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Autor Thema: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag  (Gelesen 341316 mal)

V
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Ich wollte gerade packen und dann kommst Du mit dem unsanftem "OK, das Auswandern haben wir jetzt durch" - Da viel mir glatt der Koffer direkt aus der Hand.

Jetzt, aber mal wieder zurück zum Thema.
Ich bin mit den abgeänderten Punkten aa und bb in
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3155.msg20369.html#msg20369 noch nicht ganz durch. Es überzeugt mich nicht, dass es dort nichts mehr zu holen gibt. Hier hilft u.U. die Advocard, wenn überhaupt.

Den Ansatz mit der Wohnung und dem Aufbürden von Rundfunkbeiträgen bei vorhandenem Haushalt ist auch nicht ohne (unverhältnismäßige Verteuerung der Wohnung). Kann u.U. dafür ein Grund sein, dass einer der nicht weiß, wie er eine Unterstützung (auch Geld) oder eine Befreiung bekommt, dauerhaft  unter die Brücke zum Schlafen geht. Auch durch zu spät gestellte Befreiungsanträge türmen sich hier hübsche Summen auf. In der Gesellschaft gibt es viele, die nicht wissen, wie sie über die Runden kommen. Hat jemand von Euch was Handfestes in dieser Richtung?

--------------------------------------
Der Schlangenkurs zu der Namensgebung Gebühr/Verleihungsgebühr /Beitrag
kann ab der Seite 36 [Quelle: G U T A C H T E N über DIE FINANZIERUNG DES ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN RUNDFUNKS erstattet im Auftrag der ARD, des ZDF und D Radio von Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof]
nachgeschlagen werden.
Zitat
...Demgegenüber unterscheidet sich der Beitrag143 von der Gebühr dadurch, dass er nicht den Empfang, sondern das Angebot einer Leistung der öf-fentlichen Hand entgilt. Der Beitrag beteiligt den Interessenten an den Kosten einer öffentlichen Einrichtung, die ihm individualisierbar zur Nut-zung zur Verfügung steht. Der Beitrag finanziert die Investition, deren Nutzer noch nicht individuell bestimmt sind, sondern in einer Gruppe vermutet werden.
...
[Auf Seite 43]
Zulässigkeit eines Beitrags
Ein Beitrag ist nur zulässig, wenn und soweit er als öffentlich-rechtlicher Vorteilsausgleich145 den Vermögenswert eines Vorzugsangebots abschöpft oder den Interessenten an den Kosten einer öffentlichen Einrichtung beteiligt (a), ihm einen individualisierbaren Vorteil anbietet (b)146 oder von einer gruppenbezogenen Leistungspflicht entlastet (c). Ein Beitrags-schuldschuldverhältnis darf deshalb nur gegenüber demjenigen begrün-det werden, der ein vorgefundenes, objektives Interesse an der Errich-tung oder Nutzbarkeit einer öffentlichen Einrichtung besitzt.
...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. März 2012, 14:15 von Viktor7«

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Ich bezweifle dass es an dem namen der wohneinheit hängen bleibt. Alles was ein dach und ein paar wände hat zum schlafen... das kann genauso ein auto sein oder ein zelt.


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<tomtom> Für China-Mafia kenn ich grad den Namen nicht!
<paule> Italien: Mafia, China: Triaden, Japan: Yakuza, Mexico: Diablos
<Sekalthan> Deutschland: Politiker

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Desweiteren bin ich dafür hier schon widerspruchsschreiben zu entwerfen die man im januar benutzen kann um den widerstand auszubauen. Mir ist aufgefallen, als ich den FB beitrag las, dass viele sich bestimmt wie ich fragen was man denn genau bei welchem schreiben der gez so antwortet.


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<tomtom> Für China-Mafia kenn ich grad den Namen nicht!
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<Sekalthan> Deutschland: Politiker

V
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Heute gesendet:

Zitat
Sehr geehrter Herr Tschuschke,

wir haben auf der Grundlage Ihrer Argumentation den Text (Seite 7 und 8 (aa) und bb)) aus http://www.tschuschke.eu/gez/Verfassungsbeschwerde_GEZ.pdf) geringfügig an die Begrifflichkeit des kommenden Fünfzehnten Rundfunkstaatsvertrages angepasst. Wir hoffen, dass Sie mit der Verwendung des Ausschnitts einverstanden sind.

Ihre Meinung und Einschätzung zum Erfolg dieser Argumentation gegen die neue Haushaltspauschale, wäre für viele von uns eine große Hilfe. Für ein paar Tipps und Ansatzmöglichkeiten gegen die neue Haushaltspauschale wären wir Ihnen sehr dankbar.

