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Autor Thema: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag  (Gelesen 357012 mal)

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Ich bin auch gegen die neue Gebührenordnung!

Allerdings fehlen mir auf "http://www.online-boykott.de/de/klagen-statt-zahlen" noch einige Details, damit ich mich einer Aussetzung von Zahlungen anschließe:

- Wie hoch sind die Mahngebühren bis zum Beitragsbescheid?
- Wenn ich mich gegen die Klage nach Beitrags- bzw. Widerspruchsbescheid entscheide
  und die bisher nicht bezahlten Gebühren bezahle/überweise,
  wird bzw. kann die GEZ dann auf die Mahngebühren bestehen?
  Hat das schon jemand ausprobiert?
- Wie sehen Beitrags- bzw. Widerspruchsbescheid aus? Ich schalge vor Beispiele online zu stellen.
- Des Weiteren schlage ich vor Vordrucke für den Widerspruch
  und die Reaktion auf Einschüchterungsbriefe der GEZ (nach dem Einspruch) zur Verfügung zu stellen.

Viel Erfolg!


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Ich habe vor - unabhängig davon, dass ich fest beabsichtige ohnehin *gar nicht* zu zahlen - allein um AZDBS & Co. zuzutexten und die Verwaltungsmühlen nicht zur Ruhe kommen zu lassen,
*nach* Erhalt der Beitragsrechnung zügig innerhalb der Fristen:

:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
1) Antrag auf Befreiung zu stellen (pro forma, da rückwirkend nicht möglich; Nachweise werden "nachgeliefert") in Anlehnung an z.B. http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4582.0.html

2) "Zahlung unter Vorbehalt" anzukündigen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4058.0.html
und nach dessen Eingangsbestätigung dann

3) meine Zahlungsunwilligkeit zu erklären
> folgende Mahngebühren wären dann angeblich obsolet http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4087.msg27015.html#msg27015
und mit der offen kommunizierten Zahlungsunwilligkeit den Beitragsbescheid einzufordern

4) gegen den Beitragsbescheid Widerspruch einzulegen/ zu klagen

:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

So ähnlich sehe ich meine "Strategie", die es noch zu überprüfen und zu präzisieren gilt.

Zu "garnieren" wäre das ganze noch mit
- (schon jetzt) Widerspruch gegen Datenweitergabe aus Melderegister & Co.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4582.0.html
- Datenauskunftsverfahren bei AZDBS & Co. in Anlehnung an
http://www.daten-speicherung.de/index.php/datenspeicherung/auskunftsrecht/
- ggf. Kündigung von Abos/ Mitgliedschaften o.ä. mit *ausdrücklichem Verweis* auf persönliche Mehrkosten durch den sogenannnten "Rundfunkbeitrag" (vielleicht gibt's Dinge, die man ohnehin aufkündigen wollte - oder die man sich tatsächlich nicht mehr leisten kann - oder für die man zwar Interesse hatte, jedoch Abstand nehmen muss...) >>> damit kann man Augen öffnen!
- offen gelebter Protest/ Demos/ Beschwerden/ Aufklärung/ ...

Dranbleiben!
Weitermachen!
Teilen! Teilen!! Teilen!!!

Aufklärung *jetzt*!
Widerstand *jetzt*!
DEMOKRATIE - *JETZT*!!

"Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf..."


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Ich bin auch gegen die neue Gebührenordnung!

Allerdings fehlen mir auf "http://www.online-boykott.de/de/klagen-statt-zahlen" noch einige Details, damit ich mich einer Aussetzung von Zahlungen anschließe:

- Wie hoch sind die Mahngebühren bis zum Beitragsbescheid?
- Wenn ich mich gegen die Klage nach Beitrags- bzw. Widerspruchsbescheid entscheide
  und die bisher nicht bezahlten Gebühren bezahle/überweise,
  wird bzw. kann die GEZ dann auf die Mahngebühren bestehen?
  Hat das schon jemand ausprobiert?
- Wie sehen Beitrags- bzw. Widerspruchsbescheid aus? Ich schalge vor Beispiele online zu stellen.
- Des Weiteren schlage ich vor Vordrucke für den Widerspruch
  und die Reaktion auf Einschüchterungsbriefe der GEZ (nach dem Einspruch) zur Verfügung zu stellen.

