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Autor Thema: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag  (Gelesen 356910 mal)

  • Beiträge: 213
Hallo Leute,

ich habe gestern mit meiner Freundin (studiert Jura und ist fast fertig) darüber gesprochen, und frage mich was der Klageweg im Endeffekt bringen soll.

So wie ich das verstehe:

- Aufmerksamkeit der Politik
- Zahlungsverweigerung

Wenn allerdings nach sagen wir mal 8-12 Monaten eure Klage abgewiesen wird, müsst ihr den seit 01/2013 fälligen Betrag nachzahlen.
Sicher, man kann das Geld zurücklegen und dann nachreichen, aber wo soll der Sinn darin liegen?

Ich möchte noch was zu diesem älteren Beitrag sagen.

Es wäre ziemlich naiv anzunehmen das man vor Gericht gewinnt. Die sind eh alle "pro GEZ" eingestellt, machen wir uns da nichts vor.

Ich denke der Sinn ist das es erstmal darum geht das den ÖR's die Einnahmen wegbrechen, denn bis kein Urteil gefällt wurde bezahlst du ja erstmal nichts. Zumindest soweit ich weiß. Dieses setzt erstmal voraus das sehr viele da mitmachen. Wenns nur bei einer Handvoll Leute bleibt wid das nichts.

Obwohl ... war es nicht ein Bäckermeister der die damalige Km-Pauschale die erst ab den 20.ten Km galt zu Fall brachte ?! Das gibt natürlich Hoffnung. :)

Aber wenn ein richtiger "Klage-Shitstorm" (z.B. 100.000 Kläger) auf die Gerichte herabregnet ist das natürlich eine ganz andere Liga mit entsprechender Tragweite.

Die Frage(n) die hier bereits auch schon gestellt wurde(n) läßt mich an dieser Aktion zweifeln:
Werden da überhaupt welche mitmachen ? Wenn ja wieviele ?

Wenn ich mir die Anzahl der Unterzeicher hier im Forum und bei AVAAZ ansehe hab ich da ehrlich gesagt kein gutes Gefühl ...  :-\ ::)

Gruß,
ViSa


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gebuehren-igel


Aber wenn ein richtiger "Klage-Shitstorm" (z.B. 100.000 Kläger) auf die Gerichte herabregnet ist das natürlich eine ganz andere Liga mit entsprechender Tragweite.

Die Frage(n) die hier bereits auch schon gestellt wurde(n) läßt mich an dieser Aktion zweifeln:
Werden da überhaupt welche mitmachen ? Wenn ja wieviele ?

Wenn ich mir die Anzahl der Unterzeicher hier im Forum und bei AVAAZ ansehe hab ich da ehrlich gesagt kein gutes Gefühl ...  :-\ ::)

Gruß,
ViSa

100.000 ist sicher keine Zahl, die erreichbar ist. Es wird immer viel gemeckert und gedroht, aber dann wirklich in den juristischen Sumpf zu ziehen, das machen nicht viele. Es gibt aber Faktoren, die darauf schließen lassen, dass es diesmal wesentlich mehr werden als bei der PC-Gebühr:

1. Keinen Fernseher zu haben ist eine einschneidende Entscheidung. Von daher dürfte die Motivation, sich zu wehren recht groß sein. Bei mehr als 2 Mio. Nicht-TV-Haushalten sollten da einige Klagen hängen bleiben.
2. Im gewerblichen Bereich wird es nach allem, was man so hört, zum Teil drastische Erhöhungen der Zahlungslast geben für etwas, was privat ja schon bezahlt wird und an so sinnigen Tatbeständen wie Arbeitsplätzen und Autos festgemacht ist. Hier geht's wirklich ums Geld, also auch ein guter Grund zu klagen.
3. Bei der PC-Gebühr haben mind. ein paar Dutzend Kläger ein Erfolgserlebnis gehabt und Erfahrungen sammeln können.  Die werden es mit Sicherheit wieder versuchen und einige Leute mitziehen.

Ich denke, wenn es 1000 Klagen werden, dann wär das schon was und die Rundfunkanstalten dürften ihre Juristen im Schichtdienst rotieren lassen. Letztlich wird die Gesamtzahl nirgendwo erhoben und ist deshalb auch nicht so furchtbar wichtig. Wichtiger sind einzelne Verfahren, die Staub aufwirbeln, weil z.B. ein großes Unternehmen klagt oder jemand gut in Pressearbeit ist. Auch die Pressearbeit der Gericht ist nicht unwichtig. Wenn die über Urteile berichten, geht das je nach Fall auch in die Presse.


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Es reicht theoretisch schon wenn in jedem bundesland mindestens einer klagt, alle aber mit dem selben ziel.