Zitat
Zahlungseinstellung wegen der Verletzung der negativen und der positiven Rundfunkfreiheit sowie der Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG)

aa) Eingriff in die negative Rundfunkfreiheit
Rundfunkbeiträge dürfen nur von Rundfunkbeitragsschuldnern erhoben werden, also solchen Bürgern, die tatsächlich am Rundfunk teilnehmen. „Die Verfassung gewährleistet für jeden die Freiheit, sich für oder gegen den Empfang von Fernseh- oder Hörfunksendungen zu entscheiden, das gewünschte Fernseh- oder Hörfunkprogramm auszuwählen und die allgemein zugängliche Quelle Rundfunk zu rezipieren (oder abzuschalten!)“ (Herrmann, Günter: „Rundfunkrecht - Fernsehen und Hörfunk mit Neuen Medien“, 2. Auflage München 2004, §7, Rn 49). Dieses Recht, abzuschalten oder sich ganz aus der Veranstaltung „Rundfunk“ zu verabschieden, darf nicht dadurch ausgehöhlt werden, dass hierfür trotz genereller Nichtnutzung Rundfunkbeiträge erhoben werden. Andernfalls liegt ein Eingriff in die negative Rundfunkfreiheit des Beschwerdeführers vor.

bb) Eingriff in die positive Rundfunkfreiheit
Die Erhebung von Rundfunkbeiträgen trotz Nichtnutzung des Rundfunks greift aber auch in die positiven Rundfunkfreiheit des Beschwerdeführers ein. Zur positiven Rundfunkfreiheit gehört nicht nur, irgendwelche Rundfunksendungen zu rezipieren, sondern auch, Rundfunksendungen bewusst auszuwählen und durch die Entscheidung für oder gegen bestimmte Programme mittelbar auch Einfluss auf die Gestaltung des Rundfunkprogramms zu nehmen, die schließlich vom Rundfunkbeitragsschuldner finanziert werden. Leider hat der deutsche Gesetzgeber anders als beispielsweise in den Niederlanden dem einzelnen Rundfunkbeitragsschuldner keine Möglichkeit eingeräumt, durch sein Empfangsverhalten die Programme der öffentlich rechtlichen Sender mitzugestalten.

Nachdem der einzelne Rundfunkbeitragsschuldner in Deutschland also keine Möglichkeit hat, auf das Programm und die Verwendung seiner Rundfunkbeiträge in dieser oder ähnlicher Weise Einfluss zu nehmen, muss ihm wenigstens die Möglichkeit bleiben, das Programmangebot des Rundfunks in seiner Gesamtheit abzulehnen, in der Hoffnung, dass dies immer mehr Bürger tun und die Rundfunkanstalten dann irgendwann ihr Programm entsprechend anders gestalten oder zumindest die Rundfunkbeiträge senken.
In der jetzigen Form ist nämlich dem Beschwerdeführer trotz einiger Lichtblicke das Fernseh- und Rundfunkprogramm der öffentlich-rechtlichen und der privaten Rundfunkveranstalter zu schlecht und den über die Rundfunkbeiträge geforderten „Preis“ nicht wert.

Darf ich Ihre Antwort auf

http://gez-boykott.de/Forum/index.php

und

https://www.facebook.com/GEZ.Boykott

veröffentlichen?
Dies würde vielen in der Bevölkerung Mut machen. Gefüllt sind es um die 80 bis 90 %, die in der von Ihnen argumentierten Weise über das Thema denken. Es gibt z.Z. aber nur ein paar hundert Personen die bereit sind, aktiv was zu unternehmen. Wir wollen, dass es mehr werden.

freundliche Grüße und die allerbesten Wünsche
 ---  Unterschrift ---


Traut sich jemand von Euch den Herrn Prof. Hubertus Gersdorf wegen dem Stand seines Verfahrens/der Unterstützung zu fragen?
http://www.heise.de/tp/artikel/31/31835/1.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. März 2012, 12:00 von Viktor7«

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  • Gegen die Wohnungssteuer
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Der erste Schritt in diese Richtung, wäre die Umstellung der Zahlungsweise von Lastschrift auf die eigene Überweisung. Die GEZ hätte dadurch mehr Kosten (Briefe mit Zahlungsaufforderung), Nachfragen wenn die Zahlung ausbleibt. Die Vorgabe der Ministerpräsidenten an die GEZ, die Einnahmen um mindestens 1% zu steigern, wäre für sie unerreichbar.

...und was glaubst du wer diese Mehrkosten letztendlich bezahlt? Doch nicht die GEZ selber. Die nimmt es auch nur von den Gebühreneinnahmen um den Aufwand zu bestreiten. Die lachen doch darüber und können sogar noch ein paar Arbeitsplätze damit schaffen.
Andererseits ist widerstandsloses Zahlen auch nicht der richtige Weg. Hier ist IMHO der bürgerliche Ungehorsam in Form von Zahlungsverweigerung bis zur Klage gefragt. Und zwar im großen und breiten Stil in einer Art Massenbewegung.


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Es ist besser, für den gehasst zu werden, der man ist, als für die Person geliebt zu werden, die man nicht ist.
(Kurt Cobain)

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)

Zivi­ler Unge­hor­sam wird zur hei­li­gen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts ver­las­sen hat.
(Mahatma Gandhi)

Die größte Angst des Systems sind "wissende Menschen" ohne Angst.

