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Autor Thema: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag  (Gelesen 356543 mal)

z
  • Beiträge: 32
Die Frage mit dem GV war ne rein hypothetische, es wurde innerhalb der Fristen widersprochen und nach Zustellung des Widerspruchbescheides innerhalb der Frist Klage eingereicht.

Wenn ich richtig verstanden hab war die Situation  vor Einreichung der Klage, Person A's Frage läuft in die Richtung ob er sich selbst nach firstgerechter Einreichung der Klage noch auf so eine Situation einstellen muss, oder ob A aktuell einfach nur warten braucht und sonst andersweitig vorerst erstmal nicht mehr tätig werden muss.





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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Dezember 2014, 22:10 von Uwe«

  • Beiträge: 43
Zitat
Manchmal denke ich auch, wenn unsere Politiker so weitermachen, ist es hier bald soweit wie in diesen Ländern, wo Proteste niedergeschossen werden.[...]

Ich befürchte, wir stehen kurz davor, wenn ich an Stuttgart 21 oder Blockupy 2013 in FFM denke.
Bei letzterem hat nur wenig gefehlt und es war ganz großes Glück, dass die Sache nicht ausgeartet ist.


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...und wenn alle Stricke reißen, sind noch genug da um sich aufzuhängen....

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  • Beiträge: 1
Der Klageweg greift die allgemeine Erhebung des Rundfunkbeitrags ja nicht eigentlich rechtlich an. Ich denke,es ist klar, dass am Ende eines Gerichtsverfahrens bei aktueller Gesetzeslage immer erfolgreich auf Vollstreckung geklagt werden kann. Er greift den Beitragsservice aber wirtschaftlich an und das ist meines Erachtens auch der passende Weg des Widerstandes. Die allgemeine Rundfunkpflicht ist inhaltlich ja bereits völlig entleert, nichts anderes bedeutet der Jargonausdruck 'geräteunabhängig'. Das ist der Unterschied zum totalitären Anspruch früherer Systeme. Was oder ob überhaupt noch jemand empfängt, interessiert nicht. Es soll nur bezahlt werden.

Ich zahle seit 1/2013 keinen Beitrag und habe bisher 2 Bescheiden widersprochen. Sonst ist nichts passiert, außer haltlosen weiteren Schreiben des Beitragsservices.

Die Details, die mir vorab nicht ganz klar und verständlich waren, sind dabei:
- zu zukünftigen Zahlungen kann ich nicht verklagt werden
- der Beitragsservice kann also nur immer Zahlungen einfordern, für den er einen Beitragsbescheid gestellt hat. Jeder dieser Bescheide generiert bei Einforderung durch Vollstreckung also eine eigene Klage. (oder einen Klagepunkt?)
- bei den Streitwerten (zb. 200€ für ein Jahr Beiträge) sind die möglichen Kosten wie zu Anfang dieses Threads ja dargestellt, überschaubar. Dem Beitragsservice selbst kostet der Klageweg ein Vielfaches, denn seine Juristen werden sicher nicht nach Höhe des Streitwerts bezahlt.

Ich denke viele Bürger haben Angst vor dem Klageweg, weil sie die Folgen nicht absehen können und von den juristischen Drohungen irgendwann zurückschrecken. Ich sehe eine Möglichkeit, mehr Bürger für diesen Weg zu gewinnen in der Gründung einer Stiftung auf Rechtsbeihilfe. Die Stiftung könnte die tatsächlichen rechtlichen Schritte und Konsequenzen auf einer Internetseite einfach darstellen und eine Erstattung von Verfahrens- und Vollstreckungskosten anbieten, für alle Bürger, gegen die tasächlich geklagt wurde. So dass für alle Interessierten die persönlich zu tragenden Kosten nicht über dem eigentlichen Beitrag liegen.

Eine Finanzierung über Crowdfundning wäre sicher interessant und öffentlichkeitswirksam.  Wäre jemand interessiert, sich dafür zusammenzuschließen?


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  • Beiträge: 721
Auch ein Verein wäre denkbar...


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21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

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Der Klageweg greift die allgemeine Erhebung des Rundfunkbeitrags ja nicht eigentlich rechtlich an.
Weshalb nicht?!?
Ganz im Gegenteil, der Klageweg greift über die Beklagung insbesondere formeller und materieller Verfassungswidrigkeit die (Un-)Rechtsgrundlage des sog. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrags" (RBStV) ganz grundsätzlich und in seiner Substanz an.

