Also du hast gegen PC Gebühren geklagt und weitergezahlt?
Nein, ich habe das strittige Quartal gezahlt, weil ich es nicht auf die summarische Prüfung bei einer einstweiligen Anordnung ankommen lassen wollte. Diesen Betrag habe ich dann zum Bestandteil der Klage gemacht. Alle weiteren Quartale hat die GEZ von sich aus nicht in Rechnung gestellt oder wie geschildert, wenn doch, dann reichte ein Hinweis auf die Klage. Nachdem der Prozess verloren war, musste ich natürlich alles nachzahlen. Zinsen wurden nicht erhoben.
Moment! Aber eine Klage gegen PC Gebühren hat doch gewonnen, oder? Das war glaube ich der Fall wo jemand, der RF gezahlt hatte im selben Gebäuder sein gewerbliches PC auch anmelden musste. Er hat gewonnen, oder?
Darf ich das mal kurz aus meiner Sicht zusammenfassen?
1) Man wartet den
ersten Bescheid ab
2) dann Widerspruch
3) Klage vor Verwaltungsgericht
3a) gleichzeitig Antrag auf Aussetzung der Zahlung bei LRA, wenn Widerspruch, dann Klage beim Verwaltungsgericht, Antrag auf Aussetzung bis Ende des Verfahrens
oder
3b) den ersten Bescheid zahlen + Rückforderung Gegenstand der Klage machen
4) bei zukünftigen Zahlungsaufforderungen auf dem Verfahren hinweisen
5) bei verlorener Klage alles Zahlen
Dann fallen Zinsen und Mahngebühren nicht an?
Habe ich das richtig verstanden?
Eine Frage noch: in welchem Bundesland war das?