Viel Erfolg!

Hi,

ich habe hier ein paar Sachen und Musterschreiben zusammengestellt.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4701.msg32455.html#msg32455
evtl. hilft dir das für dein weitere Vorgehen weiter.


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gebuehren-igel

Da ich nicht weiß, wo sonst hin damit, hier eine Info von http://www.wohnungsabgabe.de/aktuelles2013.html#20130208 :

Der HR hat, nachdem ihm jemand die Pistole auf die Brust gesetzt hat, geschrieben, dass Zahlen unter Vorbehalt rechtlich wirkungslos ist. Aber: Stellt sich heraus, dass der RBSt nicht verfassungsgemäß ist, kann man seine Zahlungen zurückfordern nach § 10 Abs. 3 RBStV (Zahlungen ohne rechtlichen Grund).  Die gute die Nachricht ist also: Jeder bekommt sein Geld zurück. Die schlechte: Das Bundesverfassungsgericht wird in Kenntnis dieser Regelung kaum ein Urteil sprechen, nachdem der öffentlich-rechtliche Rundfunk pleite ist.


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Da ich nicht weiß, wo sonst hin damit, hier eine Info von
http://www.wohnungsabgabe.de/aktuelles2013.html#20130208 :
Der HR hat, nachdem ihm jemand die Pistole auf die Brust gesetzt hat, geschrieben, dass Zahlen unter Vorbehalt rechtlich wirkungslos ist. Aber: Stellt sich heraus, dass der RBSt nicht verfassungsgemäß ist, kann man seine Zahlungen zurückfordern nach § 10 Abs. 3 RBStV (Zahlungen ohne rechtlichen Grund).  Die gute die Nachricht ist also: Jeder bekommt sein Geld zurück. Die schlechte: Das Bundesverfassungsgericht wird in Kenntnis dieser Regelung kaum ein Urteil sprechen, nachdem der öffentlich-rechtliche Rundfunk pleite ist.

Danke für die Info, gebuehren-igel!

Ich hab's mal hier "reingebastelt":
Muster: Ab 2013 - Zahlung unter Vorbehalt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4058.msg32688.html#msg32688


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  • Beiträge: 1.494
Zitat
Die Zahlung unter Vorbehalt sei nicht möglich, da der Zahlungspflicht durch ein Gesetz begründet ist
Wenn dem so ist, müsste das dann nicht beweisen dass der ÖR nicht "staatsfern" handelt? Oder ist der staatsvertrag ausserhalb dieses "staatsfern" begriffes?


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<tomtom> Für China-Mafia kenn ich grad den Namen nicht!
<paule> Italien: Mafia, China: Triaden, Japan: Yakuza, Mexico: Diablos
<Sekalthan> Deutschland: Politiker

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Hallo ... was genau kann / darf die GEZ ?

Hab ich aus einem anderen Forum ...

Zitat
GEZ ... Sie haben keinerlei hoheitlichen (Sonder)rechte ... sie dürfen nicht mehr oder weniger wie jeder andere Bürger dieses Landes auch oder jedes andere Inkasso-Büro.

Antwort:
Zitat
Das stimmt so nicht.
Spätestens, wenn der Gerichtsvollzieher ohne vorausgegangenen Mahnbescheid plötzlich vor deiner Türe steht, wirst du das begreifen.

Kann das sein ? ::)

Gruß,
ViSa


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gebuehren-igel

Hallo ... was genau kann / darf die GEZ ?

Hab ich aus einem anderen Forum ...

Zitat
GEZ ... Sie haben keinerlei hoheitlichen (Sonder)rechte ... sie dürfen nicht mehr oder weniger wie jeder andere Bürger dieses Landes auch oder jedes andere Inkasso-Büro.

