholt zahlungssäumig sind, erhalten den Festsetzungsbescheid nebst Säumniszuschlag ohne vorherige Zahlungserinnerung."

Heißt das, dass gegebenenfalls ein Festsetzungsbescheid ohne vorherige Zahlungsaufforderung ergehen könnte? Wenn ja, ist so etwas denn verwaltungsverfahrensrechtlich bzw. vollstreckungsrechtlich überhaupt zulässig?

Es scheint mir der Umgang mit Boykottierenden deutlich rauher zu werden... 


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Aktion (Kommunal-)Politik - aktiv gegen den Rundfunkbeitrag!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22747.0
Rundfunkkommission+KEF anschreiben! Neues "Gebühren"konzept beeinflussen!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24635.0
Anträge bei "Beitragsservice" / GEZ...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30694.0

S
  • Beiträge: 53
Heißt das, dass gegebenenfalls ein Festsetzungsbescheid ohne vorherige Zahlungsaufforderung ergehen könnte? Wenn ja, ist so etwas denn verwaltungsverfahrensrechtlich bzw. vollstreckungsrechtlich überhaupt zulässig?

Person S kann aus eigener Erfahrung berichten: Ja, die machen das jetzt so. Das Ziel ist natürlich klar: Sie wollen die Zahl der Mahnverfahren nach unten drücken. Viele werden ja nur bis zur Zahlungserinnerung gegangen sein und dann bezahlt haben, weil das dann ohne Mehrkosten ist, ihnen aber auf die Statistik drückt.

Die Rechtmäßigkeit würde mich auch mal interessieren, zumal acht Euro weit mehr als zehn Prozent der "geschuldeten" Summe sind. Und: Dürfen die das z.B. zehn Jahre nach der letzten Mahnmaßnahme immer noch sofort machen? Darüber schweigt sich der Bericht natürlich vornehm aus.


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