@Thomas: Ich hab mir noch keine tiefer gehenden Gedanken gemacht, was ich konkret alles auffahren möchte. Bis ich überhaupt mal in die Nähe eines Verfahrens komme, vergehen mind. noch eineinhalb Jahre. Natürlich ist mir klar, dass es nur um eine verfassungsmäßige Prüfung gehen kann.
"Wer da einen nicht sonderlich versierten Anwalt nimmt geht schneller unter als er schauen kann"
Das sind so Sprüche, die gut klingen, aber eigentlich keinen Nutzwert haben. Es gibt fast keine Anwälte, die im Rundfunkrecht besonders versiert sind. Selbst die Anwälte, die die Sender in Anspruch nehmen, sind keine Supermänner in dieser Hinsicht.
Nach meiner Erfahrung mit der PC-Gebühr hängen die Urteile nicht von der angeblichen Brillianz der Anwälte ab, sondern schlicht davon, ob ein Gericht innerhalb der Fiktionen, die zur Zeit beim Thema öff-r Rundfunk und Fernsehen bestehen, hängen bleibt oder nicht. Da kannst du noch viel an Fakten und Argumenten auffahren, glaubt ein Richter an das Gute im öff-r Rundfunk, prallt das alles an ihm ab. Urteilsbegründungen sind beliebig.
Klingt vielleicht unglaubwürdig oder zynisch, aber wenn man sich die ganzen Urteile zur PC-Gebühr anschaut, und viele davon habe ich von vorne bis hinten gelesen, sehe ich keine andere Schlussfolgerung. Die Gesetze waren die gleichen, die Fakten waren die gleichen, die Argumente waren größtenteils die gleichen, aber die Urteile hatten eine unglaubliche Bandbreite. Alles war so oder so auslegbar und begründbar.