Antwort:
Zitat
Das stimmt so nicht.
Spätestens, wenn der Gerichtsvollzieher ohne vorausgegangenen Mahnbescheid plötzlich vor deiner Türe steht, wirst du das begreifen.

Kann das sein ? ::)

Gruß,
ViSa

Nein. Technisch gesehen beauftragen die Rundfunkanstalten den Gerichtsvollzieher und dafür brauchen Sie einen Bescheid. Dass ein Gerichtsvollzieher vor der Tür steht ohne Mahnbescheid, kann eigentlich nur passieren, wenn man sämtliche Post ungelesen wegwirft oder Adressen wechselt, ohne Nachsendeanträge/Ummeldungen.


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  • Beiträge: 40
Hallo,
die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Alle Rechtstermini und Rechtsinstrumente des Zivilrechts (Mahnbescheid, Widerspruch dagegen etc.) sind BOCKWURST! Man muss wirklich nicht Jura studiert zu haben, um dies endlich einmal zu begreifen. Die Landesrundfunkanstalten stellen sich wie jede Behörde ihre Vollstreckungstitel selbst aus! Ja, die schon an anderer Stelle aufgeworfene Frage, wie staatsfern KÖR sind, die selbst vollstrecken dürfen, sie ist eben berechtigt. Staatsfern ist das nicht!
Je nach Bundesland kommt dann entweder ein eigener Vollstreckungsdienst oder ein spezieller Vollstreckungsdienst, der nur für die Behörden arbeitet. Da kann es also bei einem Steuerschuldner passieren, dass er Besuch bekommt und ausstehende Einkommensteuervorauszahlungen oder ähnliches zusammen mit der Rechnung der Feuerwehr für den Noteinsatz bei Privatversicherten fällig werden und dann auch noch der Rundfunkbeitrag. Ob es Bundesländer gibt, in denen sich Behörden der allgemeinen Gerichtsvollzieher bedienen, ist mir nicht bekannt. Ich halte dies für unwahrscheinlich.
Gegen einen solchen Vollstreckungsbescheid gibt es nach deutschem Recht nahezu keine Rechtsmittel. Das Rechtsmittel kann, so wie ich das bisher verstanden habe, nur im Rahmen des Klagewegs vor dem Verwaltungsgericht vorgebracht werden. Die Aussichten auf einen Vollstreckungsschutz sind nach deutschem Recht (Verwaltungsvollstreckungsgesetz und Verwaltungsgerichtsgesetz) äußerst gering. Es gilt hier nach wie vor die obrigkeitsstaatliche Auffassung, dass zunächst von der Legalität der staatlichen Forderung auszugehen ist. Des weiteren gilt die Auffassung, dass der Bürger, sollte die Forderung nicht rechtens sein, vom Staat, der ja angeblich nicht pleite gehen kann, sein Geld schon wieder zurückbekommen wird. Besteht umgekehrt die Gefahr, dass der Gebühren- oder eher der Steuerschuldner pleite geht, dann kann schon mal Gnade vor Recht ergehen. Angesichts der Höhe des Rundfunkbeitrags ist nicht damit zu rechnen, dass eine Vollstreckung deshalb ausgesetzt wird. Es gibt im übrigen aus der Vergangenheit ein Urteil, dem zufolge die alte Gebührenpflicht auch bei Personen bestand, die mit wenig Geld ohne staatliche Unterstützung lebten. Armut befreite nicht von der Gebührenpflicht, einzig der Bezug von staatlichen Leistungen war ein Befreiungstatbestand. Jetzt soll aber im Sommer der ALG-II-Satz erhöht werden. Denn den Nimmersatten ist es ja infolge der entsprechenden Anregung im Kirchhof-Gutachten gelungen, von der Allgemeinheit auch noch in Form steuerlicher Umlage, die im Sozialetat landet, die Zahlung von den Habenichtsen einzutreiben, die jetzt ja nicht mehr befreit werden sollen.
Das ist alles schon ziemlich wasserdicht gemacht worden. Man hat darauf gesetzt, dass es a) keinen Einbruch ins System über Ausnahmen gibt und b) dass man das Thema über die lange Verfahrensdauer vor den Verwaltungsgerichten bei gleichzeitig nicht versiegender Geldflut aussitzen kann.
Es gibt von dieser Null-Perspektive nur einen Hoffungsschimmer: der EuGH. Dieser hat sich in der Vergangenheit in Hinblick auf die oben angesprochenen mageren Rechtsmittel in deutschen Verwaltungsverfahren dazu bemüßigt gefühlt, das Vorhandensein von solchen zu verlangen. Man muss aber ganz klar sagen: Die Chancen, dass man auf dem Beschwerdeweg in absehbarer Zeit bis nach Luxemburg gelangt und der EuGH dann einen Vollstreckungsstopp erlässt, sind fast bei Null. Allenfalls bei Mithilfe von Jura-Ordinarien und als Anwälten tätigen Politikern hätte man leicht erhöhte Chancen. Es könnte allenfalls dazu führen, dass dem deutschen Gesetzgeber aufgegeben wird, das Verwaltungsvollstreckungsgesetz zu modifizieren, so dass es mit der Europäischen Menschenrechtscharta vereinbar wird. Bis das dann umgesetzt ist und die Justiz die neue Rechtslage ernst nimmt und den dann höheren Ermessensspielraum nutzt ... - pure Phantasie! Ich habe diese Thematik auch in meinem neuen Artikel verarbeitet.