Ich denke,es ist klar, dass am Ende eines Gerichtsverfahrens bei aktueller Gesetzeslage immer erfolgreich auf Vollstreckung geklagt werden kann.
Wieso das?!?
Auch dies ist so nicht richtig, denn das "Ende eines Gerichtsverfahrens" (sofern nicht vorzeitig "aufgegeben") unter obigen grundsätzlichen Gesichtspunkten hat ja eben eine Änderung der "aktuellen Gesetzeslage" zum Ziel - ist erst mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegeben...
...und insofern erst in Monaten bzg. Jahren zu erwarten.
Und wie dieses ausgeht, steht derzeit noch in den Sternen, wobei die Chancen gut stehen, dass wesentliche grundrechtsverletztende und finanzverfassungsrechtlich relevante Regelungen als nicht verfassungskonform eingestuft werden müssen.
Am Ende dieses Verfahrens stünde also keinesfalls zwangsläufig eine Vollstreckung... ;)
Siehe hierzu u.a. auch dieser bescheiden formulierte Satz mit mglw. großer Tragweite:
Es geht weiter: Verfassungsbeschwerde an das BVerfG Karlsruhe
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12931.msg89627.html#msg89627
03.03.2015 "Die Verfassungsbeschwerde wurde heute eingereicht."

- der Beitragsservice kann also nur immer Zahlungen einfordern, für den er einen Beitragsbescheid gestellt hat. Jeder dieser Bescheide generiert bei Einforderung durch Vollstreckung also eine eigene Klage. (oder einen Klagepunkt?)
Die Klage würde wohl eher einfach "erweitert" werden.
Jedoch erübrigen sich diese Überlegungen weitestgehend, da nach bisherigem Kenntnisstand üblicherweise ab Einreichen der Klage weitere Mahnmaßnahmen/ Festsetzungen etc. seitens der Landesrundfunkanstalt bis zum Ende des Verfahrens ausgesetzt werden.

Ich denke viele Bürger haben Angst vor dem Klageweg, weil sie die Folgen nicht absehen können und von den juristischen Drohungen irgendwann zurückschrecken.
Diese Bürger sollten sich das hier vor Augen halten ;)
Dass dem Einzelnen mglw. der eigene Weg durch die Instanzen erspart bleibt und faktisch eine Klage in der 1. Instanz schon ausreichend sein könnte - unter Verweis auf eine ausstehende höherinstanzliche Entscheidung - ist u.a. hier zu entnehmen:
VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg77059.html#msg77059
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg81475.html#msg81475
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg82551.html#msg82551
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg82840.html#msg82840
sowie u.a. auch
Hamburg setzt Verfahren aus !!! Was jetzt ?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12967.0.html
und ebenfalls Hamburg:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12777.msg88703.html#msg88703
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12856.msg89355.html#msg89355

[...] Erstattung von Verfahrens- und Vollstreckungskosten anbieten, für alle Bürger, gegen die tasächlich geklagt wurde.
Hier scheint es sich - warum auch immer - noch um ein Missverständnis oder eine etwas unglückliche Ausdrucksweise zu handeln: "für alle Bürger, gegen die tasächlich geklagt wurde"
Nicht die Landesrundfunkanstalten "klagen" gegen den Bürger (wenn, dann lassen die einfach Pfänden).
Sondern der Bürger klagt gegen die Rundfunkanstalten (eigentlich ja gegen die (Un-)Rechtsgrundlage des sog. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrags" - nur eben via eines Umwegs der Anfechtungsklage gegen die Bescheide).


Bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html


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Bringt denn Klagen noch was? Gute Aussicht auf Erfolg?


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Der Rechtsweg zielt darauf ab, die Verfassungs-/ Grundrechtswidrigkeit der (Un-)Rechtsgrundlage nachzuweisen und höchstinstanzlich durch das BVerfG feststellen zu lassen. Insofern sind bisherige Entscheidungen der unteren Instanzen, die über eine Verfassungs-/ Grundrechtswidrigkeit überhaupt nicht entscheiden können, ohnehin weitestgehend irrelevant ;)

Allen Zweiflern oder Verzagten sei daher noch mal gesagt:
Nicht etwa bisherige und jetzige abschlägige Urteile mit *zukünftigen* gleichsetzen!
Denn damit wäre jeder schlecht beraten gewesen, der auch schon in der Vergangenheit letztinstanzlich gewonnen hat ;)

Ich gebe auf...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11942.msg81265.html#msg81265


Edit "Bürger"
Aufgrund des Alters und Umfangs dieses Threads sowie zur Vermeidung weiterer Aufblähung bleibt dieser ab sofort geschlossen.
Aus diversen aktuellen Anlässen und aufgrund wiederholter Nachfragen:
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Aus aktuellem Anlass der aufgrund der Bundesverwaltungsgerichts-Entscheidungen vom März und Juni 2016 von ARD-ZDF-GEZ augenscheinlich im Akkord ausgestellten WiderspruchsBESCHEIDe sowie auch von den Gerichten wieder aufgenommenen, bislang ruhendgestellten oder "liegengebliebenen" Verfahren siehe bitte u.a. auch unter

Klagegründe/ Argumente/ Vorgehen nach BVerwG März und Juni 2016 [Sammelthread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19787.0.html


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