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Autor Thema: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag  (Gelesen 338600 mal)

  • Beiträge: 1.494
Zitat
Wenn ich dann die von der GEZ angedrohten 1000€
Das ist nur eine einschüchterung. Bisher gibt es keinen bekannten fall dass irgendjemand diesen oder einen anderen "strafbetrag" zahlen musste. Die meisten inkassos machen das auf die selbe art nur mit schufa einträgen. Die meisten leute geben da sofort nach.
Und ja, die konsequenz einer verlorenen klage ist die zahlung. Nur bis es dazu kommt, dauert es noch eine weile. Und das ist der eigentliche sinn der klage. Sobald die erste klage entschieden ist, können wir sehn wie die richter das sehen. Derzeit stehen die chancen 50 - 50 für dafür und dagegen.


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<tomtom> Für China-Mafia kenn ich grad den Namen nicht!
<paule> Italien: Mafia, China: Triaden, Japan: Yakuza, Mexico: Diablos
<Sekalthan> Deutschland: Politiker

g

gebuehren-igel

Aber das Risiko, auf den Gerichtskosten und den daraus resultierenden Strafzahlungen sitzen zu bleiben, ist mir noch etwas hoch.


Gerichtskosten 1. Instanz im Regelfall 75 Euro, falls die Klage entschieden wird. Wird das Verfahren auf Eis gelegt, um die Entscheidung in anderen Verfahren abzuwarten, kann man noch zurückziehen, wenn es höchstrichterlich schief geht und bekommt  50 € zurück. Wurde mir zumindest bei der PC-Gebühr angeboten. Ich hab abgelehnt ;)


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R
  • Beiträge: 1.126
Zitat
Wenn ich dann die von der GEZ angedrohten 1000€
Das ist nur eine einschüchterung. Bisher gibt es keinen bekannten fall dass irgendjemand diesen oder einen anderen "strafbetrag" zahlen musste. Die meisten inkassos machen das auf die selbe art nur mit schufa einträgen. Die meisten leute geben da sofort nach.
Und ja, die konsequenz einer verlorenen klage ist die zahlung. Nur bis es dazu kommt, dauert es noch eine weile. Und das ist der eigentliche sinn der klage. Sobald die erste klage entschieden ist, können wir sehn wie die richter das sehen. Derzeit stehen die chancen 50 - 50 für dafür und dagegen.

Das ist ja das sinn- und gesetzeswidrige an der Sache. Die drohen einerseits mit den 1.000 Euro, andererseits zeigen sie Dir aber auch nicht die Möglichkeiten einer Vorgehensweise gegen den Wisch auf. Das ist eines demokratischen Rechtstaates unwürdig.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

j

jetzt_reicht_es



Bevor der Vollstreckungstitel kommt, muss erst der Beitragsbescheid (=Verwaltungsakt) beim Beitragszahler eingehen. Dort stehen ja die Rechtbehelfsbelehrungen drauf.


Da bin ich mir nicht so sicher! Leider kenne ich mich in der Materie nicht gut aus: nie GEZahlt!

Aber sollten sie die gleichen Befugnisse haben wie eine normale Behörde (wovon ich erstmal ausgehe), dann können sie die Vollstreckung vollziehen BEVOR ein Urteil ausgesprochen ist.
Ich selbst hatte eine Außereindersetzung mit dem FA. Habe sofort gezahlt als sie mit Vollstreckung gedroht haben. Im Nachgang habe ich das FA verklagt und sie haben nicht nur meine zu unrecht gezahlten Steuern, sondern auch Zinsen, Anwaltskosten, Gehaltsausfall (für den Gerichtstermin) usw. freunlicherweise übernommen. Aber nochmal: Fakt war, dass ich zuerst zahlen musste.

Ich kenne das auch mit meinen Eltern, die mal für mich angeblich zu viel Kindergeld kassiert hatten. Auch sie mussten zu erst nachdem sie erfolglos gegen den Bescheid einspruch einlegten und die Kindergeldkasse mit Widerspruchsbescheid ankam das Geld innerhalb von 2 Wochen entrichten. Allerdings haben sie Rechtsmittel angelegt und auch alles anstandslos zurückbekommen.

Ich fürchte fast, dass dies auch in diesem Fall so ähnlich sein müsste. Aber das waren Efahrungen mit echte Behörde und nicht mit ÖRR. Vielleicht kennt sich da jemand besser aus.


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g

gebuehren-igel



Bevor der Vollstreckungstitel kommt, muss erst der Beitragsbescheid (=Verwaltungsakt) beim Beitragszahler eingehen. Dort stehen ja die Rechtbehelfsbelehrungen drauf.


Da bin ich mir nicht so sicher! Leider kenne ich mich in der Materie nicht gut aus: nie GEZahlt!