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t

themob

Hallo,
die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Kleiner Einspruch,

DRadio = KdöR = Körperschaft des öffentlichen Rechts

kann man auch leicht recherchieren wenn man ins Impressum schaut: 
http://www.dradio.de/impressum/

das war es dann auch schon

die Landesrundfunkanstalten sind AdöR = Anstalten des öffentlichen Rechts
WDR: http://www1.wdr.de/themen/global/impressum/impressum116.html
BR: http://www.br.de/unternehmen/service/impressum/index.html
HR: http://www.hr-online.de/website/derhr/home/index.jsp?rubrik=1847


Bevor der Vollstreckungstitel kommt, muss erst der Beitragsbescheid (=Verwaltungsakt) beim Beitragszahler eingehen. Dort stehen ja die Rechtbehelfsbelehrungen drauf.

Wer den Kopf in den Sand steckt und nichts macht, darf sich nicht wundern - das ist in diesem Fall mal egal wer der Gläubiger ist.

Der Beitragsservice wappnet sich zumindest schon einmal indem er "Workshops" in Organisationen von Vollziehungs- und Vollsteckungsbeamten durchführt.

Als Beispiel:
http://www.lvvb-mv.de/index.php?option=com_content&view=category&layout=blog&id=1&Itemid=50

Ich denke mal das ganze startet dann verstärkt wenn die ersten 6 Monate um sind (Ordnungwidrigkeit).

Darum sollte sich auch jeder mit der Materie auseinandersetzen um gewappnet zu sein bzw. nicht ins offene Messer zu laufen.

Die komplette Vogel Strauß Politik hat schon immer geschadet.........

Natürlich stellt sich die Frage ob der Möglichkeiten, die die Landesrundfunkanstalten von der Politik an die Hand bekommen hat, nicht doch ein seit 1.1.2013 weiteres Indiz einer versteckten Steuer ist ..... etc etc

Etwas uncharmanter Vergleich:
ÖRR = Blutsauger
Landesparlamente und deren Ministerpräsidenten/Ministerpräsidentinnen = Verwalter/Verteiler der Blutkonserven

Blutsauger nehmen sich soviel Blut wie Sie bekommen, kann man es Ihnen verübeln ?

Ich bin komplett gegen die ÖRR - aber mittlerweile auch gegen diejenigen die es uns eingebrockt haben, dass sind nicht die ÖRR.



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@ahgee

Was soll ich jetzt deinen Worten entnehmen ?
"Maul halten & brav bezahlen ?"

Das will ich nicht ! Welche Möglichkeiten hat man ?