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<tomtom> Für China-Mafia kenn ich grad den Namen nicht!
<paule> Italien: Mafia, China: Triaden, Japan: Yakuza, Mexico: Diablos
<Sekalthan> Deutschland: Politiker

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Als ich eben den neusten erstellten beitrag (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,1853.msg23636/topicseen.html#msg23636) durchlas, kam mir ein gedanke. Der TE dort merkt an dass er beim kauf nicht auf zusätzliche kosten hingewiesen wurde die durch das gerät entstehen. Ein verstecktes abo welche normalerweise als abzocke gewertet wird.

Kann man ab januar das nicht auch mit einer wohnung sagen? Ein vermieter informiert z.b. einen frisch 18jährigen nicht darüber dass er an die gez zahlen muss weil er nun hauptmieter seiner eigenen 4 wände ist. Auch hier kommt die rechnung erst hinterher.


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gebuehren-igel

Als ich eben den neusten erstellten beitrag (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,1853.msg23636/topicseen.html#msg23636) durchlas, kam mir ein gedanke. Der TE dort merkt an dass er beim kauf nicht auf zusätzliche kosten hingewiesen wurde die durch das gerät entstehen. Ein verstecktes abo welche normalerweise als abzocke gewertet wird.

Kann man ab januar das nicht auch mit einer wohnung sagen? Ein vermieter informiert z.b. einen frisch 18jährigen nicht darüber dass er an die gez zahlen muss weil er nun hauptmieter seiner eigenen 4 wände ist. Auch hier kommt die rechnung erst hinterher.

Das Abo ist nicht versteckt, es ist gesetzlich vorgeschrieben. Und wenn du Ü18 bist, gilt "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe". Also: Nette Idee, aber keine Chance.


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Es ist auch gesetzlich vorgeschrieben dass KFZ steuer für das nutzen eines autos fällig ist. Also bevor ich ein auto kaufe, weiss ich dass ich dafür steuern bezahlen muss und treibstoffkosten habe. Zumindest kenne ich niemanden der nicht wusste dass steuer fällig sind dafür. Mit diesem thema kommt so ziemlich jeder in kontakt bis zum 18ten lebensjahr. Ich habe immer die wahl wofür ich mein geld ausgebe. Wenn ich die steuern nicht zahlen will, hole ich mir kein auto. Demokratisch in ordnung.

Wer von euch wusste bis zum ersten brief der gez überhaupt dass es die gez gibt? Ich wusste von dem ganzen erst als ich vor einigen jahrn umzog. Sowas lernt man ja auch nicht mal in der schule, zumindest zu meiner zeit.

Und das wichtigste, wenn ein "vertrag" bzw eine übereinkunft zustande kommt, müssen beide seiten über ihre rechte und pflichten bescheid wissen. Recht der gez das geld einzufordern und pflicht des fernsehnutzers zu zahlen. Das sagt man doch immer zu kindern und jugendlichen die aus leichtsinn sich ein handy kaufen und dann in schulden versinken. Ok, das zählt als nicht geschäftsfähig. Man weiss aber zumindest schon vorher dass es was kostet und man hat immer die wahl gehabt.

Aber jetzt heisst es, ich bin mieter und zahl fernsehsteuer  ???


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Der Vertrag ist die Übereinkunft der Bundesländer, dass jeder Wohnungsinhaber den Beitrag zu leisten hat.

Wenn Dir das nicht gefällt, musst Du politisch aktiv werden und dafür Sorge tragen, dass der Beitrag wieder abgeschafft wird.

Millionen Gebührenzahler werden Dir für einige Sekunden dankbar sein, und sich dann anderen Beschäftigungen zuwenden.

De facto interessieren sich zu wenige für das Thema ....


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gebuehren-igel

Ich habe immer die wahl wofür ich mein geld ausgebe. Wenn ich die steuern nicht zahlen will, hole ich mir kein auto. Demokratisch in ordnung.

Das wäre der Anhaltspunkt, wo man einhaken könnte. In dem wichtigen Feld der Meinungsfreiheit wird hier die Wahl der Informationsquelle durch eine finanzielle Verpflichtung aufgehoben, und das zugunsten eines Mediums, das in erster Linie der Unterhaltung dient.


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H
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Zitat
100.000 ist sicher keine Zahl, die erreichbar ist. Es wird immer viel gemeckert und gedroht, aber dann wirklich in den juristischen Sumpf zu ziehen, das machen nicht viele.

Das unterschreibe ich. Ich habe auf meiner Webseite pc-gebuehr.de genug Leute begleitet und erlaube mir daher die Meinung, dass von 100 Menschen, die sich aufregen, hinterher nur einer überhaupt klagen wird. Der Rest treibt dann eine andere Sau durchs virtuelle Dorf, Hauptsache "Wo muss ich klicken?".