Wenn du dich nicht auskennst, warum schreibst du dann was dazu? Natürlich muss erst der Bescheid kommen, bevor es einen Vollstreckungstitel geben kann, aber - und deshalb sei dir noch mal verziehen, denn das entspricht deinen Erfahrungen - der Widerspruch gegen den Bescheid hat keine aufschiebende Wirkung. Man kann das beantragen, aber prinzipiell müsste man erst mal den strittigen Betrag zahlen. Trotzdem: Ohne Bescheid kein Vollstreckungstitel.


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t

themob

Wie gebühren-igel schreibt:


Bescheid - mit Rechtsbehelfsbelehrung

Möglichkeiten:
Widerspruch
Antrag auf Aussetzung Vollziehung bei LRA (aufschiebende Wirkung) bis über Widerspruch entschieden ist
falls dem nicht zugestimmt wird durch LRA
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung beim Verwaltungsgericht (mit entsprechenden Nachweisen) (aufschiebende Wirkung) bis über Widerspruch entschieden ist


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j

jetzt_reicht_es



Bevor der Vollstreckungstitel kommt, muss erst der Beitragsbescheid (=Verwaltungsakt) beim Beitragszahler eingehen. Dort stehen ja die Rechtbehelfsbelehrungen drauf.


Da bin ich mir nicht so sicher! Leider kenne ich mich in der Materie nicht gut aus: nie GEZahlt!


Wenn du dich nicht auskennst, warum schreibst du dann was dazu? Natürlich muss erst der Bescheid kommen, bevor es einen Vollstreckungstitel geben kann, aber - und deshalb sei dir noch mal verziehen, denn das entspricht deinen Erfahrungen - der Widerspruch gegen den Bescheid hat keine aufschiebende Wirkung. Man kann das beantragen, aber prinzipiell müsste man erst mal den strittigen Betrag zahlen. Trotzdem: Ohne Bescheid kein Vollstreckungstitel.

Bei Behörden MUSS auch zuerst der BESCHEID kommen. Dann muss man trotz Widerspruch zahlen. Das heißt, dass man zu erst blechen muss. Aber dann habe ich doch genau richtig vermutet, dass die ÖRR die gleichen Rechte haben, wie die anderen Behörden, dass der Widerspruch keine Aufschiebung bewirkt! Das ist m.E. nach gerade bei ÖRR Beiträge ein Riesenproblem. Denn selbst, wenn du klagst, musst du weiterzahlen (hier nehme ich an, dass du mit "beantragen" die Einstweiligen Verfügung vor dem Gericht meinst), weil das Gericht in der Regel keine Aufschiebung zulässt.
Nun stell dir vor, dass du alle drei Monaten einen neuen Bescheid bekommt, gegen den du Widerspruch einlegen kannst, den du aber weiter zahlen darfst. Und gegen jeden Bescheid müsste man gerichtlich vorgehen, damit der Bescheid nicht vollstreckbar wird. Da hat doch die GEZ ein leichtes Spiel: Bescheide erlassen! Zahlen muss man eh und zusätzlich zahlt man die Gerichtskosten etc und das Kostenrisiko wird von Jahr zu Jahr größer.


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S
  • Beiträge: 19
Das muss man dann sportlich sehen und als Hobby betrachten.
Pferde kosten auch jeden Monat eine Menge Geld. :P
Darum sollten wir die Idee  einer gemeinsamen Streitkasse
bzw. Verein oder IG nicht ganz aus den Augen verlieren.
 


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jetzt_reicht_es

Das muss man dann sportlich sehen und als Hobby betrachten.
Pferde kosten auch jeden Monat eine Menge Geld. :P
Darum sollten wir die Idee  einer gemeinsamen Streitkasse
bzw. Verein oder IG nicht ganz aus den Augen verlieren.
Als Hobby quartalsweise an die GEZ überweisen und Gerichtskosten zahlen?
Dann zahlt man doch am Ende dauerhaft mehr als wenn man direkt die Gebühren zahlt.
Solange die Mehrheit der Menschen brav an die Gesetze halten, Klagen aber auch weiterzahlen, werden sie mit diesem unrechtsystem einfach so weitermachen. Was ist denn ihr Risiko? Du zahlst doch monatlich GEZ und Gerichtskosten für die nächsten Klagen.
Ehrlich: ich dachte das Kostenrisiko wäre unter 100 EUR. Dann hätte ich es auch probiert. Aber so wie ich es sehe, wird es doch ein Faß ohne Boden werden.