Anscheinend wird dem Druck von Unternehmen, Kommunen und Kirchen wohl nachgegeben im Sinne von " Nachbesserungen" (Wir alle wissen genau was darunter zu verstehen ist, denkt nur an die Ökostromumlage !) So oder so ähnlich wird es kommen und der Otto-Normalo ist (wieder mal) der Dumme !

Was kann man tun ... ?!

Gruß,
ViSa


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Deutschland resetten oder auch neu starten. Sprich die Macht übernehmen.


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  • It isn't a bug it's a feature.
Ich möchte mal erwähnen das es doch viele Argumente gibt um gegen diesen Wahn der Anstalt vorzugehen.

Gehen wir mal von übertriebenen Gehältern aus wo sie in wenigen Jahren Millionäre sind.
Einige verdienen Jahr mehr als unsere Bundeskanzlerin. Machen die soviel wie diese Frau?

Was anderes stört mich aber persönlich viel mehr, da ich noch ein junger Bundesbürger bin und nicht 2900€ Brutto verdiene, liege ich in der Grenze wo später mal Altersarmut der Fall ist.
Wieso sollte ich den nun jährlich 2xx,xx€ zahlen für einen Anstalt, die mir im Alter keine Hilfe ist?
Für die Nasen gehe ich wohl 3h Netto arbeiten?

Ich soll Geld zur Seite legen für Pflege, Rente usw. ( es gibt noch so vieles mehr ). Wenn ich dies wirklich zahlen soll werde ich keine Arbeit mehr verrichten. Für was?
Motivation bekommt man hier als junger Mensch nicht gerade. Danke ARD - Arm Reich Deutschland!

So kann doch eine Seele nicht ruhig einschlafen und gesund auf Arbeit gehen!


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jetzt_reicht_es

Hier mal etwas interessantes:
Besser kann das doch kein Jurist auf dem Punkt bringen.
Ob er überhaupt einen Ruckgrat hat, müsste man medizinisch feststellen, weil er genau das kritisierte System verteidigt!
Ich habe immer Zweifel gehabt, dass man mit dem Nachweis, dass man keine RF Geräte habe vors Gericht gegen die Gebühr klagen kann!
Hier ist der Beweis dass es so in der Tat funktionieren kann!

http://www.wohnungsabgabe.de/klagegrundallgemein.html#steuer


Dr. Hermann Eicher, Justiziar des SWR, ist einer der beiden Autoren des Artikels „Die Rundfunkgebührenpflicht in Zeiten der Medienkonvergenz”, veröffentlicht in „Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht” 12/2009. Dort kann man folgendes lesen:

„Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG(Vgl. BVerfGE 55 274(303 f.) = NJW 1981, 329) entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte.”


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B
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Moin zusammen,

Was mir bei der ganzen Diskussion nach wie vor fehlt, ist die genaue Beleuchtung der Konsequenzen bei einer verlorenen Klage!
Angenommen ich folge den Empfehlungen, wie sie hier schon x-fach im Forum diskutiert wurden (Beitragsbescheid abwarten, klagen vor dem Verwaltungsgericht etc.).

WAS PASSIERT DANN?

Angenommen der Richter am VWG entscheidet zugunsten der GEZ-Mafia. Und das scheint ja relativ wahrscheinlich, oder? Dann kann ich nachlöhnen und dazu die Gerichtskosten blechen. Wie viel wird das sein? Wenn ich dann die von der GEZ angedrohten 1000€ + Nachzahlungen + Zinsen etc. zahlen muss, dann kann ich mir leicht ausrechnen, wie viel Jahre ich davon "ordentlich" die Gebühr zahlen könnte.

Um Missverständnissen vorzubeugen: mich kotzt die ganze Geschichte ebenso an, wie die meisten hier im Forum. Und auch ich habe kein Geld zu verschenken. Aber das Risiko, auf den Gerichtskosten und den daraus resultierenden Strafzahlungen sitzen zu bleiben, ist mir noch etwas hoch.

Kann dazu jemand vielleicht etwas Klärendes sagen?

Gruß, der Pflücker


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