Der Gebührenigel hat das gleiche Verhältnis ermittelt.

Zitat
Ich denke, wenn es 1000 Klagen werden, dann wär das schon was und die Rundfunkanstalten dürften ihre Juristen im Schichtdienst rotieren lassen.

Der HR hat in meinen Fall bewiesen, dass ihn schon zwei bis drei Klagen ihn überfordern. Da wurden Schriftsätze an das Gericht geschickt, in dem Fallnummern des anderen Falls aufgeführt wurden usw.

Es kommt gar nicht darauf an, dass es viele tausend werden. Ein paar Klagen reichen, wenn die immer wieder an die virtuelle Dorfpinwand gehängt werden.


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Ich habe die Info mit der Klage mal in einem anderen Forum verbreitet.
Die Resonanz war überwiegend positiv  :)

Ein Forenteilnehmer hat jemanden in der Verwandschaft, die bei der GEZ beschäftigt ist und ihr das mal gezeigt hat. Folgendes Statement:

Zitat
Also meine Nichte sitzt neben mir und ich hab ihr die Sache hier mal gezeigt. Aber mehr als ein müdes lächeln hatte sie nicht über.
Sie sagt das die GEZ über 50mio Kunden im Stamm hat, und es die GEZ locker verkraften kann wenn ein paar 1000 mal ein Jahr seine Beiträge nicht zahlt. Im gegenteil, sie bekommeja ihre Beiträge sowieso + die Mahngebühren.

Sie sagt wenn jetzt 20 Mio Menschen nicht zahlen würden, wäre es vielleicht Schmerzhaft. Aber ganz ehrlich, denkt ihr man bekommt Millionen Menschen unter einen Hut bzw. dazu bewegt mal 100€ zu Investieren nur um mal die GEZ zu ärgern ???

Und ich glaube auch das die GEZ bzw. die Sender, die ja Milliarden einnehmen im Jahr, das die auch mal ein paar Monate überbrücken können ohne Beiträge vom kleinen Mann.

Sie nannte mir ein Beispiel von einem Hotel welches über 100 Fernseher angemeldet hat, welches jetzt mit einem Rabatt ca 11000€ Gebühen zahlt.
Nächstes Jahr gibt es diesen Rabatt nicht mehr, und selbes Hotel muss jetzt 44000€ zahlen.
und alleine durch diese EINE Mehreinnahme könnten sie ja schon hunderte Privatkundendefizite ausgleichen.

Wie ist eure Meinung dazu ?

Gruß,
ViSa


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  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Die GEZ ist das Inkasso-Unternehmen des ÖRR, mehr aber auch nicht. Abgesehen von der arroganten Haltung geht es nicht nur darum, dem ÖRR finanzielle Mitteln zu entziehen, sondern vielmehr um das Anstoßen einer gesamtgesellschaftlichen Diskussion.

Was will die Politik machen, wenn ein "paar 1000 Menschen" sich bis zum letzten Tropfen Blut wehren? Tausende in den Knast stecken?

Wenn einmal das durch die Medien kursiert, werden sich viel Nachahmer finden lassen, die ebenfalls siche wehren werden. Darum geht es.


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Erstmal wird man die bußgeld drohnung einsetzen. Noch ist auch zweifelhaft wie die genau aussehen soll da niemand bisher davon getroffen wurde bzw noch keine dokumentiert ist. Und selbst wenn man das bußgeld verweigert, eine knast drohnung würde meiner meinung nach schon sehr kriminell rüberkommen. Muss man sich als verbrecher beschimpfen lassen weil man keine strafe zahlt um keine kosten zu übernehmen für eine leistung die man nicht bestellt hat?
Ich weiss dass 2 leute bisher in den knast kamen. Der eine weil er einen justiziar als "kleine nummer" beschimpft hat und der andere weil er sich das geld sparen wollte bzw sich geweigert hat zu zahlen. Dessen elter kauften ihn nach einigen tagen frei weil das pure demütigung war.
Quelle: http://www.[Seite/Begriff nicht erwünscht].de/index.php/etc/5829-gez-kritiker-muss-in-knast


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wtfacow

Möchte mich auch mal zu dem Ansatz der Verfassungsbeschwerde äussern , wenn auch recht spät ;-)

Ich persönlich finde ihn sehr gut, und werde ihn auch in meiner Klage  verwenden.
Es gibt durchaus genug Leute für die 17.98 Euro viel Geld sind im Monat,  und die dadurch kein Geld mehr haben um sich ihre Informationen aus anderen Quellen zu  besorgen.
Auch ich bin niemand der viel Geld verdient, und mir persönlich tun die knapp 18 Euro im Monat für eine Leistung die ich nicht  möchte, und auch nicht  bestellt  habe sehr weh!