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gebuehren-igel

Nun stell dir vor, dass du alle drei Monaten einen neuen Bescheid bekommt, gegen den du Widerspruch einlegen kannst, den du aber weiter zahlen darfst. Und gegen jeden Bescheid müsste man gerichtlich vorgehen, damit der Bescheid nicht vollstreckbar wird. Da hat doch die GEZ ein leichtes Spiel: Bescheide erlassen! Zahlen muss man eh und zusätzlich zahlt man die Gerichtskosten etc und das Kostenrisiko wird von Jahr zu Jahr größer.

Aus meinem Erfahrungsschatzkästchen (vier Jahre nicht entschiedene Klage wegen PC-Gebühr): Erstens verfügt die GEZ/der BS nach meiner Erinnerung von sich aus einen Stopp des Mahnverfahrens für alle Folgemonate, wenn Widerspruch eingelegt wurde. Es kann vorkommen, dass man irgendwann doch mal einen Kontoauszug oder sogar eine Zahlungsaufforderung bekommt. Dann reicht es, auf die Klage hinzuweisen und sie verlängern die Aussetzung des Mahnverfahrens. Und selbst wenn sie tatsächlich so verfahren würden, wie du beschreibst, würden die zusätzlichen Quartale nur an das laufenden Verfahren angehängt. Die Gerichtskosten erhöhten sich erst, wenn ein Betrag über 300 Euro erreicht würde. Aber ich schätze, ein Richter wäre ganz schön genervt, wenn da alle drei Monate eine Klageerweiterung erzwungen würde. Und Richter nerven, das tun die Anstalten lieber nicht.


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Nun stell dir vor, dass du alle drei Monaten einen neuen Bescheid bekommt, gegen den du Widerspruch einlegen kannst, den du aber weiter zahlen darfst. Und gegen jeden Bescheid müsste man gerichtlich vorgehen, damit der Bescheid nicht vollstreckbar wird. Da hat doch die GEZ ein leichtes Spiel: Bescheide erlassen! Zahlen muss man eh und zusätzlich zahlt man die Gerichtskosten etc und das Kostenrisiko wird von Jahr zu Jahr größer.

Aus meinem Erfahrungsschatzkästchen (vier Jahre nicht entschiedene Klage wegen PC-Gebühr): Erstens verfügt die GEZ/der BS nach meiner Erinnerung von sich aus einen Stopp des Mahnverfahrens für alle Folgemonate, wenn Widerspruch eingelegt wurde. Es kann vorkommen, dass man irgendwann doch mal einen Kontoauszug oder sogar eine Zahlungsaufforderung bekommt. Dann reicht es, auf die Klage hinzuweisen und sie verlängern die Aussetzung des Mahnverfahrens. Und selbst wenn sie tatsächlich so verfahren würden, wie du beschreibst, würden die zusätzlichen Quartale nur an das laufenden Verfahren angehängt. Die Gerichtskosten erhöhten sich erst, wenn ein Betrag über 300 Euro erreicht würde. Aber ich schätze, ein Richter wäre ganz schön genervt, wenn da alle drei Monate eine Klageerweiterung erzwungen würde. Und Richter nerven, das tun die Anstalten lieber nicht.

Das ist ein sehr guter Hinweis!
Kannst du bitte mehr über den Prozess schreiben?
Also du hast gegen PC Gebühren geklagt und weitergezahlt?


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gebuehren-igel

Also du hast gegen PC Gebühren geklagt und weitergezahlt?

Nein, ich habe das strittige Quartal gezahlt, weil ich es nicht auf die summarische Prüfung bei einer einstweiligen Anordnung ankommen lassen wollte. Diesen Betrag habe ich dann zum Bestandteil der Klage gemacht. Alle weiteren Quartale hat die GEZ von sich aus nicht in Rechnung gestellt oder wie geschildert, wenn doch, dann reichte ein Hinweis auf die Klage. Nachdem der Prozess verloren war, musste ich natürlich alles nachzahlen. Zinsen wurden nicht erhoben.


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Also du hast gegen PC Gebühren geklagt und weitergezahlt?

Nein, ich habe das strittige Quartal gezahlt, weil ich es nicht auf die summarische Prüfung bei einer einstweiligen Anordnung ankommen lassen wollte. Diesen Betrag habe ich dann zum Bestandteil der Klage gemacht. Alle weiteren Quartale hat die GEZ von sich aus nicht in Rechnung gestellt oder wie geschildert, wenn doch, dann reichte ein Hinweis auf die Klage. Nachdem der Prozess verloren war, musste ich natürlich alles nachzahlen. Zinsen wurden nicht erhoben.

Moment! Aber eine Klage gegen PC Gebühren hat doch gewonnen, oder? Das war glaube ich der Fall wo jemand, der RF gezahlt hatte im selben Gebäuder sein gewerbliches PC auch anmelden musste. Er hat gewonnen, oder?

