Mehr Menschen sind aus sozialen Gründen befreit
[…] Gleichzeitig erhöhte sich auch die Zahl der Personen, die aus sozialen Gründen von der Rundfunkbeitragspflicht befreit sind, auf über 3 Millionen [ Anm.: das ist die absolute Anzahl, nicht die relative Anzahl! ]. [..]
Die Aussage "es sind mehr Menschen aus sozialen Gründen befreit" ist ohne Bezug zu und Angabe der jeweiligen Größen der sozialen Gruppen (unter Berücksichtigung der nach RBStV tatsächlich zur Befreiung Berechtigten, abzüglich der Abmeldungen unter Verwendung statistischer Verteilungsannahmen) eine falsche Behauptung. Denn genauso könnte gelten "es sind weniger Menschen aus sozialen Gründen befreit". Die Statistiken für Befreiungen werden von ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice seit 2016 ohne diese Angabe (z.B. auf Statista) veröffentlicht. Denn je nach dem wie sich die Gruppengrößen verändern, ändert sich selbstverständlich die Anzahl der Befreiungen. Die Gruppengröße kann sich über das Maß erhöhen, als sich gleichzeitig die Befreiungen erhöhen.
Fiktive idealisierte Beispiele:
Beispiel 1:
Jahr 1:
abs. Befreiungen 500,
Gruppengröße 1000
Jahr 2:
abs. Befreiungen 700,
Gruppengröße 2000
Beispiel 2:
Jahr 1:
abs. Befreiungen 500,
Gruppengröße 1000
Jahr 2:
abs. Befreiungen 700,
Gruppengröße 1100
Hier stellt sich dann jeweils die Frage: haben die (rel.) Befreiungen zu oder abgenommen? Die Zu- oder Abnahme der Diskrepanz (betraglicher Unterschied/Differenz zwischen Gruppengröße und Befreiungen in der betrachteten Gruppe bzw. insg.) ist ebenfalls eine sehr interessante Zahl (Art. 20 GG?)! Ich hoffe, es ist jedem ersichtlich, dass es anhand der absoluten Befreiungsanzahlen nicht möglich ist eine verlässliche Aussage zu treffen. Es darf so nicht gemacht werden!
Z.B. insgesamt mehr befreiungsberechtigte Empfänger*innen einer bestimmten Leistung bewirkt einen Anstieg der Befreiungen.
Im Wesentlichen maßgeblich ist die Diskrepanz zwischen den Befreiten einer sozialen Gruppe und nicht Befreiten zu berücksichtigen. Die gemachte Aussage bekommt erst eine realitätsnahe Interpretation (Wahrheit-/Falschheitsgehalt), wenn der Bezug zu den Gruppengrößen verwendet worden ist. Ansonsten reden wir lediglich über eine abstrakte Ordnungsrelation, ohne echten Erkenntnisgewinn. Wer nur mit den absoluten Anzahlen von Befreiungen rechnet macht etwas sehr Schlimmes: er verfälscht die Realität. Nebenbemerkung: Dasselbe fälschliche Denkschema wird auch bei der Aussage: "der Rundfunkbeitrag ist seit 2009 nicht mehr erhöht worden", angewandt. Es werden lediglich Zahlen verglichen, ohne die tatsächlichen Bedeutungen der Werte und Beziehungen nach außen zu betrachten.
Ich möchte darauf hinweisen, dass Mathematik nicht einfach ist und Menschen geneigt sind einfach zu denken und die wenigsten über ein Mathematikverständnis verfügen, was zur angemessenen statistischen Beurteilung der Sachverhalte ausreicht. Ich würde daran jedoch erheblich zweifeln, sollte der Autor an einer Hochschule oder anderweitig eine Vorlesung mit Stochastik-/Statistik-Inhalten besucht haben. Quellenfälschung ist kein Kavaliersdelikt! Verzerrte Darstellung der Wirklichkeit ebenfalls nicht
.
Wer möchte und das versteht, kann (sollte) dieses Argument in seinen Leserbrief übernehmen.
Ich kann euch gern ein konkretes Rechenbeispiel für 2017 machen, das eine belegbare, präzisere Abschätzung liefert.
Für die weitere Behandlung hierzu, bietet sich die Eröffnung eines eigenen Threads an.Edit "Bürger":
Siehe zu Befreiungen auch die tangierenden Informationen und Diskussion unter
Wer finanziert den Rundfunkbeitrag bei einem Antrag auf Befreiung?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.0.html
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg126156.html#msg126156
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg177979.html#msg177979
sowie auch
Umlage v. Befreiungs-Einnahmeausfällen auf Beitragspflichtige (un-)zumutbar?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28740.0.html