Deshalb  eine großes dankeschön an dich Viktor  für die Arbeit die du dir gemacht hast.
Ich werde wohl einer sein ,der einen Teil deines Postes als Begründung gegen diesen Mist ab 2013 vorlegen wird!




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V
  • Moderator++
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Möchte mich auch mal zu dem Ansatz der Verfassungsbeschwerde äussern , wenn auch recht spät ;-)

Ich persönlich finde ihn sehr gut, und werde ihn auch in meiner Klage  verwenden.
Es gibt durchaus genug Leute für die 17.98 Euro viel Geld sind im Monat,  und die dadurch kein Geld mehr haben um sich ihre Informationen aus anderen Quellen zu  besorgen.
Auch ich bin niemand der viel Geld verdient, und mir persönlich tun die knapp 18 Euro im Monat für eine Leistung die ich nicht  möchte, und auch nicht  bestellt  habe sehr weh!

Deshalb  eine großes dankeschön an dich Viktor  für die Arbeit die du dir gemacht hast.
Ich werde wohl einer sein ,der einen Teil deines Postes als Begründung gegen diesen Mist ab 2013 vorlegen wird!

Hallo wtfacow,

habe ich gern gemacht, deine Rückmeldung hat mich sehr gefreut.

Du beziehst dich sehr wahrscheinlich auf diesen Beitrag:
  Ansatz für eine Verfassungsbeschwerde/Verfassungsklage/Petition
  http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3155.msg22344.html#msg22344

Es ist wichtig zu klagen. Je mehr diesen und andere Wege nehmen, desto größer die Chance, dass wir auch vor Gericht Erfolg haben werden. Und wenn die Richter rot  glühen, wir verschaffen uns damit Gehör. Der Verfahrenssturm gelangt wieder an die Presse und die Öffentlichkeit. Die Unterschriftenanzahl wächst unaufhörlich und immer schneller. Irgendwann ist die fehlende Legitimation vom Volk so sichtbar, dass die Lügen und Vernebelungen nicht mehr weiter helfen werden. Jeder Lügner wir gestraft.

Schöne Grüße
Viktor


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Irgendwie ist mir das mit der Klage immer noch nicht ganz klar.

Insbesondere der fett markierte Teil irritiert mich ... ::)

Zitat aus dem festgepinnten "Aktionen"-Thread:
Zitat
Wer also gerichtlich seine Selbstbestimmung durchsetzen möchte, muß auf den Gebührenbescheid reagieren und Widerspruch innerhalb von 4 Wochen einlegen.
Der Widerspruchsbescheid erfolgt gleichfalls innerhalb von 4 Wochen.Nach dem
Widerspruchsbescheid müssen angelaufene Gebührenforderungen beglichen werden!
Gegen diesen Widerspruchsbescheid, sofern darin auf Rundfunkgebührenpflicht bestanden wird, kann beim zuständigen Verwaltungsgericht Klage eingereicht werden.
Während der Dauer der Klage bis zur Urteilsverkündung, ruhen die Mahnverfahren.
Bei Niederlage muß allerdings die Gesamtforderung beglichen werden, in weiser Voraussicht sollte man also das Geld für die Zwangsgebühr parat haben, da bei durchschnittlicher Dauer ab dem Zeitpunkt der Klageerhebung bis zur Verkündung des Urteils leicht drei Jahre ins Land gehen können. Bei "Laufzeit von drei Jahren sammeln sich bei voller Gebühr so rund 600,- Euro zusammen, gegen die die Verwaltungsgerichtsgebühr von 75, - EUR relativ moderat ausfallen. Im Fall der Niederlage darf man auch noch den Anwalt des Gegners, (in Sachsen z.B. MDR)  bezahlen! Dies gilt es gleichfalls zu berücksichtigen.
Für die erste Instanz benötigt man keinen Anwalt, für die höheren Instanzen Oberverwaltungsgericht, Bundesverwaltungsgericht ist eine Anwaltsvertretung zwingend erforderlich.

Es ist mir durchaus klar das wenn die Klage tatsächlich 3 Jahre laufen sollte und ich verliere das ich dann die 3 Jahre nachzahlen muss + 75€ und evtl. Mahngebühren (Wie hoch sind die eigentlich ?)

Aber wenn mir das Honorar der gegnerischen Seite oder genauer dessen Anwalts aufgedrückt wird sprengt das mit Sicherheit mein Budget ...  :(
Aus finanziellen Gründen und nichtvorhandensein einer RV kann ich nur max. in die erste Instanz gehen.

Wer kann hierzu RECHTLICH KORREKTE (!) Angaben machen ?.
Muß ich deren Anwalt in der ersten Instanz zahlen ?

Danke & Grüße,
ViSa


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