Darf ich das mal kurz aus meiner Sicht zusammenfassen?
1) Man wartet den ersten Bescheid ab
2) dann Widerspruch
3) Klage vor Verwaltungsgericht
3a) gleichzeitig Antrag auf Aussetzung der Zahlung bei LRA, wenn Widerspruch, dann Klage beim Verwaltungsgericht, Antrag auf Aussetzung bis Ende des Verfahrens
oder
3b) den ersten Bescheid zahlen + Rückforderung Gegenstand der Klage machen

4) bei zukünftigen Zahlungsaufforderungen auf dem Verfahren hinweisen

5) bei verlorener Klage alles Zahlen

Dann fallen Zinsen und Mahngebühren nicht an?
Habe ich das richtig verstanden?

Eine Frage noch: in welchem Bundesland war das?


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gebuehren-igel


Darf ich das mal kurz aus meiner Sicht zusammenfassen?
1) Man wartet den ersten Bescheid ab
2) dann Widerspruch
3) Klage vor Verwaltungsgericht
3a) gleichzeitig Antrag auf Aussetzung der Zahlung bei LRA, wenn Widerspruch, dann Klage beim Verwaltungsgericht, Antrag auf Aussetzung bis Ende des Verfahrens
oder
3b) den ersten Bescheid zahlen + Rückforderung Gegenstand der Klage machen

4) bei zukünftigen Zahlungsaufforderungen auf dem Verfahren hinweisen

5) bei verlorener Klage alles Zahlen

Dann fallen Zinsen und Mahngebühren nicht an?
Habe ich das richtig verstanden?

Eine Frage noch: in welchem Bundesland war das?

Ja, so weit alles richtig, nur mit dem Bescheid legen die Anstalten noch eine Säumnisgebühr oder wie das hieß drauf. Das waren damals 5-6 Euro. Angeblich kann man die umgehen, wenn man schon auf eine Rechnung hin bei der zuständigen LRA die Rechtmäßigkeit bestreitet. Bis jetzt hab ich dazu noch keine Rechtsgrundlage zu Gesicht bekommen.

Ich sitze in NRW. Verloren habe ich, weil grundsätzlich die Gebühr für einen PC als rechtmäßig eingestuft wurde. Ich hatte geklagt, weil ich weder TV noch Radio hatte. TV schon lange nicht mehr. Radio ist im November 2004 rausgeflogen als Reaktion auf die Entscheidung der Ministerpräsidenten für die PC-Gebühr.


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Darf ich das mal kurz aus meiner Sicht zusammenfassen?
1) Man wartet den ersten Bescheid ab
2) dann Widerspruch
3) Klage vor Verwaltungsgericht
3a) gleichzeitig Antrag auf Aussetzung der Zahlung bei LRA, wenn Widerspruch, dann Klage beim Verwaltungsgericht, Antrag auf Aussetzung bis Ende des Verfahrens
oder
3b) den ersten Bescheid zahlen + Rückforderung Gegenstand der Klage machen

4) bei zukünftigen Zahlungsaufforderungen auf dem Verfahren hinweisen

5) bei verlorener Klage alles Zahlen

Dann fallen Zinsen und Mahngebühren nicht an?
Habe ich das richtig verstanden?

Eine Frage noch: in welchem Bundesland war das?

Ja, so weit alles richtig, nur mit dem Bescheid legen die Anstalten noch eine Säumnisgebühr oder wie das hieß drauf. Das waren damals 5-6 Euro. Angeblich kann man die umgehen, wenn man schon auf eine Rechnung hin bei der zuständigen LRA die Rechtmäßigkeit bestreitet. Bis jetzt hab ich dazu noch keine Rechtsgrundlage zu Gesicht bekommen.

Ich sitze in NRW. Verloren habe ich, weil grundsätzlich die Gebühr für einen PC als rechtmäßig eingestuft wurde. Ich hatte geklagt, weil ich weder TV noch Radio hatte. TV schon lange nicht mehr. Radio ist im November 2004 rausgeflogen als Reaktion auf die Entscheidung der Ministerpräsidenten für die PC-Gebühr.

Vielen Dank für die Info!
Ich bin auch in NRW!
Dann hatte ich mir das zu dramatisch vorgestellt.
Also schicken sie nachdem ersten Bescheid, gegen den man ja klagt keine weiteren Bescheide, so lange die Sache nicht geklärt ist,d.h. solange die Sache nicht entschieden ist. Wie ist es, wenn man durch die ganzen instanzen geht? bis BVG oder sogar EuGH? Hat da irgendjemand Erfahrungen?


Und bevor Neunmalkluge gleich eine trollige Bemerkung auf diese Post machen:

ja ich habe beim Amtsgericht angerufen und diese Frage gestellt:
 telefonische Auskünfte geben sie nicht. Ich kann ja ein Gesprächprotokoll hier hochladen, wenn man Beweise haben will!



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