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    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Hailender: ¡Bienvenido hombre!  ;D  8)

Schaue dir das hier an: http://www.online-boykott.de/nachrichten/46-klagen-anstatt-zahlen-ab-2013-fuer-kleines-geld


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@René,
hab schon längst unterschrieben  ;D


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tx, habs gesehen, aber ich meinte diesen Link: http://www.online-boykott.de/nachrichten/46-klagen-anstatt-zahlen-ab-2013-fuer-kleines-geld

Der beschreibt, dank des Anstoßes von "gebühren-igel", den Klageweg für den kleinen Mann...


Edit:
Warum war das Thema gelockt? Hat sich einer von uns verklickt? Auf jeden Fall, wenn jemand deswegen nicht posten konnte, jetzt kann er es tun. Ich entschuldige mich für mögliche Unannehmlichkeiten!


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@Renè,
hm, vielleicht hab ich mich verdrückt ausgekehrt  :P

Ich habe es natürlich längst gelesen und dann unterschrieben  ;D

PS: Übrigens finde ich die Seite http://www.online-boykott.de sehr gelungen. Sie ist sehr übersichtlich, informativ und vor allem das Bedienungsmenü ist in Deutsch :)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. März 2012, 13:11 von Hailender«
Es ist besser, für den gehasst zu werden, der man ist, als für die Person geliebt zu werden, die man nicht ist.
(Kurt Cobain)

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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@Hailender
Zahlungsverweigerung geht am wirkungsvollsten, wenn die GEZ das Geld nicht selber einzieht. Mit der Umstellung auf Überweisung kann man die GEZ/Sender  schon jetzt treffen. Sollten die Sender trotz der Erhöhungsperre doch einen größeren Beitrag verlangen, geht die Sache für die Sender nach hinten los. Bei der Umstellung auf die Haushaltspauschale können die Sender sich dieses nicht erlauben.

Zahlungsverweigerung ist auch sehr gut, deswegen dieser Thread http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3155.0.html - aber bei der Anzahl der Angsthasen ist das noch sehr ungewiss.


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Z
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Hallo Leute,

ich habe gestern mit meiner Freundin (studiert Jura und ist fast fertig) darüber gesprochen, und frage mich was der Klageweg im Endeffekt bringen soll.

So wie ich das verstehe:

- Aufmerksamkeit der Politik
- Zahlungsverweigerung

Wenn allerdings nach sagen wir mal 8-12 Monaten eure Klage abgewiesen wird, müsst ihr den seit 01/2013 fälligen Betrag nachzahlen.
Sicher, man kann das Geld zurücklegen und dann nachreichen, aber wo soll der Sinn darin liegen?


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g

gebuehren-igel

Wenn allerdings nach sagen wir mal 8-12 Monaten eure Klage abgewiesen wird, müsst ihr den seit 01/2013 fälligen Betrag nachzahlen.
Sicher, man kann das Geld zurücklegen und dann nachreichen, aber wo soll der Sinn darin liegen?

Du weißt also mit hundertprozentiger Sicherheit, dass alle Prozesse verloren gehen?

Ich meine, bei der PC-Gebühr war es doch ähnlich. Alle waren sich einig, dass die kommen muss und das alles rechtlich klar ist. Wogegen sollte man da klagen? Die Anstalten führten ja nur Gesetze aus. Letztlich sind sie sogar bei der grundsätzliche Klage gegen die PC-Gebühr in der ersten Instanz ins Schwimmen gekommen, bei der Zweitgerätebefreiung im Arbeitszimmer haben sie sogar verloren.

Und selbst wenn es so wäre, dass alle Klagen in Bausch und Bogen abgewimmelt würden: Mach ne Demo mit 1000 Leuten vor dem nächsten Funkhaus. Das ist nach einem Tag vergessen. Klage zusammen mit anderen 1000 in ganz Deutschland vor den Verwaltungsgerichten. Das wird die Anstalten jahrelang beschäftigen. Das führt immer wieder zu Pressemeldungen. Das ist Widerstand, der über lange Zeit bemerkt wird.


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Genau so ist es!

Keiner von uns ist Hellseher. Ohne Widerstand wird sich sicher nie etwas ändern. Mit Widerstand vielleicht auch nicht, aber vielleicht doch...


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Zitat
Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat,
 egal wie es ausgeht.
(Vaclav Havel)

Das Jammern und das Zweifeln, der gern geäußerter Pessimismus und die Untätigkeit hat uns in die Situation gebracht. Die Rechte stehen nur noch auf dem Papier und das wollen wir ändern.


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K
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Das sehe ich nicht so. Wenn es mit der PC-Gebühr für alle Gewerbetreibenden geklappt hätte, wäre der Rundfunkbeitrag wohl nicht gekommen. So gesehen, geht es jetzt in die nächste Runde.


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